Rechtsprechung
VG Oldenburg, 17.06.2013 - 12 B 2119/13 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
§ 70 GewO; § 123 VwGO
"bekannt und bewährt"; Attraktivität; Bescheidungsantrag; Bewerberauswahl; Neubewerber; Volksfest - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- niedersachsen.de (Pressemitteilung)
Stadt Vechta muss über Anträge auf Zulassung zum Stoppelmarkt neu entscheiden
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (3)
- BVerwG, 04.10.2005 - 6 B 63.05
Vergabe eines Standplatzes auf einem nach § 69 Gewerbeordnung (GewO) …
Auszug aus VG Oldenburg, 17.06.2013 - 12 B 2119/13
Er schließt neben dieser Festlegung der Gesamtkonzeption und insbesondere der Platzkonzeption auch die Festlegung von Auswahlkriterien bei einem Bewerberüberhang ein (vgl. nur BVerwG, Beschluss vom 4. Oktober 2005 - 6 B 63/05 -, GewArch 2006, 81 = NVwZ-RR 2006, 786).Es muss zudem jedem Bewerber die gleiche Zulassungschance eingeräumt werden (BVerwG, Beschluss vom 4. Oktober 2005, a.a.O.).
- OVG Niedersachsen, 16.05.2012 - 7 LB 52/11
Standplatzvergabe auf Weihnachtsmarkt: "bekannt und bewährt" auch als …
Auszug aus VG Oldenburg, 17.06.2013 - 12 B 2119/13
Demnach ist eine Auswahlentscheidung nach einem System, das Neu- oder Wiederholungsbewerbern, die nicht auf dem Markt vertreten waren, weder im Jahr der Antragstellung noch in erkennbarem zeitlichen Turnus eine Zulassungschance einräumen, ermessenfehlerhaft (Nds. OVG, Urteil vom 16. Mai 2012 - 7 LB 52/11 -, GewArch 2012, 403 = NordÖR 2012, 566).Die Ausgestaltung muss transparent und sachgerecht erfolgen (Nds. OVG, Urteil vom 16. Mai 2012, a.a.O.).
- BVerfG, 20.09.2002 - 1 BvR 819/01
Zur Landeskinder-Klausel bei der Auswahl von Notaren
Auszug aus VG Oldenburg, 17.06.2013 - 12 B 2119/13
Die Verwirklichung der Grundrechte fordert eine dem Grundrechtsschutz angemessene Verfahrensgestaltung (ständige Rechtsprechung des BVerfG, vgl. BVerfG, Beschluss vom 20.September 2002 - 1 BvR 819/01 und 1 BvR 826/01 -, DVBl. 2002, 1629 = NJW-RR 2003, 203).
- VG Freiburg, 11.11.2014 - 4 K 2310/14
Einstweilige Anordnung auf Zulassung zu einem Weihnachtsmarkt
22 Richtig ist insoweit, dass die mit dem Auswahlverfahren und der Auswahlentscheidung verbundene erhebliche Grundrechtsrelevanz für die sich bewerbenden Anbieter, die nur begrenzte gerichtliche Kontrolle im Rahmen des § 70 Abs. 3 GewO und die Notwendigkeit der Gewährleistung effektiven Rechtsschutzes nach Art. 19 Abs. 4 GG ein transparentes Verfahren erforderlich machen (Nieders. OVG, Beschluss vom 09.09.2013 - 7 ME 56/13 -, juris; VG Ansbach, Urteil vom 26.08.2014 - AN 4 K 14.00386 -, juris; VG Oldenburg, Beschluss vom 17.06.2013 - 12 B 2119/13 -, juris; VG Bremen, Beschluss vom 02.10.2012 - 5 V 1215/12 -, juris). - VG Oldenburg, 29.07.2014 - 12 B 1652/14
Auswahlkriterium; Konkurrentenverdrängungsklage
Das Verwaltungsgericht Oldenburg hat im Beschluss vom 17. Juni 2013 - 12 B 2119/13 - zum Verfahren der Beteiligten zur Zulassung zum Stoppelmarkt 2013 dann weiter ausgeführt:.Hervorzuheben ist erneut - wie im Beschluss vom 17. Juni 2013 (a.a.O.) ausgeführt -, dass die Unterkategorien des Erscheinungsbildes, des technischen Standards, der Anziehung, der Tradition/Neuheit, des Platzbedarfs und der Umweltfreundlichkeit des Geschäftes berücksichtigt werden dürfen.
Hierzu hat das Verwaltungsgericht im Beschluss vom 17. Juni 2013 (a.a.O.) ausgeführt:.
- VG Oldenburg, 22.07.2015 - 12 B 1778/15
Konkurrentenverdrängungsklage; Marktzulassung; Neubewerber
Das Verwaltungsgericht Oldenburg hat im Beschluss vom 17. Juni 2013 - 12 B 2119/13 - zum Verfahren der Beteiligten zur Zulassung zum Stoppelmarkt 2013 dann weiter ausgeführt:.Hierzu hat das Verwaltungsgericht im Beschluss vom 17. Juni 2013 (a.a.O.) ausgeführt:.