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   OLG München, 16.09.2015 - 12 UF 475/15   

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https://dejure.org/2015,63839
OLG München, 16.09.2015 - 12 UF 475/15 (https://dejure.org/2015,63839)
OLG München, Entscheidung vom 16.09.2015 - 12 UF 475/15 (https://dejure.org/2015,63839)
OLG München, Entscheidung vom 16. September 2015 - 12 UF 475/15 (https://dejure.org/2015,63839)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • rewis.io

    Zulässigkeit eines während der Trennungszeit geltend gemachten Antrages des Eigentümer-Ehegatten gegen den anderen Ehegatten auf Herausgabe des vor der Trennung als Ehewohnung genutzten Hauses

  • ra.de

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerfG, 06.10.2009 - 2 BvR 693/09

    Verfassungsbeschwerde zu Hausverbot einer Wohnungseigentümerversammlung gegen

    Auszug aus OLG München, 16.09.2015 - 12 UF 475/15
    Bei der Anwendung und Auslegung des Zivilrechts haben die Fachgerichte die Grundrechte zu berücksichtigen (Muckel, Praktische Konkordanz gegenläufiger Grundrechte im Zivilrecht, JA 2010, 670) und im Wege der praktischen Konkordanz fallbezogen eine Abwägung der widerstreitenden Belange vorzunehmen (BVerfG NJW 2010, 220, Rn. 20, 24).
  • OLG Celle, 02.05.2011 - 10 WF 133/11

    Die Nutzungsüberlassung einer Immobilie in der Trennungszeit begründet grds. kein

    Auszug aus OLG München, 16.09.2015 - 12 UF 475/15
    Der neue Eigentümer wiederum könnte von der Antragsgegnerin jederzeit die Herausgabe verlangen, da ein Recht zum Besitz in diesem Fall nicht bestünde (OLG Celle NJW 2011, 2062 ff., Eberl, Recht zum Besitz gegenüber Erwerber der Ehewohnung nach Nutzungsüberlassung, FamFR 2011, 259).
  • OLG Celle, 10.05.2000 - 4 W 100/00

    Besitzberechtigung an der ehelichen Wohnung während eines laufenden

    Auszug aus OLG München, 16.09.2015 - 12 UF 475/15
    Dadurch hat das Haus ... aber seinen Charakter als Ehewohnung verloren (Weber-Moneke, a. a. O., OLG Celle, Beschluss vom 10.05.2000, 4 W 100/00, Rn.10; Palandt-Brudermüller, BGB, 73. Aufl. 2014, Rn. 6 zu § 1361 b BGB).
  • BGH, 07.04.1978 - V ZR 154/75

    Besitzrecht an der Ehewohnung

    Auszug aus OLG München, 16.09.2015 - 12 UF 475/15
    In einem weiteren Urteil knüpfte der BGH daran an und führte sodann aus, ein Anspruch gem. § 985 BGB sei während bestehender Ehe ausgeschlossen, weil es nur in einer einstweiligen Anordnung im Scheidungsverfahren zu einer nach dem Willen des Gesetzgebers erforderlichen Interessenabwägung unter Würdigung aller Umstände des Einzelfalls komme (BGH NJW 1978, 1529, 1539).
  • BGH, 11.12.1985 - IVb ZR 83/84

    Berücksichtigung der alleinigen Benutzung der Ehewohnung durch einen Ehegatten

    Auszug aus OLG München, 16.09.2015 - 12 UF 475/15
    Die ausschließliche Zuständigkeit des Familiengerichts für die Benutzung der Ehewohnung und die daraus folgende Unzulässigkeit des Herausgabeanspruchs nach § 985 BGB hat der BGH auch später betont (so z. B. BGH NJW 1986, 1339).
  • BGH, 13.10.1976 - IV ZR 89/75

    Keine Klage auf Herausgabe der Ehewohnung während des Eheprozesses

    Auszug aus OLG München, 16.09.2015 - 12 UF 475/15
    Der BGH hat dies in einem ersten hierzu entschiedenen Fall mit Gründen der Prozesswirtschaftlichkeit einerseits und der Praktibilität andererseits begründet; denn zum einen sollten, da das Prozessgericht der Ehescheidung (jetzt: das Familiengericht) einstweilige Anordnungen über die Nutzung treffen könne, Verfahren dieser mit der Ehesache auf Engste verknüpften Angelegenheiten bei den Gerichten konzentriert werden, die dem Scheidungsverfahren örtlich und sachlich am nächsten stünden (BGH NJW 1977, 43); zum anderen hänge die im Fall der Herausgabeklage vom Streitgericht zu prüfende Frage des Rechts zum Besitz nach § 986 BGB eng mit der Verpflichtung aus der ehelichen Lebensgemeinschaft (auf Überlassung der Ehewohnung oder Einräumung des Mitbesitzes) zusammen, die vom Scheidungsgericht zu prüfen sei (BGH a.a.O., S.44).
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