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   VGH Bayern, 10.05.2006 - 12 BV 06.320   

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https://dejure.org/2006,18103
VGH Bayern, 10.05.2006 - 12 BV 06.320 (https://dejure.org/2006,18103)
VGH Bayern, Entscheidung vom 10.05.2006 - 12 BV 06.320 (https://dejure.org/2006,18103)
VGH Bayern, Entscheidung vom 10. Mai 2006 - 12 BV 06.320 (https://dejure.org/2006,18103)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Übernahme der Kosten für durchgeführte Ganzkörpermassagen mit sexueller Komponente; Befriedigung des sexuellen Bedürfnisses zur Ermöglichung oder Erleichterung der Teilnahme am Leben in der Gemeinschaft; Massagen als Leistungen der Eingliederungshilfe; ...

  • Judicialis

    BSHG § 4 Abs. 2; ; BSHG § 11; ; BSHG § 12 Abs. 1; ; BSHG § 22 Abs. 1; ; BSHG § 39 Abs. 1; ; BSHG § 39 Abs. 3; ; BSHG § 68; ; SGB IX § 2 Abs. 1 Satz 1

  • RA Kotz

    Eingliederungshilfe: Leistungen zur Befriedigung sexueller Bedürfnisse

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 30.11.1966 - V C 29.66

    Verwaltungsgerichtliche Nachprüfung des Begehrens auf Hilfe zum Lebensunterhalt -

    Auszug aus VGH Bayern, 10.05.2006 - 12 BV 06.320
    Maßgeblicher Zeitpunkt für die Beurteilung der Sach- und Rechtslage ist im Sozialhilferecht derjenige der letzten behördlichen Entscheidung (BVerwGE 25, 307; 38, 299), hier des Widerspruchsbescheids vom 28. November 2003, so dass im vorliegenden Fall noch das Bundessozialhilfegesetz i.d.F. der Bekanntmachung vom 23. März 1994 (BGBl I S. 646), geändert durch Gesetz vom 23.12.2002 (BGBl I S. 4621), Anwendung findet.
  • OVG Hamburg, 21.12.1990 - Bf IV 110/89

    Sozialhilfe; Notwendiger Lebensunterhalt; Kondombedarf; Gleitcremebedarf;

    Auszug aus VGH Bayern, 10.05.2006 - 12 BV 06.320
    Die Kosten der streitigen Ganzkörpermassagen mit sexueller Komponente gehören zu den allgemeinen Aufwendungen für das Sexualleben, das zu den Grundbedürfnissen des menschlichen Daseins gehört (OVG Hamburg vom 21.12.1990 Az. Bf IV 110/89 (juris) m.w.N., insoweit bestätigt durch BVerwG vom 19.5.1994, FEVS 45, 146).
  • BVerwG, 19.05.1994 - 5 C 21.91

    Übernahme der Kosten für Kondome durch Sozialhilfe

    Auszug aus VGH Bayern, 10.05.2006 - 12 BV 06.320
    Die Kosten der streitigen Ganzkörpermassagen mit sexueller Komponente gehören zu den allgemeinen Aufwendungen für das Sexualleben, das zu den Grundbedürfnissen des menschlichen Daseins gehört (OVG Hamburg vom 21.12.1990 Az. Bf IV 110/89 (juris) m.w.N., insoweit bestätigt durch BVerwG vom 19.5.1994, FEVS 45, 146).
  • BVerwG, 29.09.1971 - V C 110.70

    Zulässigkeit einer Klage auf Hilfe zum Lebensunterhalt - Verpflichtung des

    Auszug aus VGH Bayern, 10.05.2006 - 12 BV 06.320
    Maßgeblicher Zeitpunkt für die Beurteilung der Sach- und Rechtslage ist im Sozialhilferecht derjenige der letzten behördlichen Entscheidung (BVerwGE 25, 307; 38, 299), hier des Widerspruchsbescheids vom 28. November 2003, so dass im vorliegenden Fall noch das Bundessozialhilfegesetz i.d.F. der Bekanntmachung vom 23. März 1994 (BGBl I S. 646), geändert durch Gesetz vom 23.12.2002 (BGBl I S. 4621), Anwendung findet.
  • BSG, 10.05.2005 - B 1 KR 25/03 R

    Krankenversicherung - Arzneimittel

    Auszug aus VGH Bayern, 10.05.2006 - 12 BV 06.320
    Danach wird die Versorgung selbst mit Medikamenten zur Befriedigung sexueller Bedürfnisse, die krankheitshalber beeinträchtigt sind, eingeschränkt, was verfassungsrechtlich unbedenklich ist (vgl. BSG vom 10.5.2005, BSGE 94, 302).
  • SG Hannover, 11.07.2022 - S 58 U 134/18

    Gewährung eines persönlichen Budgets für die Inanspruchnahme von Sexualbegleitung

    Die von dem Bayerischen Verwaltungsgerichtshof vertretene entgegenstehende Auffassung (Urteil vom 10.5.2006 - 12 BV 06.320) - der sich die Beklagte angeschlossen hat -, ein Anspruch auf Ganzkörpermassagen zur Befriedigung des sexuellen Bedürfnisses bestehe nicht, "weil die Befriedigung eines sexuellen Bedürfnisses (...) nicht die Teilnahme am Leben in der Gemeinschaft" ermögliche oder erleichtere, weil die Massagen ausschließlich in einem von der Außenwelt abgesonderten, geschützten Intimbereich stattfänden und keinerlei Kontakte nach außen vermittelten, trifft nach Ansicht des Gerichts so pauschal nicht zu und ist auch nicht auf andere Bereiche der Sexualassistenz zu übertragen.
  • LSG Bayern, 06.02.2020 - L 8 SO 163/17

    Keine erotischen Ganzkörpermassagen zu Lasten der Grundsicherung

    Ob ein Anspruch auf Eingliederungshilfe im Ergebnis dennoch nicht infrage kommt, weil durch die begehrten Ganzkörpermassagen die Aufgabe der Eingliederungshilfe nicht erfüllt werden kann (vgl. hierzu BayVGH, Urteil vom 17.11.2005 - 12 BV 06.320 - juris), ist unerheblich.
  • LSG Thüringen, 22.12.2008 - L 1 SO 619/08

    Anspruch auf Sozialhilfe, Finanzierung von Hausbesuchen einer Prostituierten im

    Ferner ist bereits entschieden worden, dass durch "Ganzkörpermassagen mit sexueller Komponente" bei einem Schwerstbehinderten die Aufgabe der Eingliederungshilfe, unter anderem seine Eingliederung in die Gesellschaft zu fördern, nicht erfüllt werden kann; die Kosten einer solchen Massage gehörten zu den allgemeinen Aufwendungen für das Sexualleben, das zu den Grundbedürfnissen des menschlichen Daseins gehöre; die Aufwendungen für derartige Maßnahmen seien aus der Regelsatzhilfe zu decken (vgl. Bayerischer VerwGH vom 10. Mai 2006, Az.: 12 BV 06.320).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 14.01.2019 - L 8 SO 102/16
    Dies hat der Bayerische VGH im Urteil vom 10. Mai 2006 ( 12 BV 06.320 juris Rn. 23), der im Falle der dort begehrten "Ganzkörpermassage mit sexueller Komponente" für einen fast vollständig gelähmten Kläger eine abweichende Bemessung der laufenden Leistungen zum Lebensunterhalt allerdings nach dem damals noch geltenden BSHG in Betracht gezogen hat, nicht berücksichtigt.

    Soweit sich die Rechtsprechung mit Fällen einer Sexualassistenz befasst hat, wird ein Anspruch auf Eingliederungshilfe ebenfalls verneint (vgl. die Entscheidungen des LSG Thüringen vom 22. Dezember 2008 - L 1 SO 619/08 ER juris und des Bayerischen VGH vom 10. Mai 2006, a.a.O.).

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 29.07.2015 - L 8 SO 15/15
    Er bezieht sich ergänzend auf ein Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs (VGH) vom 10. Mai 2006 (12 BV 06.320, juris).
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