Rechtsprechung
   VGH Bayern, 01.03.2012 - 12 ZB 10.587, 12 ZB 10.587   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,23939
VGH Bayern, 01.03.2012 - 12 ZB 10.587, 12 ZB 10.587 (https://dejure.org/2012,23939)
VGH Bayern, Entscheidung vom 01.03.2012 - 12 ZB 10.587, 12 ZB 10.587 (https://dejure.org/2012,23939)
VGH Bayern, Entscheidung vom 01. März 2012 - 12 ZB 10.587, 12 ZB 10.587 (https://dejure.org/2012,23939)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2012,23939) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de

    Schwerbehindertenrecht; Kündigung aus betriebsbedingten Gründen; Wegfall Arbeitsplatz

  • REHADAT Informationssystem (Volltext/Leitsatz/Kurzinformation)

    Kündigung aus betriebsbedingten Gründen - Wegfall des Arbeitsplatzes - Zustimmung des Integrationsamts

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (7)

  • BAG, 09.05.1996 - 2 AZR 438/95

    Betriebsbedingte Kündigung wegen Umstellung der Vertriebsart

    Auszug aus VGH Bayern, 01.03.2012 - 12 ZB 10.587
    Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (vgl. BAG vom 16.12.2004 NZA 2005, 761 und vom 9.5.1996 BAGE 83, 127) liegt demgegenüber eine - von der Klägerin behauptete - arbeitsrechtlich unzulässige Austauschkündigung nur dann vor, wenn die bisher von Arbeitnehmern des Betriebs ausgeführten Tätigkeiten gerade nicht zur selbständigen Erledigung auf einen Dritten übertragen werden, weil dann der bisherige betriebliche Arbeitsplatz nicht wegfällt.
  • BAG, 16.12.2004 - 2 AZR 66/04

    Betriebsbedingte Kündigung - Austauschkündigung

    Auszug aus VGH Bayern, 01.03.2012 - 12 ZB 10.587
    Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (vgl. BAG vom 16.12.2004 NZA 2005, 761 und vom 9.5.1996 BAGE 83, 127) liegt demgegenüber eine - von der Klägerin behauptete - arbeitsrechtlich unzulässige Austauschkündigung nur dann vor, wenn die bisher von Arbeitnehmern des Betriebs ausgeführten Tätigkeiten gerade nicht zur selbständigen Erledigung auf einen Dritten übertragen werden, weil dann der bisherige betriebliche Arbeitsplatz nicht wegfällt.
  • BVerfG, 26.03.2007 - 1 BvR 2228/02

    Staatliches Spielbankenmonopol in Bayern

    Auszug aus VGH Bayern, 01.03.2012 - 12 ZB 10.587
    Solche ernstlichen Zweifel bestehen etwa dann, wenn ein einzelner tragender Rechtssatz oder eine erhebliche Tatsachenfeststellung mit schlüssigen Gegenargumenten in Frage gestellt wird (BVerfG vom 26.3.2007 BayVBl 2007, 624 und vom 23.6.2000 NVwZ 2000, 1363) und die Zweifel an der Richtigkeit einzelner Begründungselemente auf das Ergebnis durchschlagen (so BVerwG vom 10.3.2004 DVBl 2004, 838).
  • BVerwG, 28.11.1958 - V C 32.56

    Anfechtungsklage eines Schwerbeschädigten gegen Zustimmung der

    Auszug aus VGH Bayern, 01.03.2012 - 12 ZB 10.587
    Das Verwaltungsgericht hat bei seiner Entscheidung beachtet, dass das Integrationsamt zunächst untersuchen muss, ob Kündigungsgründe überhaupt vorliegen (BVerwG vom 28.11.1958 BVerwGE 8, 46).
  • BVerwG, 02.07.1992 - 5 C 39.90

    Restermessen der Hauptfürsorgestelle bei außerordentlicher Kündigung eines

    Auszug aus VGH Bayern, 01.03.2012 - 12 ZB 10.587
    Deshalb beschränkt sich die Verpflichtung darauf, ob die arbeitsrechtliche Unwirksamkeit der Kündigung ohne jeden vernünftigen Zweifel in rechtlicher und tatsächlicher Hinsicht offen zu Tage liegt und sich jedem Kundigen geradezu aufdrängt (zu alledem Knittel, SGB IX, Stand: März 2010, § 85 RdNrn. 73 f. unter Hinweis auf BVerwG vom 2.7.1992 BVerwGE 90, 275).
  • BVerwG, 10.03.2004 - 7 AV 4.03

    Berufungszulassung; Zulassungsgründe; ernstliche Zweifel; tragende

    Auszug aus VGH Bayern, 01.03.2012 - 12 ZB 10.587
    Solche ernstlichen Zweifel bestehen etwa dann, wenn ein einzelner tragender Rechtssatz oder eine erhebliche Tatsachenfeststellung mit schlüssigen Gegenargumenten in Frage gestellt wird (BVerfG vom 26.3.2007 BayVBl 2007, 624 und vom 23.6.2000 NVwZ 2000, 1363) und die Zweifel an der Richtigkeit einzelner Begründungselemente auf das Ergebnis durchschlagen (so BVerwG vom 10.3.2004 DVBl 2004, 838).
  • VGH Bayern, 28.09.2010 - 12 B 10.1088

    SchwerbehindertenrechtZustimmung zur ordentlichen Kündigung; Nachschieben von

    Auszug aus VGH Bayern, 01.03.2012 - 12 ZB 10.587
    Diese Grenzen der Überprüfung betriebsbedingter Kündigungsgründe gehen einher mit der dazu veranlassten Sachverhaltsaufklärung (vgl. zu allem BayVGH vom 28.9.2010 Az. 12 B 10.1088 m.w.N.).
  • OVG Hamburg, 10.12.2014 - 4 Bf 159/12

    Evidenzkontrolle des Integrationsamtes bei Zustimmung zur Kündigung

    Solche Entscheidungen, die zum Wegfall des Arbeitsplatzes führen, darf das Integrationsamt zur Verhinderung von Missbrauch (vgl. BAG, Urt. v. 23.4.2008, a.a.O., juris Rn. 18) allenfalls darauf überprüfen, ob sie unsachlich oder willkürlich sind (vgl. VGH München, Beschl. v. 1.3.2012, 12 ZB 10.587, juris Rn. 9, m.w.N.).

    Die Klägerin hat darauf verwiesen, die vermeintliche Reorganisation des Unternehmens und die sich hieraus ergebende Betriebsbedingtheit der Kündigung(en) seien lediglich zur Umgehung von Schutzvorschriften für besonders schutzbedürftige Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer vorgeschoben worden (zur Berücksichtigungsfähigkeit dieses Gesichtspunktes: VGH München, Beschl. v. 1.3.2012, 12 ZB 10.587, juris Rn. 9; OVG Bautzen, Beschl. v. 25.8.2003, 5 BS 107/03, SächsVBl. 2004, 36, juris Rn. 19 ff.; zum auch insoweit geltenden Evidenzmaßstab: OVG Schleswig, Beschl. v. 12.6.2002, 2 M 50/02, juris Rn. 3).

    Für weitergehende Ermittlungen bestand deshalb keine Notwendigkeit, denn die Behörde hat - nur - das zu ermitteln und zu berücksichtigen, was erforderlich ist, um die gegensätzlichen Interessen von Klägerin und Beigeladener im Rahmen der ihr zustehenden Prüfungskompetenz gegeneinander abwägen zu können (vgl. BVerwG, Urt. v. 2.7.1992, 5 C 51.90, BVerwGE 90, 287, juris Rn. 26, m.w.N.; vgl. auch VGH München, Beschl. v. 1.3.2012, 12 ZB 10.587, juris Rn. 9).

  • VG München, 14.10.2013 - M 18 K 12.3273

    Zustimmung zur Kündigung eines Schwerbehinderten

    Allerdings darf das Integrationsamt an einer arbeitsrechtlich offensichtlich unwirksamen Kündigung in dem Sinne, dass die arbeitsrechtliche Unwirksamkeit der Kündigung ohne jeden vernünftigen Zweifel in rechtlicher und tatsächlicher Hinsicht offen zu Tage liegt, sich jedem Kundigen geradezu aufdrängt, nicht mitwirken (vgl. BVerwG, U.v. 2.7.1992 - 5 C 51/90 - juris Rn. 25; BayVGH, B.v. 1.3.2012 - 12 ZB 10.587 - juris Rn. 9 und U.v. 18.6.2008 - 12 BV 05.2467 - juris Rn. 41).

    Diese Grenzen der Überprüfung betriebsbedingter Kündigungsgründe gehen einher mit der dazu veranlassten Sachverhaltsaufklärung (BayVGH, U.v. 28.9.2010 - 12 B 10.1088 - juris Rn. 36; BayVGH, B.v. 1.3.2012 - 12 ZB 10.587 - juris Rn. 9).

  • VG Ansbach, 30.04.2015 - AN 6 K 14.01870

    Im Zeitpunkt der Entscheidung des Integrationsamtes vorliegendes Einverständnis

    Dabei hat das Integrationsamt gemäß § 20 SGB X von Amts wegen zu ermitteln, ob Kündigungsgründe überhaupt vorliegen (BVerwG v. 28.11.1958, BVerwGE 8, 46) und dass betriebsbedingte Kündigungsgründe tatsächlich bestehen und nicht lediglich vorgeschoben werden (BayVGH, B.v. 1.3.2012 - 12 ZB 10.587 -, juris).

    Da die Organisation und Struktur eines Betriebes aber allein der unternehmerischen Entscheidung unterliegen, können die hierauf bezogenen Entscheidungen des Unternehmens jedenfalls vom Integrationsamt grundsätzlich nicht inhaltlich überprüft werden, sondern nur daraufhin, ob sie unsachlich oder willkürlich sind, so dass sich die Überprüfung darauf beschränkt, ob die arbeitsrechtliche Unwirksamkeit der Kündigung ohne jeden vernünftigen Zweifel in rechtlicher und tatsächlicher Hinsicht offen zu Tage liegt und sich jedem Kundigen geradezu aufdrängt (BayVGH v. 1.3.2012, a.a.O., m.w.N.).

  • VG Würzburg, 20.12.2022 - W 3 S 22.1559

    Erfolgloser Eilantrag gegen Zustimmung des Integrationsamts zur ordentlichen

    (BVerwG, U.v. 2.7.1992 - 5 C 51.90 - BeckRS 1992, 30440201; BVerwG, U.v. 19.10.1995 - 5 C 24/93 - juris Rn. 15 m.w.N.; BVerwG, B.v. 24.11.2009 - 5 B 35/09 - juris Rn. 4 m.w.N.; BayVGH, U.v. 31.1.2013 - 12 B 12.860 - juris Rn. 31 m.w.N.; vgl. BayVGH, B.v. 1.3.2012 - 12 ZB 10.587 - juris Rn. 9 m.w.N.).
  • VGH Hessen, 23.06.2022 - 10 A 883/21

    Zustimmung zur ordentlichen, betriebsbedingten Kündigung des einem

    Wie bereits ausgeführt, haben sich die Verwaltungsgerichte nach der Rechtsprechungslinie des Bundesverwaltungsgerichts im Rahmen der Evidenzkontrolle darauf zu beschränken festzustellen, ob die arbeitsrechtliche Unwirksamkeit der betriebsbedingten Kündigung ohne jeden vernünftigen Zweifel in rechtlicher und tatsächlicher Hinsicht offen zu Tage liegt und sich jedem Kundigen geradezu aufdrängt (BVerwG, Urteil vom 11. November 1999 - 5 C 23/99 -, juris; BVerwG, Urteil vom 2. Juli 1992 - 5 C 51.90 -, juris; BAG, Beschluss vom 27. Februar 1985 - GSW 1/84 -, juris; Hess. VGH, Beschluss vom 24. Januar 2012 - 10 A 2619/10.Z -, juris; Bay. VGH, Beschluss vom 1. März 2012 - 12 ZB 10.587 -, juris; Bay. VGH, Beschluss vom 8. September 2011 - 12 C 11.1554 -, juris).
  • LAG Berlin-Brandenburg, 15.09.2023 - 12 Sa 1160/22

    Sozialplanabfindung - Ausschluss - besonderer Kündigungsschutz -

    Es ist nur verpflichtet zu überprüfen, ob die arbeitsrechtliche Unwirksamkeit der Kündigung ohne jeden vernünftigen Zweifel in rechtlicher und tatsächlicher Hinsicht offen zu Tage liegt und sich jedem Kundigen geradezu aufdrängt (Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, 1. März 2012 - 12 ZB 10.587, juris Rn 9).
  • VG Würzburg, 11.04.2013 - W 3 K 12.645

    Grundsätzlich keine inhaltliche Überprüfung der unternehmerischen Entscheidung

    Hinsichtlich der Überprüfung der Zustimmungsentscheidung des Integrationsamtes zu einer betriebsbedingten Kündigung hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof in seinem Beschluss vom 1. März 2012 - 12 ZB 10.587 - (juris Rn. 9) ausgeführt:.
  • VGH Bayern, 16.08.2012 - 12 ZB 12.1193

    Jugendarbeits- und Mutterschutzrecht

    Es entspricht zudem der ständigen Rechtsprechung des Senats, dass dann, wenn wie hier, das beigeladene Unternehmen im Rahmen seiner Organisationszuständigkeit detailliert und nachvollziehbar darlegt, dass eine solche Weiterbeschäftigungsmöglichkeit deshalb nicht besteht, weil eine vergleichbare und geeignete Stelle nicht vorhanden ist, es der Klägerin obliegt, dem substantiiert entgegenzutreten (vgl. auch BayVGH vom 1.3.2012 Az. 12 ZB 10.587).
  • VG Arnsberg, 02.07.2013 - 11 K 2120/12
    vgl. Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen (OVG NRW), Beschluss vom 22.03.2012 - 12 A 1878/11 -, JURIS, und Bayerischer VGH, Beschluss vom 01.03.2012 - 12 ZB 10.587 -, JURIS.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht