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AG Coburg, 07.11.2012 - 12 C 179/12 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
Wird zitiert von ... (6) Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 17.12.1985 - VI ZR 244/84
Begriff der personenbezogenen Daten des Gesellschafters/Geschäftsführers; …
Auszug aus AG Coburg, 07.11.2012 - 12 C 179/12
Nur wenn diese am Verhältnismäßigkeitsgrundsatz ausgerichtete Abwägung, die die datenverarbeitende Stelle vorzunehmen hat, keinen Grund zu der Annahme bietet, dass die Speicherung der in Frage stehenden Daten zu dem damit verfolgten Zweck schutzwürdige Belange des Betroffenen beeinträchtigt, ist die Speicherung zulässig (BGH NJW 1986, 2505). - BGH, 22.05.1984 - VI ZR 105/82
Anspruch auf Bekanntgabe der Übermittlung personenbezogener Daten; Anspruch eines …
- AG Kassel, 07.05.2013 - 435 C 584/13
Kfz-Versicherung: Speicherung der Daten von Verkehrsunfällen im Hinweis- und …
Hierbei handelt es sich nicht mehr um einen nicht unverhältnismäßigen Aufwand (a.A. scheinbar AG Coburg, Urteil v. 07.11.2012 - 12 C 179/12, jedoch ohne nähere Begründung). - AG Hannover, 06.02.2014 - 451 C 10588/13
Verkehrsunfall - Löschungsanspruch des Geschädigten bei Datenspeicherung bei HIS
Eine solche stellt auch das HIS da (vgl. AG Coburg, Urteil vom 07.11.2012, AZ. 12 C 179/12, Randnr. 15, zitiert nach juris).Erhebliche Unannehmlichkeiten für den Kläger sind dabei nicht zu erwarten und geringe Verzögerungen hinzunehmen (vgl. AG Coburg, Urteil vom 07.11.2012, AZ. 12 C 179/12, Randziff. 18, zitiert nach juris).
- OLG Frankfurt, 19.10.2018 - 25 W 35/18
Kosten für die Beauftragung eines Detektivs als Kosten des Rechtsstreits
Hingegen hat die Versicherungswirtschaft ein berechtigtes Interesse daran, die erhobenen Daten zu speichern und gegebenenfalls an angeschlossene Versicherungsunternehmen weiterzuleiten, denn das Hinweis- und Informationssystem dient dem Interesse der Versichertengemeinschaft, eine unberechtigte Inanspruchnahme von Kfz-Haftpflicht- bzw. Kfz-Kaskoversicherungen einzudämmen (vgl. nur AG Kassel, ZD 2014, 90, 91; AG Düsseldorf, Urteil vom 26.06.2013 - 23 C 1351/13; AG Hannover, Urteil vom 06.02.2014 - 451 C 10588/13; AG Coburg, Urteil vom 07.11.2012 - 12 C 179/12, jeweils zitiert nach juris).
- AG Kassel, 21.03.2013 - 435 C 564/13 Hierbei handelt es sich nicht mehr um einen nicht unverhältnismäßigen Aufwand (a.A. scheinbar AG Coburg, Urteil v. 07.11.2012 - 12 C 179/12, jedoch ohne nähere Begründung).
- AG Düsseldorf, 26.06.2013 - 23 C 1351/13 Hierbei handelt es sich nicht mehr um einen nicht unverhältnismäßigen Aufwand (a.A. scheinbar AG Coburg, Urteil v. 07.11.2012 - 12 C 179/12, jedoch ohne nähere Begründung).
- AG Bonn, 23.07.2013 - 109 C 52/13 Angesichts des Umstandes, dass eine Vielzahl an Meldungen im Zusammenhang mit Abrechnungen auf Totalschadenbasis an das HIS-System erfolgen, jedoch nur in einer ganz geringen Anzahl der Fälle tatsächlich und erst nachträglich der Verdacht von Betrügereien aufkommen kann, ist eine Beeinträchtigung des Klägers nicht zu besorgen (vgl. Amtsgericht Coburg, Urteil v. 07.11.2012 - Aktz. 12 C 179/12).