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Rechtsprechung
   OLG Stuttgart, 29.04.2010 - 12 W 17/10   

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https://dejure.org/2010,8688
OLG Stuttgart, 29.04.2010 - 12 W 17/10 (https://dejure.org/2010,8688)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 29.04.2010 - 12 W 17/10 (https://dejure.org/2010,8688)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 29. April 2010 - 12 W 17/10 (https://dejure.org/2010,8688)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    Familiensache: Einreichung eines isolierten PKH-Antrages mit Klageentwurf zum Gesamtschuldnerausgleich zwischen Ehegatten als eine von der Überleitungsvorschrift des FGG-Reformgesetzes erfasste Verfahrenseinleitung; Erfolgsaussicht bei sachlicher Unzuständigkeit nach ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Begriff der Verfahrenseinleitung i.S.v. Art. 111 Abs. 1 FGG-RG; Erfolgsaussicht i.R.d. Prozesskostenhilfe in Übergangsfällen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Begriff der Verfahrenseinleitung i.S. von Art. 111 Abs. 1 FGG -RG; Erfolgsaussicht im Rahmen der Prozesskostenhilfe in Übergangsfällen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Die Übergangsregelung zum FamFG und der PKH-Antrag

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2010, 934
  • FamRZ 2010, 1686
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Braunschweig, 26.11.2009 - 1 W 57/09

    Gerichtliche Zuständigkeit für die Entscheidung über einen

    Auszug aus OLG Stuttgart, 29.04.2010 - 12 W 17/10
    Gemäß §§ 111 Nr. 10, 266 Abs. 1 Nr. 3 des am 01.09.2009 in Kraft getretenen FamFG handelt es sich bei der beabsichtigten Klage auf Gesamtschuldnerausgleich wegen eines in der Ehezeit gemeinsamen aufgenommenen Darlehens um eine Familiensache (OLG Braunschweig NJW 2010, 452), so dass die sachliche Zuständigkeit des Amtsgerichts gegeben ist (§ 23a Abs. 1 GVG).

    Daher ist die Einreichung einer Antragsschrift zur Bewilligung von Prozesskostenhilfe, in der die Klage nur als Entwurf beigefügt wird, keine von der Vorschrift des Art. 111 Abs. 1 FGG-RG erfasste Verfahrenseinleitung (so auch OLG Braunschweig, NJW 2010, 452; Münchener Kommentar/Papst, ZPO, 3. Aufl., § 111 FGG-RG Rn. 5; vgl. OLG Naumburg vom 26.03.2009 - 3 WF 66/09; anderer Ansicht allerdings OLG Celle vom 28.12.2009 - 17 W 100/09).

  • OLG Naumburg, 26.03.2009 - 3 WF 66/09
    Auszug aus OLG Stuttgart, 29.04.2010 - 12 W 17/10
    Daher ist die Einreichung einer Antragsschrift zur Bewilligung von Prozesskostenhilfe, in der die Klage nur als Entwurf beigefügt wird, keine von der Vorschrift des Art. 111 Abs. 1 FGG-RG erfasste Verfahrenseinleitung (so auch OLG Braunschweig, NJW 2010, 452; Münchener Kommentar/Papst, ZPO, 3. Aufl., § 111 FGG-RG Rn. 5; vgl. OLG Naumburg vom 26.03.2009 - 3 WF 66/09; anderer Ansicht allerdings OLG Celle vom 28.12.2009 - 17 W 100/09).
  • OLG Celle, 28.12.2009 - 17 W 100/09

    Gerichtliche Zuständigkeit in Familiensachen in Altverfahren; Mithaftung eines

    Auszug aus OLG Stuttgart, 29.04.2010 - 12 W 17/10
    Daher ist die Einreichung einer Antragsschrift zur Bewilligung von Prozesskostenhilfe, in der die Klage nur als Entwurf beigefügt wird, keine von der Vorschrift des Art. 111 Abs. 1 FGG-RG erfasste Verfahrenseinleitung (so auch OLG Braunschweig, NJW 2010, 452; Münchener Kommentar/Papst, ZPO, 3. Aufl., § 111 FGG-RG Rn. 5; vgl. OLG Naumburg vom 26.03.2009 - 3 WF 66/09; anderer Ansicht allerdings OLG Celle vom 28.12.2009 - 17 W 100/09).
  • OLG Frankfurt, 21.07.2010 - 4 UF 55/10

    Kieferorthopädische Behandlung als Sonderbedarf des Kindes

    Die Einreichung einer Antragsschrift zur Bewilligung von Prozesskostenhilfe stellt jedoch dann keine Verfahrenseinleitung im Sinne des Art. 111 Abs. 1 FGG-RG dar, wenn die vor dem 01.09.2009 eingereichte Klage - wie hier - ausdrücklich nur für den Fall der Bewilligung Prozesskostenhilfe erhoben wird (OLG Stuttgart, Beschl. vom 29.04.2010, 12 W 17/10; OLG Braunschweig NJW 2010, 452), so dass das Amtsgericht zu Unrecht die seit 1.9.2009 geltenden Regelungen des FamFG nicht angewendet hat.
  • BGH, 29.02.2012 - XII ZB 198/11

    Familiensache in Übergangsfällen nach Gesetzesänderung:

    (2) Nach anderer Auffassung genügt die Stellung eines Prozess- bzw. Verfahrenskostenhilfeantrags noch nicht, um das Verfahren iSv Art. 111 FGG-RG einzuleiten (OLG Braunschweig FamRZ 2010, 1101 Rn. 11 ff.; OLG Stuttgart FamRZ 2010, 1686 Rn. 8 f.; MünchKommZPO/Papst 3. Aufl. Art. 111 FGG-RG Rn. 5; Frederici/Kemper FamFG Einl. Rn. 20; Bumüller/Harders FamFG - Freiwillige Gerichtsbarkeit 10. Aufl. Art. 111 FGG-RG Rn. 1; Kemper FPR 2010, 69, 70; Heiter FamRB 2009, 313, 316; Vogel FPR 2009, 381; Götsche FamRB 2009, 317, 318).

    Damit hätte sich ihm eine zweite Möglichkeit eröffnet, mit seiner Rechtsauffassung durchzudringen, die einer bemittelten Person nicht zur Verfügung gestanden hätte (OLG Stuttgart FamRZ 2010, 1686 Rn. 9).

  • OLG Dresden, 26.04.2011 - 17 W 400/11
    Auf das bereits im Juni 2009 vorgeschaltete Prozesskostenhilfeverfahren kommt es in diesem Zusammenhang nicht an (vgl. OLG Braunschweig FamRZ 2010, 1101 und OLG Stuttgart, FamRZ 2010, 1686 entgegen OLG Celle FamRZ 2010, 1003), und zwar umso weniger, als der Klägerin die seinerzeit zu Recht noch beim Landgericht nachgesuchte Prozesskostenhilfe mangels Bedürftigkeit versagt wurde.
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   OLG Brandenburg, 08.07.2010 - 12 W 17/10   

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OLG Brandenburg, Entscheidung vom 08.07.2010 - 12 W 17/10 (https://dejure.org/2010,20702)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 08. Juli 2010 - 12 W 17/10 (https://dejure.org/2010,20702)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 15.03.2005 - VI ZB 74/04

    Frist für die Ablehnung eines Sachverständigen wegen Besorgnis der Befangenheit

    Auszug aus OLG Brandenburg, 08.07.2010 - 12 W 17/10
    Wird das Ablehnungsgesuch nach Ablauf der in § 406 Abs. 2 S. 1 ZPO genannten Frist gestellt, ist es nur zulässig, wenn es unverzüglich, d. h. ohne schuldhaftes Zögern innerhalb einer den Umständen des Einzelfalles angepassten Prüfungs- und Überlegungsfrist angebracht wird (vgl. BGH NJW 2005, 1869).
  • OLG Saarbrücken, 18.04.2007 - 5 W 90/07

    Ablehung eines Sachverständigen - Anhaltspunkte für Voreingenommenheit gegenüber

    Auszug aus OLG Brandenburg, 08.07.2010 - 12 W 17/10
    Zwar kann eine Besorgnis der Befangenheit des Sachverständigen begründet sein, wenn der Sachverständige auf Einwendungen und Kritik gegen sein gerichtliches Gutachten auch in Form von Privatgutachten unsachlich oder abwertend reagiert (vgl. OLG Zweibrücken VersR 1998, 1438) oder er sich abfällig über andere Gutachter äußert (vgl. OLG Saarbrücken MDR 2007, 1393).
  • OLG Oldenburg, 25.03.2008 - 12 W 39/08

    Wirksamkeit der Gründung eines Raucherclubs

    Auszug aus OLG Brandenburg, 08.07.2010 - 12 W 17/10
    Die dagegen gerichtete sofortige Beschwerde des Klägers wurde mit Beschluss des erkennenden Senats vom 14.08.2008 - 12 W 39/08 - zurückgewiesen.
  • OLG Zweibrücken, 16.09.1997 - 5 WF 115/96

    Äußerung des gerichtlichen Sachverständigen zu künftigem Privatgutachten

    Auszug aus OLG Brandenburg, 08.07.2010 - 12 W 17/10
    Zwar kann eine Besorgnis der Befangenheit des Sachverständigen begründet sein, wenn der Sachverständige auf Einwendungen und Kritik gegen sein gerichtliches Gutachten auch in Form von Privatgutachten unsachlich oder abwertend reagiert (vgl. OLG Zweibrücken VersR 1998, 1438) oder er sich abfällig über andere Gutachter äußert (vgl. OLG Saarbrücken MDR 2007, 1393).
  • BGH, 13.01.1987 - X ZR 29/86

    "Werkzeughalterung"; Ablehnung des Sachverständigen wegen Besorgnis der

    Auszug aus OLG Brandenburg, 08.07.2010 - 12 W 17/10
    Es muss sich dabei um Tatsachen oder Umstände handeln, die vom Standpunkt des Ablehnenden aus bei vernünftiger Betrachtung die Befürchtung wecken können, der Sachverständige stehe der Sache nicht unvoreingenommen und damit nicht unparteiisch gegenüber (vgl. BGH NJW-RR 1987, 893).
  • OLG Brandenburg, 20.03.2013 - 12 W 1/13

    Frist für die Ablehnung eines Sachverständigen wegen Besorgnis der Befangenheit

    Zwar kann eine Besorgnis der Befangenheit des Sachverständigen begründet sein, wenn der Sachverständige auf Einwendungen und Kritik gegen sein Gutachten unsachlich oder abwertend reagiert (vgl. Brandenburgisches Oberlandesgericht, Beschl. v. 08.07.2010, 12 W 17/10, zitiert nach juris, Tz. 10).

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats gilt dies jedoch nicht, wenn der Beschwerdegegner zur Stellungnahme im Beschwerdeverfahren aufgefordert worden war und auch zur sofortigen Beschwerde Stellung genommen hat (vgl. Brandenburgisches Oberlandesgericht, OLG-NL 2002, S. 183; Senat, Beschl. v. 08.07.2010, 12 W 17/10, zitiert nach juris, Tz. 13).

  • OLG Brandenburg, 17.05.2022 - 11 W 12/22

    Antrag auf Ablehnung eines gerichtlichen Sachverständigen; Subjektives Misstrauen

    b) Andererseits sind sprachliche Entgleisungen sowie beleidigende, abquailfizierende oder sonstige unsachliche - etwa ironische - Äußerungen, die sich nicht in schlichten kritischen Bemerkungen erschöpfen, in Richtung einer Partei, deren Prozessbevollmächtigten oder Privatgutachter, nicht zuletzt in Reaktion auf sachliche Kritik an der eigenen gutachterlichen Leistung, in aller Regel geeignet, Misstrauen gegen die Unparteilichkeit des gerichtlichen Sachverständigen zu rechtfertigen, es sei denn, sie wurden - durch bewusst unangemessene oder unqualifizierte Erklärungen diesem gegenüber - herausgefordert (vgl. dazu insb. OLG Brandenburg a.d.H., Beschl. v. 08.07.2010 - 12 W 17/10, juris Rdn. 10 = BeckRS 2010, 17185; Beschl. v. 05.11.2008 - 12 W 41/08, LS, juris Rdn. 14 = BeckRS 2009, 3271; OLG Düsseldorf, Beschl. v. 25.11.2015 - 15 W 27/15, juris Rdn. 16 = BeckRS 2016, 6352 Rdn. 18; OLG Hamm, Beschl. v. 20.01.2010 - 1 W 85/09, LS, juris Rdn. 4 f. = BeckRS 2010, 3790; BeckOK-ZPO/Scheuch, 44. Ed., § 406 Rdn. 24.5; Meinert, Befangenheit im Rechtsstreit, Rdn. 266 ff.; Schneider/Gronemann, Befangenheitsablehnung im Zivilprozess, 4. Aufl., § 4 Rdn. 17 ff.; ferner BGH, Urt. v. 12.03.1981 - IVa ZR 108/80, juris Rdn. 19 ff. = BeckRS 1981, 258; Beschl. v. 21.12.2006 - IX ZB 60/06, Rdn. 9, juris = BeckRS 2007, 1774; Wittmann, DS 2009, 138, 142 f.; Zöller/Greger, ZPO, 34. Aufl., § 406 Rdn. 7; jeweils m.w.N.).
  • OVG Hamburg, 27.04.2011 - 1 So 15/11

    Zur Ablehnung eines psychiatrischen Sachverständigen wegen Besorgnis der

    Zwar kann die Besorgnis der Befangenheit begründet sein, wenn der Sachverständige sich mit Einwendungen und Kritik gegen sein gerichtliches Gutachten nicht mit der gebotenen Sachlichkeit auseinandersetzt und unsachlich oder abwertend reagiert (vgl. OLG Brandenburg, Beschl. v. 8.7.2010, 12 W 17/10, juris; OLG Saarbrücken, Beschl. v. 11.3.2008, NVwZ-RR 2008, 1097; OLG Zweibrücken, Beschl. v. 16.9.1998, VersR 1998, 1438).
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