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   OLG Karlsruhe, 12.08.2015 - 12 W 10/15   

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https://dejure.org/2015,20952
OLG Karlsruhe, 12.08.2015 - 12 W 10/15 (https://dejure.org/2015,20952)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 12.08.2015 - 12 W 10/15 (https://dejure.org/2015,20952)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 12. August 2015 - 12 W 10/15 (https://dejure.org/2015,20952)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de

    Rechtsanwaltsgebühren: Gerichtliche Wertfestsetzung für außergerichtliche Einigung

  • IWW

    RVG § 33
    Kostenrecht

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zulässigkeit der gerichtlichen Festsetzung des Gegenstandswerts für einen außergerichtlichen Vergleich

  • ra.de
  • Justiz Baden-Württemberg

    Rechtsanwaltsgebühren: Gerichtliche Wertfestsetzung für außergerichtliche Einigung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    RVG § 33
    Zulässigkeit der gerichtlichen Festsetzung des Gegenstandswerts für einen außergerichtlichen Vergleich

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Keine gerichtliche Wertfestsetzung bei außergerichtlichen Vergleichen!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Außergerichtliche Vergleiche - und die Wertfestsetzung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2015, 1095
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (5)

  • OVG Berlin-Brandenburg, 19.06.2013 - 7 L 28.13

    Ablehnung der Festsetzung des Gegenstandswerts; Beilegung des gerichtlichen

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 12.08.2015 - 12 W 10/15
    Das OVG Berlin-Brandenburg (AGS 2013, 422, juris-Rn. 2; ähnlich zu § 10 BRAO KG JurBüro 1970, 853) hält dem Wortlautargument entgegen, dass § 33 Absatz 1 RVG zwar an ein gerichtliches Verfahren anknüpfe, die Festsetzung inhaltlich aber nicht auf rechtshängige Ansprüche beschränke.

    Das ändert aber nichts daran, dass der Gesetzeswortlaut keinen Anhalt dafür bietet, dass in dem privilegierten Verfahren nach § 33 Absatz 1 RVG auch anwaltliche Tätigkeiten bewertet werden sollen, die im gerichtlichen Verfahren ihren Ursprung haben mögen, aber ohne gerichtliche Mitwirkung und damit außerhalb des Verfahrens stattfinden (für eine Beschränkung auf anhängige Gegenstände Schneider AGS 2013, 422, 423).

  • LAG Baden-Württemberg, 25.07.2011 - 5 Ta 77/11

    Streitwertfestsetzung - Verhandlung von nicht rechtshängigen Gegenständen in

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 12.08.2015 - 12 W 10/15
    Der in anderen obergerichtlichen Entscheidungen und der Literatur vertretenen gegenteilige Auffassung - die die Anwendbarkeit des § 33 Absatz 1 RVG auf außergerichtliche Vergleiche teilweise ohne nähere Begründung voraussetzt (etwa OVG Hamburg, Beschluss vom 11. Februar 2013, juris; LAG Düsseldorf JurBüro 1993, 165; Gerold/Schmidt, RVG, 20. Auflage, § 33, Rn. 5; Baumgärtel/Hergenröder/Houben, RVG, 16. Auflage, § 33, Rn. 2; a. A. LAG BW Beschluss vom 25.07.2011 5 Ta 77/11 juris Tz 35ff, differenzierend OLG Düsseldorf JurBüro 1993, 153) - vermag sich der Senat nicht anzuschließen.
  • LG Würzburg, 09.07.1992 - 3 T 918/92
    Auszug aus OLG Karlsruhe, 12.08.2015 - 12 W 10/15
    Der in anderen obergerichtlichen Entscheidungen und der Literatur vertretenen gegenteilige Auffassung - die die Anwendbarkeit des § 33 Absatz 1 RVG auf außergerichtliche Vergleiche teilweise ohne nähere Begründung voraussetzt (etwa OVG Hamburg, Beschluss vom 11. Februar 2013, juris; LAG Düsseldorf JurBüro 1993, 165; Gerold/Schmidt, RVG, 20. Auflage, § 33, Rn. 5; Baumgärtel/Hergenröder/Houben, RVG, 16. Auflage, § 33, Rn. 2; a. A. LAG BW Beschluss vom 25.07.2011 5 Ta 77/11 juris Tz 35ff, differenzierend OLG Düsseldorf JurBüro 1993, 153) - vermag sich der Senat nicht anzuschließen.
  • LAG Düsseldorf, 22.04.1992 - 7 Ta 63/92

    Streitwert: außergerichtlicher Vergleich - Regelung nicht anhängiger Ansprüche

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 12.08.2015 - 12 W 10/15
    Der in anderen obergerichtlichen Entscheidungen und der Literatur vertretenen gegenteilige Auffassung - die die Anwendbarkeit des § 33 Absatz 1 RVG auf außergerichtliche Vergleiche teilweise ohne nähere Begründung voraussetzt (etwa OVG Hamburg, Beschluss vom 11. Februar 2013, juris; LAG Düsseldorf JurBüro 1993, 165; Gerold/Schmidt, RVG, 20. Auflage, § 33, Rn. 5; Baumgärtel/Hergenröder/Houben, RVG, 16. Auflage, § 33, Rn. 2; a. A. LAG BW Beschluss vom 25.07.2011 5 Ta 77/11 juris Tz 35ff, differenzierend OLG Düsseldorf JurBüro 1993, 153) - vermag sich der Senat nicht anzuschließen.
  • OLG Koblenz, 05.09.2014 - 13 WF 799/14

    Rechtsanwaltsvergütung im Scheidungsverbundverfahren: Vergleichsmehrwert eines

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 12.08.2015 - 12 W 10/15
    Der außergerichtliche Vergleich gehört nicht zum gerichtlichen Verfahren, wenn dieses auch den Anlass für die Vergleichsverhandlungen und den Abschluss des privaten Vertrages gegeben haben mag (in ähnlicher Richtung OLG Koblenz FamRZ 2015, 432, juris-Rn. 6).
  • LAG München, 24.01.2024 - 3 Ta 223/23

    Gegenstandswertfestsetzung, Sprinter- oder Turboklausel, nicht anhängiger

    Soweit der Klägervertreter die außergerichtlichen Verhandlungstermine vom 06.06.2023 bis 18.07.2023 nennt, liegen diese zudem sowohl vor der Kündigung vom 26.07.2023, der Klageerhebung am 10.08.2023 als auch vor dem Zeitpunkt des Vergleichsschlusses am 31.08.2023, so dass eine damalige Einigung entweder nicht "in einem gerichtlichen Verfahren" (§ 33 Abs. 1 RVG) erfolgt wäre (zur Anwendbarkeit des § 33 Abs. 1 RVG auf außergerichtliche Vergleiche während eines Rechtsstreits vgl. OLG Karlsruhe, Beschluss vom 12.08.2015 - 12 W 10/15 -) oder aber dazu geführt hätte, dass der Anspruch im maßgeblichen Zeitpunkt des Vergleichsschlusses nicht mehr zwischen den Parteien streitig oder ungewiss gewesen wäre, weil sich die Parteien bereits vorher geeinigt hätten.
  • OVG Hamburg, 24.02.2021 - 3 So 12/20

    Gegenstandswert bei einem Mehrvergleich

    Im Übrigen wird - unabhängig von der Bewilligung von Prozesskostenhilfe - ohnehin überwiegend die Auffassung vertreten, dass das selbstständige Wertfestsetzungsverfahren nach § 33 RVG auch dann eröffnet ist, wenn in einem anhängigen Rechtsstreit ein außergerichtlicher Vergleich unter Einbeziehung nicht rechtshängiger Ansprüche geschlossen wird (vgl. OVG Münster, Beschl. v. 24.4.2014, 2 E 412/14, BauR 2014, 2085, juris Rn. 3 ff.; OVG Berlin-Brandenburg, Beschl. v. 19.6.2013, OVG 7 L 28/13, juris Rn. 3; Kroiß in: Mayer/Kroiß, RVG, 7. Aufl. 2018, § 33 Rn. 4; Mayer in: Gerold/Schmidt, RVG, 24. Aufl. 2019, § 33 Rn. 5; Potthoff in: Riedel/Sußbauer, RVG, 10. Aufl. 2015, § 33 Rn. 21; jew. m.w.N.; a.A. OLG Karlsruhe, Beschl. v. 12.8.2015, 12 W 10/15, MDR 2015, 1095, juris Rn. 4 ff.).
  • OVG Bremen, 04.06.2018 - 2 S 42/18

    Antrag auf Festsetzung des Gegenstandswertes - außergerichtlicher Vergleich;

    Die vom Verwaltungsgericht in Bezug genommenen Beschlüsse des OLG Karlsruhe (Beschluss vom 12.08.2015 - 12 W 10/15 - juris) und des OLG Koblenz (Beschluss vom 05.09.2014 - 13 WF 799/14 - juris) betreffen - soweit ersichtlich - Fälle, in denen Prozesskostenhilfe nicht bewilligt worden war.
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