Rechtsprechung
   OVG Nordrhein-Westfalen - 12 B 74/14   

Anhängiges Verfahren
Zitiervorschläge
https://dejure.org/9999,49423
OVG Nordrhein-Westfalen - 12 B 74/14 (https://dejure.org/9999,49423)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/9999,49423) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (3)

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 22.08.2014 - 12 A 591/14

    Anforderungen an die Förderung in Kindertagespflege bei einer

    - 12 B 74/14 -, m. w. N., berechtigt das den Jugendhilfeträger nicht gleichzeitig, im Verhältnis zu den Tagespflegepersonen die Zuzahlungsfreiheit vorzuschreiben.

    vgl. dazu, dass die Eltern dennoch grundsätzlich keinen Anspruch auf Übernahme der Zuzahlung durch den Träger der öffentlichen Jugendhilfe haben dürften: OVG Lüneburg, Beschluss vom 5. März 2013 - 4 PA 35/13 -, NVwZ-RR 2013, 764; Grube, in: Hauck/Noftz, a. a. O., § 23 Rn. 41. Zum Sonderfall eines Anspruchs aus § 36a Abs. 3 SGB VIII vgl. OVG NRW, Beschluss vom 17. März 2014 - 12 B 74/14 -.

  • VG Köln, 09.05.2014 - 19 K 5305/13

    Aufwendungsersatz für eine selbst beschaffte Kinderbetreuung

    Ein Anspruch auf Übernahme der erforderlichen Aufwendungen für einen selbstbeschafften Kinderbetreuungsplatz besteht danach, wenn der Leistungsberechtigte den Träger der öffentlichen Jugendhilfe vor der Selbstbeschaffung rechtzeitig über den Bedarf in Kenntnis gesetzt hat, die Voraussetzungen für die Gewährung der Leistung vorgelegen haben und die Deckung des Bedarfs keinen zeitlichen Aufschub geduldet hat, BVerwG, Urteil vom 12.09.2013 - 5 C 35.12 -, juris Rn. 39f., OVG NRW, Beschluss vom 17.03.2014 - 12 B 74/14 -, n.v.

    Eine gleichwertige Form der Tagesbetreuung stellen Angebote nur dar, wenn die Eltern neben den pauschalierten Kostenbeiträgen nach § 90 SGB VIII nicht noch ein zusätzliches Betreuungsentgelt zu entrichten haben, vgl. zur Zuzahlungspflicht bei Tagespflegepersonen: OVG NRW, Beschlüsse vom 17.03.2014 - 12 B 74/14 -, und vom 05.02.2014 - 12 B 17/14 -.

  • VG Köln, 05.12.2014 - 19 K 5890/13

    Beitragsbescheid bezüglich Tagespflege bei unwirksamer Betragssatzung

    vgl. OVG NRW, Beschlüsse vom 05.02.2014 - 12 B 17/14 -, juris und vom 17.03.2014 - 12 B 74/14 -.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht