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   OLG Karlsruhe, 06.03.2006 - 12 W 18/06   

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https://dejure.org/2006,4999
OLG Karlsruhe, 06.03.2006 - 12 W 18/06 (https://dejure.org/2006,4999)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 06.03.2006 - 12 W 18/06 (https://dejure.org/2006,4999)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 06. März 2006 - 12 W 18/06 (https://dejure.org/2006,4999)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de

    Feststellungsklage: Bemessung des Streitwerts bei Klage auf Zahlung von Krankentagegeld für eine ungewisse Dauer

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Streitwert einer Feststellungsklage über die Verpflichtung zur Leistungserbringung einer Krankentagegeldversicherung bei ungewisser Dauer der Arbeitsunfähigkeit

  • Judicialis

    ZPO § 3; ; ZPO § 9

  • ra.de
  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    ZPO § 3; ZPO § 9
    Streitwert einer Feststellungsklage wegen Leistungen aus einer Krankentagegeldversicherung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 3 § 9
    Keine Anwendung des § 9 ZPO für die Streitwertberechnung bei einer Klage auf Feststellung von Leistungen aus einer Krankentagegeldversicherung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • IWW (Leitsatz und Entscheidungsanmerkung)

    Kostenrecht - Streitwert in der Krankentagegeldversicherung

Besprechungen u.ä.

  • IWW (Leitsatz und Entscheidungsanmerkung)

    Kostenrecht - Streitwert in der Krankentagegeldversicherung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VersR 2007, 416
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 15.05.1996 - IV ZR 337/95

    Anspruch auf Feststellung des Fortbestandes eines

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 06.03.2006 - 12 W 18/06
    Da es sich bei dieser Prämie um eine wiederkehrende Leistung handelt, ist bei der Schätzung die zeitbezogene Bewertungsvorgabe zu beachten, die der Gesetzgeber gem. § 9 ZPO mit dreieinhalb Jahren gemacht hat (BGH RuS 1996, 332).
  • BGH, 14.12.2016 - IV ZR 477/15

    Streitwertbemessung: Rechtsstreit über die Verpflichtung des Krankenversicherers

    Insoweit geht die obergerichtliche Rechtsprechung zutreffend davon aus, dass die regelmäßige Bezugsdauer von Krankentagegeld deutlich unter dreieinhalb Jahren liegt, auch wenn ein solcher Zeitraum im Einzelfall nicht ausgeschlossen sein mag, und stellt deshalb auf einen Bezug von sechs Monaten ab (so außer dem Berufungsgericht auch OLG Hamm, VersR 2011, 1329, 1330; OLG Karlsruhe VersR 2007, 416, 417).
  • OLG Rostock, 08.11.2018 - 4 W 27/18

    Streitwertbemessung im Deckungsprozess gegen eine Krankentagegeldversicherung:

    Dieser ist, da die Verpflichtung zur Zahlung für einen nicht feststehenden Zeitraum begehrt wird, durch Zugrundelegung einer halbjährlichen Bezugsdauer des vereinbarten Krankentagegeldes abzüglich eines Feststellungsabschlags von 20% zu ermitteln (BGH, Beschluss vom 14.12.2016 - IV ZR 477/15, MDR 2017, 293, juris Leitsatz 1 und Rn. 5 f.; OLG Hamm, Beschluss vom 02.03.2018 - 20 W 41/17, juris Rn. 12, 16; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 06.03.2006 - 12 W 18/06, VersR 2007, 416, juris Leitsatz und Rn. 3).

    Zwar weist die Beschwerde auch insoweit zu Recht darauf hin, dass eine verbreitete Auffassung in der Rechtsprechung - nur - dann auf eine halbjährige Bezugsdauer abstellt, wenn Streitgegenstand die Feststellung der künftigen Leistungspflicht auf unbestimmte Zeit ist (OLG Hamm, Beschluss vom 28.11.2016 - 6 W 28/16, VersR 2017, 643, juris Rn. 8 f., Beschluss vom 01.04.2011 - 20 W 6/11, VersR 2011, 1329, juris Leitsatz 2 und Rn. 9; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 06.03.2006, a.a.O., juris Leitsatz und Rn. 3), während das Feststellungsinteresse in entsprechender Anwendung des § 9 ZPO zu schätzen sei, wenn es abstrakt um den Bestand des Vertrages gehe (OLG Hamm, Beschluss vom 28.11.2016, a.a.O., juris Rn. 7; Beschluss vom 02.03.2018, a.a.O., juris Rn. 21; OLG Karlsruhe, a.a.O.; OLG Nürnberg, a.a.O., juris Rn. 21 ff.).

  • OLG Hamm, 01.04.2011 - 20 W 6/11

    Streitwert des einstweiligen Verfügungsverfahrens auf Zahlung von Krankentagegeld

    Der Streitwert einer solchen Klage bemisst sich unter Berücksichtigung eines Feststellungsabschlags von 20 % nach dem Bezug von sechs Monaten (OLG Karlsruhe VersR 2007, 416; Veith/Gräfe/Wendt, Der Versicherungsprozess, 2. Aufl., § 11 Rz 27; Tschersich a.a.O. § 45 Rz 107).

    Dies ist hier der Fall, weil die regelmäßige Bezugsdauer von Krankentagegeld unter dreieinhalb Jahren liegt (OLG Karlsruhe VersR 2007, 416, 417; ähnlich OLG Köln r+s 1993, 231).

  • OLG Celle, 05.11.2012 - 13 W 79/12

    Qualifizierung des Anspruchs auf Erstattung vorprozessual entstandener

    Wird der materiell-rechtliche Kostenerstattungsanspruch neben der Hauptforderung, aus der er sich - wie hier - herleitet, geltend gemacht, ist er von dem Bestehen der Hauptforderung abhängig, so dass es sich bei den zur Durchsetzung eines Anspruchs vorprozessual aufgewendeten und unter dem Gesichtspunkt des materiell-rechtlichen Kostenerstattungsanspruch geltend gemachten Geschäftsgebühren um Nebenforderungen im Sinne von §§ 4 ZPO, 43 GKG handelt, solange die Hauptsache Gegenstand des Rechtsstreits ist (vgl. BGH, Beschluss vom 30. Januar 2007 - X ZB 7/06, Rn. 7; Beschluss vom 9. Februar 2012 - I ZR 142/11, juris Rn. 5; OLG Frankfurt, Beschluss vom 16. März 2005 - 3 W 20/05, juris Rn. 15; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 6. März 2006 - 12 W 18/06, juris Rn. 2; OLG München, Beschluss vom 7. Dezember 2006 - 23 W 2914/06, juris Rn. 1; Gehle in Prütting/Gehrlein, ZPO, 4. Aufl., § 4 Rn. 24).
  • OLG Brandenburg, 14.08.2007 - 12 W 7/07

    Streitwertfestsetzung im selbständigen Beweisverfahren

    Das Gericht hat nach Einholung des Gutachtens den "richtigen" Hauptsachewert, bezogen auf den Zeitpunkt der Verfahrenseinleitung und das Interesse des Antragstellers, festzusetzen; der vom Antragsteller bei Verfahrenseinleitung geschätzte Wert gem. § 61 GKG ist dabei weder bindend noch maßgeblich (vgl. BGH NJW 2004, 3488, 3489 f; Senat in ständiger Rechtsprechung, vgl. Beschluss vom 24.07.2006 - 12 W 18/06 m.w.N.; Zöller/Herget, ZPO, 26. Aufl., § 3 Rn. 16, Stichwort: selbständiges Beweisverfahren).
  • LG Coburg, 17.04.2007 - 33 S 18/07
    Soweit die dem späteren Prozessbevollmächtigten des Klägers entstandene Geschäftsgebühr ( RVG-Vergütungsverzeichnis Nr. 2400 a.F.) nicht auf die Verfahrensgebühr ( RVG -Vergütungsverzeichnis Nr. 3100) angerechnet wird, liegt eine Nebenforderung i.S.v. § 4 ZPO vor, welche den Streitwert nicht erhöht (Zöller/Herget, ZPO, 26. Auflage, Rdnr. 13 zu § 4; OLG Frankfurt/Main, Beschluss vom 16.03.2005, 3 W 20/05 , AGS 2006, 251; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 06.03.2006, 12 W 18/06 , AGS 2006, 453; LG Berlin, Beschluss vom 09.05.2005, 5 O 162/05 , AGS 2006, 86).
  • LG Dortmund, 12.02.2009 - 2 O 285/07
    Das Gericht hat den Antrag des Klägers auf Zahlung zukünftiger Tagegeldleistungen mit dem Wert des 6 monatigen Bezugs von Krankentagegeld bewertet (OLG Karlsruhe, VersR 2007, 416; Beckmann/Matusche Beckmann, a.a.O.).
  • LG Heilbronn, 21.06.2019 - 4 O 50/17

    Krankentagegeldversicherung: Voraussetzungen Versicherungsfall

    Insoweit schließt sich die Einzelrichterin der überzeugenden Entscheidung des OLG Karlsruhe (Beschluss vom 06.03.2006 - 12 W 18/06) an, wonach die regelmäßige Bezugsdauer von Krankentagegeld deutlich unter dreieinhalb Jahren liegt, weshalb eine entsprechende Anwendung von § 9 ZPO ausscheidet.
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