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   FG Baden-Württemberg, 08.06.2011 - 12 V 1468/11   

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FG Baden-Württemberg, 08.06.2011 - 12 V 1468/11 (https://dejure.org/2011,18328)
FG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 08.06.2011 - 12 V 1468/11 (https://dejure.org/2011,18328)
FG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 08. Juni 2011 - 12 V 1468/11 (https://dejure.org/2011,18328)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Einstweiliger Rechtsschutz zur Änderung der Lohnsteuerklassen bei gleichgeschlechtlichen Lebenspartnern: Unzulässigkeit des Antrags auf einstweilige Anordnung, fehlender Anordnungsgrund, unzulässige Vorwegnahme der Hauptsache, Zuständigkeit des Finanzamts

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Bei Änderung einer bestehenden Eintragung eines Freibetrags auf der Lohnsteuerkarte handelt es sich um ein echtes Anfechtungsbegehren; Änderung bestehender Eintragung eines Freibetrags auf der Lohnsteuerkarte als echtes Anfechtungsbegehren

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Einstweiliger Rechtsschutz zur Änderung der Lohnsteuerklassen bei gleichgeschlechlichen Lebenspartnern Zuständigkeit des FA bei der Korrektur von Eintragungen auf der Lohnsteuerkarte

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Einstweiliger Rechtsschutz zur Änderung der Lohnsteuerklassen bei gleichgeschlechlichen Lebenspartnern - Zuständigkeit des FA bei der Korrektur von Eintragungen auf der Lohnsteuerkarte

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    Lohnsteuerklassen bei eingetragenen Lebenspartnerschaften

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Änderung der Lohnsteuerklassen bei Homo-Ehen?

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EFG 2011, 1619
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (13)

  • FG Niedersachsen, 01.12.2010 - 13 V 239/10

    Zugehörigkeit eines in einer gleichgeschlechtlichen Partnerschaft lebenden und

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 08.06.2011 - 12 V 1468/11
    Zur weiteren Begründung verweisen die Antragstellerinnen zudem auf die Entscheidungen des FG Niedersachsen vom 9. November 2010 (10 V 309/10), 1. Dezember 2010 (13 V 239/10) und vom 6. Januar 2011 (7 V 66/10).

    Der Beschluss des FG Niedersachsen vom 1. Dezember 2010 (13 V 239/10) führe nicht zu einer anderen Beurteilung, da dieser von unzutreffenden Voraussetzungen für eine einstweilige Anordnung ausgehe.

    Früher ging der BFH zwar davon aus, dass in einem solchen Fall ein Antrag auf Erlass einer Einstweiligen Anordnung zulässig ist (vgl. BFH-Beschluss vom 21. Januar 1983 VI B 98/82, NV - "Juris"; Beschluss vom 3. August 1990 VI B 136/88, BFH/NV 1991, 242; ebenso allerdings - ohne Begründung - Niedersächsisches FG - Beschluss vom 1. Dezember 2010 13 V 239/10, "Juris").

    Entsprechende Anhaltspunkte vermag der Senat für den vorliegenden Streitfall auch nicht den von den Antragstellerinnen in Bezug genommenen Beschlüssen des FG Niedersachsen vom 1. Dezember 2010 (Az.: 13 V 239/10) und des FG Baden-Württemberg vom 16. Mai 2011 (Az.: 9 V 1339/11) zu entnehmen.

  • FG München, 05.08.2010 - 8 V 1107/10

    AdV wegen ernstlicher Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit eines Gesetzes

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 08.06.2011 - 12 V 1468/11
    Vor dem Hintergrund dieser Rechtslage, nach der die Voraussetzungen für die von den Antragstellerinnen begehrte Lohnsteuerklasseneinteilung einerseits - unstreitig - offensichtlich nicht vorliegen (vgl. auch FG München - Beschluss vom 5. August 2010 8 V 1107/10, EFG 2011, 67), andererseits hiergegen jedoch erhebliche verfassungsrechtliche Bedenken erhoben werden, kann im Streitfall allerdings offen bleiben, ob sich aus einer möglichen verfassungskonformen Auslegung des § 38 b EStG ein Anordnungsanspruch für die Antragstellerinnen ergibt.

    Der Senat macht sich insoweit die Ausführungen des FG München im Beschluss vom 5. August 2010 8 V 1107/10, EFG 2011, 67 zu eigen.

  • BFH, 01.04.2010 - II B 168/09

    AdV wegen ernstlicher Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit eines Gesetzes

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 08.06.2011 - 12 V 1468/11
    Zudem ist - jedenfalls im Streitfall - nicht erkennbar, dass nach den Umständen des vorliegenden Falles dem Interesse der Antragstellerinnen an der Gewährung vorläufigen Rechtschutzes Vorrang vor dem öffentlichen Interesse am Vollzug des derzeit - jedenfalls noch - geltenden Gesetzes zukäme (vgl. BFH-Beschluss vom 1. April 2010 II B 168/09 m. umfangr. w. Nachw.).
  • FG Niedersachsen, 06.01.2011 - 7 V 66/10

    Einstweiliger Rechtschutz gegen angebliche Diskriminierung einer in eingetragener

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 08.06.2011 - 12 V 1468/11
    Zur weiteren Begründung verweisen die Antragstellerinnen zudem auf die Entscheidungen des FG Niedersachsen vom 9. November 2010 (10 V 309/10), 1. Dezember 2010 (13 V 239/10) und vom 6. Januar 2011 (7 V 66/10).
  • BFH, 23.08.2007 - VI B 42/07

    Aufwendungen für Wege zwischen Wohnung und Arbeitsstätte ("Pendlerpauschale") -

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 08.06.2011 - 12 V 1468/11
    Lehnt das Finanzamt die Eintragung eines Freibetrags auf der Lohnsteuerkarte (§ 39 a EStG) ganz oder teilweise ab, so handelt es sich dabei um einen vollziehbaren Verwaltungsakt, gegen den nach allgemeiner Meinung vorläufiger Rechtsschutz durch Aussetzung der Vollziehung gem. § 361 AO in Betracht kommt (z.B. BFH-Beschluss vom 29. April 1992 VI B 152/91, BStBl II 1992, 752; vom 23. August 2007 VI B 42/07, BStBl II 2007, 799; Thürmer in Blümich, § 39 Rn. 46; Drenseck in Schmidt, § 39 EStG Rz. 8).
  • BFH, 03.08.1990 - VI B 136/88

    Berechtigtes Interesse auf Erlass einer einstweiligen Anordnung

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 08.06.2011 - 12 V 1468/11
    Früher ging der BFH zwar davon aus, dass in einem solchen Fall ein Antrag auf Erlass einer Einstweiligen Anordnung zulässig ist (vgl. BFH-Beschluss vom 21. Januar 1983 VI B 98/82, NV - "Juris"; Beschluss vom 3. August 1990 VI B 136/88, BFH/NV 1991, 242; ebenso allerdings - ohne Begründung - Niedersächsisches FG - Beschluss vom 1. Dezember 2010 13 V 239/10, "Juris").
  • BFH, 29.04.1992 - VI B 152/91

    Vorläufiger Rechtsschutz im Lohnsteuer-Ermäßigungsverfahren

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 08.06.2011 - 12 V 1468/11
    Lehnt das Finanzamt die Eintragung eines Freibetrags auf der Lohnsteuerkarte (§ 39 a EStG) ganz oder teilweise ab, so handelt es sich dabei um einen vollziehbaren Verwaltungsakt, gegen den nach allgemeiner Meinung vorläufiger Rechtsschutz durch Aussetzung der Vollziehung gem. § 361 AO in Betracht kommt (z.B. BFH-Beschluss vom 29. April 1992 VI B 152/91, BStBl II 1992, 752; vom 23. August 2007 VI B 42/07, BStBl II 2007, 799; Thürmer in Blümich, § 39 Rn. 46; Drenseck in Schmidt, § 39 EStG Rz. 8).
  • FG Niedersachsen, 09.11.2010 - 10 V 309/10

    Anspruch eines Partners einer eingetragenen Lebenspartnerschaft auf eine

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 08.06.2011 - 12 V 1468/11
    Zur weiteren Begründung verweisen die Antragstellerinnen zudem auf die Entscheidungen des FG Niedersachsen vom 9. November 2010 (10 V 309/10), 1. Dezember 2010 (13 V 239/10) und vom 6. Januar 2011 (7 V 66/10).
  • BFH, 22.12.2003 - IX B 177/02

    Aufhebung der Vollziehung wegen verfassungsrechtlicher Bedenken

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 08.06.2011 - 12 V 1468/11
    Zwar kann ein "wesentlicher Nachteil" darüber hinaus auch angenommen werden, wenn die Rechtslage klar und eindeutig für die begehrte Regelung spricht und eine abweichende Beurteilung in einem etwa durchzuführenden Hauptverfahren zweifelsfrei auszuschließen ist oder wenn bei Überzeugung von der Verfassungswidrigkeit einer Norm die Dringlichkeit, ihren Vollzug einstweilen auszusetzen, besonders deutlich wird (BFH-Beschluss vom 22. Dezember 2003 IX B 177/02, BStBl II 2004, 367).
  • BFH, 08.06.2011 - III B 210/10

    Vorläufiger Rechtsschutz bei Ablehnung der Änderung der Steuerklasse auf der

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 08.06.2011 - 12 V 1468/11
    Gegen diesen sei zudem inzwischen Beschwerde beim BFH eingelegt worden, die dort unter dem Aktenzeichen III B 210/10 geführt werde.
  • FG Baden-Württemberg, 16.05.2011 - 9 V 1339/11

    Einstweilige Anordnung: Eintragung der Steuerklasse III und V für eingetragene

  • BFH, 22.04.1991 - III B 537/90
  • BFH, 21.01.1983 - VI B 98/82
  • FG Münster, 16.01.2012 - 6 V 4218/11

    Im Zweifel für den Steuerzahler - jedenfalls vorläufig!

    Demgegenüber halten das Finanzgericht Baden-Württemberg (Beschluss vom 08.06.2011, 12 V 1468/11, EFG 2011, 1619) und das Finanzgericht Köln (Beschluss vom 07.12.2011, Juris) einen Antrag auf Aussetzung der Vollziehung gemäß § 69 FGO für statthaft.

    Bei Verpflichtungs-, Leistungs- und Feststellungsklagen ist Rechtsschutz im Eilverfahren regelmäßig über die einstweilige Anordnung zu gewähren (vgl. FG Baden-Württemberg, Beschluss vom 08.06.2011, 12 V 1468/11, EFG 2011, 1619).

    Gegen die Eintragung oder die Ablehnung der Eintragung der Steuerklasse ist demnach der Einspruch gegeben (FG Baden-Württemberg, Beschluss vom 08.06.2011, 12 V 1468/11 EFG 2011, 1619).

  • FG Sachsen-Anhalt, 16.04.2012 - 3 V 4/12

    Zum Rechtsschutz im Fall der Ablehnung eines Antrags auf Änderung der

    Bei Verpflichtungs-, Leistungs- und Feststellungsklagen ist Rechtsschutz im Eilverfahren regelmäßig über die einstweilige Anordnung zu gewähren (vgl. FG Baden-Württemberg, Beschluss vom 08. Juni 2011, 12 V 1468/11, EFG 2011, 1619).

    In der Rechtsprechung der Finanzgerichte werden dazu unterschiedliche Auffassungen vertreten: Während u.a. das FG München (Beschluss vom 5. August 2010 8 V 1107/10, EFG 2011, 67) und das FG Baden-Württemberg (Beschluss vom 8. Juni 2011 12 V 1468/11, EFG 2011, 1619; Beschluss vom 07. Dezember 2011 4 V 1910/11, juris) keinen einstweiligen Rechtsschutz gewährt haben, haben u.a. das Niedersächsische FG (Beschluss vom 1. Dezember 2010 13 V 239/10, juris; aus verfahrensrechtlichen Gründen aufgehoben durch BFH-Beschluss in BFH/NV 2011, 1692), das FG Baden-Württemberg (Beschluss vom 02. Dezember 2011 3 V 3699/11, juris), das Schleswig-Holsteinische FG (Beschluss vom 09. Dezember 2011 5 V 213/11, juris; Beschluss vom 20. Dezember 2011 5 V 223/11, juris) sowie das FG Münster (Beschluss vom 16. Januar 2012 6 V 4218/11 E, juris) im Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes ernstliche Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit des Ausschlusses bejaht.

  • BFH, 25.05.2012 - III B 166/11

    Vorläufiger Rechtsschutz gegen die Ablehnung der Änderung der Lohnsteuerklasse

    Das Finanzgericht (FG) lehnte den daraufhin gestellten Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung gemäß § 114 der Finanzgerichtsordnung (FGO) ab (Entscheidungen der Finanzgerichte 2011, 1619).
  • FG Baden-Württemberg, 07.12.2011 - 4 V 1910/11

    Lohnsteuerabzug nach den Lohnsteuerklassen III und V für Lebenspartner -

    Auf die Ausführungen im Beschluss vom 8. Juni 2011 12 V 1468/11 werde verwiesen.
  • FG Düsseldorf, 27.10.2011 - 14 K 1890/11

    Anspruch einer in eingetragener Lebenspartnerschaft lebenden Person auf

    Die Klage, die auf eine Änderung einer Steuerklasse auf der Lohnsteuerkarte und auf die Einreichung der Klägerin zu 2 in der Steuerklasse III gerichtet ist, ist nach der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs - BFH -, der sich der Senat anschließt, als Verpflichtungsklage i.S.d. § 40 Abs. 1, 2. Alt. der Finanzgerichtsordnung - FGO - statthaft (Beschluss des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 21.01.1983 VI B 98/82, zit. nach juris; a.A. (Anfechtungsklage) FG Baden-Württemberg Beschluss vom 08.06.2011 12 V 1468/11, zit. nach juris).
  • FG Baden-Württemberg, 02.12.2011 - 3 V 3699/11

    Ernstliche Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit der Versagung der

    In der Rechtsprechung der Finanzgerichte (FG) werden dazu unterschiedliche Auffassungen vertreten: Während das FG München durch Beschluss vom 5. August 2010 8 V 1107/10 (EFG 2011, 67) und der 12. Senat des FG Baden-Württemberg durch Beschluss vom 8. Juni 2011 12 V 1468/11 (EFG 2011, 1619) keinen einstweiligen Rechtsschutz gewährt haben, haben das Niedersächsische FG im Beschluss vom 1. Dezember 2010 13 V 239/10 (juris; aus verfahrensrechtlichen Gründen aufgehoben durch BFH-Beschluss in BFH/NV 2011, 1692) und der 9. Senat des FG Baden-Württemberg im Beschluss vom 16. Mai 2011 9 V 1339/11 (nicht veröffentlicht, rechtskräftig) im Verfahren der einstweiligen Anordnung ernstliche Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit des Ausschlusses und damit einen Anordnungsanspruch i.S. des § 114 FGO bejaht.
  • FG Düsseldorf, 27.10.2011 - 14 K 2269/11

    Anspruch von Lebenspartnern auf Einreihung in eine Eheleuten gleiche

    Die Klage, die auf eine Änderung einer Steuerklasse auf der Lohnsteuerkarte gerichtet ist, ist nach der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs - BFH -, der sich der Senat anschließt, als Verpflichtungsklage i.S.d. § 40 Abs. 1, 2. Alt. FGO statthaft (BFH-Beschluss vom 21.01.1983 VI B 98/82, zit. nach juris; a.A. (Anfechtungsklage) FG Baden-Württemberg, Beschluss vom 08.06.2011 12 V 1468/11, zit. nach juris).
  • FG Niedersachsen, 07.12.2011 - 7 V 56/11

    Grundsätze zur Möglichkeit einer Steuerklassenwahl für Partner einer

    Dagegen haben das FG München durch Beschluss vom 5. August 2010 8 V 1107/10 (EFG 2011, 67), der 12. Senat und der 4. Senat des FG Baden-Württemberg durch Beschlüsse vom 8. Juni 2011 12 V 1468/11 (EFG 2011, 1619) und vom 7. Dezember 2011 4 V 1919/11 keinen einstweiligen Rechtsschutz gewährt.
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