Rechtsprechung
OLG Frankfurt, 06.02.2003 - 12 W 12/03 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- openjur.de
- Justiz Hessen
§ 142 ZPO, § 143 ZPO
Zivilprozess: Voraussetzungen für die Anordnung der Vorlegung von Urkunden und Akten - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Wiederherstellung vollständiger Gerichtsakten bzw. Akten des Gegners gemäß § 143 ZPO; Zur Prozessführung benutzte oder erwähnte Urkunden gemäß § 142 ZPO; Unzulässige Ausforschung der von einer richterlichen Anordnung betroffenen Partei oder eines Dritten
- Judicialis
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
ZPO § 142; ZPO § 143
Zur Anordnung der Urkundenvorlage gemäß § 142 ZPO durch schlüssigen Vortrag einer Partei - ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Verfahrensrecht - Pflicht der Parteien zur Aktenvorlegung?
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Darmstadt, 28.11.2002 - 1 OH 21/01
- OLG Frankfurt, 06.02.2003 - 12 W 12/03
Wird zitiert von ...
- KG, 10.04.2013 - 9 W 94/12
Selbständiges Beweisverfahren: Anwendbarkeit der Vorschriften über die …
Auch das OLG Frankfurt (Beschluss vom 6. Februar 2003 - 12 W 12/03 - juris) geht ausdrücklich - aber ebenfalls ohne nähere Begründung - davon aus, dass der sachliche Geltungsbereich des § 142 ZPO sich auch auf das selbständige Beweisverfahren erstrecke.die Arbeit des Sachverständigen erleichtern, dies allein reicht jedoch als Grund für eine Vorlageanordnung nicht aus (vgl. OLG Frankfurt, Beschluss vom 6. Februar 2003 - 12 W 12/03 - juris).