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   OLG Koblenz, 18.04.2016 - 12 U 996/15   

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OLG Koblenz, 18.04.2016 - 12 U 996/15 (https://dejure.org/2016,35188)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 18.04.2016 - 12 U 996/15 (https://dejure.org/2016,35188)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 18. April 2016 - 12 U 996/15 (https://dejure.org/2016,35188)
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Wird zitiert von ... (3)

  • OLG Frankfurt, 24.03.2020 - 22 U 82/18

    Haushaltsführungsschadensrente - Voraussetzungen

    Auch kommt keine Begrenzung auf ein Höchstalter von 75 Jahren in Betracht (OLG Koblenz 18.4.16 - 12 U 996/15 - OLG Düsseldorf 18.9.06 - 1 W 53/06 - anders allerdings noch OLG Hamm, Urt. v. 23.11.2012 - 9 U 179/11 - OLG Hamm, Urt. v. 21.02.1994 - 6 U 225/92 - und OLG Celle, Urt. v. 23.06.1983 - 5 U 247/82 -).Angesichts der als allgemein bekannt zu unterstellenden Tatsache, dass die Lebenserwartung der Bevölkerung und deren Selbständigkeit im Alter fortgehend steigt (entsprechende statistische Nachweise unter anderem: Gräfenstein/Deller, zfs 2014, 69), muss nach der Überzeugung des Senats davon ausgegangen werden, dass die überwiegende Wahrscheinlichkeit besteht, dass der Kläger ohne das Schadensereignis wie die weit überwiegende Zahl der Bevölkerung den Haushalt auch nach dem 75. Lebensjahr noch selbständig führen wird.
  • OLG Frankfurt, 23.11.2023 - 26 U 61/22

    Schadensersatz bei Verkehrsunfall: Kollision eines Fußgängers mit einem

    Eine solche Begrenzung der Rentenzahlung bis zum 75. Lebensjahr hält der erkennende Einzelrichter des Senats im konkreten Einzelfall indessen nicht für angemessen (in diesem Sinne etwa auch OLG Frankfurt am Main, Urteil vom 24.03.2020 - 22 U 82/18 -, NJW-RR 2020, 1225, 1225 f.; OLG Köln, Urteil vom 25.11.2015 - I-5 U 73/14 -, juris; OLG Koblenz, Urteil vom 18.04.2016 - 12 U 996/15 -, BeckRS 2016, 106229; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 18.09.2006 - 1 W 53/06 -, BeckRS 2008, 4698).
  • OLG Koblenz, 08.04.2019 - 12 U 565/18

    Zur Ermittlung des Unterhaltsschadens von Hinterbliebenen

    In seiner Entscheidung aus dem Jahre 2016 (OLG Koblenz, 12 U 996/15, Urteil vom 18.04.2016, juris) hat der Senat ausgeführt, dass die weit überwiegende Zahl der Bevölkerung ihren Haushalt auch nach dem 75. Lebensjahr noch selbstständig führen werde und dies wegen wirtschaftlicher Notwendigkeiten wohl auch müsse.
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