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   OLG Düsseldorf, 15.12.2010 - I-12 W 55/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,37758
OLG Düsseldorf, 15.12.2010 - I-12 W 55/10 (https://dejure.org/2010,37758)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 15.12.2010 - I-12 W 55/10 (https://dejure.org/2010,37758)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 15. Dezember 2010 - I-12 W 55/10 (https://dejure.org/2010,37758)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 406; ZPO § 42 Abs. 2
    Besorgnis der Befangenheit eines Sachverständigen wegen verbalaggressiver Reaktionen auf berechtigte Kritik einer Prozesspartei

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Agressive Antworten: Sachverständiger befangen?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Sachverständiger muss kritikfähig sein! (IBR 2012, 1169)

Papierfundstellen

  • BauR 2011, 2009
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (4)

  • OLG Jena, 03.09.2009 - 4 W 373/09

    Zur Ablehnung eines (gerichtlich bestellten) Sachverständigen wegen dessen

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 15.12.2010 - 12 W 55/10
    Das erfolgreiche Beschwerdeverfahren ist gerichtsgebührenfrei (GKG-KV Nr. 1812); die außergerichtlichen Kosten des Beschwerdeverfahrens sind dagegen als Kosten des Rechtsstreites anzusehen, so dass keine besondere Rechtsanwaltsgebühren anfallen (vgl. OLG Stuttgart OLGR Stuttgart 2008, 618 - 619 zitiert nach juris; Thüringer OLG Jena, Beschluss vom 03. September 2009, 4 W 373/09 zitiert nach juris; OLG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 13.11.2009, 10 W 64/09 zitiert nach juris).
  • BGH, 15.12.2003 - II ZB 32/03

    Zulässigkeit einer außerordentlichen Beschwerde zum BGH; Verletzung des

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 15.12.2010 - 12 W 55/10
    Der Beschwerdewert ist nach § 3 ZPO auf rund ein Drittel des Hauptsachestreitwertes von 20.000 EUR festzusetzen (BGH, Beschluss vom 15.12.2003 - II ZB 32/03, zitiert nach juris).
  • OLG Stuttgart, 22.10.2007 - 1 W 51/07

    Ablehnung eines medizinischen Sachverständigen wegen seiner Funktion als Chefarzt

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 15.12.2010 - 12 W 55/10
    Das erfolgreiche Beschwerdeverfahren ist gerichtsgebührenfrei (GKG-KV Nr. 1812); die außergerichtlichen Kosten des Beschwerdeverfahrens sind dagegen als Kosten des Rechtsstreites anzusehen, so dass keine besondere Rechtsanwaltsgebühren anfallen (vgl. OLG Stuttgart OLGR Stuttgart 2008, 618 - 619 zitiert nach juris; Thüringer OLG Jena, Beschluss vom 03. September 2009, 4 W 373/09 zitiert nach juris; OLG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 13.11.2009, 10 W 64/09 zitiert nach juris).
  • OLG Naumburg, 13.11.2009 - 10 W 64/09
    Auszug aus OLG Düsseldorf, 15.12.2010 - 12 W 55/10
    Das erfolgreiche Beschwerdeverfahren ist gerichtsgebührenfrei (GKG-KV Nr. 1812); die außergerichtlichen Kosten des Beschwerdeverfahrens sind dagegen als Kosten des Rechtsstreites anzusehen, so dass keine besondere Rechtsanwaltsgebühren anfallen (vgl. OLG Stuttgart OLGR Stuttgart 2008, 618 - 619 zitiert nach juris; Thüringer OLG Jena, Beschluss vom 03. September 2009, 4 W 373/09 zitiert nach juris; OLG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 13.11.2009, 10 W 64/09 zitiert nach juris).
  • OLG Brandenburg, 16.03.2020 - 11 W 4/20

    Ablehnungsgesuch gegen einen gerichtlich bestellten Sachverständigen

    a) Auch im Rahmen des § 406 ZPO gilt nach der ganz überwiegenden Meinung in der Kommentarliteratur und der allgemeinen obergerichtlichen Rechtsprechung, der sich der Senat anschließt, der Rechtsgedanke des § 43 ZPO entsprechend (OLG Düsseldorf, Urt. v. 16.12.2014 - 21 U 69/14 -, Rn. 76; OLG Düsseldorf, Beschl. v. 15.12.2010, 12 W 55/10 und OLG Frankfurt, Beschluss vom 03.09.2012, 3 W 44/12; OLG Köln, Beschluss vom 21.12.2008 - 5 W 58/08; jeweils zitiert nach juris; Zöller/Greger, ZPO, 33. Aufl. 2020, § 406 Rn. 12; BeckOK ZPO/Scheuch, 35. Ed. 1.1.2020, ZPO § 406 Rn. 29;Musielak/Voit/Huber, 16. Aufl. 2019, ZPO § 406 Rn. 16; Pauge, in: Bergmann/Pauge/Steinmeyer, Gesamtes Medizinrecht, 3. Auflage 2018, § 406 ZPO Rn. 2; a.A. MüKoZPO/Zimmermann, 5. Aufl. 2016, ZPO § 406 Rn. 7).

    Der Beschwerdewert ist nach § 3 ZPO auf rund ein Drittel des Hauptsachestreitwertes festzusetzen (BGH, Beschl. v. 15.12.2003 - II ZB 32/03; OLG Düsseldorf, Beschl. v. 15.12.2010, 12 W 55/10, Rn. zitiert nach juris).

  • OLG Düsseldorf, 16.12.2014 - 21 U 69/14

    Entscheidung des Berufungsgerichts bei Entscheidung über ein gegen einen

    Auch im Rahmen des § 406 ZPO gilt der Rechtsgedanke des § 43 ZPO entsprechend (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 15.12.2010, 12 W 55/10 und OLG Frankfurt, Beschluss vom 03.09.2012, 3 W 44/12).
  • OLG Frankfurt, 03.09.2012 - 3 W 44/12

    Befangenheit: Verlust des Rechts der Ablehnung des Sachverständigen

    Das ergibt sich auch aus der von der Klägerin zitierten Rechtsprechung des OLG Düsseldorf (Beschluss vom 15.12.2010 - 12 W 55/10).
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