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   OLG Stuttgart, 17.08.1999 - 12 W 32/99   

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OLG Stuttgart, 17.08.1999 - 12 W 32/99 (https://dejure.org/1999,50205)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 17.08.1999 - 12 W 32/99 (https://dejure.org/1999,50205)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 17. August 1999 - 12 W 32/99 (https://dejure.org/1999,50205)
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Wird zitiert von ... (3)

  • OLG Köln, 03.09.2014 - 16 W 37/13

    Beendigung eines selbständigen Beweisverfahrens durch Nichteinzahlung des

    Nach wohl mehrheitlicher Auffassung sind dem Antragsteller, der den von ihm geforderten Kostenvorschuss nicht einzahlt, in entsprechender Anwendung von § 269 Abs. 3, 4 ZPO auf Antrag des Gegners die Kosten des selbständigen Beweisverfahrens aufzuerlegen (OLG Saarbrücken, Beschl. v. 19.10.2010 - 8 W 244/10, NJW-RR 2011, 500 m.w.Nachw.; OLG Dresden, Beschl. v. 31.7.2003 - 7 W 934/03, IBR 2004, 173; OLG Jena, Beschl. v. 16.11.2001 - 2 W 506/01, BauR 2002, 667; OLG Stuttgart, Beschl. v. 17.8.1999 - 12 W 32/99, OLGR 1999, 419; OLG Frankfurt, Beschl. v. 27.2.1995 - 22 W 43/94, NJW-RR 1995, 1150; Zöller/Herget, ZPO, 30. Aufl., § 91 Rn. 13 "Selbständiges Beweisverfahren"; zum Streitstand Seibel, ibr-Online-Kommentar Selbständiges Beweisverfahren, Stand 2.8.2012, § 494a Rn. 28 ff. m.w.Nachw.).

    Mit der analogen Anwendung von § 269 Abs. 3 ZPO soll die kostenrechtliche Lücke geschlossen werden zwischen der Kostenfolge des § 269 Abs. 3 ZPO bei Antragsrücknahme und der Kostenfolge nach § 494a ZPO, wenn der Antragsteller nach Abschluss des selbständigen Beweisverfahrens kein Hauptsacheverfahren einleitet (OLG Saarbrücken, aaO; OLG Stuttgart, Beschl. v. 17.8.1999 - 12 W 32/99, OLGR 1999, 419).

    Bliebe das Nichtbetreiben des Verfahrens ohne kostenrechtliche Folgen, hätte es der Antragsteller in der Hand, sich durch einfaches Nichtbetreiben des angestrengten selbständigen Beweisverfahrens dessen kostenmäßigen Risiken zu Lasten des Antragsgegners zu entziehen (OLG Saarbrücken, aaO; OLG Stuttgart, Beschl. v. 17.8.1999 - 12 W 32/99, OLGR 1999, 419).

  • OLG Köln, 12.04.2000 - 17 W 480/99

    Kostenentscheidung bei nicht Weiterbetreiben des selbständigen Beweisverfahrens

    Zwar wird von einigen Oberlandesgerichten (so z.B. OLG Düsseldorf, Beschl. v. 06.09.1993 - 5 W 46/93, OLGR 1993, 345; OLG Frankfurt/M., Beschl. v. 27.02.1995 - 22 W 43/94, OLGR 1995, 72 = MDR 1995, 751 = NJW-RR 1995, 1150; OLG Stuttgart, Beschl. v. 17.08.1999 - 12 W 32/99, OLGR 1999, 419) die Auffassung vertreten, das Nichtbetreiben des Beweisverfahrens seitens des Antragstellers, etwa dadurch, daß dieser den Auslagenvorschuß für den Sachverständigen trotz gerichtlicher Mahnung nicht einzahlt, sei als Antragsrücknahme auszulegen mit der Folge der Anwendung des § 269 Abs. 3 ZPO, indes vermag sich der Senat dieser Ansicht nicht anzuschließen.
  • LG Halle, 28.12.2010 - 4 OH 8/10

    Wertung der Nichteinzahlung des Kostenvorschusses im selbständigen

    Nach ständiger Rechtsprechung der Obergerichte, der sich die Kammer anschließt, ist die Verhinderung der Verfahrensfortsetzung durch den Antragsteller durch fortgesetzte Nichteinzahlung des Kostenvorschusses wie eine Antragsrücknahme zu werten und unter den Voraussetzungen des § 269 Abs. 3 ZPO sind ihm die Verfahrenskosten aufzuerlegen (OLG Saarbrücken, Beschluss vom 8.10.2010, Az.: 8 W 244/10; OLG München, Beschluss vom 30.8.2005, Az.: 1 W 1533/05; OLG Koblenz, Beschluss vom 18.8.2004, Az.: 5 W 521/04; OLG Stuttgart, Beschluss vom 17.8.1999, Az.: 12 W 32/99; OLG Celle, Beschluss vom 3.12.1997, Az.: 22 W 106/97; OLG Frankfurt, Beschluss vom 27.2.1995, Az.: 22 W 43/94; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 6.9.1993, Az.: 5 W 46/93 - alle bei: juris).
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