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   VGH Bayern, 26.05.2003 - 12 B 99.2576   

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https://dejure.org/2003,14510
VGH Bayern, 26.05.2003 - 12 B 99.2576 (https://dejure.org/2003,14510)
VGH Bayern, Entscheidung vom 26.05.2003 - 12 B 99.2576 (https://dejure.org/2003,14510)
VGH Bayern, Entscheidung vom 26. Mai 2003 - 12 B 99.2576 (https://dejure.org/2003,14510)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verpflichtung zum Ersatz der Kosten von den Hilfeempfängern gewährten Leistungen der Sozialhilfe ; Übernahme freiwilliger Krankenversicherungsbeiträge bei der Landwirtschaftlichen Krankenkasse Schwaben; Quasi-deliktischer Anspruch als Ersatzanspruch; Verstoß gegen die ...

  • Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei)

    Rückforderung von Leistungen nach dem BSHG

  • Judicialis

    BSHG § 92 a Abs. 4; ; SGB X § 45 Abs. 2 Satz 3 Nr. 3; ; SGB I § 60 Abs. 1

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2004, 491
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 23.09.1999 - 5 C 22.99

    Ersatz der Kosten der Sozialhilfe bei sozialwidrigem Verhalten;

    Auszug aus VGH Bayern, 26.05.2003 - 12 B 99.2576
    Dieser Anspruch ist wie der Ersatzanspruch nach § 92 a Abs. 1 BSHG ein quasi-deliktischer Anspruch, weil er von einem schuldhaften Verhalten des Ersatzpflichtigen abhängt (vgl. zu diesem Erfordernis in den Fällen des § 92 a Abs. 1 BSHG: BVerwG vom 30.8.1967 BVerwGE 27, 319, vom 24.6.1976 BVerwGE 51, 61 und vom 23.9.1999 BVerwGE 109, 331).

    Sozialwidrig ist ein Verhalten, wenn es aus der Sicht der Gemeinschaft, die - was die Sicherstellung von Mitteln für eine Hilfeleistung in Notlagen angeht - eine Solidargemeinschaft ist, zu missbilligen ist (vgl. BVerwG vom 23.9.1999, a.a.O.).

  • BVerwG, 20.11.1997 - 5 C 16.97

    B: Bewilligungsbescheid, Aufhebung des - bei Heranziehung Dritter zu Kostenersatz

    Auszug aus VGH Bayern, 26.05.2003 - 12 B 99.2576
    b) Zunächst ist festzuhalten, dass § 92 a Abs. 4 BSHG, der § 92 a BSHG durch Art. 1 Nr. 7 b des Zweiten Gesetzes zur Umsetzung des Spar-, Konsolidierungs- und Wachstumsprogramms (2. SKWPG) vom 21. Dezember 1993 (BGBl I S. 2374) angefügt wurde und am 1. Januar 1994 in Kraft trat (Art. 12 Abs. 1 2. SKWPG), ein eigenständiger und zusätzlicher Ersatzanspruch für zu Unrecht erbrachte Leistungen ist, der selbstständig neben dem Erstattungsanspruch nach § 50 SGB X gilt und sich insbesondere gegen Personen richtet, die die zu Unrecht gewährten Sozialhilfeleistungen nicht empfangen haben (vgl. dazu auch BVerwG vom 20.11.1997 BVerwGE 105, 374 = DVBl 1998, 475 = FEVS 48, 423; Linhart, BayVBl 1996, 486; W. Schellhorn/H. Schellhorn, BSHG, 16. Aufl. 2002, RdNr. 46 zu § 92 a).
  • BVerwG, 30.08.1967 - V C 192.66

    Ersatzpflicht eines Ehegatten eines Hilfeempfängers für die zum Lebensunterhalt

    Auszug aus VGH Bayern, 26.05.2003 - 12 B 99.2576
    Dieser Anspruch ist wie der Ersatzanspruch nach § 92 a Abs. 1 BSHG ein quasi-deliktischer Anspruch, weil er von einem schuldhaften Verhalten des Ersatzpflichtigen abhängt (vgl. zu diesem Erfordernis in den Fällen des § 92 a Abs. 1 BSHG: BVerwG vom 30.8.1967 BVerwGE 27, 319, vom 24.6.1976 BVerwGE 51, 61 und vom 23.9.1999 BVerwGE 109, 331).
  • BVerwG, 24.06.1976 - V C 41.74

    Heranziehung zum Kostenersatz - Sozialhilfe - Sozialwidriges Verhalten -

    Auszug aus VGH Bayern, 26.05.2003 - 12 B 99.2576
    Dieser Anspruch ist wie der Ersatzanspruch nach § 92 a Abs. 1 BSHG ein quasi-deliktischer Anspruch, weil er von einem schuldhaften Verhalten des Ersatzpflichtigen abhängt (vgl. zu diesem Erfordernis in den Fällen des § 92 a Abs. 1 BSHG: BVerwG vom 30.8.1967 BVerwGE 27, 319, vom 24.6.1976 BVerwGE 51, 61 und vom 23.9.1999 BVerwGE 109, 331).
  • BVerwG, 17.01.1985 - 5 C 133.81

    Mitwirkung - Leistungsberechtigter - Versagungsgrund - Sozialleistung -

    Auszug aus VGH Bayern, 26.05.2003 - 12 B 99.2576
    Eine fehlende Mitwirkung des Leistungsempfängers ist ein selbstständiger Versagungsgrund, so dass grundsätzlich die Sozialleistung nicht ohne vorherige Aufhebung des Bescheides, der die Leistung wegen fehlender Mitwirkung versagt, bei Gericht eingeklagt werden kann (BVerwG vom 17.1.1985 BVerwGE 71, 8).
  • SG Ulm, 13.06.2017 - S 11 SO 1813/16

    Zur Haftung des Betreuers bei zu Unrecht erhaltenen Sozialleistungen

    In entsprechender Anwendung des § 103 SGB XII setzt der Ersatzanspruch tatbestandlich voraus, dass die zu Unrecht erbrachten Leistungen durch ein sozialwidriges Verhalten herbeigeführt worden sind (vgl. Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Beschluss vom 26. Mai 2003 - 12 B 99.2576 , juris).
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