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   VG Oldenburg, 21.09.2017 - 12 A 3046/15   

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VG Oldenburg, 21.09.2017 - 12 A 3046/15 (https://dejure.org/2017,37883)
VG Oldenburg, Entscheidung vom 21.09.2017 - 12 A 3046/15 (https://dejure.org/2017,37883)
VG Oldenburg, Entscheidung vom 21. September 2017 - 12 A 3046/15 (https://dejure.org/2017,37883)
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (10)

  • OVG Niedersachsen, 30.06.2016 - 10 ME 35/16

    Einziehung; Einziehung von Zahlungsansprüchen; Grünland; Pferdehaltung;

    Auszug aus VG Oldenburg, 21.09.2017 - 12 A 3046/15
    Die Parteien können das der Nutzung der betreffenden Fläche zugrunde liegende Rechtsverhältnis somit frei gestalten und auch eine unentgeltliche Überlassung der Fläche vereinbaren (Nds. OVG, Beschluss vom 30. Juli 2016 - 10 ME 35/16 -, juris).

    Bei der Nutzung einer Grünlandfläche ist bei mehreren Nutzern einzelfallbezogen danach zu fragen, wer auf eigenes Risiko und selbstständig die Fläche überhaupt bzw. überwiegend gesät, sonst gepflegt und "geerntet" hat (Nds. OVG, Beschluss vom 30. Juli 2016, a.a.O.).

  • OVG Niedersachsen, 13.08.2012 - 10 LA 93/11

    Heideflächen als beihilfefähige Flächen i.S.d. Art. 44 Abs. 2 VO 1782/2003/EG;

    Auszug aus VG Oldenburg, 21.09.2017 - 12 A 3046/15
    Nds.OVG, Beschluss vom 13. August 2012 - 10 LA 93/11 -, Rn. 7, juris).

    Für eine Einstufung als Dauergrünland ist ebenfalls unschädlich, dass die Fläche gleichzeitig auch und ggf. sogar überwiegend anderen Zwecken - etwa der Landschaftspflege oder dem Naturschutz - dient (vgl. EuGH, Urteil vom 14. Oktober 2010 - C-61/09 - juris; BVerwG, Beschluss vom 26. November 2012 - 3 B 17/12 -, juris; Nds.OVG, Beschluss vom 13. August 2012, 10 LA 93/11, juris, Rn. 15, 16).

  • EuGH, 14.10.2010 - C-61/09

    Landkreis Bad Dürkheim - Gemeinsame Agrarpolitik - Integriertes Verwaltungs- und

    Auszug aus VG Oldenburg, 21.09.2017 - 12 A 3046/15
    Demnach muss die landwirtschaftliche Nutzung der Fläche "im Namen und für Rechnung des Betriebsinhabers" erfolgen (EuGH, Urteil vom 14. Oktober 2010 - C-61/09 -, EuZW 2011, 58 und juris).

    Für eine Einstufung als Dauergrünland ist ebenfalls unschädlich, dass die Fläche gleichzeitig auch und ggf. sogar überwiegend anderen Zwecken - etwa der Landschaftspflege oder dem Naturschutz - dient (vgl. EuGH, Urteil vom 14. Oktober 2010 - C-61/09 - juris; BVerwG, Beschluss vom 26. November 2012 - 3 B 17/12 -, juris; Nds.OVG, Beschluss vom 13. August 2012, 10 LA 93/11, juris, Rn. 15, 16).

  • EuGH, 09.06.2016 - C-333/15

    Planes Bresco - Vorlage zur Vorabentscheidung - Gemeinsame Agrarpolitik -

    Auszug aus VG Oldenburg, 21.09.2017 - 12 A 3046/15
    Die Beihilfefähigkeit von Flächen für einen Betrieb setzt also kumulativ voraus, dass der anspruchsberechtigte Betriebsinhaber rechtlich über die Beihilfefläche am Stichtag 15. Mai verfügte und dass er darauf hinreichend selbständig eine von ihm geltend gemachte landwirtschaftliche Tätigkeit ausgeübt hat (Nds. OVG, Urteil vom 29. September 2015 - 10 LB 2/15 -, Veröffentlichung nicht bekannt, m.w.N.; vgl. zur insoweit inhaltsgleichen Vorgängerregelung in Art. 44 Abs. 1 der Verordnung Nr. 1782/2003: EuGH, Urteil vom 9. Juni 2016 -C -333/15, C-334/15 -, juris).

    Dies setzt nicht voraus, dass das Gras und die anderen Grünfutterpflanzen, zu deren Anbau die Flächen dienen müssen, unmittelbar für die Viehzucht des landwirtschaftlichen Betriebes verwendet werden (EuGH, Urteil vom 9. Juli 2016, -C -333/15, C-334/15 -, juris).

  • OVG Niedersachsen, 20.05.2014 - 10 LB 94/13
    Auszug aus VG Oldenburg, 21.09.2017 - 12 A 3046/15
    Demnach muss der Betriebsinhaber die Fläche nicht während des gesamten Kalenderjahres tatsächlich nutzen, sie muss ihm nur an einen bestimmten Stichtag zur Verfügung stehen (EuGH, Urteil vom 13. Dezember 2012 - C 11/12 -, NVwZ 2013, 134 und juris; Nds. OVG, Urteil vom 20. Mai 2014 - 10 LB 94/13 -, RdL 214, 224).

    Nur in diesem Sinn ist die Formulierung im Urteil des Nds. OVG vom 20. Mai 2014 (a.a.O.) zu verstehen, dass der Betriebsinhaber "die streitigen Flächen genau an diesem Stichtag tatsächlich landwirtschaftlich genutzt haben muss".

  • OVG Niedersachsen, 21.03.2017 - 10 LB 81/16

    Beihilfefähige Fläche; Feldblock; hauptsächlich; landwirtschaftliche Tätigkeit;

    Auszug aus VG Oldenburg, 21.09.2017 - 12 A 3046/15
    Anerkannt ist, dass etwa Ödland, Gräben, bauliche Anlagen, Maststandorte, aber auch Wege grundsätzlich nicht zu den beihilfefähigen Fläche gehören (Nds. OVG, Urteil vom 21. März 2017 - 10 LB 81/16 - BVerwG, Beschluss vom 1. Juli 2016 - 3 B 59/15 - und Beschluss vom 22. August 2016 - 3 B 36/16 -, jeweils juris).
  • BVerwG, 22.08.2016 - 3 B 36.16

    Anforderungen an die Darlegung der Verletzung des rechtlichen Gehörs

    Auszug aus VG Oldenburg, 21.09.2017 - 12 A 3046/15
    Anerkannt ist, dass etwa Ödland, Gräben, bauliche Anlagen, Maststandorte, aber auch Wege grundsätzlich nicht zu den beihilfefähigen Fläche gehören (Nds. OVG, Urteil vom 21. März 2017 - 10 LB 81/16 - BVerwG, Beschluss vom 1. Juli 2016 - 3 B 59/15 - und Beschluss vom 22. August 2016 - 3 B 36/16 -, jeweils juris).
  • BVerwG, 01.07.2016 - 3 B 59.15

    Berücksichtigungsfähigkeit eines Schlags für die Betriebsprämien; Aufheben des

    Auszug aus VG Oldenburg, 21.09.2017 - 12 A 3046/15
    Anerkannt ist, dass etwa Ödland, Gräben, bauliche Anlagen, Maststandorte, aber auch Wege grundsätzlich nicht zu den beihilfefähigen Fläche gehören (Nds. OVG, Urteil vom 21. März 2017 - 10 LB 81/16 - BVerwG, Beschluss vom 1. Juli 2016 - 3 B 59/15 - und Beschluss vom 22. August 2016 - 3 B 36/16 -, jeweils juris).
  • BVerwG, 26.11.2012 - 3 B 17.12

    Landwirtschaft; Beihilfe; Zahlungsanspruch; beihilfefähige Fläche;

    Auszug aus VG Oldenburg, 21.09.2017 - 12 A 3046/15
    Für eine Einstufung als Dauergrünland ist ebenfalls unschädlich, dass die Fläche gleichzeitig auch und ggf. sogar überwiegend anderen Zwecken - etwa der Landschaftspflege oder dem Naturschutz - dient (vgl. EuGH, Urteil vom 14. Oktober 2010 - C-61/09 - juris; BVerwG, Beschluss vom 26. November 2012 - 3 B 17/12 -, juris; Nds.OVG, Beschluss vom 13. August 2012, 10 LA 93/11, juris, Rn. 15, 16).
  • EuGH, 13.12.2012 - C-11/12

    Maatschap L.A. en D.A.B. Langestraat en P. Langestraat-Troost - Gemeinsame

    Auszug aus VG Oldenburg, 21.09.2017 - 12 A 3046/15
    Demnach muss der Betriebsinhaber die Fläche nicht während des gesamten Kalenderjahres tatsächlich nutzen, sie muss ihm nur an einen bestimmten Stichtag zur Verfügung stehen (EuGH, Urteil vom 13. Dezember 2012 - C 11/12 -, NVwZ 2013, 134 und juris; Nds. OVG, Urteil vom 20. Mai 2014 - 10 LB 94/13 -, RdL 214, 224).
  • VG Bremen, 27.09.2018 - 5 K 52/17

    Zur Frage der Zuordnung von Flächen zu einem landwirtschaftlichen Betrieb im

    Vor diesem Hintergrund ist mit einer tatsächlichen landwirtschaftlichen Nutzung keine Selbstbewirtschaftung im Sinne einer Bearbeitung oder auch nur Anwesenheit auf der Fläche an genau diesem Stichtag gemeint (ebenso VG Oldenburg, Urt. v. 21.09.2017 - 12 A 3046/15 -, juris Rn. 33).

    Dies ist etwa der Fall, wenn dieser andere Landwirt die Fläche an dem Stichtag für seinen Betrieb nutzt und sie dann als Teil seines Betriebes ansieht (VG Oldenburg, Urt. v. 21.09.2017 - 12 A 3046/15 -, juris Rn. 33, m. w. N. aus der Rspr.).

  • OVG Niedersachsen, 04.05.2020 - 10 LA 14/19

    Beihilfefähige Fläche; Dauergrünland; Grünfutterpflanzen

    Disteln oder Brennnesseln und andere Unkräuter zählen nicht zu diesen Grünfutterpflanzen (VG Göttingen, Urteil vom 28.05.2019 - 2 A 514/17 -, juris Rn. 18, VG Oldenburg, Urteil vom 21.09.2017 - 12 A 3046/15 -, juris Rn. 36 f.; siehe auch Qualitätsstandard - Mischungen für Grünland - Sortenempfehlung 2018-2020 der Arbeitsgemeinschaft der norddeutschen Landwirtschaftskammern, https://www.landwirtschaftskammer.de/riswick/pdf/qsm-gruenland.pdf, zuletzt abgerufen am 27.04.2020).
  • VG Cottbus, 21.12.2021 - 3 K 1526/17
    Dies setzt ihre Abgrenzbarkeit zu nicht landwirtschaftlichen Flächen voraus (vgl. VG Oldenburg - 12 A 3046/15 - juris Rn. 37).

    Ferner kann nur eine solche Fläche als "landwirtschaftlich" angesehen werden, die landwirtschaftlich geprägt ist (VG Oldenburg - 12 A 3046/15 - juris Rn. 37; VG Göttingen - 2 A 514/17 - juris Rn. 18).

  • VG Göttingen, 28.05.2019 - 2 A 514/17

    (keine) Einschätzungsprärogative; Betriebsprämie; Beweislast; Fläche,

    Disteln oder Brennnesseln und andere Unkräuter, die eine Fläche beherrschen und den Charakter dieser Fläche prägen, sind keine förderfähigen landwirtschaftlichen Flächen (Nds. OVG, Beschluss vom 13.08.2012 - 10 LA 93/11 -, juris Rn. 7; VG Oldenburg, Urteil vom 21.09.2017 - 12 A 3046/15 -, juris Rn. 36 f.).

    Definitionsgemäß vorausgesetzt ist jedoch, dass es sich bei der streitbefangenen Fläche um eine landwirtschaftliche Fläche handelt (ebenso VGH München, Urteil vom 16.04.2013 -21 B 12.1307-, juris Rn. 26; VG Oldenburg, Urteil vom 21.09.2017 - 12 A 3046/15 -, juris Rn. 39 jeweils zur alten Rechtslage).

  • VG Würzburg, 15.04.2019 - W 8 K 16.367

    Streit um Betriebsprämie, hier: Selbstbewirtschaftung, Abgrenzung

    Bei mehreren Nutzern ist einzelfallbezogen danach zu fragen, wer auf eigenes Risiko und selbstständig die Fläche überhaupt bzw. überwiegend gesät, sonst gepflegt und "geerntet" hat (vgl. EuGH, U.v. 14.10.2010 - C-61/09 - EuZW 2011, 58 und juris; VG Oldenburg, U.v. 21.9.2017 - 12 A 3046/15- juris Rn. 31- 34 m.w.N.).
  • VG Würzburg, 15.04.2019 - W 8 K 16.439

    Betriebsprämie für landwirtschaftliche Flächen - Selbstbewirtschaftung

    Bei mehreren Nutzern ist einzelfallbezogen danach zu fragen, wer auf eigenes Risiko und selbstständig die Fläche überhaupt bzw. überwiegend gesät, sonst gepflegt und "geerntet" hat (vgl. EuGH, U.v. 14.10.2010 - C-61/09 - EuZW 2011, 58 und juris; VG Oldenburg, U.v. 21.9.2017 - 12 A 3046/15- juris Rn. 31- 34 m.w.N.; VG Regensburg, U.v. 5.10.2017 - RO 5 K 16.1862 - juris Rn. 23).
  • VG Cottbus, 07.07.2022 - 3 K 767/20
    Unkräuter, die eine Fläche beherrschen und den Charakter dieser Fläche prägen, sind keine förderfähigen landwirtschaftlichen Flächen (so für "Dauergrünland" VG Oldenburg, Urteil vom 21. September 2017 - 12 A 3046/15 - juris, Rn. 37).
  • VG Cottbus, 07.07.2022 - 3 K 634/19
    Unkräuter - wie zum Beispiel Brennnessel -, die eine Fläche beherrschen und den Charakter dieser Fläche prägen, sind keine förderfähigen landwirtschaftlichen Flächen (so für "Dauergrünland" VG Oldenburg, Urteil vom 21. September 2017 - 12 A 3046/15 - juris, Rn. 37).
  • VG Würzburg, 15.04.2019 - W 8 K 16.438

    Ausgleichszulage für benachteiligtes Gebiet

    Eine Selbstbewirtschaftung des Betriebs zum Stichtag ist anzunehmen, wenn die Flächen tatsächlich bewirtschaftet wurden, der Betriebsinhaber das Nutzungsrecht besitzt und das unternehmerische Risiko der Flächenbewirtschaftung trägt (vgl. VG Regensburg, U.v. 5.10.2017 - RO 5 K 16.1862 - juris Rn. 23; ähnlich auch die Anforderungen bei der Betriebsprämie: VG Oldenburg, U.v. 21.9.2017 - 12 A 3046/15 - juris Rn. 31- 34).
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