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AG Mülheim/Ruhr, 29.03.2012 - 12 C 1134/11 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Aufklärungspflichten eines Rechtsanwalts gegenüber dem Auftraggeber hinsichtlich der Höhe seiner Gebühren im Falle einer wirtschaftlichen Sinnlosigkeit des Begehrens auf Grund der Höhe der Gebühren
- Wolters Kluwer
Aufklärungspflichten eines Rechtsanwalts gegenüber dem Auftraggeber hinsichtlich der Höhe seiner Gebühren im Falle einer wirtschaftlichen Sinnlosigkeit des Begehrens auf Grund der Höhe der Gebühren
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Mülheim/Ruhr, 29.03.2012 - 12 C 1134/11
- LG Duisburg, 12.10.2012 - 7 S 51/12
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (2)
- AG Reinbek, 21.12.2011 - 5 C 523/11
Wenn die Abwehr der Filesharing-Abmahnung zur Kostenfalle wird / Streitwert für …
Auszug aus AG Mülheim/Ruhr, 29.03.2012 - 12 C 1134/11
Mit der Rechtsauffassung des Amtsgerichts Reinbek - 5 C 523/11 -, Urteil vom 21.12.2011, geht das Gericht davon aus, dass insofern ein Mandant, der sich mit einer Schadenersatzforderung von 750, 00 EUR ausgesetzt sieht und dann über 2.500,00 EUR Honorar dafür zahlen soll, dass er diese Schadenersatzforderung nicht zahlt, "vom Regen in die Traufe" kommt. - BGH, 24.05.2007 - IX ZR 89/06
Anwaltsregress - Aufklärungspflichten eines Rechtsanwalts hinsichtlich der Höhe …
Auszug aus AG Mülheim/Ruhr, 29.03.2012 - 12 C 1134/11
Nach höchstrichterlicher Rechtsprechung (BGH, Urteil vom 24.5.2007, IX ZR 89/06) kann sich aus besonderen Umständen des Einzelfalls nach Treu und Glauben eine Pflicht des Rechtsanwalts ergeben, auch ohne Frage des Auftraggebers diesen über die voraussichtliche Höhe seiner Vergütung zu belehren, etwa wenn die Höhe der vom Auftraggeber zu zahlenden Gebühren das von ihm verfolgte Ziel wirtschaftlich sinnlos macht.
- LG Duisburg, 12.10.2012 - 7 S 51/12
Umfang der anwaltlichen Aufklärungspflicht über die Höhe der zu erwartenden …
Auf die Berufung der Klägerin wird das am 29.03.2012 verkündete Urteil des Amtsgerichts Mülheim an der Ruhr (12 C 1134/11) teilweise abgeändert und insgesamt wie folgt neu gefasst:.