Rechtsprechung
OLG Stuttgart, 17.08.2009 - 12 W 42/09 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
Rechtsweg: Einordnung von Verträgen im Zusammenhang mit der Beauftragung Dritter zur Arbeitsvermittlung
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Zuständigkeit des Zivilrechtswegs für Ansprüche von Arbeitsvermittlern gegen die Bundesagentur für Arbeit wegen der Vermittlung von Arbeitnehmern
- Judicialis
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
GVG § 13; SGG § 51
Zuständigkeit des Zivilrechtswegs für Ansprüche von Arbeitsvermittlern gegen die Bundesagentur für Arbeit wegen der Vermittlung von Arbeitnehmern - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Stuttgart, 08.06.2009 - 15 O 214/08
- OLG Stuttgart, 17.08.2009 - 12 W 42/09
Papierfundstellen
- NVwZ-RR 2009, 984
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (7)
- BSG, 12.05.1998 - B 11 SF 1/97 R
Wirksame Rechtswegbeschwerde beim BSG, Streitigkeiten zwischen Bundesanstalt für …
Auszug aus OLG Stuttgart, 17.08.2009 - 12 W 42/09
Dieser bestimmt sich wiederum danach, ob die Vertragsabmachungen mit ihrem Schwerpunkt öffentlich-rechtlich oder privat-rechtlich ausgestaltet sind (BGH NJW 2003, 888, 889; BSG v. 12.05.1998 - B 11 SF 1/97 R).Dies ist dann der Fall, wenn die das Rechtsverhältnis beherrschenden Rechtsnormen nicht für jedermann gelten, sondern Sonderrecht des Staates oder sonstiger Träger öffentlicher Aufgaben sind, das sich zumindest auf einer Seite nur an Hoheitsträger wendet (BVerwG NJW 2007, 2275; BSG vom 12.05.1998, B 11 SF 1/97 R) Dies ist vorliegend der Fall.
Zwar lässt die Erfüllung einer öffentlichen Aufgabe nicht zwingend auf den öffentlich-rechtlichen Charakter der ergriffenen Maßnahmen schließen (GmS-OBG NJW 1986, 2359; BGH NJW 2003, 888, 889; BSG v. 12.05.1998 - B 11 SF 1/97 R).
Das konkrete Vertragsverhältnis ist aber nicht darauf beschränkt, dass sich die öffentliche Hand - wie etwa bei der Durchführung von Ausbildungsmaßnahmen (hierzu BSG v. 12.05.1998 - B 11 SF 1/97 R) - bei der Erfüllung öffentlicher Aufgaben Privater bedient.
- OLG Celle, 12.12.2008 - 11 W 43/08
Öffentlich-rechtliche Rechtsnatur eines Vertrages zur Beauftragung Dritter mit …
Auszug aus OLG Stuttgart, 17.08.2009 - 12 W 42/09
Zur Begründung hat es im Wesentlichen auf die zum inhaltsgleichen Vertrag ergangene Entscheidung des OLG Celle vom 12.12.2008 - 11 W 43/08 (OLGR Celle 2009, 111) verwiesen.Im Falle der Zuweisung trat dann aber die Insolvenzschuldnerin an die Stelle der Beklagten, während diese sich für die Dauer der Zuweisung aus der Vermittlung zurückgezogen hat (so auch OLG Celle, OLGR 2009, 111).
Es gibt keinen allgemeinen Grundsatz, dass ein Vertrag privatrechtlicher Natur ist, wenn zuvor ein Ausschreibungsverfahren stattgefunden hat (vgl. auch OLG Celle, OLGR 2009, 111).
- GemSOGB, 10.04.1986 - GmS-OGB 1/85
Rechtsweg für Streitigkeiten zwischen Trägern der gesetzlichen …
Auszug aus OLG Stuttgart, 17.08.2009 - 12 W 42/09
Ob eine Streitigkeit öffentlich- oder bürgerlich-rechtlich ist, richtet sich, wenn - wie hier - eine ausdrückliche Rechtswegszuweisung des Gesetzgebers fehlt, nach der Natur des Rechtsverhältnisses, aus dem der Klageanspruch hergeleitet wird (GmS-OBG NJW 1986, 2359; BVerwG NJW 2007, 2275).Zwar lässt die Erfüllung einer öffentlichen Aufgabe nicht zwingend auf den öffentlich-rechtlichen Charakter der ergriffenen Maßnahmen schließen (GmS-OBG NJW 1986, 2359; BGH NJW 2003, 888, 889; BSG v. 12.05.1998 - B 11 SF 1/97 R).
- BVerwG, 02.05.2007 - 6 B 10.07
Beschwerde; weitere Beschwerde; sofortige weitere Beschwerde; "unterschwelliges" …
Auszug aus OLG Stuttgart, 17.08.2009 - 12 W 42/09
Ob eine Streitigkeit öffentlich- oder bürgerlich-rechtlich ist, richtet sich, wenn - wie hier - eine ausdrückliche Rechtswegszuweisung des Gesetzgebers fehlt, nach der Natur des Rechtsverhältnisses, aus dem der Klageanspruch hergeleitet wird (GmS-OBG NJW 1986, 2359; BVerwG NJW 2007, 2275).Dies ist dann der Fall, wenn die das Rechtsverhältnis beherrschenden Rechtsnormen nicht für jedermann gelten, sondern Sonderrecht des Staates oder sonstiger Träger öffentlicher Aufgaben sind, das sich zumindest auf einer Seite nur an Hoheitsträger wendet (BVerwG NJW 2007, 2275; BSG vom 12.05.1998, B 11 SF 1/97 R) Dies ist vorliegend der Fall.
- BGH, 29.11.2002 - V ZR 105/02
Zulässigkeit sog. "Einheimischenmodelle"
Auszug aus OLG Stuttgart, 17.08.2009 - 12 W 42/09
Dieser bestimmt sich wiederum danach, ob die Vertragsabmachungen mit ihrem Schwerpunkt öffentlich-rechtlich oder privat-rechtlich ausgestaltet sind (BGH NJW 2003, 888, 889; BSG v. 12.05.1998 - B 11 SF 1/97 R).Zwar lässt die Erfüllung einer öffentlichen Aufgabe nicht zwingend auf den öffentlich-rechtlichen Charakter der ergriffenen Maßnahmen schließen (GmS-OBG NJW 1986, 2359; BGH NJW 2003, 888, 889; BSG v. 12.05.1998 - B 11 SF 1/97 R).
- OLG Schleswig, 09.06.2009 - 16 W 61/09
Honoraransprüche und Schadensersatzansprüche eines Insolvenzverwalters aus …
Auszug aus OLG Stuttgart, 17.08.2009 - 12 W 42/09
Die Frage der Einordnung von Verträgen nach § 37 SGB III a.F. wird obergerichtlich unterschiedlich beurteilt (für eine Zulässigkeit des Zivilrechtsweges OLG Schleswig vom 09.06.2009 - 16 W 61/09), so dass die Frage grundsätzliche Bedeutung hat. - BGH, 20.05.2009 - XII ZB 166/08
Eröffnung des Rechtswegs zu den ordentlichen Gerichten bei öffentlichrechtlichem …
Auszug aus OLG Stuttgart, 17.08.2009 - 12 W 42/09
Dass § 59 SGG eine solche Gerichtsstandsklausel nicht zulässt, ist unerheblich (vgl. BGH v. 20.05.2009 - XII ZB 166/08 Tz. 17).
- OLG Stuttgart, 19.08.2009 - 12 W 39/09
Stufenklage: Bindungswirkung hinsichtlich des Rechtswegs bei einem Teilurteil …
Zwar ist das Landgericht zu Recht davon ausgegangen, dass an sich der Rechtsweg zu den Sozialgerichten (§ 51 Abs. 1 Nr. 4 SGG) gegeben ist (vgl. Senat v. 17.08.2009 - 12 W 42/09).
Rechtsprechung
OLG Karlsruhe, 24.08.2009 - 12 W 42/09 |
Kurzfassungen/Presse
- bld.de (Leitsatz/Kurzmitteilung)
Frist zur Ablehnung eines Sachverständigen beginnt in der Regel erst ab Zustellung des Beschlusses über die Ernennung
Rechtsprechung
KG, 07.12.2010 - 12 W 42/09 |
Volltextveröffentlichung
- juris (Volltext/Leitsatz)