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Rechtsprechung
   OLG Stuttgart, 18.06.2010 - 12 W 28/10   

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https://dejure.org/2010,16568
OLG Stuttgart, 18.06.2010 - 12 W 28/10 (https://dejure.org/2010,16568)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 18.06.2010 - 12 W 28/10 (https://dejure.org/2010,16568)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 18. Juni 2010 - 12 W 28/10 (https://dejure.org/2010,16568)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Erfordernis einer Sicherheitsleistung gem. § 707 Zivilprozessordnung (ZPO) nach rechtskräftigem Abschluss des Verfahrens

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 109 Abs. 1; ZPO § 707
    Erfordernis einer Sicherheitsleistung nach § 707 ZPO nach rechtskräftigem Abschluss des Verfahrens

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • Rpfleger 2011, 40
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • OLG München, 05.02.2004 - 19 U 4439/03

    Zweck einer Prozessbürgschaft

    Auszug aus OLG Stuttgart, 18.06.2010 - 12 W 28/10
    Es kann offen bleiben, ob die Prozessbürgschaft auch den Zweck hatte, die Forderung als solche zu sichern (so BGH NJW 1979, 417, 418, offen lassend BGH MDR 1982, 310; anderer Ansicht etwa OLG München WM 2004, 2071 m.w.N.).
  • BGH, 20.11.1978 - VIII ZR 243/77

    Voraussetzungen für das wirksame Zustandekommen eines Bürgschaftsvertrages -

    Auszug aus OLG Stuttgart, 18.06.2010 - 12 W 28/10
    Es kann offen bleiben, ob die Prozessbürgschaft auch den Zweck hatte, die Forderung als solche zu sichern (so BGH NJW 1979, 417, 418, offen lassend BGH MDR 1982, 310; anderer Ansicht etwa OLG München WM 2004, 2071 m.w.N.).
  • OLG Frankfurt, 14.11.1986 - 5 U 220/85
    Auszug aus OLG Stuttgart, 18.06.2010 - 12 W 28/10
    Die gegenteilige Auffassung, wonach der Sicherungszweck erst entfällt, wenn die Befriedigung erreicht wird (so etwa OLG Frankfurt MDR 1987, 239; undeutlich für den Fall der Einstellungssicherheit Musielak/Foerste, ZPO, 7. Aufl., § 109 Rn. 6) überzeugt nicht.
  • RG, 26.09.1905 - III 283/05

    Sicherheitsleistung

    Auszug aus OLG Stuttgart, 18.06.2010 - 12 W 28/10
    Es ist auch insoweit der Sicherungszweck weggefallen, da der Anspruch - wenn die Voraussetzungen des § 756 ZPO vorliegen - sofort liquidiert werden kann (RGZ 61, 300; Stein/Jonas/Bork, ZPO, 22. Aufl., § 109 Rn. 10; Pecher WM 1986, 1513; vgl. auch Münchener Kommentar/Giebel, ZPO, 3. Aufl., § 109 Rn. 7).
  • BGH, 14.10.1981 - V ZR 113/80

    Revisionsverfahren - Einstellung der Zwangsvollstreckung - Sicherheitsleistung -

    Auszug aus OLG Stuttgart, 18.06.2010 - 12 W 28/10
    Es kann offen bleiben, ob die Prozessbürgschaft auch den Zweck hatte, die Forderung als solche zu sichern (so BGH NJW 1979, 417, 418, offen lassend BGH MDR 1982, 310; anderer Ansicht etwa OLG München WM 2004, 2071 m.w.N.).
  • OLG Saarbrücken, 27.02.2012 - 5 W 26/12

    Sicherheitsleistung bei vorläufiger Vollstreckbarkeit: Verfahren auf Rückgabe der

    Dann soll der Sicherungsnehmer zur Rechtsfeststellung "provoziert" werden (Pecher, WM 1986, 1513 (1515); Bork in: Stein/Jonas, ZPO, 22.Aufl., § 109 Rdn. 1 und 12; OLG Stuttgart, RPfl 2011, 40; OLG Stuttgart, NJW-RR 1995, 1148).

    Daraus ergibt sich zwangsläufig, dass es auf den Nachweis fehlender gesicherter Ansprüche für eine Freigabe nach § 109 ZPO nicht ankommt (Giebel in: MünchKomm(ZPO), 3.Aufl., § 109 Rdn. 9; OLG Stuttgart, RPfl 2011, 40; OLG Stuttgart, NJW-RR 1995, 1148).

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Rechtsprechung
   OLG Brandenburg, 30.09.2010 - 12 W 28/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,19394
OLG Brandenburg, 30.09.2010 - 12 W 28/10 (https://dejure.org/2010,19394)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 30.09.2010 - 12 W 28/10 (https://dejure.org/2010,19394)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 30. September 2010 - 12 W 28/10 (https://dejure.org/2010,19394)
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Volltextveröffentlichungen (5)

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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 06.07.1955 - GSZ 1/55

    Bemessung des Schmerzensgeldanspruches

    Auszug aus OLG Brandenburg, 30.09.2010 - 12 W 28/10
    Im Rahmen der daneben zu berücksichtigenden Genugtuungsfunktion ist insbesondere die Schwere des Verschuldens des Schädigers in Ansatz zu bringen (BGH NJW 1955, S. 1675; NJW 1982, S. 986; VersR 1992, S. 1410).
  • OLG Hamm, 30.11.1999 - 9 U 213/98

    Anspruch auf Schadensersatz wegen einer Körperverletzung; Ablehnung eines

    Auszug aus OLG Brandenburg, 30.09.2010 - 12 W 28/10
    Haben Zeugen bereits ausgesagt oder die Aussage verweigert, so können deren Aussagen jedenfalls dann gewürdigt werden, wenn nicht substantiiert vorgetragen wird, dass die Zeugen über ihre früheren Angaben hinaus für den Antragsteller günstige Tatsachen bekunden können (vgl. OLG München JurBüro 1986 Sp. 606; KG VersR 1972, S. 104; Fischer, a. a. O., Rn. 22; vgl. auch OLG Hamm NJW-RR 2000, S. 1669).
  • BGH, 14.12.1993 - VI ZR 235/92

    Prüfung der Erfolgsaussicht in der Rechtsmittelinstanz

    Auszug aus OLG Brandenburg, 30.09.2010 - 12 W 28/10
    Für die Versagung der Prozesskostenhilfe genügt es jedoch, wenn die Gesamtwürdigung aller bereits feststehender Umstände und Indizien eine positive Beweiswürdigung zugunsten des Antragstellers als ausgeschlossen erscheinen lässt und eine vernünftige und wirtschaftlich denkende Partei wegen des absehbaren Misserfolges der Beweisaufnahme von einer entsprechenden Prozessführung absehen würde (BGH NJW 1994, S. 1160; Philippi in Zöller, ZPO, Kommentar, 28. Aufl., § 114, Rn. 26).
  • OLG Hamm, 13.05.2003 - 9 U 13/03

    Verletzung der Verkehrssicherungspflicht und Amtshaftung bei fehlendem

    Auszug aus OLG Brandenburg, 30.09.2010 - 12 W 28/10
    Maßgeblich sind Größe, Heftigkeit und Dauer der Schmerzen, Leiden, Entstellungen und psychischen Beeinträchtigungen, wobei Leiden und Schmerzen wiederum durch die Art der Primärverletzung, die Zahl und Schwere der Operationen, die Dauer der stationären und der ambulanten Heilbehandlungen, den Zeitraum der Arbeitsunfähigkeit und die Höhe des Dauerschadens bestimmt werden (Küppersbusch, Ersatzansprüche bei Personenschaden, 9. Aufl., Rn. 274 ff) Dabei muss die Entschädigung zu Art und Dauer der erlittenen Schäden in eine angemessene Beziehung gesetzt werden (BGH VersR 1976, S. 968; OLG Hamm MDR 2003, S. 1249).
  • BGH, 16.06.1992 - VI ZR 264/91

    Verdienstausfall und Schmerzensgeld nach Verkehrsunfall; Nichtgezahlte

    Auszug aus OLG Brandenburg, 30.09.2010 - 12 W 28/10
    Im Rahmen der daneben zu berücksichtigenden Genugtuungsfunktion ist insbesondere die Schwere des Verschuldens des Schädigers in Ansatz zu bringen (BGH NJW 1955, S. 1675; NJW 1982, S. 986; VersR 1992, S. 1410).
  • OLG Naumburg, 13.12.2001 - 4 U 120/01

    Höhe des Schmerzensgeldes nach vorsätzlich begangener Körperverletzung

    Auszug aus OLG Brandenburg, 30.09.2010 - 12 W 28/10
    Vorliegend erachtet der Senat aufgrund der oben aufgeführten Verletzungsfolgen, insbesondere aber auch wegen der im Hinblick auf die Art und Weise der Tatbegehung - erhebliche und vorsätzliche Misshandlungen - besonders ins Gewicht fallenden Genugtuungsfunktion ein Schmerzensgeld in der Größenordnung von 35.000,00 EUR auch unter Einbeziehung vergleichbarer Entscheidungen in der Rechtsprechung (vgl. OLG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 13.12.2001, Az. 4 U 120/01, zitiert nach juris) für angemessen.
  • KG, 21.12.1970 - 12 W 12310/70
    Auszug aus OLG Brandenburg, 30.09.2010 - 12 W 28/10
    Haben Zeugen bereits ausgesagt oder die Aussage verweigert, so können deren Aussagen jedenfalls dann gewürdigt werden, wenn nicht substantiiert vorgetragen wird, dass die Zeugen über ihre früheren Angaben hinaus für den Antragsteller günstige Tatsachen bekunden können (vgl. OLG München JurBüro 1986 Sp. 606; KG VersR 1972, S. 104; Fischer, a. a. O., Rn. 22; vgl. auch OLG Hamm NJW-RR 2000, S. 1669).
  • OLG Koblenz, 02.06.1989 - 5 W 249/89

    Prozeßkostenhilfeverfahren; Antizipierende Beweiswürdigung; Zulässigkeit

    Auszug aus OLG Brandenburg, 30.09.2010 - 12 W 28/10
    Bezieht sich eine Partei zum Beweis des Tathergangs auf bereits vorliegende Strafakten, kann der Inhalt dieser Akten - insbesondere die Verhandlungsprotokolle und vergleichbaren Niederschriften der Angaben von Zeugen und anderen Verfahrensbeteiligten sowie die tatsächlichen Feststellungen in einem Strafurteil - bei der Prüfung der Erfolgsaussichten der beabsichtigten Rechtsverfolgung bzw. Rechtsverteidigung berücksichtigt werden (vgl. OLG Koblenz OLGZ 1991, S. 210).
  • OLG Brandenburg, 16.04.2019 - 3 U 8/18

    Schadensersatzansprüche wegen der Beißattacke eines Hundes

    Das OLG Brandenburg hielt gemäß Beschluss vom 30.09.2010 - 12 W 28/10 - bei einer durch Bisswunden im Bereich der Brust, einer Mittelhandfraktur, Frakturen der Großzehe und einer Schlüsselbeinfraktur sowie Brüchen des Joch- und Schläfenbeins durch vorsätzliche Gewalttaten innerhalb der Ehe zunächst lebensbedrohlich verletzten Frau unter maßgeblicher Berücksichtigung der Genugtuungsfunktion des Schmerzensgeldes ein solches von insgesamt 35.000 EUR für angemessen.
  • OLG Bremen, 16.03.2012 - 3 U 6/12

    Höhe des Schmerzensgeldes bei vorsätzlicher Körperverletzung mit tödlichem

    Insoweit kommt es auf die Höhe und das Maß der Lebensbeeinträchtigungen sowie die Art und Dauer der erlittenen Schäden an (OLG Brandenburg, Beschluss vom 30.09.2010, 12 W 28/10, m.w.N.).

    Das Landgericht hat selbst erkannt, dass der Betrag von EUR 50.000,00 eher im oberen Bereich dessen liegt, was Gerichte in Fällen ausgeurteilt haben, in denen der Geschädigte eine Verletzung nur relativ geringe Zeit überlebt hat (vgl. z.B.: LG Limburg Urteil vom 16.05.2007, 2 O 368/06: schwere Verletzungen nach leicht fahrlässigem Verkehrsunfall, dreistündiges Überleben bei Bewusstsein unter Realisierung der lebensbedrohlichen Situation: EUR 4.000,00; OLG Koblenz Urteil vom 18.06.1998, 5 U 1554/97: Mann lebte mehrere Jahre in Todesangst, wird durch Schüsse niedergestreckt und verstirbt einige Tage später: EUR 12.782,00; OLG Naumburg Beschluss vom 07.03.2005, 12 W 118/04: Tod 1 ½ Tage nach brutaler Misshandlung: EUR 20.000,00; OLG Saarbrücken Urteil vom 27.11.2007, 4 U 276/07: Körperverletzung durch einen vorsätzlich herbeigeführtem Verkehrsunfall: EUR 25.000,00; OLG Brandenburg, Urteil vom 30.09.2010, 12 W 28/10: schwere körperliche Misshandlungen, Opfer überlebte, erlitt aber bleibende Schäden: EUR 35.000,00; OLG Düsseldorf, Urteil vom 25.05.2009, 1 U 130/08: fahrlässig herbeigeführter Verkehrsunfall, Schädel-Hirrn-Trauma, schwerer Pflegefall, Geschädigte verstirbt zwei Jahre nach dem Unfall: EUR 75.000,00).

  • OLG Oldenburg, 09.06.2015 - 2 U 105/14

    7.500,-€ Schmerzensgeld nach tödlicher Messerattacke

    Angesichts der zum Teil von mehreren verübten, vorsätzlichen gefährlichen Körperverletzung mit erheblichen Misshandlungen tritt die Ausgleichfunktion des Schmerzensgeldes hinter die ebenfalls bei der Bemessung des Schmerzensgeldes zu berücksichtigende Genugtuungsfunktion zurück (Brandenburgisches Oberlandesgericht, Beschluss vom 30. September 2010 - 12 W 28/10 -, juris; OLG Bremen, NJW-RR 2012, 858).
  • OLG Köln, 21.04.2016 - 20 W 13/16

    Beurteilung der Erfolgsaussicht der Rechtsverfolgung im

    Im Verfahren zur Prüfung der Erfolgsaussicht können auch Erkenntnisse und Beweisergebnisse aus anderen Verfahren verwertet werden, etwa der Inhalt von Strafakten (OLG Zweibrücken OLGR 2009, 840; OLG Brandenburg, Beschluss vom 30. September 2010 - 12 W 28/10 - dokumentiert in juris; OLG Koblenz MDR 2014, 425; Zöller/Geimer § 114 Rn.26a).
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Rechtsprechung
   KG, 13.10.2010 - 12 W 28/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,20796
KG, 13.10.2010 - 12 W 28/10 (https://dejure.org/2010,20796)
KG, Entscheidung vom 13.10.2010 - 12 W 28/10 (https://dejure.org/2010,20796)
KG, Entscheidung vom 13. Oktober 2010 - 12 W 28/10 (https://dejure.org/2010,20796)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 41 Abs 1 S 1 GKG, § 41 Abs 2 S 2 GKG, § 985 BGB
    Gebührenstreitwert: Klage eines Eigentümers und Vermieters auf Räumung und Herausgabe von Gewerberäumen

  • Wolters Kluwer

    Grundlagen zur Berechnung des Streitwerts bei Ansprüchen auf Räumung und Herausgabe von Räumen

  • zfir-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Jährlicher Nutzungswert als Streitwert bei Klage auf Räumung aus mietvertraglichem und eigentumsrechtlichem Anspruch

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Streitwert; Bemessung des Wertes des Herausgabeanspruchs bei Begründung mit zwei Anspruchsgrundlagen

  • rechtsportal.de

    Streitwert einer Herausgabeklage

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verfahrensrecht - Streitwert bei Räumung und Herausgabe

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Streitwert bei aus Eigentum und Mietvertrag vom Nutzer verlangter Räumung? (IMR 2010, 542)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2011, 287
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • LG München II, 19.07.2018 - 8 S 4978/11

    Nutzungsentschädigung für Wohnnutzung nach Zwangsversteigerung bei unklarer

    Der Wert einer Räumungsklage, die zumindest auch auf Eigentum gestützt wird, bemisst sich gem. § 41 Abs. 2 S. 2 GKG nach dem Wert der Nutzung für ein Jahr (vgl. KG AZ. 12 W 28/10 juris online).
  • VGH Bayern, 17.09.2021 - 15 C 21.1901

    Gegenstandswert des Antrags auf Vollstreckung einer vergleichsweise übernommenen

    Damit ging es ihr im Rahmen dieses Prozesses, in dem der aus ihrer Sicht zu vollstreckende Vergleich zustande kam, nicht ausschließlich um ihre Rechtspositionen aus einem abzuwickelnden Miet-, Pacht- oder ähnlichen Nutzungsverhältnisses i.S. von § 41 Abs. 2 Satz 1 GKG, vielmehr hat sie auf die Räumung des Dükers auch aus einem anderen Rechtsgrund (Eigentum, ergänzend auch Beeinträchtigung ihrer Verwaltungsaufgaben) Wert gelegt, § 41 Abs. 2 Satz 2 GKG (vgl. Toussaint, Kostenrecht, 51. Aufl. 2021, zu § 25 RVG Rn. 16, 17; Hoppe in Schneider/Volpert/Fölsch, Gesamtes Kostenrecht, 3. Aufl. 2021, zu § 25 RVG Rn.16, 17; OLG Düsseldorf, B.v. 24.1.2008 - I-10 W 6/08 u.a. - NJW-RR 2008, 1115 = juris Rn. 3; KG Berlin, B.v. 13.10.2010 - 12 W 28/10 - juris Rn. 1; vgl. auch KG Berlin, B.v. 19.11.2012 - 8 W 80/12 - juris Rn. 4).
  • LG Cottbus, 06.08.2021 - 2 O 133/20

    Einräumung eines kostenlosen Wohnrechts - Beweiswürdigung

    In der Regel entspricht der Wert eines Jahres der jährlichen ortsüblichen Miete (KG, Beschl. V. 13.10.2010 - 12 W 28/10).
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