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   OLG München, 01.02.2016 - 12 UF 633/14   

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https://dejure.org/2016,65331
OLG München, 01.02.2016 - 12 UF 633/14 (https://dejure.org/2016,65331)
OLG München, Entscheidung vom 01.02.2016 - 12 UF 633/14 (https://dejure.org/2016,65331)
OLG München, Entscheidung vom 01. Februar 2016 - 12 UF 633/14 (https://dejure.org/2016,65331)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • rewis.io

    Vollstreckung eines Unterhaltsanspruchs nach dem Haagener Übereinkommen - hier: Frist zur Begründung der Beschwerde

  • ra.de
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG München, 10.12.2014 - 12 UF 1326/14

    Beschwerde gegen die Vollstreckbarerklärung eines schweizerischen Urteils:

    Auszug aus OLG München, 01.02.2016 - 12 UF 633/14
    Da es sich bei dem Verfahren der Vollstreckbarerklärung eines ausländischen Unterhaltstitels um eine Unterhaltssache kraft Verfahrenszusammenhangs handelt {vgl. Thomas/Putzo/Hüßtege, ZPO, 36. Aufl., § 111 FamFG Rn. 12), finden auf dieses Verfahren gem. § 2 AUG die für Unterhaltssachen geltenden Vorschriften des FamFG Anwendung, insbesondere auch § 117 FamFG, sodass es einer fristgerechten Beschwerdebegründung bedarf (OLG München FamRZ 2015, 775; Thomas/Putzo/Hüßtege, ZPO, vor § 1 AUG Rn. 10).
  • BVerfG, 15.04.2004 - 1 BvR 622/98

    Verletzung des Gebots des fairen Verfahrens durch widersprüchliches Verhalten des

    Auszug aus OLG München, 01.02.2016 - 12 UF 633/14
    Da die Antragsgegnerin vorträgt, ihre Verfahrensbevollmächtigte habe bei Eingang des Beschlusses vom 13.3.2014 erkannt, dass eine Beschwerdebegründungsfrist zu notieren sei, dies aber auf Grund eines Verschuldens der Büroangestellten unterblieben sei, kommt es auf die Frage, ob vorliegend wegen des Hinweises des Vorsitzenden eine Anwendung des § 234 III ZPO wegen des Grundsatzes des fair trial ausscheide (vgl. BVerfG NJW 2004, 2149; BGH NJW-RR 2004, 1651), nicht an.
  • BGH, 07.07.2004 - XII ZB 12/03

    Berufungsfrist bei Abweichung des verkündeten Originalurteils von der

    Auszug aus OLG München, 01.02.2016 - 12 UF 633/14
    Da die Antragsgegnerin vorträgt, ihre Verfahrensbevollmächtigte habe bei Eingang des Beschlusses vom 13.3.2014 erkannt, dass eine Beschwerdebegründungsfrist zu notieren sei, dies aber auf Grund eines Verschuldens der Büroangestellten unterblieben sei, kommt es auf die Frage, ob vorliegend wegen des Hinweises des Vorsitzenden eine Anwendung des § 234 III ZPO wegen des Grundsatzes des fair trial ausscheide (vgl. BVerfG NJW 2004, 2149; BGH NJW-RR 2004, 1651), nicht an.
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