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   OLG Hamburg, 06.02.2019 - 12 WF 208/18   

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https://dejure.org/2019,1954
OLG Hamburg, 06.02.2019 - 12 WF 208/18 (https://dejure.org/2019,1954)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 06.02.2019 - 12 WF 208/18 (https://dejure.org/2019,1954)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 06. Februar 2019 - 12 WF 208/18 (https://dejure.org/2019,1954)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zurückweisung eines nach Antragsrücknahme in der Hauptsache erneut gestellten Prozesskostenhilfeantrags wegen Mutwilligkeit

  • Wolters Kluwer

    Zurückweisung eines nach Antragsrücknahme in der Hauptsache erneut gestellten Prozesskostenhilfeantrags wegen Mutwilligkeit

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 114 Abs. 1 S. 1; ZPO § 114 Abs. 2
    Zurückweisung eines nach Antragsrücknahme in der Hauptsache erneut gestellten Prozesskostenhilfeantrags wegen Mutwilligkeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 10.03.2005 - XII ZB 20/04

    Mutwilligkeit der isolierten Geltendmachung von Scheidungsfolgesachen

    Auszug aus OLG Hamburg, 06.02.2019 - 12 WF 208/18
    Dabei ist die Rechtsverfolgung in der Regel mutwillig, wenn eine wirtschaftlich leistungsfähige, also nicht bedürftige Partei bei sachgerechter und vernünftiger Einschätzung der Prozesslage von ihr Abstand nehmen oder ihre Rechte nicht in gleicher Weise verfolgen würde, weil ihr ein kostengünstigerer Weg offensteht und dieser Weg genauso Erfolg versprechend ist (vgl. BVerfG NJW 2010, 988, juris Rn. 9; BGH NJW 2005, 1497, juris Rn. 12).
  • BVerfG, 18.11.2009 - 1 BvR 2455/08

    Verfassungsbeschwerde gegen Versagung von Prozesskostenhilfe wegen Kürzung einer

    Auszug aus OLG Hamburg, 06.02.2019 - 12 WF 208/18
    Dabei ist die Rechtsverfolgung in der Regel mutwillig, wenn eine wirtschaftlich leistungsfähige, also nicht bedürftige Partei bei sachgerechter und vernünftiger Einschätzung der Prozesslage von ihr Abstand nehmen oder ihre Rechte nicht in gleicher Weise verfolgen würde, weil ihr ein kostengünstigerer Weg offensteht und dieser Weg genauso Erfolg versprechend ist (vgl. BVerfG NJW 2010, 988, juris Rn. 9; BGH NJW 2005, 1497, juris Rn. 12).
  • OLG Frankfurt, 19.07.2023 - 6 WF 86/23

    Verfahrenskostenhilfe für zweites Scheidungsverfahren

    Mutwille liegt unter Berücksichtigung dieses Maßstabs auch dann vor, wenn eine Klage, für die bereits Prozesskostenhilfe bewilligt war, zurückgenommen wird und ohne nachvollziehbaren Grund erneut rechtshängig gemacht wird (vgl. OLG Hamburg, BeckRS 2019, 1001; OLG Köln NJW-RR 1988, 1477; OLG Hamm, Beschluss vom 09.08.1990 - 5 WF 284/90 -, BeckRS 2010, 26704).
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