Rechtsprechung
   FG Berlin-Brandenburg, 09.03.2011 - 12 K 12267/07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,25472
FG Berlin-Brandenburg, 09.03.2011 - 12 K 12267/07 (https://dejure.org/2011,25472)
FG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 09.03.2011 - 12 K 12267/07 (https://dejure.org/2011,25472)
FG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 09. März 2011 - 12 K 12267/07 (https://dejure.org/2011,25472)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2011,25472) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 4 Abs 4 EStG 2002, § 5 Abs 1 EStG 2002, § 6 Abs 1 Nr 3a Buchst a EStG 2002, § 249 Abs 1 HGB, § 8 Abs 3 S 2 KStG 2002
    Voraussetzungen des Vorliegens verdeckter Gewinnausschüttungen: subjektives Tatbestandsmerkmal des Bewusstseins, Angemessenheit von Darlehenszinsen bei Darlehensgewährung an GmbH - Feststellungslast für Betriebsausgaben - Nachweis einer 0,5 % des garantiebehafteten ...

  • Entscheidungsdatenbank Brandenburg

    § 4 Abs 4 EStG, § 5 Abs 1 EStG, § 6 Abs 1 Nr 3a Buchstabe a EStG, § 249 Abs 1 HGB, 1991 § 8 Abs 3 S 2 KStG
    Voraussetzungen des Vorliegens verdeckter Gewinnausschüttungen; Angemessenheit von Darlehenszinsen bei Darlehensgewährung an GmbH; Feststellungslast für Betriebsausgaben; Nachweis einer 0,5 % des garantiebehafteten Umsatzes übersteigenden Gewährleistungsrückstellung

  • Techniker Krankenkasse
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verdeckte Gewinnausschüttungen wegen der Zahlungen der Beiträge für eine Rückdeckungsversicherung und hoher Zinssätze für Gesellschafterdarlehen; Angemessenheit von Gewährleistungsrückstellungen i. H. v. 1%

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Verdeckte Gewinnausschüttungen wegen der Zahlungen der Beiträge für eine Rückdeckungsversicherung und hoher Zinssätze für Gesellschafterdarlehen - Angemessenheit von Gewährleistungsrückstellungen i. H. v. 1%

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Kapitalgesellschaften: Angemessenheit des Zinssatzes für Gesellschafterdarlehen

Papierfundstellen

  • EFG 2011, 1737
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (7)

  • FG Sachsen, 16.08.2005 - 3 K 1318/02

    Garantierückstellungen eines Bauunternehmens; Angemessenheit von

    Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 09.03.2011 - 12 K 12267/07
    Solche Rückstellungen geben das Risiko künftiger Erlösminderungen an, das einzeln, pauschal oder gemischt erfasst werden kann (Sächsisches FG, Urteil vom 16. August 2005 - 3 K 1318/02, juris, m.w.N.).

    Dabei ist die Höhe der Rückstellung auf den notwendigen Betrag begrenzt (Sächsisches FG, Urteil vom 16. August 2005 - 3 K 1318/02, juris, m.w.N.).

    Dies hat zur Folge, dass einerseits die Verwaltung nicht von vornherein die Bildung einer Pauschalrückstellung für Gewährleistungspflichten auf einen bestimmten Prozentsatz begrenzen darf, andererseits das betreffende Unternehmen eine solche Pauschalrückstellung jedoch auch nicht höher festsetzen darf, als es in Anbetracht des jeweiligen Risikos angemessen erscheint Der Steuerpflichtige, den insoweit die Feststellungslast trifft, ist deshalb verpflichtet, zur Rechtfertigung der von ihm begehrten Rückstellung konkrete Tatsachen darzulegen, soweit das nach den betrieblichen Verhältnissen zumutbar ist (Sächsisches FG, Urteil vom 16. August 2005 - 3 K 1318/02, juris, m.w.N.).

  • BFH, 21.04.2005 - X B 115/04

    Betriebsausgabenabzug bei Begleichung einer Scheinrechnung

    Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 09.03.2011 - 12 K 12267/07
    Die Feststellungslast für das Vorliegen von Betriebsausgaben, also von betrieblich veranlassten Minderungen des Betriebsvermögens, trägt der Steuerpflichtige (BFH-Beschluss vom 21. April 2005 - X B 115/04, juris).

    Die formelle Ordnungsmäßigkeit der Buchführung entfaltet keine Beweiskraft zugunsten der sachlichen Richtigkeit des verbuchten einzelnen Geschäftsvorfalls (zum Ganzen BFH-Beschluss vom 21. April 2005 - X B 115/04, juris).

  • FG Sachsen-Anhalt, 21.02.2008 - 3 K 305/01

    Ansatz einer verdeckten Gewinnausschüttung hinsichtlich der Verzinsung eines von

    Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 09.03.2011 - 12 K 12267/07
    Soweit der BFH in der Vergangenheit für die Frage, was im Verhältnis zwischen Kapitalgesellschaft und Gesellschafter eine angemessene Verzinsung sei, angenommen hat, dass sich im Zweifel Darlehensgläubiger und Darlehensschuldner die Spanne zwischen banküblichen Haben- und Sollzinsen teilen, ist diese Betrachtung angesichts der neueren Rechtsprechung nicht mehr haltbar (zum Ganzen FG des Landes Sachsen-Anhalt, Urteil vom 21. Februar 2008 - 3 K 305/01, juris; vgl. auch Gosch, KStG, Kommentar, 2. Auflage 2009, § 8 Rz. 693).
  • BFH, 28.02.1990 - I R 83/87

    Verdeckte Gewinnausschüttung bei zinsloser Darlehensgewährung an Gesellschafter,

    Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 09.03.2011 - 12 K 12267/07
    Bei der Berechnung der verdeckten Gewinnausschüttung ist von der für den Steuerpflichtigen günstigsten Vergleichsvergütung auszugehen; eine Mittelwertmethode - wie sie der Beklagte unter Bezugnahme auf die Entscheidung des BFH vom 28. Februar 1990 (I R 83/87, BStBl. II 1990, 649) im Ergebnis anwendet - lässt sich § 8 Abs. 3 Satz 2 KStG und dem in diesem Zusammenhang anzustellenden Fremdvergleich nicht entnehmen.
  • FG Hamburg, 23.07.2008 - 2 K 38/07

    Wahrscheinlichkeitsurteil bei pauschalen Gewährleistungsrückstellungen

    Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 09.03.2011 - 12 K 12267/07
    Nach dieser Vorschrift ist zudem - im Einklang mit der bisherigen Rechtsprechung - zu berücksichtigen, dass der Unternehmer erfahrungsgemäß nur hinsichtlich eines Teils der Summe der Gewährleistungsverpflichtungen in Anspruch genommen wird (zum Ganzen FG Hamburg, Urteil vom 23. Juli 2008 - 2 K 38/07, juris, m.w.N.).
  • BFH, 06.04.2005 - I R 15/04

    Konzessionsabgabe einer Versorgungs-GmbH

    Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 09.03.2011 - 12 K 12267/07
    Maßstab für den danach anzuwendenden Fremdvergleich ist die Sorgfalt eines ordentlichen und gewissenhaften Geschäftsleiters (BFH-Urteil vom 06. April 2005 - I R 15/04, Bundessteuerblatt - BStBl. - II 2006, 196, unter II.2. der Gründe m.w.N.).
  • BFH, 29.04.2008 - I R 67/06

    Verdeckte Gewinnausschüttung bei irrtümlicher Annahme einer Leistungspflicht -

    Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 09.03.2011 - 12 K 12267/07
    Die handelnden Personen müssen weder den Tatbestand der verdeckten Gewinnausschüttung kennen noch das Geschehene rechtlich zutreffend würdigen (BFH-Urteil vom 29. April 2008 - I R 67/06, BStBl. II 2011, 55, unter B.III.2.b)aa) der Gründe m.w.N.).
  • FG Schleswig-Holstein, 28.05.2020 - 1 K 67/17

    Nicht angemessene Verzinsung einer auf einem Verrechnungskonto ausgewiesenen

    (2) Soweit in der finanzgerichtlichen Rechtsprechung - unter ausdrücklicher Abweichung vom Margenteilungsgrundsatz - eine Bandbreitenbetrachtung vorgenommen wurde (so das Urteil des FG Sachsen-Anhalt vom 21. Februar 2008 3 K 305/01, zitiert nach juris; und das Urteil des FG Berlin-Brandenburg vom 9. März 2011 12 K 12267/07, EFG 2011, 1737), betrafen die entschiedenen Sachverhalte Darlehensgewährungen der Gesellschafter an ihre Gesellschaft zu Konditionen, die nicht oder nur geringfügig über den maximal möglichen Obergrenzen der Streubreite für Sollzinsen der Banken für Kredite lagen.
  • FG Hamburg, 26.11.2013 - 3 K 81/13

    Rückstellung für ungewisse Verbindlichkeiten - Pauschalrückstellung für

    bbb) Seitens der Rechtsprechung sind pauschale Gewährleistungsrückstellungen gebilligt worden bei einem Bauunternehmen in Höhe von 0, 5% bis 1% des garantiebehafteten Jahresumsatzes (0,5%: Urteil des FG Berlin-Brandenburg vom 09.03.2011 12 K 12267/07, EFG 2011, 1737; Urteil des Sächsischen FG vom 16.08.2005 3 K 1318/02, juris; Urteil des FG Köln vom 29.05.2002 14 K 1483/96, DStRE 2005, 861, nachfolgend bestätigt durch BFH-Beschluss vom 06.05.2003 VIII B 163/02 BFH/NV 2003, 1313; 1%: Urteil des FG des Landes Brandenburg vom 14.01.2004 2 K 2190/02, EFG 2004, 638), bei einem Unternehmen, das auf der Grundlage einer vorgegebenen Konstruktionszeichnung einen Prototypen fertigte, in Höhe von 2% aller Nettoumsätze (Urteil des FG Hamburg vom 23.07.2008 2 K 38/07, juris) sowie bei einem Unternehmen, das begeh- und befahrbare Beläge für Bauten herstellte, in Höhe von 3% des Jahresumsatzes (BFH-Urteil vom 07.10.1982 IV R 39/80, BFHE 137, 25, BStBl II 1983, 104).
  • FG Berlin-Brandenburg, 08.01.2019 - 6 K 6121/17

    Zur Bildung von Rückstellungen im Zusammenhang mit Bauleistungen - Keine

    Der Steuerpflichtige, den insoweit die Feststellungslast trifft, ist deshalb verpflichtet, zur Rechtfertigung der von ihm begehrten Rückstellung konkrete Tatsachen darzulegen, soweit das nach den betrieblichen Verhältnissen zumutbar ist (Finanzgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom 9. März 2011 - 12 K 12267/07, EFG 2011, 1737, m.w.N.).
  • FG Köln, 30.11.2016 - 10 K 3427/15

    Anerkennung von Aufwendungen für Fremdleistungen eines Unternehmens und der

    Bei unklaren oder zweifelhaften Verhältnissen muss er insbesondere auch nachweisen, dass tatsächlich Leistungen an ihn erbracht und diese von ihm vergütet worden sind sowie dass der Vorgang betrieblich veranlasst war (vgl. FG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 09.03.2011 - 12 K 12267/07, EFG 2011, 670).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht