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   FG Münster, 06.04.2009 - 12 V 446/09 E   

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https://dejure.org/2009,3228
FG Münster, 06.04.2009 - 12 V 446/09 E (https://dejure.org/2009,3228)
FG Münster, Entscheidung vom 06.04.2009 - 12 V 446/09 E (https://dejure.org/2009,3228)
FG Münster, Entscheidung vom 06. April 2009 - 12 V 446/09 E (https://dejure.org/2009,3228)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zerlegung von länger als ein Jahr gestundeten Forderungen oder Ausgleichszahlungen in einen abgezinsten Barwert und einen Zinsanteil i.R.d. Erfassung der Einnahmen aus Kapitalvermögen

  • Judicialis

    BewG § 12 Abs. 3; ; EStG § 20 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anwendung des § 12 Abs. 3 BewG im Rahmen der Einkommensteuer

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Einkommensteuer/Bewertung: - Anwendung des § 12 Abs. 3 BewG im Rahmen der Einkommensteuer

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • nrw.de (Pressemitteilung)

    Zinsbesteuerung ohne Zinsvereinbarung rechtmäßig?

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Zinsbesteuerung ohne Zinsvereinbarung

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    Aufteilung einer zinslosen Forderung in Tilgungs- und Zinsanteil rechtmäßig?

  • ebnerstolz.de (Kurzinformation)

    Rechtmäßigkeit von Zinsbesteuerungen ohne Zinsvereinbarung kann ernstlich zweifelhaft sein

  • ebnerstolz.de (Kurzinformation)

    Zinsbesteuerung ohne Zinsvereinbarung rechtmäßig?

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EFG 2009, 1220
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (9)

  • BFH, 26.06.1996 - VIII R 67/95

    Zinsanteil bei gestundeten Erbausgleichszahlungen

    Auszug aus FG Münster, 06.04.2009 - 12 V 446/09
    Nach der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofes (BFH-Urteil vom 26.06.1996, VIII R 67/95, BFH/NV 1997, 175) sei der Wert unverzinslicher Forderungen oder Schulden, deren Laufzeit mehr als ein Jahr betrage und die zu einem bestimmten Zeitpunkt fällig werden nach § 12 Abs. 3 BewG abzuzinsen.

    Zu Recht weist der Ag. darauf hin, dass der Bundesfinanzhof in seiner bisherigen Rechtsprechung länger als ein Jahr gestundete Forderungen oder Ausgleichszahlungen regelmäßig gemäß § 12 Abs. 3 BewG in einen abgezinsten Barwert und einen Zinsanteil, der als Einnahmen aus Kapitalvermögen nach § 20 Abs. 1 Nr. 7 EStG zu erfassen ist, zerlegt hat (z.B. BFH-Urteil vom 26.06.1996 VIII R 67/95, BFH/NV 1997, 175).

    In beiden Verfahren hatte die erste Instanz unter Anwendung der bisherigen Rechtsprechung des 8. Senates (Urteil vom 26.06.1996 VIII R 67/95, a.a.O.) die Klagen abgewiesen.

  • BFH, 17.03.2010 - X R 38/06

    Umschichtungen im Rahmen der Vermögensübergabe gegen Versorgungsleistungen -

    Auszug aus FG Münster, 06.04.2009 - 12 V 446/09
    Außerdem übersehe der Ag., dass die hier streitige Rechtsfrage Gegenstand der Revisionsverfahren vor dem Bundesfinanzhof, Aktenzeichen VIII R 35/07 und Aktenzeichen X R 38/06 sei.

    Für letztere sprechen die Revisionsverfahren Aktenzeichen VIII R 35/07 (vorhergehend: Finanzgericht Düsseldorf , Urteil vom 14.12.2006, 15 K 2811/05 E, EFG 2008, 849) und Aktenzeichen X R 38/06 (vorhergehend: Finanzgericht Düsseldorf , Urteil vom 12.10.2005, 7 K 6939/04 E, EFG 2007, 253).

    Die Beschwerde wird im Hinblick auf die anhängigen Revisionsverfahren (VIII R 35/07 und X R 38/06) zugelassen.

  • BFH, 09.02.2010 - VIII R 35/07

    Zahlungen der Eltern an ihr Kind im Gegenzug für dessen Erbteilsverzicht und

    Auszug aus FG Münster, 06.04.2009 - 12 V 446/09
    Außerdem übersehe der Ag., dass die hier streitige Rechtsfrage Gegenstand der Revisionsverfahren vor dem Bundesfinanzhof, Aktenzeichen VIII R 35/07 und Aktenzeichen X R 38/06 sei.

    Für letztere sprechen die Revisionsverfahren Aktenzeichen VIII R 35/07 (vorhergehend: Finanzgericht Düsseldorf , Urteil vom 14.12.2006, 15 K 2811/05 E, EFG 2008, 849) und Aktenzeichen X R 38/06 (vorhergehend: Finanzgericht Düsseldorf , Urteil vom 12.10.2005, 7 K 6939/04 E, EFG 2007, 253).

    Die Beschwerde wird im Hinblick auf die anhängigen Revisionsverfahren (VIII R 35/07 und X R 38/06) zugelassen.

  • BVerfG, 07.06.1993 - 2 BvR 335/93

    Verfassungsrechtliche Prüfung rechtsfortbildender finanzgerichtlicher

    Auszug aus FG Münster, 06.04.2009 - 12 V 446/09
    Die vorgenannte Rechtsprechung sei durch Beschluss des Bundesverfassungsgerichtes bestätigt worden (Bundesverfassungsgericht-Beschluss vom 07.06.1993, 2 BvR 335/93, HFR 1993, 542).

    Diese Gesetzesauslegung hat das Bundesverfassungsgericht in seinem Kammerbeschluss vom 07.06.1993, 2 BvR 335/93, HFR 1993, 542 noch als eine zulässige Auslegung des einfachen Rechts im Einzelfall angesehen und eine Überschreitung der durch das Rechtsstaatsprinzip (Artikel 20 Abs. 3 und Artikel 28 i.V.m. Artikel 2 Abs. 2 Grundgesetz) dem Gericht bei der Auslegung von Gesetzen und bei der Rechtsfortbildung gezogenen Grenzen nicht angenommen.

  • BFH, 14.02.1984 - VIII R 41/82

    Zerlegung einer gestundeten Kaufpreisforderung - Zinsanteil - Kapitalanteil -

    Auszug aus FG Münster, 06.04.2009 - 12 V 446/09
    Ersteres hat der BFH im Urteil vom 14.02.1984 VIII R 41/82, BStBl. II 1984, 550 getan.
  • FG Düsseldorf, 14.12.2006 - 15 K 2811/05

    Steuerpflichtigkeit von wiederkehrenden Leistungen nach § 22 Nr. 1 S. 1

    Auszug aus FG Münster, 06.04.2009 - 12 V 446/09
    Für letztere sprechen die Revisionsverfahren Aktenzeichen VIII R 35/07 (vorhergehend: Finanzgericht Düsseldorf , Urteil vom 14.12.2006, 15 K 2811/05 E, EFG 2008, 849) und Aktenzeichen X R 38/06 (vorhergehend: Finanzgericht Düsseldorf , Urteil vom 12.10.2005, 7 K 6939/04 E, EFG 2007, 253).
  • BFH, 30.11.2005 - I R 110/04

    Bildung von Rückstellungen für Lohnzahlungen bei Altersteilzeit (Blockmodell)

    Auszug aus FG Münster, 06.04.2009 - 12 V 446/09
    Aus der Rechtsprechung des Ersten Senates des Bundesfinanzhofes (BFH-Urteil vom 30.11.2005, I R 110/04, BStBl 2007, 251) ergebe sich, dass Verpflichtungen zu Geldleistungen jedenfalls dann, wenn.sie - wie hier -tatsächlich keinen Zinsanteil enthalten, nicht abzuzinsen seien.
  • BFH, 05.03.1979 - GrS 5/77

    Aussetzung des Vollzugs - Rechtmäßigkeit eines Antrags - Steuerhinterziehung -

    Auszug aus FG Münster, 06.04.2009 - 12 V 446/09
    Wegen der summarischen Beurteilung können neben dem Akteninhalt und dem substantiierten Vorbringen der Beteiligten nur präsente Beweismittel berücksichtigt werden (ständige Rechtsprechung, vgl. u.a. BFH-Beschluss vom 05.03.1979, GrS 5/75, BStBl. II 1979, 570).
  • FG Düsseldorf, 12.10.2005 - 7 K 6939/04

    Versorgungsleistung; Dauernde Last; Teilweise Veräußerung; Rente; Zeitlicher

    Auszug aus FG Münster, 06.04.2009 - 12 V 446/09
    Für letztere sprechen die Revisionsverfahren Aktenzeichen VIII R 35/07 (vorhergehend: Finanzgericht Düsseldorf , Urteil vom 14.12.2006, 15 K 2811/05 E, EFG 2008, 849) und Aktenzeichen X R 38/06 (vorhergehend: Finanzgericht Düsseldorf , Urteil vom 12.10.2005, 7 K 6939/04 E, EFG 2007, 253).
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