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AG Coburg, 05.08.2016 - 12 XIV 2/16 (B) |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Anordnung der Abschiebehaft eines Asylbewerbers außerhalb des sog. Kirchenasyls
- rewis.io
Keine Notwendigkeit einer vorherigen richterlichen Haftanordnung bei offenem Kirchenasyl
- ra.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Offenes Kirchenasyl - und die richterliche Haftanordnung
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (2)
- BVerfG, 07.05.2009 - 2 BvR 475/09
Ingewahrsamnahme eines untergetauchten, vollziehbar ausreisepflichtigen …
Auszug aus AG Coburg, 05.08.2016 - 12 XIV 2/16
Es ist auch nicht absehbar, ob im Zeitpunkt des Ergreifens die Voraussetzungen für die Anordnung von Abschiebungshaft (noch) vorliegen und welche Behörde gegebenenfalls für eine Ingewahrsamnahme zuständig ist (vgl. BVerfG NVwZ 2009, 1034). - OLG Hamm, 15.12.2009 - 15 Wx 333/09
Anordnung der Sicherungshaft gegen den untergetauchten Ausländer
Auszug aus AG Coburg, 05.08.2016 - 12 XIV 2/16
Diese Verfahrensweise macht eine vorläufige Haftanordnung entbehrlich (so auch OLG Hamm BeckRS 2010, 02938; OLG Zweibrücken InfAusIR 2009, 399).
- LG Regensburg, 09.08.2017 - 51 T 284/17
Abschiebung, Asylantrag, Beschwerde, Italien, Fluchtgefahr, Bescheid, …
Insoweit bedürfte es auch, wenn klar ist, dass ein Zugriff innerhalb des "Kirchenasyls" nicht erfolgen wird, jedenfalls solange keiner richterlichen Haftanordnung, solange sich die betreffende Person im "Kirchenasyl" aufhält (vgl. AG Coburg, Beschluss vom 05.08.2016, Az. 12 XIV 2/16 (B) - Juris, BeckRS 2016, 17401).