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   VGH Bayern, 25.04.2018 - 12 ZB 17.1072   

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VGH Bayern, 25.04.2018 - 12 ZB 17.1072 (https://dejure.org/2018,11686)
VGH Bayern, Entscheidung vom 25.04.2018 - 12 ZB 17.1072 (https://dejure.org/2018,11686)
VGH Bayern, Entscheidung vom 25. April 2018 - 12 ZB 17.1072 (https://dejure.org/2018,11686)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    ZPO § 227 Abs. 1 S. 1; VwGO § 101, § 116 Abs. 1, § 124 Abs. 2 Nr. 5, § 173 Abs. 1
    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zulassung einer Berufung wegen behaupteter Verletzung des rechtlichen Gehörs; Anforderungen an ein ärztliches Attest bei Stellung eines Verlegungsantrags erst kurz vor dem Gerichtstermin

  • rewis.io

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zulassung einer Berufung wegen behaupteter Verletzung des rechtlichen Gehörs; Anforderungen an ein ärztliches Attest bei Stellung eines Verlegungsantrags erst kurz vor dem Gerichtstermin

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (7)

  • VGH Bayern, 27.07.2016 - 11 ZB 16.30121

    Anforderungen an Terminverlegungsantrag bei Erkrankung des

    Auszug aus VGH Bayern, 25.04.2018 - 12 ZB 17.1072
    Das Fehlen einer ordnungsgemäßen Vertretung in der mündlichen Verhandlung infolge einer kurzfristigen, überraschenden Erkrankung des Prozessbevollmächtigten mit daraus folgender Unzumutbarkeit des Erscheinens oder des Verhandelns ist zwar in der Regel ein erheblicher Grund für eine Terminsänderung (vgl. BVerwG, Urteil v. 10.12.1985 - 9 C 84.84 - Buchholz 310 § 108 VwGO Nr. 178 S. 68, v. 26.1.1989 - 6 C 66.86 - BVerwGE 81, 229; BayVGH, Beschluss v. 27.7.2016 - 11 ZB 16.30121 - juris).

    Wenn ein solcher Grund vorliegt, verdichtet sich angesichts des hohen Ranges des Anspruchs auf rechtliches Gehör das Ermessen, das § 173 Satz 1 VwGO i.V.m. § 227 Abs. 1 Satz 1 ZPO einräumt, regelmäßig zu einer entsprechenden Verpflichtung des Gerichts (BayVGH v. 27.7.2016, a.a.O., m.w.N.).

    Mit der Rüge, das Verwaltungsgericht weiche von der Rechtsprechung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs im Beschluss vom 27. Juli 2016 - 11 ZB 16.30121 - ab, macht der Klägerbevollmächtigte sinngemäß, ohne dass er dies allerdings konkret so benannt hätte, die Divergenzrüge nach § 124 Abs. 2 Nr. 4 VwGO geltend, mit der er jedoch ebenfalls nicht durchdringen kann.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 11.08.2016 - 13 A 98/16

    Hinreichende Bestimmtheit einer Ordnungsverfügung betreffend die Untersagung der

    Auszug aus VGH Bayern, 25.04.2018 - 12 ZB 17.1072
    Dazu sind zur Erkrankung zumindest solche Angaben zu machen, aus denen das Gericht nachvollziehbar auf eine die Sitzungsteilnahme ausschließende Verhandlungsunfähigkeit schließen kann (vgl. OVG für das Land Nordrhein-Westfalen, B. v. 11.8.2016 - 13 A 98/16 - juris).

    Eine bei einem Rechtsanwalt bestehende Arbeitsunfähigkeit ist auch nicht zwangsläufig mit einer Verhandlungsunfähigkeit gleichzusetzen (OVG für das Land Nordrhein-Westfalen, B. v. 11.08.2016 - 13 A 98/16 - juris).

  • BVerwG, 09.08.2007 - 5 B 10.07

    Ablehnung eines Terminsverlegungsantrages des erstinstanzlichen

    Auszug aus VGH Bayern, 25.04.2018 - 12 ZB 17.1072
    Nur die Vorlage eines ärztlichen Attestes, welches den Beteiligten nicht nur eine Erkrankung überhaupt, sondern eine nachvollziehbar dargelegte krankheitsbedingte Verhinderung (im Sinne einer Verhandlungs- und/oder ggf. Reiseunfähigkeit) bescheinigt, ist grundsätzlich als ausreichende Entschuldigung anzusehen (BVerwG, Beschluss v. 9.8.2007 - 5 B 10.07).
  • BVerwG, 10.12.1985 - 9 C 84.84

    Vertagung der mündlichen Verhandlung - Telefonischer Antrag - Unverschuldete

    Auszug aus VGH Bayern, 25.04.2018 - 12 ZB 17.1072
    Das Fehlen einer ordnungsgemäßen Vertretung in der mündlichen Verhandlung infolge einer kurzfristigen, überraschenden Erkrankung des Prozessbevollmächtigten mit daraus folgender Unzumutbarkeit des Erscheinens oder des Verhandelns ist zwar in der Regel ein erheblicher Grund für eine Terminsänderung (vgl. BVerwG, Urteil v. 10.12.1985 - 9 C 84.84 - Buchholz 310 § 108 VwGO Nr. 178 S. 68, v. 26.1.1989 - 6 C 66.86 - BVerwGE 81, 229; BayVGH, Beschluss v. 27.7.2016 - 11 ZB 16.30121 - juris).
  • BVerwG, 26.01.1989 - 6 C 66.86

    Versagung des rechtlichen Gehörs bei Ablehnung eines Vertagungsantrags unter

    Auszug aus VGH Bayern, 25.04.2018 - 12 ZB 17.1072
    Das Fehlen einer ordnungsgemäßen Vertretung in der mündlichen Verhandlung infolge einer kurzfristigen, überraschenden Erkrankung des Prozessbevollmächtigten mit daraus folgender Unzumutbarkeit des Erscheinens oder des Verhandelns ist zwar in der Regel ein erheblicher Grund für eine Terminsänderung (vgl. BVerwG, Urteil v. 10.12.1985 - 9 C 84.84 - Buchholz 310 § 108 VwGO Nr. 178 S. 68, v. 26.1.1989 - 6 C 66.86 - BVerwGE 81, 229; BayVGH, Beschluss v. 27.7.2016 - 11 ZB 16.30121 - juris).
  • BGH, 12.03.2015 - AnwZ (Brfg) 43/14

    Terminsverlegungsantrag im anwaltsgerichtlichen Verfahren wegen Widerrufs der

    Auszug aus VGH Bayern, 25.04.2018 - 12 ZB 17.1072
    1.3 Das hier vorgelegte Attest lässt weder die Schwere der Erkrankung noch das Maß etwaiger Beeinträchtigungen der Reise- und Verhandlungsfähigkeit erkennen (vgl. BGH, Beschluss vom 12. März 2015 - AnwZ (Brfg) 43/14 - juris).
  • VGH Bayern, 20.12.2000 - 12 ZE 00.3298
    Auszug aus VGH Bayern, 25.04.2018 - 12 ZB 17.1072
    Die Begründung der Verfahrensrüge, das rechtliche Gehör (Art. 103 Abs. 1 GG, § 108 Abs. 2 VwGO) sei verletzt, erfordert eine substantiierte Darlegung, wodurch das rechtliche Gehör verletzt sein soll, was hätte vorgetragen werden können und warum dies rechtserheblich hätte sein können, insbesondere ist auch darzulegen, warum die angefochtene Entscheidung auf dem behaupteten Mangel beruhen kann (BayVGH, Beschluss v. 20.12.2000 - 12 ZE 00.3298 - juris m.w.N.).
  • VGH Bayern, 18.06.2018 - 11 ZB 17.1696

    Verletzung des rechtlichen Gehörs durch Ablehnung eines Terminsverlegungsantrags

    Jedoch können bei kurzfristigen Erkrankungen, jedenfalls bei anwaltlicher Vertretung (BSG, B.v. 12.5.2017 - B 8 SO 69/16 B - juris Rn. 10), ggf. strenge(re) Anforderungen gestellt werden, wie die Vorlage eines ärztlichen Attestes, aus dem sich eindeutig die Verhandlungsunfähigkeit des Beteiligten ergibt, oder zumindest eine so genaue Schilderung der Erkrankung samt Glaubhaftmachung, dass das Gericht selbst beurteilen kann, ob die Erkrankung so schwer ist, dass ein Erscheinen zum Termin nicht erwartet werden kann (vgl. stRspr BFH, B.v. 10.4.2007 - XI B 58/06 - juris Rn. 11; B.v. 10.3.2005 - IX B 171/03 - juris Rn. 4; B.v. 21.01.2004 - V B 25, 26/03 - juris Rn. 26; BSG, B.v. 27.5.2014 - B 4 AS 459/13 B - juris Rn. 5; B.v. 13.8.2015 - B 9 V 13/15 B - juris Rn. 15; BayVGH, B.v. 25.4.2018 - 12 ZB 17.1072 - juris Rn. 3; OVG NW, B.v. 5.6.2012 - 17 E 196/12 - juris Rn. 17).

    Da ein Hinderungsgrund nicht schlüssig und substantiiert dargelegt worden ist, bestand für das Verwaltungsgericht auch kein hinreichender Anlass im Sinne der obergerichtlichen Rechtsprechung (vgl. BVerwG, B.v. 21.12.2009 - 6 B 32.09 - juris Rn. 6; BFH, B.v. 27.1.2010 - VIII B 221/09 - juris Rn. 5 m.w.N. und B.v. 1.4.2009 - X B 78/08 - juris Rn. 5), etwa durch Rückruf in der Kanzlei des Prozessbevollmächtigten, von Amts wegen weitere für erforderlich gehaltene Ermittlungen zur Schwere der Krankheitssymptome anzustellen bzw. den Prozessbevollmächtigten zur Ergänzung seines Vortrags aufzufordern (vgl. BayVGH, B.v. 25.4.2018 - 12 ZB 17.1072 - juris Rn. 4; B.v. 27.7.2016 - 11 ZB 16.30121 - juris Rn. 7 f.; OVG NW, B.v. 7.4.2017 - 13 A 1601/16.A - juris Rn. 16).

    Da es bereits an einer schlüssigen und substantiierten Darlegung der Verhandlungsunfähigkeit fehlte, kann dahinstehen, ob die Organisation einer Vertretung durch einen Berufskollegen möglich und ob für die erfolgreiche Geltendmachung der Gehörsrüge vom Kläger weiter darzulegen gewesen wäre, was er bei ausreichender Gehörsgewährung noch vorgetragen hätte und inwiefern der weitere Vortrag zur Klärung des geltend gemachten Anspruchs geeignet gewesen wäre (vgl. dazu BVerwG, B.v. 14.9.1999 - 5 B 54.99 - juris Rn. 8; B.v. 19.8.1997 - 7 B 261.97 - NJW 1997, 3328 = juris Rn. 4; U.v. 29.9.1994 - 3 C 28.92 - juris Rn. 46; BVerfG, B.v. 13.3.1993 - 2 BvR 1988/92 - DVBl 1993, 601 = juris Rn. 34; BayVGH, B.v. 25.4.2018 - 12 ZB 17.1072 - juris Rn. 7; OVG NW, B.v. 19.4.2004 - 8 A 590/04.A - juris Rn. 3 ff.; Seibert in Sodan/Ziekow, VwGO, 4. Aufl. 2014, § 124 Rn. 223 m.w.N.).

  • VGH Bayern, 14.09.2020 - 6 ZB 20.31751

    Entscheidung des Gerichts trotz Abwesenheit eines Beteiligten

    Nur die Vorlage eines ärztlichen Attestes, welches dem Beteiligten nicht nur eine Erkrankung überhaupt, sondern eine nachvollziehbar dargelegte krankheitsbedingte Verhinderung (im Sinne einer Verhandlungs- und/oder ggf. Reiseunfähigkeit) bescheinigt, ist daher grundsätzlich als ausreichende Entschuldigung anzusehen (ständige Rechtsprechung, z.B. BVerwG, B.v. 9.8.2007 - 5 B 10.07 - juris; BayVGH, B.v. 25.4.2018 - 12 ZB 17.1072 - juris Rn. 3; BSG, B.v. 13.10.2010 - B 6 KA 2/10 - juris Rn. 12 m.w.N.).

    Dazu sind zur Erkrankung zumindest solche Angaben zu machen, aus denen das Gericht nachvollziehbar auf eine die Sitzungsteilnahme ausschließende Reise-/Verhandlungsunfähigkeit schließen kann (vgl. BayVGH, B.v. 25.4.2018 - 12 ZB 17.1072 - juris Rn. 5).

    Im Falle eines kurz vor dem Termin gestellten Verlegungsantrags ist das Gericht weder verpflichtet, dem Betroffenen einen Hinweis zu geben und ihn zur Ergänzung seines Vortrags aufzufordern - wie es das Verwaltungsgericht im vorliegenden Fall ungeachtet dessen getan hat - noch muss es selbst Nachforschungen anstellen, z.B. durch Nachfrage bei dem Betroffenen selbst und/oder bei dem Arzt, der die Bescheinigung ausgestellt hat (ständige Rechtsprechung, z.B. BayVGH, B.v. 25.4.2018 - 12 ZB 17.1072 - juris Rn. 4; BayVGH, B.v. 27.7.2016 - 11 ZB 16.30121 - juris Rn. 8; BSG, B.v. 3.7.2013 - B 12 R 38.12b - juris).

  • VG Bayreuth, 18.11.2019 - B 9 K 17.32494

    Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft

    Aufgrund der bestehenden Missbrauchsgefahr bei einer aufgrund einer Erkrankung beantragten Terminsverlegung, muss sich aus dem beigebrachten Attest eindeutig eine die Sitzungsteilnahme ausschließende Verhandlungsunfähigkeit des Beteiligten oder zumindest eine so genaue Schilderung der Erkrankung ergeben, dass das Gericht selbst eine Beurteilung vornehmen kann, ob die Krankheit aufgrund ihrer Schwere ein Erscheinen zum Termin unzumutbar macht (vgl. BVerwG, B.v. 9.8.2007 - 5 B 10.07; BayVGH; B.v. 18.6.2018 - 11 ZB 17.31696 m.w.N.; BayVGH, B.v. 25.4.2018 - 12 ZB 17.1072 - alle juris).

    Das Gericht ist in einem derart gelagerten Fall weder verpflichtet, den Betroffenen auf die einschlägige Rechtslage hinzuweisen, noch ihn zur Ergänzung seines Vortrags aufzufordern oder selbst Nachforschungen anzustellen (vgl. BayVGH, B.v. 25.4.2018 - 12 ZB 17.1072 - juris m.w.N.).

  • VG Bayreuth, 18.04.2019 - B 9 K 17.32494

    Kein Anspruch auf Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft oder subsidiären

    Aufgrund der bestehenden Missbrauchsgefahr bei einer aufgrund einer Erkrankung beantragten Terminsverlegung, muss sich aus dem beigebrachten Attest eindeutig eine die Sitzungsteilnahme ausschließende Verhandlungsunfähigkeit des Beteiligten oder zumindest eine so genaue Schilderung der Erkrankung ergeben, dass das Gericht selbst eine Beurteilung vornehmen kann, ob die Krankheit aufgrund ihrer Schwere ein Erscheinen zum Termin unzumutbar macht (vgl. BVerwG, B.v. 9.8.2007 - 5 B 10.07; BayVGH; B.v. 18.6.2018 - 11 ZB 17.31696 m.w.N.; BayVGH, B.v. 25.4.2018 - 12 ZB 17.1072 - alle juris).

    Das Gericht ist in einem derart gelagerten Fall weder verpflichtet, den Betroffenen auf die einschlägige Rechtslage hinzuweisen, noch ihn zur Ergänzung seines Vortrags aufzufordern oder selbst Nachforschungen anzustellen (vgl. BayVGH, B.v. 25.4.2018 - 12 ZB 17.1072 - juris m.w.N.).

  • OVG Sachsen, 28.05.2018 - 3 A 120/18

    Asyl; Gruppenverfolgung; Türkei; Kurde; Darlegung; rechtliches Gehör;

    Zutreffend hat das Verwaltungsgericht zur Begründung seiner Antragsablehnung darauf verwiesen, dass das vorgelegte Attest nicht ansatzweise den vorgegebenen Anforderungen an eine qualifizierte ärztliche Bescheinigung entspricht (vgl. BayVGH, Beschl v. 25. April 2018 - 12 ZB 17.1072 -, juris Rn. 5).
  • VGH Bayern, 04.07.2018 - 11 ZB 18.719

    Verzicht auf die Fahrerlaubnis; Anfechtung der Verzichtserklärung wegen

    Da es bereits an der Glaubhaftmachung erheblicher Gründe für eine Terminsverlegung fehlte, kann dahinstehen ob für die erfolgreiche Geltendmachung der Gehörsrüge von der Klägerin weiter darzulegen gewesen wäre, was sie bei ausreichender Gehörsgewährung noch vorgetragen hätte und inwiefern der weitere Vortrag zur Klärung des geltend gemachten Anspruchs geeignet gewesen wäre (vgl. dazu BVerwG, B.v. 14.9.1999 - 5 B 54.99 - juris Rn. 8; B.v. 19.8.1997 - 7 B 261.97 - NJW 1997, 3328 = juris Rn. 4; U.v. 29.9.1994 - 3 C 28.92 - juris Rn. 46; BVerfG, B.v. 13.3.1993 - 2 BvR 1988/92 - DVBl 1993, 601 = juris Rn. 34; BayVGH, B.v. 25.4.2018 - 12 ZB 17.1072 - juris Rn. 7; OVG NW, B.v. 19.4.2004 - 8 A 590/04.A - juris Rn. 3 ff.; Seibert in Sodan/Ziekow, VwGO, 4. Aufl. 2014, § 124 Rn. 223 m.w.N.).
  • VGH Bayern, 04.01.2023 - 11 ZB 22.31274

    Terminverlegung wegen akuter Erkrankung des Prozessbevollmächtigten

    Allerdings stellt die Rechtsprechung bei kurzfristig geltend gemachten Erkrankungen wegen der damit verbundenen Missbrauchsgefahr strenge(re) Anforderungen an den Vortrag und die Glaubhaftmachung (vgl. BFH, B.v. 10.3.2005 - IX B 171/03 - juris Rn. 4; BSG, B.v. 16.4.2018 - B 9 V 66/17 B - juris Rn. 5 f.; B.v. 13.8.2015 - B 9 V 13/15 B - juris Rn. 15; BayVGH, B.v. 25.4.2018 - 12 ZB 17.1072 - juris Rn. 3; OVG NW, B.v. 13.4.2021 - 6 A 2041/18 - juris Rn. 12 ff.; LSG Nds-Bremen, U.v. 15.6.2016 - L 2 R 287/14 - juris Rn. 23).
  • VGH Baden-Württemberg, 04.11.2020 - A 11 S 3308/20

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör wegen Missachtung eines

    Bei einem erst am Tag vor der anberaumten mündlichen Verhandlung gestellten Verlegungsantrag muss der Verhinderungsgrund wegen der damit verbundenen Missbrauchsgefahr so dargelegt und untermauert sein, dass das Gericht ohne weitere Nachforschungen selbst beurteilen kann, ob Verhandlungs- bzw. Reisefähigkeit besteht (Bayer. VGH, Beschluss vom 25.04.2018 - 12 ZB 17.1072 -, juris Rn. 3).
  • VGH Bayern, 11.07.2018 - 11 ZB 18.719

    Erfolglose Berufungszulassung - Wirksamer Verzicht auf die Fahrerlaubnis

    Da es bereits an der Glaubhaftmachung erheblicher Gründe für eine Terminsverlegung fehlte, kann dahinstehen ob für die erfolgreiche Geltendmachung der Gehörsrüge von der Klägerin weiter darzulegen gewesen wäre, was sie bei ausreichender Gehörsgewährung noch vorgetragen hätte und inwiefern der weitere Vortrag zur Klärung des geltend gemachten Anspruchs geeignet gewesen wäre (vgl. dazu BVerwG, B.v. 14.9.1999 - 5 B 54.99 - juris Rn. 8; B.v. 19.8.1997 - 7 B 261.97 - NJW 1997, 3328 = juris Rn. 4; U.v. 29.9.1994 - 3 C 28.92 - juris Rn. 46; BVerfG, B.v. 13.3.1993 - 2 BvR 1988/92 - DVBl 1993, 601 = juris Rn. 34; BayVGH, B.v. 25.4.2018 - 12 ZB 17.1072 - juris Rn. 7; OVG NW, B.v. 19.4.2004 - 8 A 590/04.A - juris Rn. 3 ff.; Seibert in Sodan/Ziekow, VwGO, 4. Aufl. 2014, § 124 Rn. 223 m.w.N.).
  • VG Ansbach, 11.02.2020 - AN 16 K 17.01895

    Kein Rechtsschutzbedürfnis für Klage eines Ruhestandsbeamten gegen dienstliche

    Nur die Vorlage eines ärztlichen Attestes, welches den Beteiligten nicht nur eine Erkrankung überhaupt, sondern eine nachvollziehbar dargelegte krankheitsbedingte Verhinderung (im Sinne einer Verhandlungs- und/oder Reiseunfähigkeit) bescheinigt, ist grundsätzlich als ausreichende Entschuldigung anzusehen (BayVGH B.v. 25.4.2018 - 12 ZB 17.1072 - juris Rn. 3).
  • VG Ansbach, 27.12.2019 - AN 4 K 17.00562

    Beitragsbescheid zur Industrie- und Handelskammer

  • LG Münster, 13.12.2019 - 8 O 148/15
  • VGH Bayern, 03.04.2019 - 8 ZB 18.33113

    Erfolgloser Berufungszulassungsantrag wegen grundlegender Änderung der

  • VG Frankfurt/Oder, 03.03.2021 - 5 K 2047/18
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