Rechtsprechung
VG Hannover, 17.02.2010 - 12 B 5464/09 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
§ 13 Abs. 3 Nr. 3 KrW-/AbfG; § 21 KrW-/AbfG
Untersagung gewerblicher Altpapiersammlung aus privaten Haushalten mittels Aufstellung und regelmäßiger Leerung von blauen Tonnen; Auf freiwilliger Basis beruhendes Angebot der unentgeltlichen Überlassung verwertbarer Abfälle als Indiz für das Vorliegen einer ... - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Untersagung gewerblicher Altpapiersammlung aus privaten Haushalten mittels Aufstellung und regelmäßiger Leerung von blauen Tonnen; Auf freiwilliger Basis beruhendes Angebot der unentgeltlichen Überlassung verwertbarer Abfälle als Indiz für das Vorliegen einer ...
Kurzfassungen/Presse (2)
- niedersachsen.de (Pressemitteilung)
Aus für die private Papiersammlung im Landkreis Holzminden
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Holzmindener Altpapier
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (11)
- OVG Berlin-Brandenburg, 21.12.2009 - 11 S 50.08
Aufstellung der Blauen Tonne im Landkreis Prignitz untersagt
Auszug aus VG Hannover, 17.02.2010 - 12 B 5464/09
Ob hier zwischen den privaten Haushalten und der Antragstellerin tatsächlich ein Entsorgungsvertrag hinsichtlich des Altpapiers geschlossen wurde, so wie dies das Schleswig-Holsteinische Verwaltungsgericht in seinem Urteil vom 23.02.2006 (- 12 A 147/04 -, zitiert nach [...]), welches dem Urteil des Bundesverwaltungsgericht vom 18.06.2009 zugrunde liegt, und das OVG Berlin-Brandenburg in seinem Beschluss vom 21.12.2009 (- 11 S 50.08 -, zitiert nach [...]) jeweils bei ähnlich gelagerten Konstellationen angenommen haben, Kann offen bleiben.Das Gericht sieht im vorliegenden Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes keine Veranlassung, von der Auffassung des Bundesverwaltungsgerichts abzuweichen (ebenso OVG Berlin-Brandenburg, Beschl. v. 21.12.2009 - 11 S 50.08 -, a.a.O.).
Welche rechtlichen Gestaltungspielräume dem nationalen Gesetzgeber - etwa im Hinblick auf Art. 86 Abs. 2 EGV (seit 01.12.2009 inhaltsgleich: Art. 106 Abs. 2 AEUV) - bleiben, ist umstritten (vgl. zum Streitstand etwa OVG Berlin-Brandenburg, Beschl. v. 21.12.2009 - 11 S 50.08 ; Klett, AbfallR 2009, 279 m.w.N.; Karpenstein, AbfallR 2009, 247; Queitsch, AbfallR 2009, 249; Schmehl, NVwZ 2009, 1262 m.w.N.).".
Denn Adressat einer solchen Anordnung kann - zumindest als Zweckveranlasser - auch derjenige sein, der den Pflichtigen zur Missachtung der Überlassungspflicht veranlasst (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschl. v. 21.12.2009 - 11 S 50.08 -, a.a.O.).
- BVerwG, 18.06.2009 - 7 C 16.08
Haushaltsabfall; Abfall zur Verwertung; zur Beseitigung; Überlassungspflicht; …
Auszug aus VG Hannover, 17.02.2010 - 12 B 5464/09
Mit Urteil vom 18.06.2009 entschied das Bundesverwaltungsgericht (- 7 C 16/08 -, zitiert nach [...]), dass private Haushalte grundsätzlich ihren gesamten Hausmüll (einschließlich Altpapier) den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern überlassen müssen.Maßgeblich für die vom Gericht vorzunehmende Interessenabwägung ist dabei, dass an der Rechtmäßigkeit der angefochtenen Verfügung des Antragsgegners bei der im vorliegenden Verfahren nach § 80 Abs. 5 VwGO nur möglichen summarischen, gleichwohl im Hinblick auf die von der Antragstellerin behaupteten Folgen eingehenden Prüfung der Sach- und Rechtslage insbesondere unter Berücksichtigung des Urteils des Bundesverwaltungsgerichts vom 18.06.2009 ( 7 C 16/08 ) keine ernstlichen Zweifel bestehen.
Entgegen der Ansicht der Antragstellerin macht auch das primäre und sekundäre Gemeinschaftsrecht keine derart detaillierten Vorgaben im Hinblick auf die Zulässigkeit privater gewerblicher Abfallsammlung und -entsorgung, dass die zukünftige Gesetzesfassung hinreichend konkret vorhersehbar wäre, wie schon der Meinungsstreit über die Auslegung der Abfallrahmenrichtlinie durch das Bundesverwaltungsgerichts im Urteil vom 18.06.2009 (a.a.O.) zeigt.
- VGH Baden-Württemberg, 25.01.2010 - 10 S 2701/09
Erledigung einer bestandskräftigen Verfügung durch konsensuales Verhalten
Auszug aus VG Hannover, 17.02.2010 - 12 B 5464/09
Dies hat auch der VGH Baden-Württemberg in seinem Beschluss vom 25.01.2010 (- 10 S 2701/09 -, zitiert nach [...]) so gesehen und hierzu Folgendes ausgeführt:.
- BVerfG, 12.10.1977 - 1 BvR 217/75
Direktruf
Auszug aus VG Hannover, 17.02.2010 - 12 B 5464/09
a) Art. 12 Abs. 1 GG wird nicht verletzt, weil der partielle Ausschluss privater Entsorgungsunternehmen aus der Verwertung von Hausmüllbestandteilen nur einen schmalen Ausschnitt aus dem Tätigkeitsfeld der Abfallsammlung und -entsorgung betrifft und daher nur als Berufsausübungsregelung zu qualifizieren ist (vgl. BVerfG, Beschluss vom 12. Oktober 1977 - 1 BvR 216/75, 217/75 - BVerfGE 46, 120 [BVerfG 12.10.1977 - 1 BvR 217/75] ), die durch vernünftige Erwägungen des Allgemeinwohls (s.o.) gerechtfertigt ist. - VG Schleswig, 23.02.2006 - 12 A 147/04
Untersagung der Erfassung und Verwertung von Altpapier aus privaten Haushalten; …
Auszug aus VG Hannover, 17.02.2010 - 12 B 5464/09
Ob hier zwischen den privaten Haushalten und der Antragstellerin tatsächlich ein Entsorgungsvertrag hinsichtlich des Altpapiers geschlossen wurde, so wie dies das Schleswig-Holsteinische Verwaltungsgericht in seinem Urteil vom 23.02.2006 (- 12 A 147/04 -, zitiert nach [...]), welches dem Urteil des Bundesverwaltungsgericht vom 18.06.2009 zugrunde liegt, und das OVG Berlin-Brandenburg in seinem Beschluss vom 21.12.2009 (- 11 S 50.08 -, zitiert nach [...]) jeweils bei ähnlich gelagerten Konstellationen angenommen haben, Kann offen bleiben. - EuGH, 19.05.1993 - C-320/91
Strafverfahren gegen Corbeau
Auszug aus VG Hannover, 17.02.2010 - 12 B 5464/09
Der Gerichtshof sieht darüber hinaus eine Verhinderung der Aufgabenerfüllung i.S.v. Art. 86 Abs. 2 EG bereits dann als gegeben an, wenn die öffentliche Aufgabe unter den Voraussetzungen des freien Wettbewerbs nicht mehr zu wirtschaftlich annehmbaren bzw. ausgewogenen Bedingungen erfüllt werden kann (EuGH…, Urteil vom 10. Februar 2000 - Rs. C-147 und 148/97, Deutsche Post - Slg. 2000, I-825 Rn. 49 f.;… ebenso Urteil vom 17. Mai 2001 - Rs. C-340/99 , TNT - Slg. 2001, I-4109 Rn. 54), wobei auch die Möglichkeit einer Quersubventionierung innerhalb einer öffentlichen Aufgabe als Voraussetzung ausgewogener wirtschaftlicher Bedingungen der Aufgabenerfüllung anerkannt wird ( EuGH, Urteil vom 19. Mai 1993 - Rs. C-320/91 , Corbeau - Slg. 1993, I-2533 Rn. 17 f.). - EuGH, 23.05.2000 - C-209/98
Sydhavnens Sten & Grus
Auszug aus VG Hannover, 17.02.2010 - 12 B 5464/09
Die kontinuierliche und verlässliche Aufgabenerfüllung der Hausmüllentsorgung durch den öffentlichen Entsorgungsträger setzt ein Mindestmaß an Planbarkeit voraus, das bei einem ungehinderten Zugriff privater Dritter nicht gewährleistet wäre ( EuGH, Urteil vom 23. Mai 2000 - Rs. C-209/98 , Kopenhagen - Slg. 2000, I-3743 Rn. 78 f., 81). - OVG Schleswig-Holstein, 22.04.2008 - 4 LB 7/06
Abfallüberlassungspflicht
Auszug aus VG Hannover, 17.02.2010 - 12 B 5464/09
Ob der Betroffene die Abfälle selbst verwerten muss oder sie zu diesem Zweck einem Dritten überlassen kann, ist in Rechtsprechung und Literatur umstritten (vgl. die Darstellung der divergierenden Rechtsauffassungen bei Wenzel, ZUR 2008, 411 [OVG Schleswig-Holstein 22.04.2008 - 4 LB 7/06] und Koch/Reese, AbfallR 2009, 58). - EuGH, 17.05.2001 - C-340/99
EIN EILKURIERUNTERNEHMEN KANN UNTER BESTIMMTEN VORAUSSETZUNGEN ZUR ZAHLUNG EINER …
Auszug aus VG Hannover, 17.02.2010 - 12 B 5464/09
Der Gerichtshof sieht darüber hinaus eine Verhinderung der Aufgabenerfüllung i.S.v. Art. 86 Abs. 2 EG bereits dann als gegeben an, wenn die öffentliche Aufgabe unter den Voraussetzungen des freien Wettbewerbs nicht mehr zu wirtschaftlich annehmbaren bzw. ausgewogenen Bedingungen erfüllt werden kann (EuGH…, Urteil vom 10. Februar 2000 - Rs. C-147 und 148/97, Deutsche Post - Slg. 2000, I-825 Rn. 49 f.; ebenso Urteil vom 17. Mai 2001 - Rs. C-340/99 , TNT - Slg. 2001, I-4109 Rn. 54), wobei auch die Möglichkeit einer Quersubventionierung innerhalb einer öffentlichen Aufgabe als Voraussetzung ausgewogener wirtschaftlicher Bedingungen der Aufgabenerfüllung anerkannt wird ( EuGH…, Urteil vom 19. Mai 1993 - Rs. C-320/91 , Corbeau - Slg. 1993, I-2533 Rn. 17 f.). - EuGH, 10.11.1998 - C-360/96
DER GERICHTSHOF PRÄZISIERT DEN BEGRIFF DER EINRICHTUNG DES ÖFFENTLICHEN RECHTS
Auszug aus VG Hannover, 17.02.2010 - 12 B 5464/09
Der Europäische Gerichtshof hat zu dieser Vorschrift in der Arnheim-Entscheidung ( EuGH, Urteil vom 10. November 1998, - Rs. C-360/96 , BFI-Holding BV - Slg. 1998, I-6846, Rn. 52) entschieden, dass das Abholen und die Behandlung von Haushaltsabfällen unbestreitbar eine im Allgemeininteresse liegende öffentliche Aufgabe ist. - BVerfG, 12.10.1977 - 1 BvR 216/75