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   OLG Köln, 18.11.1999 - 12 W 56/99   

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OLG Köln, 18.11.1999 - 12 W 56/99 (https://dejure.org/1999,3552)
OLG Köln, Entscheidung vom 18.11.1999 - 12 W 56/99 (https://dejure.org/1999,3552)
OLG Köln, Entscheidung vom 18. November 1999 - 12 W 56/99 (https://dejure.org/1999,3552)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Judicialis

    ZPO § 3; ; ZPO § ... 322 Abs. 2; ; ZPO § 567 Abs. 1; ; GKG § 25 Abs. 3 Satz 1; ; GKG § 25 Abs. 3 Satz 3; ; GKG § 25 Abs. 2 Satz 3; ; GKG § 25 Abs. 4; ; GKG § 19; ; GKG § 19 Abs. 3; ; GKG § 19 Abs. 4; ; BRAGO § 9 Abs. 1; ; BRAGO § 9 Abs. 2 Satz 1; ; BRAGO § 11; ; BGB § 133; ; BGB § 157; ; BGB § 387; ; BGB § 274 Abs. 1; ; BGB § 322 Abs. 1

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zulässigkeit der Streitwertbeschwerde

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (6)

  • OLG München, 13.01.1981 - 5 W 2607/80

    Streitwert: Grundstück - Auflassung - Belastungen - Zurückbehaltungsrecht

    Auszug aus OLG Köln, 18.11.1999 - 12 W 56/99
    Der Senat schließt sich der in Rechtssprechung (HansOLG Bremen, Beschluss vom 16.06.1993 - 2 W 22/93 -, veröffentlicht in JURIS ohne Zeitschriften-Fundstellenangabe; OLG München, JurBüro 1981, 892 ff., OLG Nürnberg, Rpfleger 1956, 269) und Literatur (Schneider-Herget, Streitwert-Kommentar, 11. Auflage, Rdnrn. 4143 ff., 4216 ff.) vertretenen Auffassung an, dass die Streitwertbeschwerde nicht deswegen unzulässig ist, weil die Prozessbevollmächtigten der Parteien der Festsetzung des Streitwerts im Rahmen der der angefochtenen Entscheidung vorausgegangenen Anhörung zugestimmt haben.

    Der Streitwertbeschluss ergeht nicht auf einen Antrag der Parteien hin, sondern wird von dem mit der Sache befassten Gericht von Amts wegen und unabhängig von der - teils in Antragsform gekleideten - Anregung entsprechend der Sach- und Rechtslage erlassen (so auch: HansOLG Bremen, Beschluss vom 16.06.1993 - 2 W 22/93 -, Zugriff nach JURIS ohne Fundstellenangabe; OLG München, JurBüro 1981, 892 ff., 892; OLG Nürnberg, Rpfleger 1956, 269).

  • OLG Bremen, 16.06.1993 - 2 W 22/93
    Auszug aus OLG Köln, 18.11.1999 - 12 W 56/99
    Der Senat schließt sich der in Rechtssprechung (HansOLG Bremen, Beschluss vom 16.06.1993 - 2 W 22/93 -, veröffentlicht in JURIS ohne Zeitschriften-Fundstellenangabe; OLG München, JurBüro 1981, 892 ff., OLG Nürnberg, Rpfleger 1956, 269) und Literatur (Schneider-Herget, Streitwert-Kommentar, 11. Auflage, Rdnrn. 4143 ff., 4216 ff.) vertretenen Auffassung an, dass die Streitwertbeschwerde nicht deswegen unzulässig ist, weil die Prozessbevollmächtigten der Parteien der Festsetzung des Streitwerts im Rahmen der der angefochtenen Entscheidung vorausgegangenen Anhörung zugestimmt haben.

    Der Streitwertbeschluss ergeht nicht auf einen Antrag der Parteien hin, sondern wird von dem mit der Sache befassten Gericht von Amts wegen und unabhängig von der - teils in Antragsform gekleideten - Anregung entsprechend der Sach- und Rechtslage erlassen (so auch: HansOLG Bremen, Beschluss vom 16.06.1993 - 2 W 22/93 -, Zugriff nach JURIS ohne Fundstellenangabe; OLG München, JurBüro 1981, 892 ff., 892; OLG Nürnberg, Rpfleger 1956, 269).

  • OLG Köln, 22.03.1995 - 26 WF 32/95
    Auszug aus OLG Köln, 18.11.1999 - 12 W 56/99
    Hieran hat die Beklagte persönlich kein Interesse, da sich die von ihr an ihren Prozessbevollmächtigten - nicht nur nach dem das Innenverhältnis prägenden Anwaltsvertrag, sondern auch nach dem Inhalt der im Vergleich getroffenen Kostenregelung - zu zahlende Vergütung gemäß § 9 Abs. 1 BRAGO nach dem gerichtlich festgesetzten Gegenstandswert bemisst und die Gebühr mit zunehmenden Wert nach Maßgabe des § 11 BRAGO steigt (vgl.: OLG Köln, Beschluss vom 22.03.1995 - 26 WF 32/95 -, JurBüro 1996, 84).
  • OLG Hamm, 05.11.1993 - 11 WF 440/93
    Auszug aus OLG Köln, 18.11.1999 - 12 W 56/99
    Denn die Festsetzung des Streitwerts unterliegt nicht der Disposition der Parteien (OLG Hamm, FamRZ 1997, 691 f.; Schneider-Herget, Streitwert-Kommentar, 11. Auflage, Rdnr. 4144, m. Vw. auf OLG Stuttgart, Justiz 1969, 226).
  • BGH, 25.06.1958 - IV ZR 75/58

    Rechtsmittelverzicht bei Scheidungsurteil

    Auszug aus OLG Köln, 18.11.1999 - 12 W 56/99
    Hierbei wird indes schon der formale Gesichtspunkt übersehen, dass ein im Hauptsacheverfahren vor dem Urteilserlass gegenüber dem Gegner oder dem Gericht erklärter Verzicht auf Rechtsmittel als wirkungslos angesehen wird (BGHZ 28, 45 ff., 48; Zöller-Gummer, a.a.0., § 514 Rdnr. 1; Thomas-Putzo, a.a.0., § 514 Rdnr. 5).
  • OLG Hamburg, 03.12.1976 - 5 W 71/76
    Auszug aus OLG Köln, 18.11.1999 - 12 W 56/99
    Teilweise wird in Rechtsprechung und Literatur die Auffassung vertreten, durch die Streitwertfestsetzung werde nicht beschwert, wer sich mit derselben zuvor einverstanden erklärt habe (so z.B.: HansOLG Hamburg, MDR 1977, 407; OLG Bamberg, JurBüro 1975, 1463; Hartmann, Kostengesetze, 28. Auflage, § 25 GKG Rdnr. 63).
  • BGH, 24.10.2017 - X ARZ 326/17

    Bindungswirkung eines Verweisungsbeschlusses an das Gericht eines anderen

    Zwar wird teilweise vertreten, dass ein Rechtsmittelverzicht für der Beschwerde unterliegende Entscheidungen gegenüber dem Gericht vor deren Erlass nach allgemeinen Grundsätzen des Rechtsmittelrechts nicht möglich sei (vgl. für die Streitbeschwerde, OLG Celle, Beschluss vom 17. November 2005 - 3 W 142/05, juris Rn. 10; OLG Köln, Beschluss vom 18. November 1999 - 12 W 56/99, juris Rn. 20; MünchKomm.ZPO/Lipp, 5. Aufl., § 567 Rn. 35).
  • OLG Celle, 17.11.2005 - 3 W 142/05

    Beschwerde gegen die Festsetzung des Streitwertes für den Berufungsrechtszug;

    Gründe, warum das Verfahren der Streitwertfestsetzung anders beurteilt werden sollte, sind nicht ersichtlich (vgl. OLG Celle ebenda; OLG Köln, OLGR 2000, 119 [120]).
  • OLG Düsseldorf, 09.06.2008 - 24 W 17/08

    Zur Bestimmung des Gegenstandswertes eines Prozessvergleichs - Kein

    2005, 324; OLG Köln, OLGR 2000, 119 = AGS 2000, 154; Zöller/Herget, ZPO, 26. Auflage, § 3 Rn. 16 "Streiwertbeschwerde").
  • OLG Frankfurt, 21.05.2013 - 17 W 15/13

    Zulässigkeit der Streitwertbeschwerde nach "Einigung" über den Streitwert in

    Parteianträge in diesem Zusammenhang sind daher nur als unverbindliche Anregungen aufzufassen (OLG Köln, Beschluss vom 18. November 1999 - 12 W 56/99, OLGR 2000, 119 f. OLG Celle, Beschluss vom 17. November 2005 - 3 W 142/05, OLGR 2006, 270, 271; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 9. Juni 2008 - 24 W 17/08, NJW-RR 2008, 1697; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 19. Oktober 2009 - 4 W 41/09, MDR 2010, 404; Kammergericht, Beschluss vom 24. Januar 2013 - 12 W 102/12, juris Rn. 1; Dörndorfer in: Binz/Dörndorfer/Petzold/Zimmermann, Gerichtskostengesetz, 2. Aufl. 2009, § 63 GKG Rn. 3; Zöller/Herget, ZPO, 29. Aufl. 2012, § 3 Rn. 16 "Streitwertbeschwerde").

    Daher kann aus dem Verhalten des Rechtsanwalts nicht geschlossen werden, dass sein Mandant den von ihm für angemessen erachteten Gebührenstreitwert ebenfalls für zutreffend hält und insoweit sogar auf eine unabhängige gerichtliche Überprüfung verzichten will (OLG Köln, Beschluss vom 18. November 1999 - 12 W 56/99, OLGR 2000, 119, 120; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 19. Oktober 2009 - 4 W 41/09, MDR 2010, 404; Kammergericht, Beschluss vom 24. Januar 2013 - 12 W 102/12, juris Rn. 1).

  • VGH Bayern, 27.03.2008 - 11 C 07.2768

    Festsetzung des Streitwerts in Übereinstimmung mit der Anregung eines Beteiligten

    Mit Blickrichtung auf diesen öfter vorliegenden Interessenkonflikt können vor dem Ergehen einer Streitwertentscheidung diesbezüglich erfolgte Erklärungen eines Rechtsanwalts nur dann als auf Abschluss eines Rechtsmittelverzichtsvertrags gerichtet verstanden werden, wenn eine dahingehende Absicht in zweifelsfreier Weise zum Ausdruck gebracht wurde (so auch OLG Köln vom 18.11.1999 Az. 12 W 56/99, RdNr. 21 im Juris-Ausdruck; OLG Celle vom 13.5.2005 Az. 16 W 46/05, RdNr. 12 im Juris-Ausdruck).

    Die Frage, ob ein Beteiligter durch eine Streitwertfestsetzung beschwert wird, beurteilt sich zutreffender Ansicht nach nicht danach, ob der diesbezügliche Richterspruch von dem Begehren dieser Partei abgewichen ist ("formelle Beschwer"); abzustellen ist vielmehr darauf, ob die Streitwertfestsetzung die Rechtsposition des Beschwerdeführers beeinträchtigt oder sonst für ihn belastend wirkt ("materielle Beschwer"; so auch OLG Köln vom 18.11.1999, a.a.O., RdNr. 19 im Juris-Ausdruck; OLG Celle vom 13.5.2005, a.a.O., RdNr. 5 im Juris-Ausdruck).

  • OLG Braunschweig, 22.02.2006 - 2 W 21/06

    Beschwerde gegen einen Streitwertfestsetzungsbeschluss; Rechtmäßigkeit der

    Selbst einem Einverständnis des Prozessbevollmächtigten mit einer konkret beabsichtigen Streitwertfestsetzung kommt deshalb auch weder die Bedeutung eines Rechtsmittelverzichts zu noch entfällt dadurch die Beschwer (OLG Köln, OLG-R Köln 2000, 119 sowie OLG Celle, Nds. Rechtspflege 2005, 324).
  • OLG Hamburg, 13.09.2011 - 3 W 50/11

    Anwendung des Kartellrechts auf das Handeln einer öffentlich-rechtlichen

    Ist aber der mit der Beschwerde angegriffene Entscheidungsgegenstand der Disposition der Parteien entzogen, so kann es für die Zulässigkeit des Rechtsmittels auf Vornahme oder Inhalt diesbezüglicher Prozesserklärungen nicht ankommen; sie haben - mögen sie auch in Antragsform gekleidet sein - allenfalls den Charakter einer Anregung (so für die Streitwertbeschwerde OLG Köln, Beschluss v. 18.11.1999, Az. 12 W 56/99, OLGR 2000, 119, juris-Rz. 19; OLG Düsseldorf, Beschluss v. 9.6.2008, Az. 24 W 17/08, NJW-RR 2008, 1697).
  • OLG Celle, 13.05.2005 - 16 W 46/05

    Zulässigkeit einer Streitwertbeschwerde nach zuvoriger Zustimmung in einer

    Er folgt vielmehr der in der Rechtsprechung zu der vorliegenden Streitfrage ausführlich und überzeugend begründeten Entscheidung des 12. Zivilsenats des OLG Köln vom 18. November 1999 (OLGR Köln 2000, 119, zitiert nach juris) sowie der Auffassung von Schneider/Herget (Streitwertkommentar, 11. Aufl., Rdnr. 4144, 4218).
  • LG Saarbrücken, 04.03.2009 - 5 T 40/09

    Anfechtung eines Eigentümerbeschlusses: Streitwertfestsetzung

    Denn dem Einverständnis der beiden Prozessbevollmächtigten kommt weder die Bedeutung eines Rechtsmittelverzichtes zu, noch entfällt dadurch die Beschwer des beschwerdeführenden Klägers (vgl. OLG Celle, OLGR Celle 2006, 270; OLG München JurBüro 2001, 141; OLG Köln OLGR Köln 2000, 119).
  • OLG Karlsruhe, 19.10.2009 - 4 W 41/09

    Zulässigkeit der Beschwerde gegen die Festsetzung des Gegenstandswerts nach

    Auf die Beschwer - durch eine bestimmte Festsetzung des Gerichts - kann eine solche Stellungnahme jedoch keinen Einfluss haben (vgl. insbesondere OLG Köln, Beschluss vom 18.11.1999 - 12 W 56/99 -, Rdnr. 19, zitiert nach Juris; OLG München, Juristisches Büro 2001, 141; OLG Celle, Juristisches Büro 2005, 429; OLG Düsseldorf, NJW-RR 2008, 1697 ; anders OLG Bamberg, Juristisches Büro 1975, 1463).
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