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   KG, 12.12.2007 - 12 W 87/07   

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https://dejure.org/2007,7066
KG, 12.12.2007 - 12 W 87/07 (https://dejure.org/2007,7066)
KG, Entscheidung vom 12.12.2007 - 12 W 87/07 (https://dejure.org/2007,7066)
KG, Entscheidung vom 12. Dezember 2007 - 12 W 87/07 (https://dejure.org/2007,7066)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Entscheidung über die Kosten eines Verfahrens gem. § 93 Zivilprozessordnung (ZPO) zu Lasten eines Klägers bei fehlender Veranlassung zur Erhebung einer Klage; Möglichkeit einer sofortigen Anerkennung eines Anspruchs innerhalb der Klageerwiderungsfrist i.S.d. § 93 ZPO bei ...

  • debier datenbank(Leitsatz frei, Volltext 2,50 €)

    § 93 ZPO

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Kosten des Rechtsstreits bei verfrühter Klageerhebung; Zahlungsklage am letzten Tag der Zahlungsfrist; sofortige Anerkenntnis bei schriftlichem Vorverfahren; Verteidigungsanzeige

  • Judicialis

    ZPO § 93; ; ZPO § 99 Abs. 2; ; ZPO § 269 Abs. 3

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 93
    Voraussetzungen eines sofortigen Anerkenntnisses - Zahlungsklage am letzten Tag der Frist

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Sofortiges Anerkenntnis bei Mietausfallschaden

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Räumungsklage ohne Veranlassung geht zu Lasten des Vermieters

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Sofortiges Anerkenntnis: Kein Verzug - keine Kostentragungspflicht! (IMR 2008, 295)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZMR 2008, 447
 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 30.05.2006 - VI ZB 64/05

    Voraussetzungen des sofortigen Anerkenntnisses im schriftlichen Vorverfahren

    Auszug aus KG, 12.12.2007 - 12 W 87/07
    Bei Anordnung eines schriftlichen Vorverfahrens kann der Beklagte den geltend gemachten Anspruch innerhalb der Klageerwiderungsfrist jedenfalls dann "sofort" im Sinne des § 93 ZPO anerkennen, wenn die Verteidingungsanzeige keinen auf Abweisung der Klage gerichteten Sachantrag enthält (BGHZ 168, 57 = NJW 2006, 2490; KG NJW-RR 2006, 1078 = MDR 2006, 1426).
  • KG, 31.07.2006 - 12 W 41/06

    Kostentragungpflicht: Erledigung der Räumungsklage durch Räumung am Tage der

    Auszug aus KG, 12.12.2007 - 12 W 87/07
    Grundsätzlich besteht kein Anlass zur Klage, wenn der Beklagte weder im Verzug war noch den Anspruch bestritten oder die Leistung verweigert hat (OLG Köln NJW-RR 1992, 1592; Senat, Beschluss vom 31. Juli 2006 - 12 W 41/06 - KGR 2007, 218 betr. Räumungsklage).
  • KG, 16.02.2006 - 20 W 52/05

    Sofortiges Anerkenntnis: Anerkenntnis nach Anzeige der Verteidigungsanzeige und

    Auszug aus KG, 12.12.2007 - 12 W 87/07
    Bei Anordnung eines schriftlichen Vorverfahrens kann der Beklagte den geltend gemachten Anspruch innerhalb der Klageerwiderungsfrist jedenfalls dann "sofort" im Sinne des § 93 ZPO anerkennen, wenn die Verteidingungsanzeige keinen auf Abweisung der Klage gerichteten Sachantrag enthält (BGHZ 168, 57 = NJW 2006, 2490; KG NJW-RR 2006, 1078 = MDR 2006, 1426).
  • OLG Nürnberg, 26.11.1996 - 8 W 3497/96

    Kostenentscheidung bei ursprünglich unbegründeter Klage

    Auszug aus KG, 12.12.2007 - 12 W 87/07
    Im Zeitpunkt der Klageerhebung, auf den es ankommt (vgl. OLG Frankfurt NJW-RR 1993, 127; OLG Nürnberg VersR 1998, 1130; Senat, a. a.O.), also am 22. Dezember 2006, befanden sich die Beklagten nicht in Verzug.
  • OLG Naumburg, 31.12.2010 - 10 W 20/10

    Kostenentscheidung: Sofortiges Anerkenntnis bei Verzug des Beklagten und nach

    Im maßgeblichen Zeitpunkt der Klageerhebung, auf den es für § 93 ZPO ankommt (vgl. KG Berlin ZMR 2008, 447 - 448 zitiert nach juris) hat sich der Beklagte mit der restlichen Zahlungsforderung hier gleichwohl in Schuldnerverzug nach § 286 Abs. 1, Abs. 2 BGB befunden.
  • OLG Saarbrücken, 05.12.2016 - 4 W 19/16

    Kostenentscheidung im Verkehrsunfallprozess: Zeitpunkt der "Veranlassung zur

    wohl auch KG KGR 2008, 523 f.: entscheidend, ob die Prüffrist im maßgeblichen Zeitpunkt der Klageerhebung abgelaufen gewesen sei).
  • OLG Karlsruhe, 21.01.2011 - 12 W 77/08

    Aktienrechtliches Spruchverfahren: Gültigkeit des Stichtagsprinzips; Ermittlung

    Nachdem die Feststellung des Unternehmenswertes zu einem bestimmten Zeitpunkt damit auch durch fundamental analytische Methoden nicht punktgenau möglich ist und es sich um die Ermittlung eines fiktiven Wertes handelt, ist die richterliche Schätzung nach § 287 Abs. 2 ZPO letztlich entscheidend für die Bestimmung der angemessenen Abfindung oder der Ausgleichszahlung(OLG Stuttgart AG 2004, 43; BayObLG AG 2002, 390; Senat - Beschluss vom 22.06.2010 - 12 W 87/07).

    Der Senat übersieht hierbei - wie schon im Beschluss vom 22.06.2010 (12 W 87/07) - ausgeführt - nicht, dass andere Oberlandesgerichte(OLG Stuttgart AG 2007, 112 (Rn. 49): OLG München AG 2007, 411 (Rn. 27)) durchaus zu Recht auf weitere bei der Anwendung des CAPM bestehende Unsicherheiten hinweisen, die sich daraus ergeben können, in welcher Weise und über welche Zeiträume die Rendite des Marktportfolios abzuleiten ist.

    In der Praxis finden sich häufig Prozentsätze zwischen 1, 0% und 3, 0 %(OLG Stuttgart AG 2007, 128 (Rn. 57); Senat - Beschluss vom 22.06.2010 - 12 W 87/07 - S. 33; Kölner Komm., a.a.O., Anh. § 11 Rn. 23, Großfeld, a.a.O., S. 146 ff.).

  • OLG Karlsruhe, 12.09.2017 - 12 W 1/17

    Bestimmung der angemessenen Barabfindung beim Ausschluss von

    Nachdem die Feststellung des Unternehmenswertes zu einem bestimmten Zeitpunkt damit auch durch fundamental analytische Methoden nicht punktgenau möglich ist und es sich um die Ermittlung eines fiktiven Wertes handelt, ist die richterliche Schätzung nach § 287 Abs. 2 ZPO letztlich entscheidend für die Bestimmung der angemessenen Abfindung oder der Ausgleichszahlung (Senat - Beschluss vom 22.06.2010 - 12 W 87/07).
  • OLG Celle, 03.09.2009 - 13 U 37/09

    Rückgabe von Bürgschaften: Holschuld und nicht Schickschuld!

    Voraussetzung dafür ist lediglich, dass das Anerkenntnis innerhalb der Klageerwiderungsfrist erfolgt und die Verteidigungsanzeige keinen auf Klageabweisung gerichteten Sachantrag enthält (vgl. BGH, Beschluss vom 30. Mai 2006, VI ZB 64/05, zitiert nach juris, Leitsatz und Rdz. 22; KG Berlin, Beschluss vom 12. Dezember 2007, 12 W 87/07, zitiert nach juris, Rdz. 28).
  • OLG Karlsruhe, 23.07.2015 - 12a W 4/15

    Aktienrechtliches Spruchverfahren: Gerichtliche Bestimmung einer angemessenen

    Die Ertragsaussichten der abhängigen Gesellschaft sind damit rückblickend von einem längst vergangenen Zeitraum aus zu beurteilen, ohne dass zwischenzeitliche Entwicklungen berücksichtigt werden dürfen (OLG Stuttgart AG 2004, 43 - juris - Rn. 21; BayObLG AG 2002, 390; Senat - Beschluss vom 22.06.2010 - 12 W 87/07; Beschluss vom 21.01.2011 - 12 W 77/08, juris und Beschluss vom 12.04.2012 - 12 W 57/10).
  • OLG Karlsruhe, 15.11.2012 - 12 W 66/06

    Aktienrechtliches Spruchverfahren: Pflicht zur Begründung des Rechtsmittels;

    Nachdem die Feststellung des Unternehmenswertes zu einem bestimmten Zeitpunkt damit auch durch fundamental analytische Methoden nicht punktgenau möglich ist und es sich um die Ermittlung eines fiktiven Wertes handelt, ist die richterliche Schätzung nach § 287 Abs. 2 ZPO letztlich entscheidend für die Bestimmung der angemessenen Abfindung oder der Ausgleichszahlung(OLG Stuttgart AG 2004, 43; BayObLG AG 2002, 390; Senat - Beschluss vom 22.06.2010 - 12 W 87/07).
  • LG Berlin, 25.01.2018 - 67 T 9/18

    Kostenentscheidung bei sofortigem Anerkenntnis: Veranlassung zur Klageerhebung

    Es entspricht dem allgemein anerkannten - und von der Kammer geteilten - kostenrechtlichen Grundsatz, dass der Beklagte gemäß § 93 ZPO mit Ausnahme hier nicht einschlägiger deliktischer Sonderszenarien frühestens dann Veranlassung zur Klageerhebung gibt, wenn er sich bereits vorgerichtlich in Verzug befunden hat (vgl. BGH, Beschl. v. 3. März 2004 - IV ZB 21/03, NJW-RR 2004, 999, juris Tz. 15; KG, Beschl. v. 12. Dezember 2007 - 12 W 87/07, ZMR 2008, 447, juris Tz. 16; Flockenhaus, in: Musielak/Voit, ZPO, 14. Aufl. 2017, § 93 Rz. 17; Herget, in: Zöller, ZPO, 32. Aufl. 2018, § 93 Rz. 6).
  • OLG Karlsruhe, 12.04.2012 - 12 W 57/10

    Gerichtliche Bestimmung einer angemessenen Barabfindung gem. §§ 327 ff., 306 AktG

    Der Streit hierüber war Gegenstand des mit Beschluss vom 22.06.2010 abgeschlossenen Verfahrens LG Mannheim 23 AktE 3/00 / OLG Karlsruhe 12 W 87/07.

    Hinzu kommt weiter, dass etwaige Nachteile durch den Beherrschungs und Gewinnabführungsvertrag bereits Gegenstand des Spruchverfahrens 23 AktE 3/00 (= 12 W 87/07 Senat, Beschluss vom 22.06.2010) waren und damit nicht nochmals zu einer Erhöhung einer Abfindung im Rahmen des SqueezeoutVerfahrens herangezogen werden können.

  • AG Brandenburg, 18.12.2008 - 31 C 249/08

    Wohnraummietvertrag: Wirksamkeit einer gegenüber dem geschäftsunfähigen Betreuten

    Im Zeitpunkt der Klageerhebung, auf den es ankommt ( OLG Frankfurt/Main , NJW-RR 1993, Seite 127; OLG Nürnberg , VersR 1998, Seite 1130 ), also am 12.09.2008, befand sich die Beklagtenseite somit nicht in Verzug ( KG Berlin , Das Grundeigentum 2008, Seiten 603 f. = ZMR 2008, Seiten 447 f. = KG-Report 2008, Seiten 523 f. ).
  • OLG Saarbrücken, 03.11.2022 - 5 W 79/22

    Kostenentscheidung in einem übereinstimmend für erledigt erklärten Verfahren

  • AG Brandenburg, 01.04.2009 - 31 C 249/08
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