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   VGH Bayern, 27.09.2005 - 12 BV 03.1439   

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https://dejure.org/2005,19858
VGH Bayern, 27.09.2005 - 12 BV 03.1439 (https://dejure.org/2005,19858)
VGH Bayern, Entscheidung vom 27.09.2005 - 12 BV 03.1439 (https://dejure.org/2005,19858)
VGH Bayern, Entscheidung vom 27. September 2005 - 12 BV 03.1439 (https://dejure.org/2005,19858)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Bewilligung von Hilfe zum Lebensunterhalt als Darlehen; Pflicht zum Einsatz einer Kapitallebensversicherung mit ihrem Rückkaufswert im Rahmen der Bewilligung von Sozialhilfe; Miteigentumsanteil an einer von den Eltern bewohnten Eigentumswohnung als verwertbares Vermögen; ...

  • Judicialis

    BSHG § 88 Abs. 1; ; BSHG § 88 Abs. 3; ; BSHG § 89

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 13.05.2004 - 5 C 3.03

    Angemessene Alterssicherung, Schutz vor Vermögenseinsatz im Rahmen der Hilfe zum

    Auszug aus VGH Bayern, 27.09.2005 - 12 BV 03.1439
    Danach ist der Einsatz einer Kapitallebensversicherung mit ihrem Rückkaufswert im Rahmen der Hilfe zum Lebensunterhalt nicht zu beanstanden, auch wenn sie vom Hilfesuchenden zur Alterssicherung bestimmt ist, er aber über das Kapital aus der Versicherung jederzeit frei verfügen kann (vgl. BVerwG vom 13.5.2004 BVerwGE 121, 34 = DVBl 2005, 376).
  • BFH, 26.11.1998 - IV R 39/98

    Vorbehaltsnießbrauch und wirtschaftliches Eigentum

    Auszug aus VGH Bayern, 27.09.2005 - 12 BV 03.1439
    Solche Veräußerungsverbote führen, auch wenn dem Eigentümer zugleich infolge der Einräumung eines Nießbrauchs die Nutzung verwehrt ist, nicht dazu, dass das betroffene Wirtschaftsgut nicht dem rechtlichen Eigentümer zuzurechnen wäre (siehe für das Steuerrecht: BFH vom 26.11.1998 BFHE 187, 390).
  • BVerwG, 17.10.1974 - V C 50.73

    Begriff des kleinen Hausgrundstücks sowie Gewährung von Sozialhilfe in Form eines

    Auszug aus VGH Bayern, 27.09.2005 - 12 BV 03.1439
    Zu erörtern sei lediglich, ob der Hilfesuchende nach der Härtevorschrift von jeder Form der Verwertung des Anwesens freizustellen sei (BVerwG vom 26.10.1989 FEVS 39, 1; vom 17.10.1974 BVerwGE 47, 103).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 30.08.2007 - L 7 (12) AS 8/07

    Grundsicherung für Arbeitssuchende

    Die gegenteilige Auffassung, die in der verwaltungsgerichtlichen Rechtsprechung zum alten Bundessozialhilfegesetz zum Teil vertreten wurde (VGH Bayern vom 27.09.2005, 12 BV 03.1439, FEVS 57, 374) und auf die sich auch die Beklagte beruft, überzeugt nicht.
  • LSG Berlin-Brandenburg, 05.04.2006 - L 23 B 19/06

    Sozialhilfe - einstweiliger Rechtsschutz - Anordnungsgrund - Vermögenseinsatz -

    § 90 Abs. 3 SGB XII hat nicht den Zweck, einem Bedürftigen die Vermögensbildung zu ermöglichen (vgl. zu § 88 Abs. 3 BSHG: Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Urteil vom 27. September 2005, 12 BV 03.1439, zitiert nach juris).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 26.11.2008 - 12 A 2391/06
    Da die mit der Überweisung des Beigeladenen von 4.000 EUR beabsichtigte Zweckverfolgung postwendend durch Begleichung der vorgenannten Rechnung mittels Überweisung von 3.501,74 EUR umgesetzt worden ist und der mit dem Zufluss verfolgte Zweck insoweit keines Schutzes mehr bedurfte, vgl. zur Maßgeblichkeit der Zweckbindung etwa: BayVGH, Urteil vom 27. September 2005 - 12 BV 03.1439 -, FEVS 57, 374, mit Hinweis auf BVerwG, Urteil vom 13. Mai 2004 - 5 C 3.03 -, BVerwGE 121, 34; OVG NRW, Beschluss vom 5. Februar 2008 - 12 A 1147/06 -, kann für die Frage, ob der Vermögenseinsatz i. S. v. § 88 Abs. 3 BSHG für Frau W. eine Härte bedeutet hätte, lediglich noch auf den in ihrem Bankguthaben verbliebenen, überschießenden Betrag von 498, 26 EUR ( 4.000 EUR ./. 3.501,74 EUR) abgestellt werden.
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