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   OVG Nordrhein-Westfalen, 27.09.2004 - 12 B 1397/04   

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https://dejure.org/2004,7176
OVG Nordrhein-Westfalen, 27.09.2004 - 12 B 1397/04 (https://dejure.org/2004,7176)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 27.09.2004 - 12 B 1397/04 (https://dejure.org/2004,7176)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 27. September 2004 - 12 B 1397/04 (https://dejure.org/2004,7176)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Möglichkeit des Verletztseins in eigenen Rechten durch ein Vergabeverfahren; Vereitelung des Anspruchs von Vertragsparteien eines Rahmenvertrags auf Vertragserfüllung bei Vergabe von Vereinbarungen mit Ausschließlichkeitszusage; Begründung eines Unterlassungsanspruchs ...

  • Thüringer Oberlandesgericht (Leitsatz)

    Beschaffungsentscheidungsfreiheit

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 2005, 832
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 30.09.1993 - 5 C 41.91

    Sozialhilfe - Pflegesatzvereinbarung - Mehrkostenvorbehalt - Ermessen -

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 27.09.2004 - 12 B 1397/04
    Der beschließende Senat teilt die Auffassung des VG, dass durch die Bindungswirkung einer Vereinbarung mit Gebietsschutz der Anspruch anderer Einrichtungsträger auf ermessensfehlerfreie Entscheidung über den Abschluss einer Vereinbarung nach § 93 Abs. 2 BSHG, vgl. dazu BVerwG, Urteile vom 30.9.1993 - 5 C 41.91 -, FEVS 44, S. 353 (355), sowie vom 1.12.1998 - 5 C 29.97 -, FEVS 49, S. 345 (349), verletzt wird.
  • BVerwG, 01.12.1998 - 5 C 29.97

    E/ Einrichtungsträger, Pflegesätze für gewerbliche - in der Sozialhilfe;;

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 27.09.2004 - 12 B 1397/04
    Der beschließende Senat teilt die Auffassung des VG, dass durch die Bindungswirkung einer Vereinbarung mit Gebietsschutz der Anspruch anderer Einrichtungsträger auf ermessensfehlerfreie Entscheidung über den Abschluss einer Vereinbarung nach § 93 Abs. 2 BSHG, vgl. dazu BVerwG, Urteile vom 30.9.1993 - 5 C 41.91 -, FEVS 44, S. 353 (355), sowie vom 1.12.1998 - 5 C 29.97 -, FEVS 49, S. 345 (349), verletzt wird.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 26.04.2004 - 12 A 858/03

    Vereinbarung betreffend die Übernahme gesondert berechneter Investitionskosten

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 27.09.2004 - 12 B 1397/04
    OVG NRW, Urteil vom 26.4.2004 - 12 A 858/03 -, m.w.N. und Mrozynski, a.a.O., S. 460 f.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 18.03.2005 - 12 B 1931/04

    Beachtung des Grundrechts auf Berufsausübung nach Art. 12 Abs. 1 GG der als

    Der Senat folgt in Anlehnung an seine Entscheidungen zu Vereinbarungen nach § 93 Abs. 2 BSHG - vgl. Beschlüsse vom 27. September 2004 - 12 B 1397/04 - und - 12 B 1390/04 - der Auffassung des Verwaltungsgerichts, dass der Antragsgegner mit der Ausschreibung des - als Dienstleistungskonzession, die dem Vergaberechtsregime nicht unterfällt, zu charakterisierenden - Rahmenvertrags für Leistungen nach § 31 SGB VIII vgl. zur rechtlichen Einordnung: OLG Düsseldorf, Beschluss vom 22. September 2004 - VII - Verg 44/04 - wegen der vorgesehenen Ausschließlichkeitszusage den Anspruch der Antragsteller auf pflichtgemäße Ermessensentscheidung über den Abschluss einer Vereinbarung nach § 77 SGB VIII verletzt.
  • VG Münster, 11.08.2006 - 5 K 3175/04

    Erledigung einer Klage bei Mitteilung der Aufhebung der Ausschreibung für

    Die Beschwerde des Beklagten gegen diesen Beschluss wies das OVG NRW durch Beschluss vom 27. September 2004 - 12 B 1397/04 - zurück.

    Soweit sich der Rechtsstreit in der Hauptsache erledigt hat, trägt der Beklagte gemäß § 161 Abs. 3 Satz 1 i. V. m. § 154 Abs. 1 VwGO die Kosten des Verfahrens, weil er aus den Gründen des Beschlusses des Gerichts vom 22. Juni 2004 - 5 L 728/04 - und des Beschlusses des OVG NRW vom 27. September 2004 - 12 B 1397/04 -, die durch das Vorbringen des Beklagten im vorliegenden Verfahren nicht entkräftet worden sind, unterlegen gewesen wäre.

  • VG Hannover, 28.03.2006 - 3 A 541/03

    Zur Wirksamkeit eines (Landes-)Rahmenvertrages nach § 93d Abs 2 BSHG bzw § 79 Abs

    Dieses Mitwirkungsrecht könnte verletzt sein, wenn ein Landesrahmenvertrag unter Ausschluss eines der im Gesetz aufgeführten (potenziellen) Vertragspartner abgeschlossen würde (zum Anspruch auf Erfüllung eines abgeschlossenen Landesrahmenvertrages bzw. auf Unterlassung vertragswidrigen Verhaltens vgl. OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 27. September 2004 - 12 B 1397/04 - juris, dort Rn. 2, sowie vorgehend ausführlich VG Münster, Beschluss vom 22. Juni 2004 - 5 L 728/04 - juris, dort Rn. 22, m. w. N.).
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