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   OLG Karlsruhe, 10.01.2006 - 12 W 136/04   

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https://dejure.org/2006,6454
OLG Karlsruhe, 10.01.2006 - 12 W 136/04 (https://dejure.org/2006,6454)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 10.01.2006 - 12 W 136/04 (https://dejure.org/2006,6454)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 10. Januar 2006 - 12 W 136/04 (https://dejure.org/2006,6454)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Unternehmenszusammenschluss: Bewertung von Vorzugsaktien bei der Bemessung des Umtauschverhältnisses; Anspruch auf Offenlegung geheimhaltungsbedürftiger Basistatsachen im Spruchverfahren

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verbesserung des Umtauschverhältnisses nach dem Umwandlungsgesetz (UmwG); Stimmrecht der Vorzugsaktionäre; Abschlag vom Wert der Stammaktien bei der Bewertung der Vorzugsaktien; Anspruch auf Offenlegung geheimhaltungsbedürftiger Basistatsachen aus den Geschäftsunterlagen

  • Judicialis

    UmwG § 5; ; UmwG § 15; ; SpruchG § 7 Abs. 7

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    UmwG § 5 § 15; SpruchG § 7 Abs. 7
    Stimmrecht der Vorzugsaktionäre gemäß § 140 Abs. 2 AktG

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZG 2006, 670
 
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Wird zitiert von ... (41)Neu Zitiert selbst (5)

  • OLG Düsseldorf, 15.01.2004 - 19 W 5/03

    Abfindung der Aktionäre bei Verschmelzung

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 10.01.2006 - 12 W 136/04
    Das Gutachten soll neben den allgemein zugänglichen Erkenntnisquellen nur eine Plausibilitätskontrolle ermöglichen (OLG Düsseldorf ZIP 2004, 1503).
  • OLG Zweibrücken, 03.08.2004 - 3 W 60/04

    Aktienrechtliches Spruchverfahren: Beginn der Antragsfrist im Falle des Delisting

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 10.01.2006 - 12 W 136/04
    Danach sind einem Beteiligten die Kosten aufzuerlegen, die er durch die Einlegung eines unbegründeten Rechtsmittels veranlasst hat (so auch OLG Zweibrücken, ZIP 2004, 1666).
  • BayObLG, 18.12.2002 - 3Z BR 116/00

    Beschwerdebefugnis im Spruchverfahren - gemeinsamer Vertreter außenstehender

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 10.01.2006 - 12 W 136/04
    Im vorliegenden Falle ist die ADITRON und damit eine der verschmolzenen Gesellschaften nicht börsennotiert gewesen, sodass eine Heranziehung der Börsenkurse für die K nicht in Betracht kommt, worauf schon das Landgericht zutreffend abgestellt hat (BayObLG ZIP 2003, 253; Hüffer, AktienG, 6. Auflage, § 305 Rn. 24j).
  • OLG Düsseldorf, 20.11.2001 - 19 W 2/00

    Gegenstandswert im aktienrechtlichen Spruchstellenverfahren

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 10.01.2006 - 12 W 136/04
    Die von der Antragsgegnerin angeführten Entscheidung (OLG Düsseldorf AG 1973, 282 und AG 2002, 398 2002 781 und OLG Köln ZIP 2001, 2049) betreffen jeweils Fälle, bei denen den Vorzugsaktien das Stimmrecht fehlte und sich deshalb ein Abschlag im Vergleich zum Wert der Stammaktie rechtfertigte.
  • OLG Köln, 20.09.2001 - 18 U 125/01

    Zulässigkeit der Umwandlung von Vorzugsaktien in Stammaktien

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 10.01.2006 - 12 W 136/04
    Die von der Antragsgegnerin angeführten Entscheidung (OLG Düsseldorf AG 1973, 282 und AG 2002, 398 2002 781 und OLG Köln ZIP 2001, 2049) betreffen jeweils Fälle, bei denen den Vorzugsaktien das Stimmrecht fehlte und sich deshalb ein Abschlag im Vergleich zum Wert der Stammaktie rechtfertigte.
  • LG München I, 31.07.2015 - 5 HKO 16371/13

    Höhere Barabfindung für Aktionäre

    Sie haben nicht hinreichend begründet, warum ihnen nur mit Hilfe der Vorlage der Arbeitspapiere eine hinreichend substantiierte Rüge namentlich in Bezug auf die Planung möglich sein sollen; dies wäre indes erforderlich gewesen (vgl. OLG Karlsruhe AG 2006, 463, 464 = NZG 2006, 670, 671 f.; Puszkajler in: Kölner Kommentar zum AktG, a. a. O., § 7 SpruchG Rdn. 57; Drescher in: Spindler/Stilz, AktG, a. a. O., § 7 SpruchG Rdn. 9; Klöcker in: Schmidt/Lutter, AktG, a. a. O., § 7 SpruchG Rdn. 13).

    Gerade der Börsenkurs erhellt indes, dass dem Stimmrechtsverlust keine zentrale Bedeutung zugemessen wird, wenn der Kurs der stimmrechtslosen Vorzugsaktien im maßgeblichen Referenzzeitraum um weniger als 10% über dem Kurs der Stammaktien lag (vgl. OLG Karlsruhe NZG 2006, 670 f. = AG 2006, 463 f.; LG München I, Beschluss vom 28.3.2014, Az. 5HK O 18925/08; auch OLG Düsseldorf, Beschluss vom 6.4.2011, Az. 26 W 2/06 (AktG); a.A. OLG Düsseldorf WM 2009, 2220, 2227; Hachmeister/Ruthardt BB 2014, 427 ff.).

  • LG München I, 22.06.2022 - 5 HKO 16226/08

    Grundsätze der angemessenen Barabfindung

    Sie haben nicht hinreichend begründet, warum ihnen nur mit Hilfe der Vorlage der Arbeitspapiere eine hinreichend substantiierte Rüge namentlich in Bezug auf die Planung möglich sein sollen; dies wäre indes erforderlich gewesen (vgl. OLG K2. AG 2006, 463, 464 = NZG 2006, 670, 671 f.; OLG München WM 2019, 2014, 2119 f.; Beschluss vom 13.11.2018, Az. 31 Wx 372/15; LG München I, Beschluss vom 30.6.2017, Az. 5HK O 13182/15; Beschluss vom 29.11.2019, Az. 5HK O 6321/14; Beschluss vom 28.3.2019, Az. 5HK O 3374/18; Beschluss vom 16.4.2021, Az. 5HK O 5711/19; Dorn in: Kölner Kommentar zum AktG, 4. Aufl., § 7 SpruchG Rdn. 67; Drescher in: BeckOGK SpruchG, a.a.O., § 7 Rdn. 10; Klöcker/Wittgens in: Schmidt/Lutter, AktG, a.a.O., § 7 SpruchG Rdn. 13).
  • LG München I, 28.04.2017 - 5 HKO 26513/11

    Festsetzung einer angemessenen Barabfindung im Spruchverfahren

    Sie haben nicht hinreichend begründet, warum ihnen nur mit Hilfe der Vorlage der Arbeitspapiere eine hinreichend substantiierte Rüge namentlich in Bezug auf die Planung möglich sein sollen; dies wäre indes erforderlich gewesen (vgl. OLG Karlsruhe AG 2006, 463, 464 = NZG 2006, 670, 671 f.; Puszkajler in: Kölner Kommentar zum AktG, a.a.O., § 7 SpruchG Rdn. 57; Drescher in: Spindler/Stilz, AktG, a.a.O., § 7 SpruchG Rdn. 9; Klöcker in: Schmidt/Lutter, AktG, 3. Aufl., § 7 SpruchG Rdn. 13).

    Die Tatsache, dass auf die Relation der Ertragswerte bei dem Ansatz der Bagatellgrenze abzustellen ist, entspricht auch dem sonst zu beachtenden Grundsatz der Methodengleichheit (vgl. hierzu BayObLG BB 2003, 275, 279; OLG München AG 2007, 701, 705; OLG Karlsruhe NZG 2006, 670, 671 = AG 2006, 463, 464).

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