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   OVG Nordrhein-Westfalen, 14.08.2013 - 12 A 1751/12   

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https://dejure.org/2013,45355
OVG Nordrhein-Westfalen, 14.08.2013 - 12 A 1751/12 (https://dejure.org/2013,45355)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 14.08.2013 - 12 A 1751/12 (https://dejure.org/2013,45355)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 14. August 2013 - 12 A 1751/12 (https://dejure.org/2013,45355)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • VERIS(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
  • Reguvis VergabePortal - Veris(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Teilwiderruf eines Zuwendungsbescheids bzgl. Nebenbestimmungen i.R.e. Vergabe des Auftrags in einem sog. Nichtoffenen Verfahren

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Falsche Vergabeart gewählt: Zuwendung ist zurückzuzahlen!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä. (2)

  • taylorwessing.com (Entscheidungsbesprechung)

    Zuwendungsempfängern droht Rückzahlung bei Vergabeverstößen

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Falsche Vergabeart gewählt: Zuwendung ist zurückzuzahlen (VPR 2014, 123)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (6)

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 20.04.2012 - 4 A 1055/09

    Rechtmäßigkeit eines (Teil-) Widerrufs und Rückforderung einer Zuwendung für eine

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 14.08.2013 - 12 A 1751/12
    vgl. OVG NRW, Beschlüsse vom 22. Juni 2006 - 4 A 2134/05 -, juris, und - 4 A 1990/05 -, sowie Urteil vom 20. April 2012 - 4 A 1055/09 -, NVwZ-RR 2012, 671, juris, jeweils m.w.N.

    vgl. OVG NRW, Urteil vom 20. April 2012 - 4 A 1055/09 -, NVwZ-RR 2012, 671, juris, und Beschluss vom 8. Januar 2013 - 4 A 149/12 - auch: OVG Brandenburg, Urteil vom 11. Februar 2004 - 2 A 680/03 -, juris.

    Die Annahme der Klägerin, die Frage, ob eine solche zuwendungsrechtliche Obliegenheit bestehe, sei noch offen, weil das vom Verwaltungsgericht zur Untermauerung seiner Ansicht angeführte Urteil des 4. Senats des Oberverwaltungsgerichts des Landes Nordrhein-Westfalen vom 20. April 2012 - 4 A 1055/09 -, a.a.O., noch nicht rechtskräftig sei, geht ins Leere.

  • OVG Rheinland-Pfalz, 25.09.2012 - 6 A 10478/12

    Keine Rückforderung von Subventionen allein wegen fehlerhafter Ausschreibung

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 14.08.2013 - 12 A 1751/12
    Diese Regelannahme befindet sich auch im Einklang mit der von der Klägerin angeführten Rechtsauffassung, die dem Urteil des Oberverwaltungsgerichts Rheinland-Pfalz vom 25. September 2012 - 6 A 10478/12-, juris, zugrundeliegt.

    Die Frage, ob eine unzulässige Vergabe eines öffentlichen Auftrags in einem Nichtoffenen Verfahren bzw. in einer beschränkten Ausschreibung nach öffentlichem Teilnahmewettbewerb statt im Offenen Verfahren bzw. in einer öffentlichen Ausschreibung ausnahmslos zu einem schwerer Vergaberechtsverstoß führt, stellt sich vorliegend auch in Ansehung des - noch nicht rechtskräftigen - Urteils des Oberverwaltungsgerichts Rheinland-Pfalz vom 25. Oktober 2012 - 6 A 10478/12 - , juris, nicht entscheidungserheblich.

  • BVerwG, 13.02.2013 - 3 B 58.12

    Widerruf und Rückforderung einer Zuwendung; Verletzung der Ausschreibungspflicht;

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 14.08.2013 - 12 A 1751/12
    Das Bundesverwaltungsgericht hat die Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision mit Beschluss vom 13. Februar 2013 - 3 B 58/12 -, juris, nämlich mittlerweile zurückgewiesen.

    vgl. hierzu und zu Folgendem: BVerwG, Beschluss vom 13. Februar 2013 - 3 B 58/12 -, juris.

  • OVG Sachsen-Anhalt, 20.08.2019 - 3 L 216/18

    Rücknahme eines Zuwendungsbescheides wegen arglistiger Täuschung über die Höhe

    Das Zuwendungsverhältnis ist nach seiner Eigenart dadurch geprägt, dass der Zuwendungsempfänger Steuergelder, die dem haushaltsrechtlichen Gebot der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit unterfallen, letztlich für eigene Zwecke verwendet (vgl. OVG NRW, Beschluss vom 14. August 2013 - 12 A 1751/12 -, juris Rn. 11).
  • VG Regensburg, 13.09.2018 - RN 5 K 17.1888

    Rücknahme eines Zuwendungsbescheides wegen vorzeitigen Maßnahmebeginns

    Diese besondere Qualität weist ein Zuwendungsverhältnis auch grundsätzlich und unabhängig davon auf, ob es sich bei dem jeweiligen Zuwendungsempfänger ebenfalls um eine öffentliche Stelle handelt oder nicht (vgl. Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 14. August 2013 - 12 A 1751/12 -, Rn. 11, juris).
  • VG Köln, 13.04.2016 - 16 K 3382/14

    Widerruf und Rückforderung von Zuwendungsmitteln wegen Vergaberechtsverstöße;

    vgl. OVG NRW, Urteile vom 22. Februar 2005 - 15 A 1065/04, NVwZ-RR 2006, 86, und vom 20. April 2012 - 4 A 1055/09, NVwZ-RR 2012, 671; Beschlüsse vom 22. Juni 2006 - 4 A 2134/05, juris, und vom 14. August 2013 - 12 A 1751/12, juris; vgl. auch VGH BW, Urteil vom 17. Oktober 2013 - 9 S 123/12, DVBl. 2014, 321 m.w.N.; zuletzt auch VG Köln, Urteile vom 13. November 2014 - 16 K 7404/12, juris, und vom 1. Juli 2015 - 16 K 6872/14, juris.
  • VG Halle, 08.02.2022 - 4 A 46/22

    Subvention - Corona Soforthilfe; Rückforderung

    Vor diesem Hintergrund ist der Empfänger der Billigkeitsleistung dazu verpflichtet, den Bewilligungsbescheid zu überprüfen und sich bei etwaigen Unklarheiten oder Zweifeln durch Rückfragen bei der zuständigen Stelle Gewissheit zu verschaffen (vgl. OVG NRW, Beschluss vom 14. August 2013 - 12 A 1751/12 -, juris).
  • VG Regensburg, 26.04.2021 - RN 5 K 19.427

    Bescheid, Leistungen, Verwaltungsakt, Widerruf, Frist, Ermessensfehler,

    Dieses ist dadurch geprägt, dass der Zuwendungsempfänger Steuergelder, die dem haushaltsrechtlichen Gebot der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit unterfallen, letztlich für eigene Zwecke ausgibt (vgl. auch OVG Land Nordrhein-Westfalen, B.v. 14.08.2013 - 12 A 1751/12 - juris, Rn. 11).
  • VG Regensburg, 09.08.2018 - RN 5 K 16.1211

    Widerruf einer Zuwendung hinsichtlich der Förderung eines Biomasseheizwerks

    Diese besondere Qualität weist ein Zuwendungsverhältnis auch grundsätzlich und unabhängig davon auf, ob es sich bei dem jeweiligen Zuwendungsempfänger ebenfalls um eine öffentliche Stelle handelt oder nicht (vgl. Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 14. August 2013 - 12 A 1751/12 -, Rn. 11, juris).
  • VG Regensburg, 25.06.2020 - RN 5 K 19.286

    Rücknahme bzw. Widerruf der Bewilligung einer Hochwasserhilfe

    Diese besondere Qualität weist ein Zuwendungsverhältnis auch grundsätzlich und unabhängig davon auf, ob es sich bei dem jeweiligen Zuwendungsempfänger ebenfalls um eine öffentliche Stelle handelt oder nicht (vgl. OVG Land Nordrhein-Westfalen, B. v. 14.08.2013 - 12 A 1751/12 -, juris Rn. 11).
  • VG Berlin, 08.11.2019 - 26 K 409.17

    Zulässigkeit der Widerklage auf Feststellung der Forderung gegen den

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