Rechtsprechung
KG, 18.09.2010 - 12 W 24/10 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- Entscheidungsdatenbank Berlin
§ 3 Abs 1 S 2 StVO, § 25 Abs 3 StVO, § 114 ZPO
Haftungsverteilung bei Verkehrsunfall: Kollision eines Pkw mit einem von der Seite in den Fahrstreifen tretenden Fußgänger - verkehrslexikon.de
Verkehrsunfall zwischen einem Pkw und einem von der Seite auf die Fahrbahn tretenden Fußgänger
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Haftungsverteilung im Falle der Kollision eines Fahrzeugs mit einem plötzlich auf die Fahrbahn tretenden Fußgänger; Verwertung eines Unfallrekonstruktionsgutachtens im Prozesskostenhilfeverfahren
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Haftungsverteilung bei Kollision eines Fahrzeugs mit einem plötzlich auf die Fahrbahn tretenden Fußgänger; Verwertung eines Unfallrekonstruktionsgutachtens im Prozesskostenhilfeverfahren
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)
Kollision eines Pkw mit einem von der Seite in den Fahrstreifen tretenden Fußgänger
Verfahrensgang
- LG Berlin, 06.04.2010 - 43 O 224/09
- KG, 18.09.2010 - 12 W 24/10
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (11)
- OLG Hamm, 22.01.2001 - 6 U 149/00
Haftungsverteilung bei Überfahren eines alkoholisierten Fußgängers durch einen …
Auszug aus KG, 18.09.2010 - 12 W 24/10
Ein Fußgänger hat nämlich für einen Unfallschaden grundsätzlich allein einzustehen, wenn seinem groben Eigenverschulden lediglich die - nicht erhöhte - Betriebsgefahr des Kfz gegenübersteht (ständige Rechtsprechung, vgl. Senat, Beschluss vom 21. Januar 2010 - 12 U 29/09, Juris-Tz. 13; NZV 2008, 80; DAR, 2004, 30; NZV 2003, 380; DAR 1986, 323; OLG Hamm, Urteil vom 22. Januar 2001 - 6 U 149/00, Juris-Tz. 16; VersR 1991, 1187).Es gilt nicht für Hindernisse, die plötzlich von der Seite in die Fahrbahn gelangen, sondern es betrifft die Sicht vor dem Fahrzeug (BGH, NZV 1998, 369; OLG Hamm, Urteil vom 21. Februar 2002 - 27 U 178/01, Juris-Tz. 22; Urteil vom 22. Januar 2001 - 6 U 149/00, Juris-Tz. 12; OLG Jena, NZV 2002, 464).
- KG, 21.01.2010 - 12 U 29/09
Haftungsverteilung bei Verkehrsunfall: Zusammenstoß zwischen einem Pkw und einem …
Auszug aus KG, 18.09.2010 - 12 W 24/10
Ein Fußgänger hat nämlich für einen Unfallschaden grundsätzlich allein einzustehen, wenn seinem groben Eigenverschulden lediglich die - nicht erhöhte - Betriebsgefahr des Kfz gegenübersteht (ständige Rechtsprechung, vgl. Senat, Beschluss vom 21. Januar 2010 - 12 U 29/09, Juris-Tz. 13; NZV 2008, 80; DAR, 2004, 30; NZV 2003, 380; DAR 1986, 323; OLG Hamm, Urteil vom 22. Januar 2001 - 6 U 149/00, Juris-Tz. 16; VersR 1991, 1187).Wenn ein Fußgänger sich nicht entsprechend einrichtet, handelt er in der Regel grob fahrlässig (vgl. BGH NJW 2000, 3069, 3071; VersR 1964, 846, 847; Senat Beschluss vom 21. Januar 2010 - 12 U 29/09, Juris-Tz. 13).
- OLG Hamm, 21.02.2002 - 27 U 178/01
Berücksichtigung des Eigenverschuldens eines Fußgängers durch das Überqueren …
Auszug aus KG, 18.09.2010 - 12 W 24/10
Es gilt nicht für Hindernisse, die plötzlich von der Seite in die Fahrbahn gelangen, sondern es betrifft die Sicht vor dem Fahrzeug (BGH, NZV 1998, 369; OLG Hamm, Urteil vom 21. Februar 2002 - 27 U 178/01, Juris-Tz. 22; Urteil vom 22. Januar 2001 - 6 U 149/00, Juris-Tz. 12; OLG Jena, NZV 2002, 464).
- BGH, 27.06.2000 - VI ZR 126/99
Haftungsverteilung bei Kollision eines PKW mit einem Fußgänger
Auszug aus KG, 18.09.2010 - 12 W 24/10
Wenn ein Fußgänger sich nicht entsprechend einrichtet, handelt er in der Regel grob fahrlässig (vgl. BGH NJW 2000, 3069, 3071; VersR 1964, 846, 847; Senat Beschluss vom 21. Januar 2010 - 12 U 29/09, Juris-Tz. 13). - BGH, 21.02.1985 - III ZR 205/83
Umfang und Drittbezogenheit von Amtspflichten bei Teilnahme am allgemeinen …
Auszug aus KG, 18.09.2010 - 12 W 24/10
Bei breiteren Straßen bezieht sich der erforderliche Überblick daher - wie der Grundsatz des Fahrens auf Sichtweite bei Dunkelheit - nur auf den vom Kraftfahrer in Anspruch genommenen Fahrstreifen, nicht auf die ganze Fahrbahn (BGH, NJW 1985, 1950). - KG, 03.01.2002 - 12 U 4708/00
Sorgfaltsanforderungen insbesondere auch angesichts unvorsichtiger Fußgänger
Auszug aus KG, 18.09.2010 - 12 W 24/10
Ein Fußgänger hat nämlich für einen Unfallschaden grundsätzlich allein einzustehen, wenn seinem groben Eigenverschulden lediglich die - nicht erhöhte - Betriebsgefahr des Kfz gegenübersteht (ständige Rechtsprechung, vgl. Senat, Beschluss vom 21. Januar 2010 - 12 U 29/09, Juris-Tz. 13; NZV 2008, 80; DAR, 2004, 30; NZV 2003, 380; DAR 1986, 323; OLG Hamm, Urteil vom 22. Januar 2001 - 6 U 149/00, Juris-Tz. 16; VersR 1991, 1187). - KG, 06.06.2006 - 12 U 138/05
Haftung beim Motorradunfall: Betriebsgefahr des Motorrades gegenüber dem groben …
Auszug aus KG, 18.09.2010 - 12 W 24/10
Kommt es zu einem Zusammenstoß des querenden Fußgängers mit einem Kfz, indiziert dies ein Verschulden des Fußgängers, insbesondere die unzureichende Beobachtung der Verkehrslage (Senat, NZV 2007, 80). - BGH, 12.05.1998 - VI ZR 124/97
Verschulden des Kraftfahrers bei Vorbeifahren an einer Verkehrsinsel
Auszug aus KG, 18.09.2010 - 12 W 24/10
Es gilt nicht für Hindernisse, die plötzlich von der Seite in die Fahrbahn gelangen, sondern es betrifft die Sicht vor dem Fahrzeug (BGH, NZV 1998, 369; OLG Hamm, Urteil vom 21. Februar 2002 - 27 U 178/01, Juris-Tz. 22; Urteil vom 22. Januar 2001 - 6 U 149/00, Juris-Tz. 12; OLG Jena, NZV 2002, 464). - OLG Jena, 02.07.2002 - 8 U 1247/01
Haftung bei einem Zusammenstoß zwischen KfZ und Kuh: Sichtfahrgebot des …
Auszug aus KG, 18.09.2010 - 12 W 24/10
Es gilt nicht für Hindernisse, die plötzlich von der Seite in die Fahrbahn gelangen, sondern es betrifft die Sicht vor dem Fahrzeug (BGH, NZV 1998, 369; OLG Hamm, Urteil vom 21. Februar 2002 - 27 U 178/01, Juris-Tz. 22; Urteil vom 22. Januar 2001 - 6 U 149/00, Juris-Tz. 12; OLG Jena, NZV 2002, 464). - OLG Hamm, 31.01.1990 - 32 U 133/89
Keine Haftung des Kraftfahrers bei grobem Eigenverschulden des Fußgängers
Auszug aus KG, 18.09.2010 - 12 W 24/10
Ein Fußgänger hat nämlich für einen Unfallschaden grundsätzlich allein einzustehen, wenn seinem groben Eigenverschulden lediglich die - nicht erhöhte - Betriebsgefahr des Kfz gegenübersteht (ständige Rechtsprechung, vgl. Senat, Beschluss vom 21. Januar 2010 - 12 U 29/09, Juris-Tz. 13; NZV 2008, 80; DAR, 2004, 30; NZV 2003, 380; DAR 1986, 323; OLG Hamm, Urteil vom 22. Januar 2001 - 6 U 149/00, Juris-Tz. 16; VersR 1991, 1187). - KG, 29.05.1986 - 12 U 5278/85
Haftungsverteilung bei grobem Verschulden eines Fußgängers
- OLG Dresden, 09.05.2017 - 4 U 1596/16
Haftungsverteilung bei Überfahren eines Fußgängers durch einen Pkw
Das Sichtfahrgebot bezieht sich nur auf Hindernisse, die ein Kraftfahrer in der konkreten Situation in Rechnung stellen muss; es gilt nicht für plötzlich von der Seite auf die Fahrbahn gelangende Hindernisse, sondern betrifft die Sicht vor dem Fahrzeug (vgl. KG Berlin, Beschluss vom 18.09.2010, 12 W 24/10). - OLG Naumburg, 25.02.2016 - 1 U 99/15
Verkehrsunfallhaftung: Unabwendbarkeitseinwand und Haftungsverteilung bei …
a) Die Gefährdungshaftung kann unter Umständen entfallen, wenn neben der einfachen Betriebsgefahr als Schadensursache ein grob verkehrswidriges Verhalten des Geschädigten im Vordergrund steht (BGH NJW 2014, 217; KG, Beschluss vom 18.09.2010 - 12 W 24/10; KG r + s 1992, 196). - OLG Hamm, 06.09.2019 - 7 U 18/17
Verkehrsunfall, Sichtfahrgebot, Geschwindigkeitsbeschränkung, Beschleunigung, …
Das Sichtfahrgebot bezieht sich nur auf Hindernisse, die ein Kraftfahrer in der konkreten Situation in Rechnung stellen muss; es gilt nicht für plötzlich von der Seite auf die Fahrbahn gelangende Hindernisse, sondern betrifft die Sicht vor dem Fahrzeug (so auch OLG Dresden…, Urteil vom 09.05.2017, 4 U 1596/16, Rn. 20, juris; KG Berlin, Beschluss vom 18.09.2010, 12 W 24/10, juris).
Rechtsprechung
OLG Köln, 08.09.2010 - 12 W 24/10 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer
Statthaftigkeit der sofortigen Beschwerde gegen einen Beschluss hinsichtlich der Übertragung des Rechtsstreits auf den Einzelrichter; Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung betreffend die Untersagung einer Behauptung
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Köln, 10.08.2010 - 25 O 236/10
- OLG Köln, 08.09.2010 - 12 W 24/10
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- OLG Köln, 09.01.1976 - 16 W 164/75
Rückübertragung eines Rechtsstreites; Beschwerde; Anfechtbarkeit; Anhörung der …
Auszug aus OLG Köln, 08.09.2010 - 12 W 24/10
Denn eine greifbare Gesetzwidrigkeit liegt nur dann vor, wenn die Entscheidung, das Verfahren auf den Einzelrichter zu übertragen, jeglicher gesetzlichen Grundlage entbehrte, sie nicht einmal den allgemeinen Anforderungen des Gesetzes genügen würde oder wenn die Voraussetzungen des Ermessens verkannt worden wären (vgl. OLG Köln in NJW 1976, 680 ff). - BGH, 28.05.2009 - I ZB 93/08
Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör bei Erlass eines Beweisbeschlusses …
Auszug aus OLG Köln, 08.09.2010 - 12 W 24/10
Eine "außerordentliche" Beschwerde neben den in den Verfahrensgesetzen normierten Rechtsmitteln kommt nicht in Betracht, weil die Zulassung solcher Rechtsbehelfe gegen das aus dem Rechtsstaatsprinzip folgende verfassungsrechtliche Gebot der Rechtsmittelklarheit verstieße (vgl. BGH in MDR 2005, 410 ff, abweichend bei einem Verstoß gegen Art. 103 GG, BGH in NJW-RR 2009, 1223 ff).