Weitere Entscheidung unten: OLG Brandenburg, 18.06.2019

Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 20.11.2018 - I-12 W 15/18   

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https://dejure.org/2018,48113
OLG Düsseldorf, 20.11.2018 - I-12 W 15/18 (https://dejure.org/2018,48113)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 20.11.2018 - I-12 W 15/18 (https://dejure.org/2018,48113)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 20. November 2018 - I-12 W 15/18 (https://dejure.org/2018,48113)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • zvi-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Entstehung eines Anspruches auf Auszahlung eines Überschusses nach Aufhebung der Zwangsverwaltung erst durch gerichtlichen Aufhebungsbeschluss

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    InsO § 91 Abs. 1
    Wirksamkeit der Abtretung des Anspruchs des Schuldners auf Auszahlung des Überschusses nach Aufhebung der Zwangsverwaltung in der Insolvenz des Schuldners

  • rechtsportal.de

    InsO § 91 Abs. 1

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Anspruch auf Auszahlung des Überschusses ist abtretbar und pfändbar!

  • ZIP-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Vorausabtretung des Anspruchs auf Auszahlung eines Überschusses nach Aufhebung der Zwangsverwaltung nicht insolvenzfest

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Anspruch eines Insolvenzverwalters gegen den Zwangsverwalter auf Auskehr des hinterlegten Erlöses

  • Jurion (Kurzinformation)

    Anspruch eines Insolvenzverwalters gegen den Zwangsverwalter auf Auskehr des hinterlegten Erlöses

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Vorausabtretung des Anspruchs auf Auszahlung eines Überschusses nicht insolvenzfest! (IVR 2019, 52)

Sonstiges

  • Jurion (Literaturhinweis: Entscheidungsbesprechung)

    Kurznachricht zu "Kein Erwerb im Voraus abgetretener Überschusszahlungen aus aufgehobener Zwangsverwaltung nach Eröffnung des Insolvenzverwalters - Anmerkung zum Beschluss des OLG Düsseldorf vom 20.11.2018 - I-12 W 15/18" von RA Dr. Friedrich L. Cranshaw, original erschienen in: ...

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 2019, 283
  • NZI 2019, 241
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (15)

  • BGH, 13.10.2011 - IX ZR 188/10

    Aufhebung der Zwangsverwaltung nach Antragsrücknahme: Pflicht des

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 20.11.2018 - 12 W 15/18
    Nach der Aufhebung der Zwangsverwaltung auf Grund Antragsrücknahme hat der Zwangsverwalter grundsätzlich das Grundstück an den Schuldner herauszugeben, und zwar einschließlich der Nutzungen, die von ihm nicht mehr benötigt werden (BGH, Urt. v. 13.10.2011 - IX ZR 188/10, NZI 2012, 54, 55 Rn. 18).

    Aus dem auch im Zwangsvollstreckungsverfahren geltenden Dispositionsgrundsatz folgt, dass der Gläubiger aus der Zwangsverwaltung keine Rechte mehr herleiten kann, nachdem gerade er deren Aufhebung beantragt (BGH, Urt. v. 13.10.2011, a.a.O.).

    Der schuldrechtliche Anspruch des Schuldners auf Auszahlung des Überschusses nach Aufhebung der Zwangsverwaltung wegen Antragsrücknahme ist nach den allgemeinen Vorschriften abtretbar und pfändbar (BGH, Urt. v. 13.10.2011, a.a.O., S. 56 Rn. 30).

  • BGH, 14.01.2010 - IX ZR 78/09

    Erwerb eines Pfandrechts und Insolvenzanfechtung bei Verpfändung der monatlichen

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 20.11.2018 - 12 W 15/18
    Ihr Eintritt darf nicht von freien Entscheidungen des Schuldners oder eines Dritten abhängen (BGH, Urt. v. 14.01.2010 - IX ZR 78/09, NZI 2010, 220, 222 Rn. 20).

    So hat der BGH bereits entschieden, dass künftige Gewinnforderungen aus der Beteiligung an einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts ungesicherte künftige Forderungen darstellen, wenn das Gewinnbezugsrecht mit dem Eingang der periodisch geschuldeten Mietraten verknüpft ist (BGH, Urt. v. 14.01.2010, a.a.O. Rn. 23).

  • BGH, 02.06.2016 - III ZR 334/14

    Rückzahlungsanspruch für eine Sicherheitsleistung zur Außervollzugsetzung eines

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 20.11.2018 - 12 W 15/18
    Nur wenn der Zessionar bereits vor der Eröffnung des Insolvenzverfahrens eine gesicherte Rechtsposition hinsichtlich der abgetretenen Forderung erlangt hat, ist die Abtretung insolvenzfest (BGH, Urt. v. 19.10.2017 - IX ZR 79/16, NZI 2018, 90, 92 Rn. 22; Beschl. v. 02.06.2016 - III ZR 334/14, NZI 2016, 794, 795 Rn. 3; BGH, Versäumnisurt.
  • BGH, 30.01.2015 - V ZR 63/13

    Klage des ehemaligen Geschäftsführers einer Bezirkszahnärztekammer auf Zustimmung

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 20.11.2018 - 12 W 15/18
    Ob der Anspruch besteht, richtet sich nicht nach dem Innenverhältnis zwischen den Prätendenten, sondern ausschließlich nach dem materiellen Rechtsverhältnis zwischen dem hinterlegenden Schuldner - hier dem vormaligen Zwangsverwalter - und dem Kläger (BGH, Urt. v. 30.01.2015 - V ZR 63/13, NJW 2015, 1678 Rn. 8).
  • BGH, 10.10.2013 - IX ZB 197/11

    Uneingeschränkte Aufhebung eines Zwangsverwaltungsverfahrens im Verlauf eines

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 20.11.2018 - 12 W 15/18
    Ist das Insolvenzverfahren über das Vermögen des Schuldners eröffnet worden, stehen die zuvor von einem Zwangsverwalter eingezogenen Erträge infolge Aufhebung der Zwangsverwaltung uneingeschränkt der Insolvenzmasse zu (BGH, Beschl. v. 10.10.2013 - IX ZB 197/11, NZI 2013, 1046 Rn. 7).
  • BGH, 18.04.2013 - IX ZR 165/12

    Insolvenzverfahren: Wirksamkeit der Vorausabtretung künftiger, nach

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 20.11.2018 - 12 W 15/18
    Gesichert ist eine Rechtsposition dann, wenn der Zedent und der Forderungsschuldner sie ohne Zustimmung des Zessionars durch einseitiges Verhalten nicht mehr zerstören können (BGH, Urt. v. 18.04.2013 - IX ZR 165/12, NZI 2013, 641, 642 Rn. 17).
  • BGH, 25.04.2013 - IX ZR 62/12

    Insolvenzrecht: Wirksamkeit einer Vorausverfügung des Vermieters nach Ende des

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 20.11.2018 - 12 W 15/18
    Denn Mietforderungen sind im Allgemeinen als aufschiebend befristete Forderungen anzusehen, weil der Anspruch auf Entrichtung der Miete - ähnlich wie der Anspruch auf Vergütung für geleistete Dienste - erst zum Anfangstermin des jeweiligen Zeitraums der Nutzungsüberlassung entsteht (BGH, Urt. v. 25.04.2013 - IX ZR 62/12, WM 2013, 1040, 1043 Rn. 28 ff.; Urt. v. 17.09.2009 - IX ZR 106/08, WM 2010, 87, 89 Rn. 14).
  • BGH, 26.01.2012 - IX ZR 191/10

    Insolvenzrecht: Absonderungsrecht des Gläubigers eines vor Insolvenzeröffnung

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 20.11.2018 - 12 W 15/18
    v. 26.01.2012 - IX ZR 191/10, NZI 2012, 319, 322 Rn. 29, 31).
  • BGH, 17.09.2009 - IX ZR 106/08

    Maßgeblicher Zeitpunkt für die Anfechtung eines Pfändungspfandrechts i.R.d.

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 20.11.2018 - 12 W 15/18
    Denn Mietforderungen sind im Allgemeinen als aufschiebend befristete Forderungen anzusehen, weil der Anspruch auf Entrichtung der Miete - ähnlich wie der Anspruch auf Vergütung für geleistete Dienste - erst zum Anfangstermin des jeweiligen Zeitraums der Nutzungsüberlassung entsteht (BGH, Urt. v. 25.04.2013 - IX ZR 62/12, WM 2013, 1040, 1043 Rn. 28 ff.; Urt. v. 17.09.2009 - IX ZR 106/08, WM 2010, 87, 89 Rn. 14).
  • BGH, 25.06.2009 - IX ZR 98/08

    Zum Rechtserwerb vorausabgetretener Kontokorrentforderungen bei Insolvenz

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 20.11.2018 - 12 W 15/18
    Auch hier liegt nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs keine gesicherte Rechtsposition des Zessionars vor, denn der vorläufige Insolvenzverwalter/der Schuldner und die Bank können bis zur Beendigung des Kontokorrents durch weitere Verfügungen innerhalb desselben einen kausalen Saldoanspruch des Schuldners verhindern (BGH, Urt. v. 25.06.2009 - IX ZR 98/08, NZI 2009, 599, 600 Rn. 11).
  • BGH, 10.07.2008 - V ZB 130/07

    Beendigung der Beschlagnahme bei Zurücknahme des Antrags auf Anordnung der

  • BGH, 25.07.2017 - VI ZR 222/16

    Allgemeiner Auskunftsanspruch: Verjährung vor dem Hauptanspruch

  • BGH, 19.10.2017 - IX ZR 79/16

    Grundstückserwerb in der Zwangsversteigerung: Erhebung von Einreden aus dem

  • BGH, 26.04.2018 - IX ZB 29/17

    Gewährung von Prozesskostenhilfe für den Insolvenzverwalter als Partei kraft

  • BGH, 19.07.2018 - IX ZB 24/16

    Zumutbarkeit des Aufbringens der Kosten eines vom Insolvenzverwalter geführten

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Rechtsprechung
   OLG Brandenburg, 18.06.2019 - 12 W 15/18   

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OLG Brandenburg, 18.06.2019 - 12 W 15/18 (https://dejure.org/2019,19378)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 18.06.2019 - 12 W 15/18 (https://dejure.org/2019,19378)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 18. Juni 2019 - 12 W 15/18 (https://dejure.org/2019,19378)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (13)

  • BGH, 15.03.2005 - VI ZB 74/04

    Frist für die Ablehnung eines Sachverständigen wegen Besorgnis der Befangenheit

    Auszug aus OLG Brandenburg, 18.06.2019 - 12 W 15/18
    Auch wenn der Ablehnungsgrund aus dem Inhalt eines Gutachtens oder einem anderen nach Ernennung des Sachverständigen aufgetretenen Umstand hergeleitet wird, ist für einen zulässigen Ablehnungsantrag erforderlich, dass dieser unverzüglich nach Kenntnis des Ablehnungsgrundes gestellt wird (BGH NJW 2005, S. 1869; OLG Nürnberg VersR 2001, S. 391; Greger in Zöller, ZPO, Kommentar, 32. Aufl., § 406, Rn. 11).

    Mangel an Sachkunde, Unzulänglichkeiten oder Fehlerhaftigkeiten rechtfertigen für sich allein genommen hingegen nicht die Ablehnung des Sachverständigen wegen Befangenheit, insoweit ist vielmehr der sachliche Gehalt des Gutachtens und dessen Verwertbarkeit betroffen (BGH NJW 2005, S. 1869; GRUR 2012, S. 92; Greger, a. a. O., Rn. 9).

  • OLG Jena, 02.08.2007 - 1 WF 203/07

    Sachverständigenablehnung, Überschreitung des Gutachterauftrages, Einflussnahme

    Auszug aus OLG Brandenburg, 18.06.2019 - 12 W 15/18
    Gleiches kann gelten, wenn der Sachverständige Beweisthemen umformuliert und substantiierten Vortrag einer Partei gänzlich unberücksichtigt lässt (OLG Bamberg MedR 1993, S. 351; Leipold in Stein/Jonas, ZPO, Kommentar, 22. Aufl., § 406, Rn. 44) oder seinen Gutachtenauftrag eigenmächtig erweitert und dadurch den Eindruck erweckt, er wolle an Stelle des Gerichts festlegen, welche Punkte beweisbedürftig sind (OLG Celle NJW-RR 2003, S. 135; Thüringer OLG FamRZ 2008, S. 284; OLG Köln NJW-RR 1987, S. 1198; Leipold, a. a. O.).
  • OLG Köln, 30.12.1986 - 20 W 65/86
    Auszug aus OLG Brandenburg, 18.06.2019 - 12 W 15/18
    Gleiches kann gelten, wenn der Sachverständige Beweisthemen umformuliert und substantiierten Vortrag einer Partei gänzlich unberücksichtigt lässt (OLG Bamberg MedR 1993, S. 351; Leipold in Stein/Jonas, ZPO, Kommentar, 22. Aufl., § 406, Rn. 44) oder seinen Gutachtenauftrag eigenmächtig erweitert und dadurch den Eindruck erweckt, er wolle an Stelle des Gerichts festlegen, welche Punkte beweisbedürftig sind (OLG Celle NJW-RR 2003, S. 135; Thüringer OLG FamRZ 2008, S. 284; OLG Köln NJW-RR 1987, S. 1198; Leipold, a. a. O.).
  • BGH, 27.09.2011 - X ZR 142/08

    Sachverständigenablehnung IV

    Auszug aus OLG Brandenburg, 18.06.2019 - 12 W 15/18
    Mangel an Sachkunde, Unzulänglichkeiten oder Fehlerhaftigkeiten rechtfertigen für sich allein genommen hingegen nicht die Ablehnung des Sachverständigen wegen Befangenheit, insoweit ist vielmehr der sachliche Gehalt des Gutachtens und dessen Verwertbarkeit betroffen (BGH NJW 2005, S. 1869; GRUR 2012, S. 92; Greger, a. a. O., Rn. 9).
  • OLG München, 05.03.1991 - 1 W 896/91
    Auszug aus OLG Brandenburg, 18.06.2019 - 12 W 15/18
    Dies kann der Fall sein, wenn Umstände gegeben sind, die aus der Sicht einer vernünftigen, nüchtern denkenden Partei die Befürchtung rechtfertigen, der Sachverständige habe sich einseitig festgelegt und glaube den Angaben der einen Partei mehr als den Angaben der anderen bzw. halte eine streitige Behauptung zulasten einer Partei für bewiesen (OLG München NJW 1992, S. 1569; OLG Nürnberg VersR 2001, a. a. O.).
  • OLG Saarbrücken, 14.12.2006 - 5 W 276/06

    Fristablauf für Ablehnung eines Sachverständigen wegen Besorgnis der Befangenheit

    Auszug aus OLG Brandenburg, 18.06.2019 - 12 W 15/18
    Wird der Ablehnungsgrund aus dem Inhalt des Gutachtens abgeleitet, so ist zu berücksichtigen, dass die Partei schon aus Gründen der Rechtssicherheit wissen muss, welcher Zeitraum ihr zur Prüfung des Gutachtens in jedweder Hinsicht zur Verfügung steht, weshalb die Frist zur Ablehnung des Sachverständigen wegen der Besorgnis der Befangenheit im allgemeinen gleichzeitig mit der vom Gericht gesetzten Frist zur Stellungnahme nach § 411 Abs. 4 ZPO abläuft, wenn sich die Partei zur Begründung ihres Antrags mit dem Inhalt des Gutachtens auseinandersetzen muss (BGH a. a. O., in Entscheidung der diesbezüglichen bislang bestehenden obergerichtlichen Streitfrage; OLG Saarbrücken MedR 2007, S. 484; OLG Düsseldorf OLGR 2001, S. 469).
  • OLG Koblenz, 24.11.2004 - 4 W 493/04

    Sachverständigenablehnungsverfahren: Bestimmung des Beschwerdewerts

    Auszug aus OLG Brandenburg, 18.06.2019 - 12 W 15/18
    Der Senat bemisst den Wert für das Beschwerdeverfahren in Bezug auf eine Sachverständigenablehnung mit einem Bruchteil von 1/3 des Wertes des Hauptsacheverfahrens (so auch BGH AGS 2004, S. 159; OLG Koblenz OLGR 2005, S. 466; OLG Düsseldorf OLGR 2004, S. 372).
  • BGH, 15.12.2003 - II ZB 32/03

    Zulässigkeit einer außerordentlichen Beschwerde zum BGH; Verletzung des

    Auszug aus OLG Brandenburg, 18.06.2019 - 12 W 15/18
    Der Senat bemisst den Wert für das Beschwerdeverfahren in Bezug auf eine Sachverständigenablehnung mit einem Bruchteil von 1/3 des Wertes des Hauptsacheverfahrens (so auch BGH AGS 2004, S. 159; OLG Koblenz OLGR 2005, S. 466; OLG Düsseldorf OLGR 2004, S. 372).
  • OLG Bamberg, 22.03.1993 - 8 W 5/93

    Befangenheitsantrag - gerichtlicher Sachverständiger - Eingang auf Beweisfragen

    Auszug aus OLG Brandenburg, 18.06.2019 - 12 W 15/18
    Gleiches kann gelten, wenn der Sachverständige Beweisthemen umformuliert und substantiierten Vortrag einer Partei gänzlich unberücksichtigt lässt (OLG Bamberg MedR 1993, S. 351; Leipold in Stein/Jonas, ZPO, Kommentar, 22. Aufl., § 406, Rn. 44) oder seinen Gutachtenauftrag eigenmächtig erweitert und dadurch den Eindruck erweckt, er wolle an Stelle des Gerichts festlegen, welche Punkte beweisbedürftig sind (OLG Celle NJW-RR 2003, S. 135; Thüringer OLG FamRZ 2008, S. 284; OLG Köln NJW-RR 1987, S. 1198; Leipold, a. a. O.).
  • OLG Celle, 18.01.2002 - 14 W 45/01

    Sachverständigenablehnung: Befangenheit eines Kfz-Sachverständigen bei

    Auszug aus OLG Brandenburg, 18.06.2019 - 12 W 15/18
    Gleiches kann gelten, wenn der Sachverständige Beweisthemen umformuliert und substantiierten Vortrag einer Partei gänzlich unberücksichtigt lässt (OLG Bamberg MedR 1993, S. 351; Leipold in Stein/Jonas, ZPO, Kommentar, 22. Aufl., § 406, Rn. 44) oder seinen Gutachtenauftrag eigenmächtig erweitert und dadurch den Eindruck erweckt, er wolle an Stelle des Gerichts festlegen, welche Punkte beweisbedürftig sind (OLG Celle NJW-RR 2003, S. 135; Thüringer OLG FamRZ 2008, S. 284; OLG Köln NJW-RR 1987, S. 1198; Leipold, a. a. O.).
  • BGH, 15.04.1975 - X ZR 52/75

    Besorgnis der Befangenheit eines Sachverständigen

  • OLG Nürnberg, 11.05.1999 - 5 W 1347/99

    Bemessung der Frist und Anforderung an die Gründe der Sachverständigenablehnung

  • BGH, 13.01.1987 - X ZR 29/86

    "Werkzeughalterung"; Ablehnung des Sachverständigen wegen Besorgnis der

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