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AG Rheinberg, 20.07.2009 - 12 C 498/08 |
Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Voraussetzungen für das Recht auf außerordentliche Kündigung eines Mietvertrages im Falle vertraglichen Ausschlusses der ordentlichen Kündigung wegen wiederholter Weigerung der Mieter zur Zahlung einer vertraglich vereinbarten Kaution; Rechtsfolgen einer unklaren ...
Verfahrensgang
- AG Rheinberg, 20.07.2009 - 12 C 498/08
- LG Kleve, 25.03.2010 - 6 S 129/09
- BGH, 13.10.2010 - VIII ZR 98/10
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 06.04.2005 - VIII ZR 27/04
Formularmäßige Vereinbarung eines Kündigungsverzichts in einem Mietvertrag
Auszug aus AG Rheinberg, 20.07.2009 - 12 C 498/08
So liegen dann AGB im Sinne der §§ 305 ff BGB vor, wenn vorgedruckter Vertragstext, der von einer Partei zur Verfügung gestellt wurde, verwendet wird (…Palandt/ Grüneberg, 68. Auflage 2009, § 305 Rn. 29), wobei allein eine abweichenden Schriftart er Einfügungen für eine abweichende Einordnung der Klausel nicht ausreichend ist (BGH VIII ZR 27/04, Urteil vom 06.04.2005, veröffentlicht bei www.[...].de , Rn.15).Die getroffene vertragliche Vereinbarung ist nicht deshalb unwirksam, weil die vereinbarte Frist den Zeitraum von 4 Jahren übersteigt, für den der BGH einen Verzicht auf die ordentliche Kündigung durch formularmäßige Klausel in der Regel äußerstenfalls für möglich gehalten hat (BGH VIII ZR 27/04,Urteil vom 06.04.2005, zitiert bei www.[...].de), da es sich bei der entsprechenden Klausel gerade nicht um eine formularmäßige Bestimmung des Mietvertrages handelt.