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   OLG Naumburg, 27.01.2005 - 12 W 120/04   

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https://dejure.org/2005,4410
OLG Naumburg, 27.01.2005 - 12 W 120/04 (https://dejure.org/2005,4410)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 27.01.2005 - 12 W 120/04 (https://dejure.org/2005,4410)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 27. Januar 2005 - 12 W 120/04 (https://dejure.org/2005,4410)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Behandlung von Streitgenossen im Kostefestsetzungsverfahren; Einfluss der getrennten Vertretung von Streitgenossen auf die Kostenfestsetzung; Recht der Streitgenossen sich durch unterschiedliche Prozessbevollmächtigte vertreten zu lassen

  • Judicialis

    BRAGO § 6 Abs. 1 Satz 2; ; BRAGO § 26; ; BRAGO § 28; ; BRAGO § 31; ; BRAGO § 31 Abs. 1 Nr. 1; ; BRAGO § 31 Abs. 1 Nr. 2; ; BRAGO § 31 Abs. 1 Nr. 3; ; ZPO § ... 91 Abs. 2 Satz 4; ; ZPO § 100 Abs. 1; ; ZPO § 104 Abs. 3 Satz 1; ; ZPO § 567 Abs. 1 Nr. 1; ; BGB § 426 Abs. 1 Satz 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Kostenfestsetzung - Anwaltsgebühren bei jeweils getrennter Hinzuziehung eines Prozessbevollmächtigten durch Streitgenossen

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verfahrensrecht - Kosten bei getrennt vertretenen Streitgenossen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • Rpfleger 2005, 482
 
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Wird zitiert von ... (15)Neu Zitiert selbst (5)

  • OLG Köln, 16.07.1992 - 17 W 13/91

    Streitgenossen; Interessenwiderstreit; Prozeßbevollmächtigter; Bedenken;

    Auszug aus OLG Naumburg, 27.01.2005 - 12 W 120/04
    Streitgenossen können unter Kostengesichtspunkten verpflichtet sein, einen gemeinsamen Prozessbevollmächtigten mit ihrer Vertretung zu beauftragen, wenn ihre Rechtsverteidigung aufgrund der Einheitlichkeit des zugrunde liegenden Lebenssachverhaltes identisch ist, die Gefahr eines Interessenwiderstreits nicht besteht und auch keine sonstigen Gründe für die Hinzuziehung jeweils eigener Prozessbevollmächtigter sprechen (OLG Naumburg, aaO; OLG Karlsruhe MDR 2000, 235; OLG Düsseldorf, JurBüro 1998, 144; OLG Köln FamRZ 1993, 587).
  • OLG Karlsruhe, 24.08.1999 - 3 W 82/99
    Auszug aus OLG Naumburg, 27.01.2005 - 12 W 120/04
    Streitgenossen können unter Kostengesichtspunkten verpflichtet sein, einen gemeinsamen Prozessbevollmächtigten mit ihrer Vertretung zu beauftragen, wenn ihre Rechtsverteidigung aufgrund der Einheitlichkeit des zugrunde liegenden Lebenssachverhaltes identisch ist, die Gefahr eines Interessenwiderstreits nicht besteht und auch keine sonstigen Gründe für die Hinzuziehung jeweils eigener Prozessbevollmächtigter sprechen (OLG Naumburg, aaO; OLG Karlsruhe MDR 2000, 235; OLG Düsseldorf, JurBüro 1998, 144; OLG Köln FamRZ 1993, 587).
  • OLG Naumburg, 16.10.2001 - 13 W 187/01

    Rechtsanwaltskosten; Streitgenossenschaft; Mehrere Anwälte; Mehrkosten;

    Auszug aus OLG Naumburg, 27.01.2005 - 12 W 120/04
    Zwar ist anerkannt, dass Streitgenossen grundsätzlich berechtigt sind, sich durch verschiedene Rechtsanwälte vertreten zu lassen (statt vieler OLG Naumburg, Beschluss vom 16. Oktober 2001, 13 W 187/01, 13 W 188/01, zit. nach juris m.w.N.) Den Beklagten ist zugleich darin beizupflichten, dass nichts anderes gelten kann, wenn sich Rechtsanwälte als Streitgenossen in eigener Sache jeweils selbst vertreten (von Eicken/Hellstab/Lappe/Madert, Kostenfestsetzung im Zivilprozess, Rdn. B 551; Belz in MK-ZPO, Rdn. 30 zu § 91 jeweils für Sozietätsmitglieder).
  • OLG Köln, 09.09.1998 - 17 W 286/98

    Bestellung eines gemeinsamen Prozeßbevollmächtigten - Widerstreitende Interessen

    Auszug aus OLG Naumburg, 27.01.2005 - 12 W 120/04
    Der Senat vermag der vom OLG Köln vertretenen Auffassung nicht uneingeschränkt beizutreten, dass unter Zumutbarkeitsgesichtspunkten eine Ausnahme dann gerechtfertigt sei, wenn Rechtsanwälte als Streitgenossen in Anspruch genommen werden, die keiner einheitlichen Sozietät angehören (JurBüro 1999, 418).
  • OLG Düsseldorf, 05.06.1997 - 10 W 78/97

    Erstattungsfähigkeit der Kosten sich selbst vertretender Rechtsanwälte als

    Auszug aus OLG Naumburg, 27.01.2005 - 12 W 120/04
    Streitgenossen können unter Kostengesichtspunkten verpflichtet sein, einen gemeinsamen Prozessbevollmächtigten mit ihrer Vertretung zu beauftragen, wenn ihre Rechtsverteidigung aufgrund der Einheitlichkeit des zugrunde liegenden Lebenssachverhaltes identisch ist, die Gefahr eines Interessenwiderstreits nicht besteht und auch keine sonstigen Gründe für die Hinzuziehung jeweils eigener Prozessbevollmächtigter sprechen (OLG Naumburg, aaO; OLG Karlsruhe MDR 2000, 235; OLG Düsseldorf, JurBüro 1998, 144; OLG Köln FamRZ 1993, 587).
  • BGH, 02.05.2007 - XII ZB 156/06

    Kostenerstattung bei getrennter Vertretung mehrerer Beklagter

    Sonstige Umstände, die es vorliegend rechtfertigen könnten, einen Interessengegensatz anzunehmen (vgl. dazu OLG Naumburg, Beschluss vom 27. Januar 2005 - 12 W 120/04 - Rpfleger 2005, 482 f.; OLG München, Beschluss vom 5. August 1980 - 11 W 1650/80 - JurBüro 1981, 138 f. und OLG Düsseldorf, Beschluss vom 5. Juni 1997 - 10 W 78/97 - MDR 1997, 981) sind weder dargetan noch sonst ersichtlich.
  • BGH, 16.05.2013 - IX ZB 152/11

    Kostenfestsetzung: Vertretung einer wegen eines anwaltlichen Beratungsfehlers

    Ein solcher sachlicher Grund ist in der Rechtsprechung verneint worden, wenn sich die Mitglieder einer noch bestehenden Rechtsanwaltssozietät vertreten (vgl. BGH, Beschluss vom 2. Mai 2007, aaO Rn. 7 ff; OLG Düsseldorf, JurBüro 1992, 816 f; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 31. August 1994 - 11 W 86/94, juris Rn. 9; OLG Naumburg, Beschluss vom 16. Oktober 2001 - 13 W 187/01, juris Rn. 3; RPfleger 2005, 482 f; vom 11. August 2005 - 12 W 74/05, juris Rn. 3; OLG Köln, JurBüro 2010, 535 f; SchlhOLG, JurBüro 1988, 1030) oder sie sich jeweils durch einen externen Rechtsanwalt vertreten lassen (OLG Karlsruhe, Beschluss vom 31. August 1994 - 11 W 86/94, juris Rn. 9; OLG Köln, aaO S. 535).

    Auch wird ein die getrennte Beauftragung von Rechtsanwälten rechtfertigender Interessenwiderstreit angenommen, wenn Anhaltspunkte dafür erkennbar sind, dass im Innenverhältnis der verklagten Rechtsanwälte eine vom Grundsatz des § 426 Abs. 1 Satz 1 BGB abweichende Ausgleichungspflicht in Betracht kommt (vgl. OLG Naumburg, RPfleger 2005, 482, 483).

  • BGH, 02.05.2007 - XII ZB 158/06

    Klage gegen mehrere Anwälte einer Sozietät: Kostenerstattung?

    Sonstige Umstände, die es vorliegend rechtfertigen könnten, einen Interessengegensatz anzunehmen (vgl. dazu OLG Naumburg, Beschluss vom 27. Januar 2005 - 12 W 120/04 - Rpfleger 2005, 482 f.; OLG München, Beschluss vom 5. August 1980 - 11 W 1650/80 - JurBüro 1981, 138 f. und OLG Düsseldorf, Beschluss vom 5. Juni 1997 - 10 W 78/97 - MDR 1997, 981) sind weder dargetan noch sonst ersichtlich.
  • BGH, 02.05.2007 - XII ZB 157/06

    Klage gegen mehrere Anwälte einer Sozietät: Kostenerstattung?

    Sonstige Umstände, die es vorliegend rechtfertigen könnten, einen Interessengegensatz anzunehmen (vgl. dazu OLG Naumburg, Beschluss vom 27. Januar 2005 - 12 W 120/04 - Rpfleger 2005, 482 f.; OLG München, Beschluss vom 5. August 1980 - 11 W 1650/80 - JurBüro 1981, 138 f. und OLG Düsseldorf, Beschluss vom 5. Juni 1997 - 10 W 78/97 - MDR 1997, 981) sind weder dargetan noch sonst ersichtlich.
  • OLG Koblenz, 05.08.2010 - 14 W 420/10

    Umfang der Erstattung von Anwaltskosten im Streitgenossenprozess

    Es ist anerkannt, dass mehrere Streitgenossen aus wirtschaftlichen Überlegungen heraus gehalten sein können, einen gemeinsamen Prozessbevollmächtigten einzusetzen, wenn ein interner Interessenwiderstreit zwischen ihnen nicht zu ersehen ist und deshalb das Bedürfnis dafür fehlt, einen eigenen Anwalt zu beauftragen (BGH NJW 2007, 2257 ; OLG Karlsruhe MDR 2000, 235 ; OLG Naumburg, Beschluss vom 16.10.2001 - 13 W 187/01 - und Rpfleger 2005, 482 ).
  • OLG Nürnberg, 02.08.2011 - 14 W 1371/11

    Klage eines Anlegers gegen Komplementär-GmbH als Fondsinitiatorin sowie den

    Dem folgt - soweit ersichtlich einhellig - die seither veröffentlichte Rechtsprechung der Oberlandesgerichte (vgl. OLG Bamberg, Beschl. v. 17.1.2011 - 1 W 63/10, NJW-RR 2011, 935, Rn. 10 nach juris; OLG Brandenburg, Beschlüsse v. 16.4.2008 - 6 W 167/07, Rn. 10 nach juris, und v. 29.9.2010 - 6 W 82/10, Rn. 12 f. nach juris; OLG Dresden, Beschl. v. 9.3.2006 - 3 W 290/06, NJ 2006, 272, Rn. 15 nach juris; OLG Düsseldorf, Beschlüsse v. 21.2.2006 - I-10 W 135/05, Rn. 5 nach juris; v. 6.11.2006 - I-24 W 79/06, MDR 2007, 747, Rn. 6 nach juris; v. 21.12.2009 - I-24 W 61/09, JurBüro 2010, 431, Rn. 10 nach juris, und v. 26.10.2010 - I-10 W 13/10, Rn. 6 nach juris; OLG Koblenz, Beschl. v. 5.8.2010 - 14 W 420/10, MDR 2010, 1158, Rn. 3 nach juris; OLG Köln, Beschl. v. 17.11.2005 - 17 W 224/05, MDR 2006, 896, Rn. 6 nach juris; OLG Naumburg, Beschl. v. 27.1.2005 - 12 W 120/04, Rpfleger 2005, 482, Rn. 9 nach juris; so auch schon früher OLG Bamberg, Beschl. v. 6.9.1985 - 5 W 73/85, VersR 1986, 395 f.; OLG Düsseldorf, Beschl. v. 5.6.1997 - 10 W 78/97, MDR 1997, 981, Rn. 4 nach juris; OLG Hamm, Beschl. v. 4.4.1978 - 23 W 163/78, MDR 1978, 849; OLG Karlsruhe, Beschl. v. 24.8.1999 - 3 W 82/99, OLGReport 1999, 418; OLG Koblenz, Beschl. v. 9.9.1994 - 14 W 493/93, MDR 1995, 263, Rn. 3 nach juris; OLG München, Beschl. v. 30.11.1994 - 11 W 2545/94, MDR 1995, 263, Rn. 5 nach juris; OLG Saarbrücken, Beschl. v. 14.11.1988 - 5 W 227/88, JurBüro 1989, 393, 394; OLG Schleswig, Beschl. v. 10.2.1992 - 9 W 4-6/92, JurBüro 1992, 473; OLG Stuttgart, Beschlüsse v. 13.11.1979 - 8 W 123/79, 8 W 124/79, Die Justiz 1980, 20, und v. 31.3.1980 - 8 W 558-559/79, Rpfleger 1980, 194; so auch MünchKommZPO/Giebel, 3. Aufl., § 100 Rn. 20; Musielak/Wolst, ZPO, 8. Aufl. § 91 Rn. 69; im Ergebnis auch Zöller/Herget, ZPO, 28. Aufl., § 91, Rn. 13 "Streitgenossen", Anm. 2; Thomas/Putzo/Hüßtege, ZPO, 31. Aufl., § 91 Rn. 11; Göttlich/Mümmler/Xante, RVG, 3. Aufl., "Streitgenossen", Anm. 6.1.; and.
  • OLG Naumburg, 29.07.2011 - 2 Verg 9/11

    Kostenentscheidung im Vergabenachprüfungsverfahren: Kostenerstattung bei

    Daher ist es anerkannt, das selbst mehrere, als Prozesspartei selbständige Streitgenossen aus wirtschaftlichen Überlegungen heraus gehalten sein können, einen gemeinsamen Prozessbevollmächtigten einzusetzen, wenn ein Interessenwiderstreit zwischen ihnen nicht zu ersehen ist und deshalb das Bedürfnis fehlt, jeweils einen eigenen Rechtsanwalt zu beauftragen (vgl. BGH, Beschluss v. 02.05.2007, a.a.O., Beschluss v. 05.01.2004, II ZB 22/02 - RPfl 2004, 316; OLG Naumburg, Beschluss v. 27.01.2005, 12 W 120/04 - RPfl 2005, 482 m.w.N.; OLG Koblenz, Beschluss v. 05.08.2010, 14 W 420/10 - JurBüro 2010, 599, hier alle zitiert nach juris ).
  • OLG Naumburg, 27.04.2005 - 12 W 48/05

    Grundsätzliche Bindung des Kostenbeamten an Erklärung des RA zur

    Die Entscheidung der Rechtspflegerin, die Beklagten zu 2. und 3. ungeachtet der Hinweise des Senats im Beschluss vom 27. Januar 2005 (12 W 120/04) als Gesamtgläubiger zu behandeln, unterliegt angesichts der Rechtsmittelbeschränkung keiner Nachprüfung.
  • OLG Frankfurt, 08.03.2011 - 18 W 1/11

    Verwirklichung des Gebots der Kostengeringhaltung durch Beauftragung nur eines

    Dies wird angenommen, wenn die Rechtsverteidigung der Streitgenossen auf einen einheitlichen Lebenssachverhalt zurückgreift und keine nachvollziehbaren Gründe ersichtlich sind, die für die Einschaltung verschiedener Prozessbevollmächtigten sprechen (BGH, NJW-RR 2004, 536; OLG Naumburg, Rpfleger 2005, 482; OLG Karlsruhe AGS 2000, 99).
  • OLG Frankfurt, 01.11.2010 - 18 W 214/10

    Kostenrecht: Notwendigkeit unterschiedlicher Rechtsanwälte für Streitgenossen

    Dies wird angenommen, wenn die Rechtsverteidigung der Streitgenossen auf einen einheitlichen Lebenssachverhalt zurückgreift und keine nachvollziehbaren Gründe ersichtlich sind, die für die Einschaltung verschiedener Prozessbevollmächtigter sprechen (BGH, NJW-RR 2004, 536; OLG Naumburg, Rpfleger 2005, 482; OLG Karlsruhe AGS 2000, 99).
  • LG Frankfurt/Main, 02.01.2019 - 9 T 532/18
  • OLG Karlsruhe, 16.12.2014 - 15 W 77/14

    Umfang der Erstattungsfähigkeit von Rechtsanwaltskosten im Streitgenossenprozess

  • OLG Naumburg, 26.07.2013 - 2 W 41/12

    Kostenfestsetzungsverfahren: Erstattungsfähigkeit der Rechtsanwaltskosten von

  • OLG Düsseldorf, 14.02.2012 - 10 W 91/11

    Umfang der Kostenerstattung im Streitgenossenprozess

  • OLG Naumburg, 27.04.2005 - 12 W 49/05

    Entfallen der Bindung an eine Erklärung des Antragstellers gemäß § 104 Abs. 2 S.

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