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   OLG Stuttgart, 04.06.2010 - 12 W 18/10   

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https://dejure.org/2010,8679
OLG Stuttgart, 04.06.2010 - 12 W 18/10 (https://dejure.org/2010,8679)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 04.06.2010 - 12 W 18/10 (https://dejure.org/2010,8679)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 04. Juni 2010 - 12 W 18/10 (https://dejure.org/2010,8679)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Besorgnis der Befangenheit eines Richters wegen persönlicher Beziehungen seiner Eltern zu einer Prozesspartei

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 42
    Besorgnis der Befangenheit eines Richters wegen persönlicher Beziehungen seiner Eltern zu einer Prozesspartei

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Der Schulfreund des Vaters des Richters

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2011, 66
  • FamRZ 2011, 314
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (6)

  • LG Leipzig, 11.05.2004 - 15 O 1999/04

    Entstehen der Besorgnis der Befangenheit eines Selbstablehnungsantrags des

    Auszug aus OLG Stuttgart, 04.06.2010 - 12 W 18/10
    Es kommt auch nicht darauf an, ob sich der Richter selbst für befangen hält, wenn sich aus der Selbstablehnung auch die Besorgnis der Befangenheit ergeben kann (vgl. LG Leipzig, NJW-RR 2004, 1003).

    Bei der Entscheidung, ob solche Besorgnis besteht, ist zwar zu berücksichtigen, dass es dem Richter aufgrund seiner Ausbildung und beruflichen Erfahrung im Regelfall ohne Schwierigkeiten möglich sein muss, sich der aus einer persönlichen Beziehung zu einer Partei resultierenden Gefahren bewusst zu sein und ihre Auswirkung auf das Verfahren zu vermeiden (vgl. LG Leipzig, NJW-RR 2004, 1003).

    Maßgebend ist, ob nach Art und Gegenstand des Verfahrens und der sich daraus ergebenden Interessenlage vernünftigerweise befürchtet werden muss, der Richter stehe aufgrund seiner persönlichen Beziehung zu einem Beteiligten der Sache nicht unvoreingenommen gegenüber (vgl. BayObLG, NJW-RR 1987, 127; LG Leipzig, NJW-RR 2004, 1003; Thomas/Putzo/Hüßtege, a.a.O., § 42 Rdnr. 10).

    Dagegen können über das übliche Maß persönlicher kollegialer Bekanntschaft hinausgehende freundschaftliche Beziehungen oder gar eine enge Freundschaft zwischen Richter und Partei Umstände darstellen, die Zweifel an der Unvoreingenommenheit des Richters begründen können (vgl. Thüringer OVG, Beschluss vom 01.10.2008 - 2 ZKO 165/08 - Rdnr. 11; Sächsisches OVG, Beschluss vom 19.04.2010 - 2 B 55/10 - Rdnr. 3; LG Leipzig, NJW-RR 2004, 1003).

  • OVG Sachsen, 19.04.2010 - 2 B 55/10

    Befangenheit, Freundschaft

    Auszug aus OLG Stuttgart, 04.06.2010 - 12 W 18/10
    Im Regelfall wird etwa eine lockere Freundschaft mit Treffen bei dienstlichen Anlässen nicht ausreichen, um aus der Sicht eines Verfahrensbeteiligten bei vernünftiger Würdigung an der Unvoreingenommenheit des Richters zu zweifeln (vgl. Sächsisches OVG, Beschluss vom 19.04.2010 - 2 B 55/10 - Rdnr. 3).

    Dagegen können über das übliche Maß persönlicher kollegialer Bekanntschaft hinausgehende freundschaftliche Beziehungen oder gar eine enge Freundschaft zwischen Richter und Partei Umstände darstellen, die Zweifel an der Unvoreingenommenheit des Richters begründen können (vgl. Thüringer OVG, Beschluss vom 01.10.2008 - 2 ZKO 165/08 - Rdnr. 11; Sächsisches OVG, Beschluss vom 19.04.2010 - 2 B 55/10 - Rdnr. 3; LG Leipzig, NJW-RR 2004, 1003).

  • OLG Hamm, 17.01.2007 - 11 WF 1/07

    Rüge unsachlicher und beleidigender Äußerungen durch einen Richter trotz

    Auszug aus OLG Stuttgart, 04.06.2010 - 12 W 18/10
    Gleichwohl ist nach dem Sinngehalt des § 42 Abs. 2 ZPO in Zweifelsfällen im Sinne einer Stattgabe des Ablehnungsgesuchs, nicht zu einer Zurückweisung zu entscheiden (vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 17.01.2007 - 11 WF 1/07 - Rdnr. 3; Zöller/Vollkommer, a.a.O., § 42 Rdnr. 10; Thomas/Putzo/Hüßtege, ZPO, 30. Aufl., § 42 Rdnr. 9; einschränkend Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann, ZPO, 68. Aufl., § 42 Rdnr. 12 f.).
  • BayObLG, 02.10.1986 - BReg. 2 Z 113/86
    Auszug aus OLG Stuttgart, 04.06.2010 - 12 W 18/10
    Maßgebend ist, ob nach Art und Gegenstand des Verfahrens und der sich daraus ergebenden Interessenlage vernünftigerweise befürchtet werden muss, der Richter stehe aufgrund seiner persönlichen Beziehung zu einem Beteiligten der Sache nicht unvoreingenommen gegenüber (vgl. BayObLG, NJW-RR 1987, 127; LG Leipzig, NJW-RR 2004, 1003; Thomas/Putzo/Hüßtege, a.a.O., § 42 Rdnr. 10).
  • OLG Saarbrücken, 26.01.2004 - 5 AR 1/04

    Zur Frage der Besorgnis der Befangenheit eines Richters

    Auszug aus OLG Stuttgart, 04.06.2010 - 12 W 18/10
    Es ist auch bei objektiver Betrachtung nicht von der Hand zu weisen, dass aus der Sicht einer Partei die Möglichkeit besteht, dass der zur Entscheidung berufene Richter - bewusst oder unbewusst - das so gewonnene Bild des ihm näher bekannt gewordenen Beklagten Ziff. 1 seinem Erkenntnisprozess zugrunde legt oder aber er deshalb eine eingeschränkte Sicht gewinnt, weil er den bewussten Versuch unternimmt, bestehende Vorstellungen über den Beklagten Ziff. 1, etwa im Hinblick auf Redlichkeit, Zuverlässigkeit und dgl., nicht zu verwerten (vgl. OLG Saarbrücken, Beschluss vom 26.01.2004 - 5 AR 1/04 - Rdnr. 6).
  • OVG Thüringen, 01.10.2008 - 2 ZKO 165/08

    Recht der Richter; Besorgnis der Befangenheit wegen Beteiligung im

    Auszug aus OLG Stuttgart, 04.06.2010 - 12 W 18/10
    Dagegen können über das übliche Maß persönlicher kollegialer Bekanntschaft hinausgehende freundschaftliche Beziehungen oder gar eine enge Freundschaft zwischen Richter und Partei Umstände darstellen, die Zweifel an der Unvoreingenommenheit des Richters begründen können (vgl. Thüringer OVG, Beschluss vom 01.10.2008 - 2 ZKO 165/08 - Rdnr. 11; Sächsisches OVG, Beschluss vom 19.04.2010 - 2 B 55/10 - Rdnr. 3; LG Leipzig, NJW-RR 2004, 1003).
  • OLG Hamm, 15.05.2012 - 1 W 20/12

    Besorgnis der Befangenheit eines Richters wegen persönlicher Bekanntschaft mit

    Maßgebend ist, ob nach Art und Gegenstand des Verfahrens und der sich daraus ergebenden Interessenlage vernünftigerweise befürchtet werden muss, der Richter stehe aufgrund seiner persönlichen Beziehung zu einem Beteiligten der Sache nicht unvoreingenommen gegenüber (vgl. OLG Stuttgart, Beschluss v. 04.06.2010 - 12 W 18/10 - BayObLG, NJW-RR 1987, 127; LG Leipzig, NJW-RR 2004, 1003).
  • OLG Brandenburg, 12.05.2016 - 10 WF 61/16

    Selbstablehnung eines Richters in einer Kindschaftssache: Besorgnis der

    Maßgebend ist, ob nach Art und Gegenstand des Verfahrens und der sich daraus ergebenden Interessenlage vernünftigerweise befürchtet werden muss, der Richter stehe aufgrund seiner persönlichen Beziehungen zu einem Beteiligten der Sache nicht unvoreingenommen gegenüber (BayObLG, NJW-RR 1987, 127; OLG Stuttgart, Beschluss vom 4.6.2010 - 12 W 18/10, BeckRS 2010, 17387).
  • LG Köln, 09.03.2017 - 7 O 21/17
    Die in der obergerichtlichen Rechtsprechung entschiedenen Fälle betreffen dabei in der Regel Konstellationen, in denen eine persönliche Beziehung / Freundschaft zwischen dem Richter und dem Prozessbevollmächtigtem besteht, wobei bei der Bewertung auf die Umstände des Einzelfalles abzustellen ist (vgl hierzu: BGH II ZR 237/09; OLG Naumburg 3 WF 156/12; OLG München 9 W 2250/12; OLG Stuttgart 12 W 18/10; OLG Koblenz 5 U 120/03; OLG Frankfurt 15 W 8/98).
  • LG Magdeburg, 04.09.2015 - 10 O 1771/14

    Selbstablehnung eines Richters auf Grund eines Mandatsverhältnis in eigener Sache

    Die in der obergerichtlichen Rechtsprechung entschiedenen Fälle betreffen dabei in der Regel Konstellationen, in denen eine persönliche Beziehung / Freundschaft zwischen dem Richter und dem Prozessbevollmächtigtem besteht, wobei bei der Bewertung auf die Umstände des Einzelfalles abzustellen ist (vgl hierzu: BGH II ZR 237/09; OLG Naumburg 3 WF 156/12; OLG München 9 W 2250/12; OLG Stuttgart 12 W 18/10; OLG Koblenz 5 U 120/03; OLG Frankfurt 15 W 8/98).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 13.10.2010 - L 4 SF 19/10
    Maßgebend ist, ob nach Art und Gegenstand des Verfahrens und der sich daraus ergebenden Interessenlage vernünftigerweise befürchtet werden muss, der Richter stehe aufgrund seiner persönlichen Beziehung zu einem Beteiligten der Sache nicht unvoreingenommen gegenüber (vgl. Oberlandesgericht Stuttgart, Beschluss vom 4. Juni 2010 - 12 W 18/10 - mwN).
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