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   OLG Brandenburg, 24.07.2007 - 12 W 25/07   

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https://dejure.org/2007,6628
OLG Brandenburg, 24.07.2007 - 12 W 25/07 (https://dejure.org/2007,6628)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 24.07.2007 - 12 W 25/07 (https://dejure.org/2007,6628)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 24. Juli 2007 - 12 W 25/07 (https://dejure.org/2007,6628)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zulässigkeit des Zivilrechtswegs für eine Klage gegen einen Handelsvertreter auf Rückzahlung von Provisionsvorschüssen, Bonifikationsvorschüssen, Seminarkosten und Provisionsgarantien; Abgrenzung zwischen einem selbstständigen Handelsvertreter und einem Arbeitnehmer; ...

  • OLG Brandenburg PDF
  • Judicialis

    ArbGG § 2; ; ArbGG § ... 2 Abs. 1 Nr. 3; ; ArbGG § 5 Abs. 1; ; ArbGG § 5 Abs. 3; ; ArbGG § 5 Abs. 3 S. 1; ; HGB § 84 Abs. 1; ; HGB § 86 Abs. 1; ; HGB § 86 Abs. 1 Halbsatz 2; ; HGB § 92 a; ; HGB § 92 a Abs. 1; ; HGB § 92 a Abs. 1 Satz 1; ; GVG § 17a Abs. 4 S. 2; ; ZPO § 567 Abs. 1 Nr. 1; ; BGB § 133; ; BGB § 157

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zu den Voraussetzungen eines Einfirmenvertreters nach § 92a HGB - Arbeitsgerichtszuständigkeit nach § 5 Abs. 3 ArbGG

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (14)

  • OLG Köln, 14.06.2000 - 19 W 12/00

    Sofortige Beschwerde; Ordentliche Gerichtsbarkeit; Arbeitsgerichtliche

    Auszug aus OLG Brandenburg, 24.07.2007 - 12 W 25/07
    § 5 Abs. 3 ArbGG enthält eine für Handelsvertreter abschließende Zuständigkeitsregelung, die der Regelung für arbeitnehmerähnliche Personen in § 5 Abs. 1 ArbGG vorgeht (OLG Köln, VersR 2001, 894; Müller-Glöge in: Germelmann, Arbeitsgerichtsgesetz, 5. Aufl. 2005, § 5 Rn 28 m.w.N.).

    Bei Streitigkeiten mit dem Unternehmer sollen Handelsvertreter mit geringem Einkommen, deren wirtschaftliche Abhängigkeit von einem Unternehmer besonders stark ausgeprägt ist, die gleichen prozessualen Erleichterungen erhalten wie der abhängig beschäftigte Arbeitnehmer (BAG NZA 2003, 668; OLG Köln, VersR 2001, 894).

    Ein vertragliches Verbot i.S.v. § 92 a Abs. 1 HGB liegt allerdings auch dann vor, wenn die Aufnahme der Tätigkeit für ein anderes Unternehmen von der Zustimmung des Unternehmers abhängig gemacht wird und diese nicht vorliegt (BAG NZA 2005, 487; Brandenburgisches Oberlandesgericht, Beschluss v. 17.04.2007, 3 W 8/07; OLG Karlsruhe, Beschluss v. 21.06.2006, Az. 15 W 16/06; OLG Naumburg OLGR 2004, 303; OLG Köln, OLGR 2005, 309 und VersR 2001, 894).

    Eine Wettbewerbsabrede genügt demgegenüber nicht, weil die Tätigkeit für Nichtwettbewerber möglich bleibt (Baumbach/Hopt, HGB, 32. Aufl. 2006, § 92 a Rn 3; Löwisch in: Ebenroth/Boujong/Joost, Handelsgesetzbuch, 1. Aufl. 2001, § 92 a Rn 2); auch eine vertraglich vorgesehene "Abstimmung" ist mit dem Erfordernis einer Genehmigung nicht gleichzusetzen (OLG Köln, VersR 2001, 894).

    Ist dem Handelsvertreter in diesem Sinne die Tätigkeit für ein anderes Unternehmen möglich, sind die Voraussetzungen des § 92 a Abs. 1 HGB auch dann nicht erfüllt, wenn er von dieser Möglichkeit keinen Gebrauch macht; in diesem Fall bedarf er nicht des von § 92 a Abs. 1 HGB bezweckten Schutzes (OLG Köln, VersR 2001, 894).

  • BAG, 15.02.2005 - 5 AZB 13/04

    Arbeitnehmerbegriff - Vermögensberater

    Auszug aus OLG Brandenburg, 24.07.2007 - 12 W 25/07
    Diese Grenze ist auch dann maßgebend, wenn der Handelsvertreter in diesen Monaten nicht arbeitet und nichts verdient (BAG, NZA 2005, 487).

    Ein vertragliches Verbot i.S.v. § 92 a Abs. 1 HGB liegt allerdings auch dann vor, wenn die Aufnahme der Tätigkeit für ein anderes Unternehmen von der Zustimmung des Unternehmers abhängig gemacht wird und diese nicht vorliegt (BAG NZA 2005, 487; Brandenburgisches Oberlandesgericht, Beschluss v. 17.04.2007, 3 W 8/07; OLG Karlsruhe, Beschluss v. 21.06.2006, Az. 15 W 16/06; OLG Naumburg OLGR 2004, 303; OLG Köln, OLGR 2005, 309 und VersR 2001, 894).

  • OLG Brandenburg, 17.04.2007 - 3 W 8/07

    Rechtswegzuständigkeit: Zuständigkeit von Arbeitsgerichten im Zusammenhang mit

    Auszug aus OLG Brandenburg, 24.07.2007 - 12 W 25/07
    Ein vertragliches Verbot i.S.v. § 92 a Abs. 1 HGB liegt allerdings auch dann vor, wenn die Aufnahme der Tätigkeit für ein anderes Unternehmen von der Zustimmung des Unternehmers abhängig gemacht wird und diese nicht vorliegt (BAG NZA 2005, 487; Brandenburgisches Oberlandesgericht, Beschluss v. 17.04.2007, 3 W 8/07; OLG Karlsruhe, Beschluss v. 21.06.2006, Az. 15 W 16/06; OLG Naumburg OLGR 2004, 303; OLG Köln, OLGR 2005, 309 und VersR 2001, 894).

    Für den Beschwerdewert bei Rechtswegverweisungen ist ein Bruchteil des Hauptsachewertes maßgeblich, wobei Schwankungen in einer Größenordnung von 1/3 bis 1/5 in Betracht kommen (BGH NJW 1998, 909; Brandenburgisches Oberlandesgericht, Beschluss v. 17.04.2007, 3 W 8/07).

  • OLG Naumburg, 08.03.2004 - 7 W (Hs) 3/04

    Abgrenzung des selbstständigen Handelsvertreters vom Arbeitnehmer

    Auszug aus OLG Brandenburg, 24.07.2007 - 12 W 25/07
    Für die Frage, ob der Handelsvertreter in seiner Arbeitszeithoheit eingeschränkt ist, ist allein auf das rechtliche Dürfen gegenüber dem Unternehmer abzustellen; faktische Zwänge bleiben unberücksichtigt (OLG Naumburg OLGR 2004, 303).

    Ein vertragliches Verbot i.S.v. § 92 a Abs. 1 HGB liegt allerdings auch dann vor, wenn die Aufnahme der Tätigkeit für ein anderes Unternehmen von der Zustimmung des Unternehmers abhängig gemacht wird und diese nicht vorliegt (BAG NZA 2005, 487; Brandenburgisches Oberlandesgericht, Beschluss v. 17.04.2007, 3 W 8/07; OLG Karlsruhe, Beschluss v. 21.06.2006, Az. 15 W 16/06; OLG Naumburg OLGR 2004, 303; OLG Köln, OLGR 2005, 309 und VersR 2001, 894).

  • BGH, 11.07.1996 - V ZB 6/96

    Zuständigkeit des Zivilrechtsweges bei Zusammenfallen von zuständigkeits- und

    Auszug aus OLG Brandenburg, 24.07.2007 - 12 W 25/07
    Der Beklagte war nach dem für die Frage der Zulässigkeit des Rechtsweges maßgeblichen Vortrag der Klägerin (vgl. BGH NJW 1996, 3012; OLG Düsseldorf, OLGR 2005, 540), dem der Beklagte nicht substantiiert entgegengetreten ist, kein Arbeitnehmer der Klägerin.
  • OLG Düsseldorf, 01.06.2005 - 16 W 24/05

    Zusatändigkeit der Arbeitsgerichte bei Geltendmachung von

    Auszug aus OLG Brandenburg, 24.07.2007 - 12 W 25/07
    Der Beklagte war nach dem für die Frage der Zulässigkeit des Rechtsweges maßgeblichen Vortrag der Klägerin (vgl. BGH NJW 1996, 3012; OLG Düsseldorf, OLGR 2005, 540), dem der Beklagte nicht substantiiert entgegengetreten ist, kein Arbeitnehmer der Klägerin.
  • BAG, 24.10.2002 - 6 AZR 632/00

    Ausbildungskosten - selbständige Handelsvertreterin

    Auszug aus OLG Brandenburg, 24.07.2007 - 12 W 25/07
    Bei Streitigkeiten mit dem Unternehmer sollen Handelsvertreter mit geringem Einkommen, deren wirtschaftliche Abhängigkeit von einem Unternehmer besonders stark ausgeprägt ist, die gleichen prozessualen Erleichterungen erhalten wie der abhängig beschäftigte Arbeitnehmer (BAG NZA 2003, 668; OLG Köln, VersR 2001, 894).
  • OLG Düsseldorf, 03.03.1993 - 11 W 15/93
    Auszug aus OLG Brandenburg, 24.07.2007 - 12 W 25/07
    Über die Kosten der Rechtsmittel im Vorabverfahren über die Zulässigkeit des Rechtswegs gemäß § 17a Abs. 4 GVG ist nach §§ 91ff ZPO zu entscheiden (BGH NJW 1993, 2542).
  • OLG Karlsruhe, 21.06.2006 - 15 W 16/06

    Einfirmenvertreter: Tätigwerden der Versicherung für ein anderes Unternehmen;

    Auszug aus OLG Brandenburg, 24.07.2007 - 12 W 25/07
    Ein vertragliches Verbot i.S.v. § 92 a Abs. 1 HGB liegt allerdings auch dann vor, wenn die Aufnahme der Tätigkeit für ein anderes Unternehmen von der Zustimmung des Unternehmers abhängig gemacht wird und diese nicht vorliegt (BAG NZA 2005, 487; Brandenburgisches Oberlandesgericht, Beschluss v. 17.04.2007, 3 W 8/07; OLG Karlsruhe, Beschluss v. 21.06.2006, Az. 15 W 16/06; OLG Naumburg OLGR 2004, 303; OLG Köln, OLGR 2005, 309 und VersR 2001, 894).
  • BGH, 19.12.1996 - III ZB 105/96

    Rechtsweg für einen Rechtsstreit zwischen einer Stiftung und ihren

    Auszug aus OLG Brandenburg, 24.07.2007 - 12 W 25/07
    Für den Beschwerdewert bei Rechtswegverweisungen ist ein Bruchteil des Hauptsachewertes maßgeblich, wobei Schwankungen in einer Größenordnung von 1/3 bis 1/5 in Betracht kommen (BGH NJW 1998, 909; Brandenburgisches Oberlandesgericht, Beschluss v. 17.04.2007, 3 W 8/07).
  • OLG Hamm, 06.06.1991 - 18 U 114/90

    Interessen des Handelsvertreters ; Interessen des Unternehmers ; Verstoß gegen

  • BGH, 26.05.1999 - VIII ZR 123/98

    Rechtzeitigkeit einer außerordentlichen Kündigung des

  • OLG Hamm, 04.07.2005 - 18 W 25/05

    Zuständigkeit der ordentlichen Gerichtsbarkeit oder der Arbeitsgerichtsbarkeit;

  • OLG Köln, 06.04.2005 - 19 W 8/05

    Handelsvertreter als Einfirmenvertreter

  • OLG Nürnberg, 26.02.2009 - 12 W 307/09

    Beurteilung der Zulässigkeit des eingeschlagenen Rechtswegs: Abgrenzung zwischen

    aa) Für die Frage, ob der Handelsvertreter in seiner Arbeitszeithoheit eingeschränkt ist, ist allein auf das rechtliche Dürfen gegenüber dem Unternehmer abzustellen; faktische Zwänge bleiben unberücksichtigt (BAG, Urteil vom 15.12.1999 a.a.O.; LAG Nürnberg ZIP 1999, 769; OLG Naumburg OLGR 2004, 303; OLG Brandenburg, Beschluss vom 24.07.2007 - 12 W 25/07).

    Ebenso ist es mit dem Selbständigenstatus vereinbar, wenn die Weisungsrechte im Vertrag konkretisiert werden (OLG Brandenburg, Beschluss vom 24.07.2007 - 12 W 25/07; BAG, Urteil vom 15.12.1999 a.a.O.).

    Dieser hat gemäß § 86 Abs. 1 HGB die Interessen seines Unternehmers wahrzunehmen und darf deshalb sogar ohne ausdrückliches Wettbewerbsverbot nicht in einer Weise tätig werden, die sich zum Schaden des Unternehmers auswirken kann (BAG, Urteil vom 15.12.1999 a.a.O.; vgl. OLG Brandenburg, Beschluss vom 24.07.2007 -12 W 25/07).

    Eine derartige Wettbewerbsabrede genügt daher nicht den Voraussetzungen des § 92a Abs. 1 Satz 1 Fall 1 HGB (BAG, Beschluss vom 15.02.2005 - 5 AZB 13/04, BAGE 113, 308; OLG Düsseldorf OLGR 2005, 540; OLG Brandenburg, Beschluss vom 24.07.2007 - 12 W 25/07; Baumbach/Hopt a.a.O. § 92a Rn. 3).

  • OLG Rostock, 30.09.2008 - 3 W 117/08

    Rechtsweg: zuständiges Gericht bei der Geltendmachung eines Anspruchs aus einer

    Insoweit ist zu unterscheiden zwischen den Kosten des Hauptsacheverfahrens, die Gegenstand der Regelung des § 17 b Abs. 2 GVG sind und den Kosten eines in einem Verweisungsstreit erhobenen Rechtsmittels (entsprechend OLG Brandenburg, Beschl. v. 24.07.2007, 12 W 25/07, Juris Rn. 20; OLG Köln, Beschl. v. 25.01.1999, 5 W 132/98, OLGR 1999, 145; BayVGH, Beschl. v. 27.06.2007, 24 C 07.1315, Juris Rn. 10; anderer Ansicht OLG Köln, Beschl. v. 08.12.1992, 2 W 160/92, NJW-RR 1993, 639, 640; Thomas-Putzo-Hüßtege, ZPO, 29. Aufl., § 17 a GVG Rn. 19; Kissel-Mayer, GVG, 5. Aufl., § 17 Rn. 27).
  • OLG Frankfurt, 22.07.2009 - 8 W 33/09

    Zulässigkeit des Zivilrechtsweges für Honorarklage wegen Beratung eines

    Für den Beschwerdewert bei Rechtswegverweisungen ist ein Bruchteil des Hauptsachewertes maßgeblich (vgl. BGH, Beschluss vom 12.11.2002 - XI ZB 5/02 - MDR 2003, 172 f sowie Brandenburgisches OLG, Beschluss vom 24.7.2007 - 12 W 25/07, zitiert nach der juris-Datenbank).
  • OLG Hamm, 25.03.2008 - 18 W 31/06

    Zuständigkeit der ordentlichen Gerichte für Ansprüche selbständiger

    Über die Kosten der Rechtsmittel im Vorabverfahren über die Zulässigkeit des Rechtsweges (§ 17 a Abs. 4 GVG) ist nach §§ 91 ff. ZPO zu entscheiden (vgl. OLG Düsseldorf, I-16 W 24/05, 16 W 24/05, Beschluss vom 01.06.2005, juris; Brandenburgisches OLG, Beschluss vom 24.07.2007 - 12 W 25/07 -, juris).
  • OLG Brandenburg, 03.05.2012 - 6 W 31/12

    Begriff des Ein-Firmen-Vertreters i.S. von § 92a HGB

    Die Festsetzung des Gebührenstreitwertes erfolgt auf der Grundlage eines Bruchteils von 1/5 des Hauptsachestreitwertes (vgl. Brandenburgisches OLG, VersR 2008, 1066 , juris Rn. 16; Beschluss vom 24.07.2007 - 12 W 25/07, juris Rn. 19).
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