Rechtsprechung
AG Hamburg, 31.10.2016 - 12 C 196/16 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (4)
- Justiz Hamburg
§ 355 Abs 1 BGB, § 355 Abs 3 BGB, § 356 Abs 5 BGB, § 357 Abs 1 BGB, § 357 Abs 8 BGB
Online-Partnerschaftsvermittlungsvertrag: Wertersatz nach Widerruf - RA Kotz
Online-Partnerschaftsvermittlung: Wertersatz nach Vertragswiderruf
- rabüro.de
Wertersatz bei Widerruf eines Partnerschaftsvermittlungsvertrages ist nach der Dauer der Mitgliedschaft zu berechnen
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Hamburg, 31.10.2016 - 12 C 196/16
- AG Hamburg, 16.01.2017 - 12 C 196/16
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (4)
- LG Hamburg, 22.07.2014 - 406 HKO 66/14
Gesetzwidrige Höhe des Wertersatzes bei ausgeübtem Widerrufsrecht - Parship
Auszug aus AG Hamburg, 31.10.2016 - 12 C 196/16
Die von Beklagtenseite gewählte Berechnungsart führt demgegenüber zu einer gesetzwidrigen Entwertung des Widerrufsrechtes, wenn sie dem Verbraucher, der beispielsweise bereits sieben Absagen erhalten hat, dafür 75 % des vereinbarten Entgeltes in Rechnung stellt (LG Hamburg, VuR 2014, 436). - OLG Hamburg, 02.03.2017 - 3 U 122/14
Reuegeld - Wettbewerbsverstoß im Internet: Irreführende Angaben zum Wertersatz …
Auszug aus AG Hamburg, 31.10.2016 - 12 C 196/16
Die Frage der Höhe des Wertersatzes bei Widerruf von Partnerschaftsvermittlungsverträgen ist Gegenstand des beim OLG Hamburg in anhängigen Verfahrens 3 U 122/14 und gerichtsbekannt zahlreicher Rechtsstreitigkeiten. - BGH, 15.04.2010 - III ZR 218/09
Partnervermittlungsvertrag: Widerruf eines in einer Haustürsituation …
Auszug aus AG Hamburg, 31.10.2016 - 12 C 196/16
Der vom Verbraucher im Falle des Widerrufs für bereits in Anspruch genommene Dienstleistungen zu zahlende Wertersatz bemisst sich nach dem objektiven Wert der empfangenen Leistung, begrenzt durch das vertraglich vereinbarte Entgelt (BGHZ 185, 192). - BGH, 25.10.2007 - III ZR 91/07
Rechtsfolgen der Übersendung einer Rechnung mit einseitiger Bestimmung des …
Auszug aus AG Hamburg, 31.10.2016 - 12 C 196/16
Eine verzugsbegründende Mahnung setzt "eine eindeutige und bestimmte Aufforderung" voraus, "mit der der Gläubiger unzweideutig zum Ausdruck bringt, dass er die geschuldete Leistung verlangt" (BGH NJW 2008, 50).
Rechtsprechung
AG Hamburg, 16.01.2017 - 12 C 196/16 |
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Verfahrensgang
- AG Hamburg, 31.10.2016 - 12 C 196/16
- AG Hamburg, 16.01.2017 - 12 C 196/16