Weitere Entscheidung unten: VG Schleswig, 22.05.2002

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   OVG Schleswig-Holstein, 11.10.2006 - 1 LB 28/04, 12 A 4/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,23981
OVG Schleswig-Holstein, 11.10.2006 - 1 LB 28/04, 12 A 4/02 (https://dejure.org/2006,23981)
OVG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 11.10.2006 - 1 LB 28/04, 12 A 4/02 (https://dejure.org/2006,23981)
OVG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 11. Oktober 2006 - 1 LB 28/04, 12 A 4/02 (https://dejure.org/2006,23981)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zumutbarkeit von durch Festveranstaltungen ausgehenden Lärmimmissionen; Orientierungshilfe für die Bewertung von Lärm infolge öffentlicher Freizeitvergnügungen; Eignung der sog. "Freizeitlärmrichtlinie" als Orientierungshilfe zur Beurteilung von Volksfestlärm; ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • Alpmann Schmidt | RÜ(Abo oder Einzelheftbestellung) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Lärmschutz gegen Volksfest

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (13)

  • OVG Schleswig-Holstein, 19.03.2007 - 1 MB 3/07
    Dabei ist zum einen der zu beurteilende Lärm nach Dauer, Stärke und Charakteristik (Ziff. 1; Ziff. 3 Abs. 1-4; Ziff. 3.1 und 3.2 FLäR) zu erfassen und - zum anderen die Schutzbedürftigkeit der baulichen Nutzungen in den von dem Freizeitlärm betroffenen Gebieten (Ziff. 2 Abs. 3 u. 4; Ziff. 4.1 FLäR) und den unterschiedlichen betroffenen Zeiten (Ziff. 3.4 FLäR) festzustellen (vgl. dazu auch Urt. des Senats v. 11.10.2006, 1 LB 28/04, nicht rkr.).

    Zwar ist grundsätzlich von der planungsrechtlichen Situation auszugehen (Ziff. 2 Abs. 3 S. 2 FLäR; vgl. Urt. des Senats v. 11.10.2006, a.a.O), doch kann auf Abweichungen im Tatsächlichen ausnahmsweise nach Ziff. 2 Abs. 3 S. 3 FLäR reagiert werden.

  • VGH Bayern, 03.08.2015 - 11 ZB 15.1114

    Veranstaltungen auf öffentlichen Straßen; straßenverkehrsrechtliche Genehmigung;

    Er führt zu Abwehrrechten gegen Immissionen, die von schlicht-hoheitlichem Handeln und öffentlichen Einrichtungen ausgehen und kann im Wege einer allgemeinen Leistungsklage verfolgt werden (vgl. Betrieb eines kommunalen Jugendhauses BayVGH, U.v. 31.3.2006 - 22 B 05.1683 - BayVBl 2006, 699; Betrieb von Wertstoffcontainern durch eine Gemeinde BayVGH, B.v. 4.3.2010 - 22 ZB 09.1785 - juris Rn. 3; Betrieb einer gemeindlichen Mehrzweckhalle BayVGH, B.v. 18.1.2008 - 22 ZB 07.15 - NVwZ-RR 2008, 524; als öffentliche Einrichtung betriebenes Volksfest OVG SH, U.v. 11.10.2006 - 1 LB 28/04 - juris).
  • VG Schleswig, 02.07.2019 - 6 B 23/19

    Einstweiliger Rechtsschutz auf Unterlassung von Geräuschimmissionen durch

    Das vom Antragsteller zur Begründung seines Anspruchs auf Absenken der Immissionswerte herangezogene Urteil des OVG Schleswig vom 11. Oktober 2006 - 1 LB 28/04 - bzw. das der Entscheidung vorausgegangene Urteil des VG Schleswig vom 22. Mai 2002 - 12 A 4/02 - ist weder von der Art der streitgegenständlichen Veranstaltung noch den betroffenen Örtlichkeiten - ein von einem 17 Tage andauenden Volksfest betroffenes Mischgebiet - vergleichbar mit der vorliegenden Konstellation, so dass die dort gezogenen Schlüsse zur (Un-)Zulässigkeit der Geräuschimmissionen nicht auf das vorliegenden Verfahren übertragbar sind.
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Rechtsprechung
   VG Schleswig, 22.05.2002 - 12 A 4/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,23142
VG Schleswig, 22.05.2002 - 12 A 4/02 (https://dejure.org/2002,23142)
VG Schleswig, Entscheidung vom 22.05.2002 - 12 A 4/02 (https://dejure.org/2002,23142)
VG Schleswig, Entscheidung vom 22. Mai 2002 - 12 A 4/02 (https://dejure.org/2002,23142)
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Volltextveröffentlichungen (2)

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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (15)

  • OVG Bremen, 14.11.1995 - 1 BA 13/95

    Immissionsschutzrecht: Abwehranspruch gegen Volksfestlärm

    Auszug aus VG Schleswig, 22.05.2002 - 12 A 4/02
    Der dadurch gezogenen Grenze unterliegt auch die Durchführung eines Volksfestes bzw. der Betrieb eines Festplatzes (OVG Bremen, Urteil vom 14.11.1995 - 1 BA 13/95 - NVwZ-RR 1997, 165; VG Gießen, Urteil vom 28.5.1997 - 8 E 666/96 - GewArch 1997, 491).

    Das gilt auch für Lärmstörungen, die von gelegentlich veranstalteten Volksfesten und Jahrmärkten ausgehen (vgl. OVG Bremen, Urteil vom 14.11.1995 - 1 BA 13/95 - NVwZ-RR 1997, 165; VG Meiningen, Urteil vom 6.9.2000 - 5 E 708/00.Me - GewArch 2001, 86).

  • BVerwG, 09.02.1989 - 4 NB 1.89

    Antragsbefugnis im Normenkontrollverfahren zur Vorbereitung eines Verfahrens

    Auszug aus VG Schleswig, 22.05.2002 - 12 A 4/02
    Grundsätzlich verliert derjenige, der eine Immobilie zu Wohnzwecken in Kenntnis einer benachbarten emittierenden Anlage erwirbt, nicht seine Abwehrrechte (vgl. BVerwG, Beschluss vom 9.2.1989 - 4 NB 1.89 - NVwZ 1989, 653; OVG Münster, Urteil vom 10.8.1989 - 7 A 1926/86 - BauR 1989, 715; Ketteler, Sportanlagenlärmschutzverordnung, 1998, 148).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 10.08.1989 - 7 A 1926/86
    Auszug aus VG Schleswig, 22.05.2002 - 12 A 4/02
    Grundsätzlich verliert derjenige, der eine Immobilie zu Wohnzwecken in Kenntnis einer benachbarten emittierenden Anlage erwirbt, nicht seine Abwehrrechte (vgl. BVerwG, Beschluss vom 9.2.1989 - 4 NB 1.89 - NVwZ 1989, 653; OVG Münster, Urteil vom 10.8.1989 - 7 A 1926/86 - BauR 1989, 715; Ketteler, Sportanlagenlärmschutzverordnung, 1998, 148).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 16.04.2003 - 8 A 11903/02

    Baurecht; Gaststätte; Vereinsheim; Gesangverein; Gaststättenkonzession;

    Auszug aus VG Schleswig, 22.05.2002 - 12 A 4/02
    Moderne Karussell- und Beschallungstechnik ermöglichen in zuvor nicht bekannter Weise die Erzeugung von Lärm, wobei der Lärmeffekt gerade auch gezielt eingesetzt wird (vgl. OVG Bremen, aaO; OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 16.4.2003 - 8 A 11903/02.OVG-zur Entwicklung bei Musikveranstaltungen).
  • BVerwG, 23.05.1991 - 7 C 19.90

    Lärmbelastung - Schießlärm - Lärmempfindliche Nutzung - Baurechtliche Genehmigung

    Auszug aus VG Schleswig, 22.05.2002 - 12 A 4/02
    Eine an eine Emissionsquelle heranrückende Wohnbebauung kann eine gegenseitige Pflicht zur Rücksichtnahme auslösen, die eine gesteigerte Duldungspflicht desjenigen zur Folge hat, der sich in der Nähe der Belästigungsquelle ansiedelt (BVerwG, Urteil vom 19.1.1989 - 7 C 77.87 - BVerwGE 81, 197, Urteil vom 23.5.1991 - 7 C 19.90 - BVerwGE 88, 210, Urteil vom 23.9.1999 - 4 C 6/98 - BVerwGE 109, 314; Ketteler, aaO; Fickert/Fieseler, BauNVO, 10. Aufl. 2002, § 1 Rn. 48ff jeweils m.w.N.).
  • BVerwG, 16.05.2001 - 7 C 16.00

    Nachbarklage; nicht genehmigungsbedürftige Anlage; Geräuschimmissionen;

    Auszug aus VG Schleswig, 22.05.2002 - 12 A 4/02
    Bei Freizeitanlagen kann grundsätzlich die Freizeitlärm-Richtlinie als Beurteilungsgrundlage herangezogen werden und zwar ungeachtet des Umstandes, dass sie der Sache nach nur eine Entscheidungshilfe mit Indizcharakter darstellt (BVerwG, Urteil vom 16.5.2001 - 7 C 16/00 - NVwZ 2001, 1167; VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 26.6.2002 - 10 S 1559/01 - UPR 2003, 76).
  • OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 30.08.1989 - 12 L 85/89
    Auszug aus VG Schleswig, 22.05.2002 - 12 A 4/02
    Das Urteil ist nur hinsichtlich der Kostenentscheidung für vorläufig vollstreckbar zu erklären, da § 167 Abs. 2 VwGO entsprechend auf ein Urteil anzuwenden ist, mit welchem zum Unterlassen einer hoheitlichen Tätigkeit auch ohne vorhergehenden Erlass eines Verwaltungsaktes verurteilt wird (OVG Lüneburg, Urteil vom 30.8.1989 - 12 L 85/89 - NVwZ 1990, 275; VGH Mannheim, Beschluss vom 24.3.1999 - 9 S 3012/98 - DVBl. 1999, 992; Pietzner in Schoch/Schmidt-Aßmann/Pietzner, VwGO, § 167 Rn. 135; Heckmann in Nomos-Kommentar zur VwGO, § 167 Rn. 21; Wolfrum, Tiefflüge vor den Verwaltungsgerichten: Anmerkungen zu Urteilen des VG Darmstadt und des VG Oldenburg, NVwZ 1990, 237, 240; a.A.: Kopp/Schenke, VwGO, 13. Aufl. § 167 Rn. 11).
  • BVerwG, 29.04.1988 - 7 C 33.87

    Feueralarmsirene - Art. 14 GG, ausgleichspflichtige Inhaltsbestimmung

    Auszug aus VG Schleswig, 22.05.2002 - 12 A 4/02
    Es kann hier dahinstehen, ob als Anspruchsgrundlage die analog anzuwendenden §§ 1004, 906 BGB oder Art. 2 Abs. 2, 14 Abs. 1 GG heranzuziehen sind, da für den gegen einen Hoheitsträger als Störer gerichteten Anspruch auf Unterlassung unstreitig ein öffentlich-rechtlicher Abwehranspruch besteht (BVerwG, Urteil vom 29.4.1988 - 7 C 33/87 - BVerwGE 79, 254).
  • VG Gießen, 28.05.1997 - 8 E 666/96

    Zum Nachbarschutz im Rahmen einer mehrtägigen Festveranstaltung, hier:

    Auszug aus VG Schleswig, 22.05.2002 - 12 A 4/02
    Der dadurch gezogenen Grenze unterliegt auch die Durchführung eines Volksfestes bzw. der Betrieb eines Festplatzes (OVG Bremen, Urteil vom 14.11.1995 - 1 BA 13/95 - NVwZ-RR 1997, 165; VG Gießen, Urteil vom 28.5.1997 - 8 E 666/96 - GewArch 1997, 491).
  • BVerwG, 04.05.1988 - 4 C 34.86

    Zulässigkeit von Einzelhandelsbetrieben in einem Mischgebiet; Unzulässigkeit

    Auszug aus VG Schleswig, 22.05.2002 - 12 A 4/02
    Erforderlich ist, dass im jeweiligen Gebiet eine der beiden Hauptnutzungsarten nicht nach Anzahl und / oder Umfang beherrschend und in diesem Sinne "übergewichtig" in Erscheinung tritt (BVerwG, Urteil vom 4.5.1988 - 4 C 34/86 - BVerwGE 79, 309 m.w.N.).
  • BVerwG, 23.09.1999 - 4 C 6.98

    Im Zusammenhang bebauter Ortsteil; Eigenart der näheren Umgebung; allgemeines

  • VGH Baden-Württemberg, 24.03.1999 - 9 S 3012/98

    Ausschluß der vorläufigen Vollstreckbarkeit betrifft auch Leistungsurteile -

  • BVerwG, 19.01.1989 - 7 C 77.87

    Nachbarrechtlicher Abwehranspruch gegen Lärmbelästigungen durch eine

  • VGH Baden-Württemberg, 26.06.2002 - 10 S 1559/01

    Unterlassung von Lärmimmissionen aus kommunaler Freizeiteinrichtung

  • VG Meiningen, 06.09.2000 - 5 E 708/00

    Einstweilige Anordnung zur baurechtlichen Genehmigung der Nutzung eines Platzes

  • VGH Bayern, 15.12.2022 - 22 ZB 22.1405

    Fehlen eines qualifizierten Rechtsschutzbedürfnisses für eine vorbeugende

    Auch die vom Klägerbevollmächtigten angeführten Entscheidungen (VGH BW, U.v. 8.2.2000 - 10 S 72/99; BayVGH, U.v. 19.3.1997 - 22 B 96.951; VG Schleswig, U.v. 22.5.2002 - 12 A 4/02; VG Gera, U.v. 12.2.2015 - 5 K 1399/12; VG Göttingen, U.v. 23.2.2006 - 1 A 1214/02) führten zu keiner anderen Einschätzung, weil sie sich in rechtlicher und/oder tatsächlichen Hinsicht vom vorliegenden Verfahren unterschieden.
  • VG Schleswig, 02.07.2019 - 6 B 23/19

    Einstweiliger Rechtsschutz auf Unterlassung von Geräuschimmissionen durch

    Das vom Antragsteller zur Begründung seines Anspruchs auf Absenken der Immissionswerte herangezogene Urteil des OVG Schleswig vom 11. Oktober 2006 - 1 LB 28/04 - bzw. das der Entscheidung vorausgegangene Urteil des VG Schleswig vom 22. Mai 2002 - 12 A 4/02 - ist weder von der Art der streitgegenständlichen Veranstaltung noch den betroffenen Örtlichkeiten - ein von einem 17 Tage andauenden Volksfest betroffenes Mischgebiet - vergleichbar mit der vorliegenden Konstellation, so dass die dort gezogenen Schlüsse zur (Un-)Zulässigkeit der Geräuschimmissionen nicht auf das vorliegenden Verfahren übertragbar sind.
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