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   OLG Hamm, 21.01.2016 - II-12 UF 170/15   

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https://dejure.org/2016,4686
OLG Hamm, 21.01.2016 - II-12 UF 170/15 (https://dejure.org/2016,4686)
OLG Hamm, Entscheidung vom 21.01.2016 - II-12 UF 170/15 (https://dejure.org/2016,4686)
OLG Hamm, Entscheidung vom 21. Januar 2016 - II-12 UF 170/15 (https://dejure.org/2016,4686)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • IWW

    BGB, §§ 1353 Abs. 1, 1568 a Abs. 3

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Geltendmachung des Anspruchs auf Mitwirkung des anderen Ehegatten an der Mitteilung gem. § 1568a Abs. 3 Nr. 1 BGB während der Trennungszeit

  • ra.de
  • rewis.io
  • kanzleibeier.eu

    Zur Haftung aus dem Mietverhältnis nach einer Scheidung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB, §§ 1353 Abs. 1, 1568 a Abs. 3
    Geltendmachung des Anspruchs auf Mitwirkung des anderen Ehegatten an der Mitteilung gem. § 1568a Abs. 3 Nr. 1 BGB während der Trennungszeit

  • rechtsportal.de

    BGB, §§ 1353 Abs. 1, 1568 a Abs. 3
    Geltendmachung des Anspruchs auf Mitwirkung des anderen Ehegatten an der Mitteilung gem. § 1568a Abs. 3 Nr. 1 BGB während der Trennungszeit

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Pflicht zur Mitwirkung an Mietvertragsentlassung schon vor der Scheidung?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (18)

  • nrw.de (Pressemitteilung)

    Mitwirkung an Mietvertragsentlassung schon vor der Scheidung

  • ferner-alsdorf.de (Pressemitteilung)

    Scheidung: Mitwirkung an Mietvertragsentlassung schon vor der Scheidung

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Mitwirkung an Mietvertragsentlassung schon vor der Scheidung

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Mitwirkung an Mietvertragsentlassung schon vor der Scheidung

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Anspruch eines Ehegatten auf Mitwirkung an der Mitteilung nach § 1568a Abs. 3 Nr. 1 BGB

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Mitwirkung an Mietvertragsentlassung schon vor der Scheidung

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Ehemann aus der Wohnung ausgezogen - Will ein Ehemann nach der Trennung aus dem Mietvertrag aussteigen, muss die Ehefrau mitwirken

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Anspruch eines Ehegatten auf Mitwirkung an der Mitteilung nach § 1568a Abs. 3 Nr. 1 BGB

  • soziale-schuldnerberatung-hamburg.de (Kurzinformation)

    Mitwirkung an Mietvertragsentlassung schon vor der Scheidung

  • haerlein.de (Kurzinformation)

    Trennen sich Ehegatten, muss der, der in der Ehewohnung verbleibt, an der Mietvertragsentlassung des anderen mitwirken

  • rechtsanwalts-kanzlei-wolfratshausen.de (Kurzinformation und Auszüge)

    Zustimmung zur Entlassung aus der Mietvertrag bereits bei Trennung von Ehegatten?

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Familienrecht/Mietrecht: Anspruch auf Entlassung aus dem Mietvertrag

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Scheidung und Mietvertrag: Wann kommt wer aus dem Vertrag?

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Scheidung: Mitwirkungspflicht gem. § 1568a Abs. 3 Nr. 1 BGB bereits in der Trennungszeit

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Mietvertrag bei Trennung

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Trennung: Wer bleibt Mieter der Ehewohnung?

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Der Auszug aus der Ehewohnung entbindet nicht automatisch aus dem gemeinsamen Mietvertrag

  • rechtsportal.de (Kurzinformation)

    Eheliche Mietwohnung: Mitwirkung vor der Scheidung

Besprechungen u.ä. (3)

  • Jurion (Entscheidungsbesprechung)

    Anspruch auf Mitwirkung an der Mitteilung über die Überlassung der Ehewohnung kann schon während der Trennungszeit geltend gemacht werden

  • juraforum.de (Kurzaufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    Gemeinsamer Mietvertrag - Was geschieht bei einer Trennung?

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Pflicht zur Mitwirkung an Mietvertragsentlassung schon vor der Scheidung? (IMR 2016, 273)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2016, 644
  • NZM 2016, 441
  • FamRZ 2016, 1688
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (4)

  • OLG Hamburg, 10.09.2010 - 12 WF 51/10

    Trennungszeit der Ehegatten: Pflicht zur Mitwirkung an der Entlassung des anderen

    Auszug aus OLG Hamm, 21.01.2016 - 12 UF 170/15
    Ein Ehegatte, der im Einvernehmen mit dem ausgezogenen Ehegatte, die Ehewohnung alleine nutzt, ist vielmehr gegenüber dem anderen schon während der Trennungszeit verpflichtet, an der Entlassung aus dem gemeinsamen Mietverhältnis mitzuwirken (vgl. OLG Hamburg, FamRZ 2011, 481).
  • OLG Hamm, 04.02.2005 - 10 UF 82/04

    Punktuelle Unterbrechungswirkung des Erlasses eines Pfändungs- und

    Auszug aus OLG Hamm, 21.01.2016 - 12 UF 170/15
    Der ausgezogene Ehegatte hat demgegenüber ein berechtigtes Interesse, in der Zukunft nicht mehr möglichen finanziellen Belastungen aus diesem Mietverhältnis ausgesetzt zu sein (OLG Köln, FamRZ 2006, 46).
  • BGH, 03.11.2004 - XII ZR 128/02

    Zur Zustimmungspflicht eines Ehegatten zu einer gemeinsamen steuerlichen

    Auszug aus OLG Hamm, 21.01.2016 - 12 UF 170/15
    Aus dem Wesen der Ehe ergibt sich die - aus § 1353 Abs. 1 S. 2 BGB abzuleitende - Verpflichtung, die finanziellen Lasten des anderen Teils nach Möglichkeit zu mindern, soweit dies ohne Verletzung eigener Interessen möglich ist (BGH, FamRZ 2005, 182).
  • KG, 14.10.2014 - 1 W 554/13

    Ehe von Personen gleichen Geschlechts nach niederländischem Recht: Bestimmung

    Auszug aus OLG Hamm, 21.01.2016 - 12 UF 170/15
    Der Anspruch auf Mitwirkung an der Mitteilung nach § 1568a Abs. 3 Nr. 1 BGB folgt aus §§ 1353 Abs. 1 S. 2, 749 oder 723 BGB (Handbuch des Fachanwalts für Familienrecht/Klein, 10. Aufl. 2015, 8. Kap. Rdn. 384; Palandt/Brudermüller, BGB, 74. Aufl. 2015, § 1568 a Rn. 12; Johannsen/Henrich/Götz, Familienrecht, 6. Aufl. 2015) und kann nicht erst ab Rechtkraft der Scheidung, sondern schon während der Trennungszeit geltend gemacht werden (entgegen OLG Hamm, FamRZ 2015, 667).
  • OLG Frankfurt, 06.10.2017 - 8 WF 7/17

    Ehewohnung: Zuständigkeit für Mitwirkung an Abgabe von Erklärung gegenüber

    Ein solcher Anspruch kann sich - vor Scheidung - aus § 1353 I 2 BGB ergeben, nach Scheidung aus den §§ 723 ff., 749 ff. BGB, je nachdem, ob die Ehegatten mit der gemeinsamen Eingehung eines Mietvertrages im Innenverhältnis eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts oder eine Bruchteilsgemeinschaft (zum Halten der sich aus dem Mietvertrag ergebenden Rechte und Pflichten) begründeten (oder ein sonstiges Rechtsverhältnis), vergl. OLG Hamm FamRZ 2016, 1688-1689, AG Rastatt FamRZ 2015, 1499-1500, Palandt-Brudermüller, § 1568a BGB, Rz. 12).
  • OLG Düsseldorf, 15.03.2021 - 6 UF 204/20

    Verpflichtung zur Zustimmung zur Kündigung des Mietverhältnisses für eine frühere

    Da § 1353 BGB sich auf die Wirkungen der Ehe im Allgemeinen bezieht, gilt die Verpflichtung nicht erst für die Zeit ab der rechtskräftigen Scheidung, sondern vor allem während bestehender Ehe (vgl. OLG Hamm BeckRS 2016, 4927).
  • OLG Brandenburg, 03.12.2020 - 13 UF 133/19
    Da § 1353 BGB sich auf die Wirkungen der Ehe im Allgemeinen bezieht, gilt die Verpflichtung nicht erst für die Zeit ab der rechtskräftigen Scheidung, sondern vor allem während bestehender Ehe (vgl. OLG Hamm BeckRS 2016, 4927).
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