Rechtsprechung
OLG Nürnberg, 13.12.2012 - 12 W 2180/12 |
Zitiervorschläge
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
1. Reisekosten eines Rechtsanwalts, der eine Partei vertritt, die bei einem aus-wärtigen Gericht verklagt wird, und der weder am Gerichtsort noch am Wohn- oder Geschäftsort der Partei ansässig ist ("Rechtsanwalt am dritten Ort"), sind regelmäßig nur bis zur Höhe der ...
- damm-legal.de (Kurzinformation und Volltext)
Zur Erstattung von Reisekosten bei auswärtigem Termin / Rechtsanwalt muss nicht um 06.00 Uhr aufstehen
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
- kanzlei-rader.de
Aufstehen vor 6:00 Uhr für Rechtsanwälte unzumutbar
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
ZPO § 91; ZPO § 758a Abs. 4; RVG VV Nr. 7006
Erstattungsfähigkeit der Reisekosten des weder am Gerichtsort, noch am Wohn- oder Geschäftsort der Partei ansässigen Prozessbevollmächtigten; Erstattungsfähigkeit vonÜbernachtungskosten - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
Verfahrensgang
- LG Weiden/Oberpfalz, 25.09.2012 - 1 HKO 52/09
- OLG Nürnberg, 13.12.2012 - 12 W 2180/12
Papierfundstellen
- Rpfleger 2013, 360
Wird zitiert von ... (4)
- OLG Bamberg, 27.05.2014 - 1 W 10/14
Kostenfestsetzungsverfahren: Erstattungsfähigkeit von Reisekosten eines …
Nicht zu beanstanden ist allerdings zunächst der an der ständigen Rechtsprechung orientierte Ansatz im angefochtenen Kostenfestsetzungsbeschluss: Beauftragt ein Unternehmen, das bei einem auswärtigen Gericht klagt, einen Rechtsanwalt, der weder am Gerichtsort noch am Unternehmenssitz der Partei ansässig ist, mit der Prozessführung, sind die Reisekosten des Rechtsanwalts regelmäßig nur bis zur Höhe der fiktiven Reisekosten vom Unternehmenssitz zum Gerichtsort erstattungsfähig (vgl. BGH VersR 2012, 595; 2012, 593; 2011, 1584; OLG Bamberg JurBüro 2014, 28; OLG Nürnberg RPfleger 2013, 360; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 14.06.2012, Az. 10 W 3/12 - juris). - OLG Frankfurt, 17.01.2019 - 6 W 108/18
Kostenerstattung: Reisekosten des Rechtsanwalts am "dritten Ort"
Die Beklagte - die hierfür darlegungs- und beweisbelastet ist - hat aber schon nicht vorgetragen (OLG Bamberg NJOZ 2013, 553), dass hinsichtlich tatsächlicher Komplexität und rechtlicher Schwierigkeit die Beauftragung eines Rechtsanwaltes im Gerichtsbezirk der Beklagten (LG-Bezirk Stadt3) nicht möglich war. - VG Würzburg, 11.07.2017 - W 8 M 17.30937
Notwendigkeit der Aufwendungen für zweckentsprechende Rechtsverfolgung
Ein Reisantritt ab 06:00 Uhr ist indes im Regelfall zumutbar (vgl. OLG LSA, B.v. 8.6.2016 - 12 W 36/16 [KfB] - AGS 2016, 593; OLG Nürnberg, B.v. 13.12.2012 - 12 W 2180/12 - AGS 2013, 201; OLG Koblenz, B.v. 21.9.2010 - 14 W 528/10 - AGS 2012, 50; Hanseatisches OLG Hamburg, B.v. 3.3.2010 - 4 W 249/09 - AGS 2011, 463). - OLG Jena, 23.12.2014 - 1 W 518/14
Kosten des Unterbevollmächtigten
Soweit dem entgegengehalten wird, dass dann zumindest auch die Kosten für eine fiktive Übernachtung festzusetzen wären, kann dem nicht gefolgt werden, da ein Reiseantritt um 6 Uhr als zumutbar anzusehen ist (vgl. OLG Nürnberg Beschluss vom 13.12.2012 - 12 W 2180/12 - zitiert nach juris; OLG Karlsruhe Beschluss vom 24.07.2003 - 21 W 12/03 - zitiert nach juris).
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