Rechtsprechung
   AG Mülheim/Ruhr, 29.03.2012 - 12 C 1134/11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,35630
AG Mülheim/Ruhr, 29.03.2012 - 12 C 1134/11 (https://dejure.org/2012,35630)
AG Mülheim/Ruhr, Entscheidung vom 29.03.2012 - 12 C 1134/11 (https://dejure.org/2012,35630)
AG Mülheim/Ruhr, Entscheidung vom 29. März 2012 - 12 C 1134/11 (https://dejure.org/2012,35630)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2012,35630) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Aufklärungspflichten eines Rechtsanwalts gegenüber dem Auftraggeber hinsichtlich der Höhe seiner Gebühren im Falle einer wirtschaftlichen Sinnlosigkeit des Begehrens auf Grund der Höhe der Gebühren

  • Wolters Kluwer

    Aufklärungspflichten eines Rechtsanwalts gegenüber dem Auftraggeber hinsichtlich der Höhe seiner Gebühren im Falle einer wirtschaftlichen Sinnlosigkeit des Begehrens auf Grund der Höhe der Gebühren

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • AG Reinbek, 21.12.2011 - 5 C 523/11

    Wenn die Abwehr der Filesharing-Abmahnung zur Kostenfalle wird / Streitwert für

    Auszug aus AG Mülheim/Ruhr, 29.03.2012 - 12 C 1134/11
    Mit der Rechtsauffassung des Amtsgerichts Reinbek - 5 C 523/11 -, Urteil vom 21.12.2011, geht das Gericht davon aus, dass insofern ein Mandant, der sich mit einer Schadenersatzforderung von 750, 00 EUR ausgesetzt sieht und dann über 2.500,00 EUR Honorar dafür zahlen soll, dass er diese Schadenersatzforderung nicht zahlt, "vom Regen in die Traufe" kommt.
  • BGH, 24.05.2007 - IX ZR 89/06

    Anwaltsregress - Aufklärungspflichten eines Rechtsanwalts hinsichtlich der Höhe

    Auszug aus AG Mülheim/Ruhr, 29.03.2012 - 12 C 1134/11
    Nach höchstrichterlicher Rechtsprechung (BGH, Urteil vom 24.5.2007, IX ZR 89/06) kann sich aus besonderen Umständen des Einzelfalls nach Treu und Glauben eine Pflicht des Rechtsanwalts ergeben, auch ohne Frage des Auftraggebers diesen über die voraussichtliche Höhe seiner Vergütung zu belehren, etwa wenn die Höhe der vom Auftraggeber zu zahlenden Gebühren das von ihm verfolgte Ziel wirtschaftlich sinnlos macht.
  • LG Duisburg, 12.10.2012 - 7 S 51/12

    Umfang der anwaltlichen Aufklärungspflicht über die Höhe der zu erwartenden

    Auf die Berufung der Klägerin wird das am 29.03.2012 verkündete Urteil des Amtsgerichts Mülheim an der Ruhr (12 C 1134/11) teilweise abgeändert und insgesamt wie folgt neu gefasst:.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht