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OLG Stuttgart, 01.08.2014 - 12 W 27/13 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (7)
- openjur.de
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
- ra.de
- Justiz Baden-Württemberg
§ 611 BGB, § 675 Abs 1 BGB, § 321 Abs 2 ZPO, § 321a Abs 1 ZPO
Anwaltshaftung: Anforderung an die Darlegung eine Schadens als Anspruchsvoraussetzung eines Anwaltshaftungsanspruchs; Nichteinlegung einer Anhörungsrüge als Pflichtverletzung - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Anwaltsregress wegen unterbliebener Belehrung über die Möglichkeit einer Gehörsrüge
- rechtsportal.de
Anwaltsregress wegen unterbliebener Belehrung über die Möglichkeit einer Gehörsrüge
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
"Da gehen wir bis Karlsruhe!" - Vortragspflichten bei der Anwaltshaftung
Verfahrensgang
- LG Ellwangen/Jagst, 17.04.2013 - 2 O 121/13
- OLG Stuttgart, 01.08.2014 - 12 W 27/13
- BGH, 08.04.2015 - IX ZA 9/15
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 23.05.2007 - IV ZB 48/05
Rechtzeitige Unterrichtung des Mandanten über Rechtsmittel
Auszug aus OLG Stuttgart, 01.08.2014 - 12 W 27/13
Nach Abschluss einer Instanz hat der Prozessbevollmächtigte die ihm zugestellte Entscheidung umgehend an den Mandanten zu übersenden und ihm den Zeitpunkt der Zustellung und die Möglichkeit der Rechtsmitteleinlegung darzulegen (vgl. BGH NJW 2007, 2331 Rn. 7 m.w.N.;… Vill in Zugehör/G. Fischer/Vill/D. Fischer/Rinkler/ Chab, Handbuch der Anwaltshaftung, 3. Aufl., Rn. 764). - BGH, 17.09.2009 - IX ZR 74/08
Verpflichtung eines Prozessbevollmächtigten zur Ausräumung eines …
Auszug aus OLG Stuttgart, 01.08.2014 - 12 W 27/13
Sofern ein solcher Vortrag erfolgt, hat der im Schadensersatzprozess zur Entscheidung berufene Richter zu prüfen, wie nach seiner Auffassung der Vorprozess - hier bei Einlegung der Gehörsrüge - richtigerweise hätte entschieden werden müssen (ständige Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes; vgl. etwa BGH WM 2009, 2138, 2141 Rn. 20 m.w.N. und G. Fischer in Zugehör, a.a.O., Rn. 1190 m.w.N.).