Rechtsprechung
   OVG Nordrhein-Westfalen, 27.01.2010 - 12 E 1110/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,5561
OVG Nordrhein-Westfalen, 27.01.2010 - 12 E 1110/09 (https://dejure.org/2010,5561)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 27.01.2010 - 12 E 1110/09 (https://dejure.org/2010,5561)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 27. Januar 2010 - 12 E 1110/09 (https://dejure.org/2010,5561)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2010,5561) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Bestimmung des Gegenstandswerts in einem verwaltungsgerichtlichen Verfahren im Zusammenhang mit einen Streit über Jugendhilfeleistungen; Zulässigkeit der Änderung eines Gegenstandswertes ohne eine entsprechende Beschwerde des Auftraggebers oder der Bundeskasse oder der ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Bestimmung des Gegenstandswerts in einem verwaltungsgerichtlichen Verfahren im Zusammenhang mit einen Streit über Jugendhilfeleistungen; Zulässigkeit der Änderung eines Gegenstandswertes ohne eine entsprechende Beschwerde des Auftraggebers oder der Bundeskasse oder der ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (7)

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 16.09.2008 - 12 E 1090/08
    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 27.01.2010 - 12 E 1110/09
    - 12 E 1090/08 , jeweils m.w.N., wie sie auch Ziffer 21.1 des Streitwertkatalogs für die Verwaltungsgerichtsbarkeit in der Fassung der am 7./8. Juli 2004 in Leipzig beschlossenen Änderungen entspricht (siehe etwa: Kopp/Schenke, VwGO, 16. Aufl. 2009, Anhang § 164 Rdnr. 14) nicht nach dem Jahresbetrag der geforderten Leistung als Höchstgrenze, sondern nach sämtlichen im darüber hinausgehenden streitbefangenen Zeitraum geltend gemachten Hilfen ausgerichtet hat, führt dies zu Gunsten der Beschwerdeführer ohnehin schon zu einem den zutreffenden Gegenstandswert deutlich übersteigenden und damit zu hohen Wert.
  • BVerwG, 29.09.1971 - V C 110.70

    Zulässigkeit einer Klage auf Hilfe zum Lebensunterhalt - Verpflichtung des

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 27.01.2010 - 12 E 1110/09
    vgl. insoweit zur Sozialhilfesachen schon: BVerwG, Urteil vom 29. September 1971 - V C 110/70 -, BVerwGE 38, 299, juris.
  • OVG Sachsen-Anhalt, 21.11.2006 - 3 O 208/06

    Pflegegeld nach SGB VIII, Gegenstandswertfestsetzung

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 27.01.2010 - 12 E 1110/09
    vgl. etwa OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 21. November 2006 - 3 O 208/06 -, juris; OVG NRW, Beschluss vom 6. April 2001 - 16 E 152/01 -, FEVS 53, 68, juris; Beschluss vom 31. März 2005.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 20.07.2015 - 12 A 1693/14

    Erstattung von Aufwendungen zur Alterssicherung wegen Betreuung der Pflegekinder

    vgl. OVG NRW, Beschlüsse vom 5. November 2010 - 12 E 1159/10 - und vom 27. Januar 2010 - 12 E 1110/09 - VG des Saarlandes, Urteil vom 20. März 2009 - 11 K 825/07 -, juris; VG Köln, Urteil vom 20. Dezember 2007 - 26 K 4302/06 -, juris.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 23.03.2011 - 12 E 288/11

    Anspruch auf zusätzliche Berücksichtigung aufgelaufener Rückstände bei der

    OVG NRW, Beschlüsse vom 27. Januar 2010 - 12 E 1110/09 - und vom 11. Juli 2008 - 12 E 897/08 -, Juris, m.w.N. und umfassender Begründung.

    OVG NRW, Beschlüsse vom 27. Januar 2010 - 12 E 1110/09 - und vom 11. Juli 2008 - 12 E 897/08 -, Juris, m.w.N.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 14.04.2011 - 12 E 943/10

    Bestimmung des Gegenstandswerts im Streit über Ansprüchen auf Erfüllung einer

    vgl. OVG NRW, Beschlüsse vom 27. Januar 2010 - 12 E 1110/09 - und vom 11. Juli 2008 - 12 E 897/08 -, juris, m.w.N. und umfassender Begründung.

    vgl. OVG NRW, Beschlüsse vom 23. März 2011 - 12 E 288/11 und 289/11 -, vom 27. Januar 2010 - 12 E 1110/09 - und vom 11. Juli 2008 - 12 E 897/08 -, juris, m.w.N.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 16.03.2010 - 12 E 58/10

    Beschwerde des Rechtsanwalts "im Namen und mit Vollmacht des Beschwerdeführers"

    OVG NRW, Beschlüsse vom 27. Januar 2010 - 12 E 1110/09 - und vom 11. Juli 2008 - 12 E 897/08 -, Juris, m.w.N. und umfassender Begründung.

    OVG NRW, Beschlüsse vom 27. Januar 2010 - 12 E 1110/09 - und vom 11. Juli 2008 - 12 E 897/08 -, Juris, m.w.N.

  • VG Aachen, 28.07.2014 - 2 K 1679/12

    Selbstbeschaffung; Vollzeitpflege; Erziehungsstelle; Reittherapie

    Gegenstand der gerichtlichen Nachprüfung ist bei Verpflichtungsklagen in Jugendhilfesachen regelmäßig nur der Zeitraum bis zur letzten behördlichen Entscheidung; eine sich über diesen Zeitraum hinaus erstreckende Klage ist als unzulässig abzuweisen, vgl. etwa BVerwG, Urteil vom 26. November 1981 - 5 C 56/80 -, juris; OVG NRW, Beschluss vom 27. Januar 2010 - 12 E 1110/09 -, juris, Rz. 18; für den Bereich der Sozialhilfe bereits BVerwG, Urteile v. 29. September 1971 - 5C 110/70 - und vom 25. März 1993 - 5 C 45/91, jeweils juris; VG Oldenburg, Urteil vom 27. Mai 2014 - 13 A 476/13 -, juris.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 23.10.2014 - 12 E 1135/14

    Heraufsetzung des Gegenstandswertes der anwaltlichen Tätigkeit im

    Schon zur analogen Anwendung des § 42 Abs. 1 Satz 1 GKG, an dessen Stelle § 51 Abs. 1 Satz 1 FamGKG getreten ist, hat der Senat ausgeführt, vgl. Beschlüsse vom 11. Juli 2008 - 12 E 897/08 -, vom 27. Januar 2010 - 12 E 1110/09 -, vom 5. November 2010 - 12 E 1159/10 - und vom 23. März 2011 - 12 E 288/11 -, dass es - was hier entsprechend zu gelten hat - nicht angeht, den Zwölfmonatszeitraum etwa bei Bescheiden, die eine Heranziehung zu an die Stelle von Unterhaltsleistungen tretenden Kostenbeiträgen für Zeiten vor ihrem Erlass regeln, erst mit ihrem Erlass beginnen zu lassen oder die insoweit maßgebliche Zäsur mit der Einreichung der Klage anzusetzen und die in dem Bescheid für Zeiten vor seinem Erlass festgesetzten Kostenbeiträge oder "die bei Einreichung der Klage fälligen Beträge" dem so ermittelten Streitwert in entsprechender Anwendung des § 42 Abs. 5 Satz 1 Halbsatz 1 GKG, der dem heutigen § 51 Abs. 2 Satz 1 FamGKG entspricht, hinzuzurechnen.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 22.08.2014 - 12 E 867/14
    Schon zur analogen Anwendung des § 42 Abs. 1 Satz 1 GKG, an dessen Stelle § 51 Abs. 1 Satz 1 FamGKG getreten ist, hat der Senat ausgeführt, vgl. Beschlüsse vom 11. Juli 2008 - 12 E 897/08 -, vom 27. Januar 2010 - 12 E 1110/09 -, vom 5. November 2010 - 12 E 1159/10 - und vom 23. März 2011 - 12 E 288/11 -, dass es nicht angeht, den Zwölfmonatszeitraum bei Bescheiden, die auch eine Heranziehung für Zeiten vor ihrem Erlass regeln, erst mit ihrem Erlass beginnen zu lassen oder die insoweit maßgebliche Zäsur mit der Einreichung der Klage anzusetzen und die in dem Bescheid für Zeiten vor seinem Erlass festgesetzten Kostenbeiträge oder "die bei Einreichung der Klage fälligen Beträge" dem so ermittelten Streitwert in entsprechender Anwendung des § 42 Abs. 5 Satz 1 Halbsatz 1 GKG, der dem heutigen § 51 Abs. 2 Satz 1 FamGKG entspricht, hinzuzurechnen.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 06.08.2014 - 12 E 766/14

    Bemessung des Streitwerts bei Heranziehung zu einem Kostenbeitrag nach dem SGB

    Schon zur analogen Anwendung des § 42 Abs. 1 Satz 1 GKG, an dessen Stelle § 51 Abs. 1 Satz 1 FamGKG getreten ist, hat der Senat ferner ausgeführt, vgl. Beschlüsse vom 11. Juli 2008 - 12 E 897/08 -, vom 27. Januar 2010 - 12 E 1110/09 -, vom 5. November 2010 - 12 E 1159/10 - und vom 23. März 2011 - 12 E 288/11 -, dass es nicht angeht, den Zwölfmonatszeitraum bei Bescheiden, die auch eine Heranziehung für Zeiten vor ihrem Erlass regeln, erst mit ihrem Erlass beginnen zu lassen oder die insoweit maßgebliche Zäsur mit der Einreichung der Klage anzusetzen und die in dem Bescheid für Zeiten vor seinem Erlass festgesetzten Kostenbeiträge oder "die bei Einreichung der Klage fälligen Beträge" dem so ermittelten Streitwert in entsprechender Anwendung des § 42 Abs. 5 Satz 1 Halbsatz 1 GKG, der dem heutigen § 51 Abs. 2 Satz 1 FamGKG entspricht, hinzuzurechnen.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 12.07.2013 - 12 E 627/13
    - 12 E 1110/09 -vom 16. März 2010.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 11.07.2014 - 12 E 678/14

    Heraufsetzung des Gegenstandswertes der anwaltlichen Tätigkeit im

    Schon zur analoge Anwendung des § 42 Abs. 1 Satz 1 GKG, an dessen Stelle § 51 Abs. 1 Satz 1 FamGKG getreten ist, hat der Senat ferner ausgeführt, vgl. Beschlüsse vom 11. Juli 2008 - 12 E 897/08 -, vom 27. Januar 2010 - 12 E 1110/09 -, vom 5. November 2010 - 12 E 1159/10 - und vom 23. März 2011 - 12 E 288/11 -, dass es nicht angeht, den Zwölfmonatszeitraum bei Bescheiden, die auch eine Heranziehung für Zeiten vor ihrem Erlass regeln, erst mit ihrem Erlass beginnen zu lassen oder die insoweit maßgebliche Zäsur mit der Einreichung der Klage anzusetzen und die in dem Bescheid für Zeiten vor seinem Erlass festgesetzten Kostenbeiträge oder "die bei Einreichung der Klage fälligen Beträge" dem so ermittelten Streitwert in entsprechender Anwendung des § 42 Abs. 5 Satz 1 Halbsatz 1 GKG, der dem heutigen § 51 Abs. 2 Satz 1 FamGKG entspricht, hinzuzurechnen.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 05.11.2010 - 12 E 1159/10

    Ansetzen des Werts der streitigen Leistung, höchstens jedoch des Jahresbetrags

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 10.09.2015 - 12 E 733/15

    Gegenstandswert der anwaltlichen Tätigkeit im Rahmen einer Klage zur

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 09.11.2010 - 12 E 881/10

    Festsetzung des Wertes des Gegenstands einer anwaltlichen Tätigkeit im

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht