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   FG Berlin-Brandenburg, 22.06.2011 - 12 K 12274/09   

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https://dejure.org/2011,22642
FG Berlin-Brandenburg, 22.06.2011 - 12 K 12274/09 (https://dejure.org/2011,22642)
FG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 22.06.2011 - 12 K 12274/09 (https://dejure.org/2011,22642)
FG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 22. Juni 2011 - 12 K 12274/09 (https://dejure.org/2011,22642)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    Körperschaftsteuer 2001 und 2002, Gewerbesteuermessbetrag 2002; gesonderter Feststellung des verbleibenden Verlustabzugs zur Körperschaftsteuer zum 31.12.2004 und des vortragsfähigen Gewerbeverlustes auf den 31.12.2003 bis 31.12.2004

  • Entscheidungsdatenbank Brandenburg

    Körperschaftsteuer 2001 und 2002, Gewerbesteuermessbetrag 2002; gesonderter Feststellung des verbleibenden Verlustabzugs zur Körperschaftsteuer zum 31.12.2004 und des vortragsfähigen Gewerbeverlustes auf den 31.12.2003 bis 31.12.2004

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Gesonderte Feststellung des verbleibenden Verlustvortrags zur Körperschaftsteuer und des vortragsfähigen Gewerbeverlusts auf den 31. Dezember 2003 und 2004

  • Betriebs-Berater

    Keine Überversorgung bei dauerhafter Absenkung der Aktivbezüge ohne Pensionskürzung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Steuerliche Anerkennung einer Pensionsrückstellung bei Reduzierung der Aktivbezüge infolge wirtschaftlicher Schwierigkeiten der GmbH und unveränderter Beihaltung der nunmehr über 75 % der Aktivbezüge liegenden Pensionszusage

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Steuerliche Anerkennung einer Pensionsrückstellung bei Reduzierung der Aktivbezüge infolge wirtschaftlicher Schwierigkeiten der GmbH und unveränderter Beihaltung der nunmehr über 75 % der Aktivbezüge liegenden Pensionszusage

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BB 2011, 2545
  • EFG 2011, 1992
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (9)

  • BFH, 14.07.2004 - I R 14/04

    Pensionszusage Gesellschafter-Geschäftsführer: Erdienbarkeit - Zur Frage der

    Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 22.06.2011 - 12 K 12274/09
    Eine Überversorgung im Sinne der ständigen Rechtsprechung kann vielmehr auch dann die Korrektur der Pensionsrückstellungen erfordern, wenn sie das Resultat eines erst später erfolgenden Absenkens der Aktivbezüge der Zusageberechtigten ist (vgl. BFH, Urteil vom 14. Juli 2004, I R 14/04, BFH/NV 2005, 245, zu II.1. der Urteilsgründe; im dortigen Fall allerdings nicht entscheidungserheblich, da die Grenze von 75% auch nach Absenken der Aktivbezüge noch nicht überschritten war; eine Überversorgung bei späterem Absenken der Aktivbezüge bejahend: FG München, Urteil vom 6. Mai 2008, 6 K 4096/05, veröffentlicht in juris).

    Das ist anzunehmen, wenn ein ordentlicher und gewissenhafter Geschäftsleiter der Gesellschaft einem gesellschaftsfremden Dritten unter ansonsten vergleichbaren Umständen keine entsprechende Zusage erteilt hätte (BFH, Urteile vom 15. Oktober 1997 - I R 42/97, BStBl. II 1999, 316; vom 14. Juli 2004 - I R 14/04, a.a.O.).

    Bei dieser Ausgangslage ist es dann aber unter dem Gesichtspunkt einer vGA nicht zu beanstanden, wenn die die Versorgung zusagende Gesellschaft davon absieht, parallel zu Arbeitszeit und Aktivbezügen auch die Pensionszusagen entsprechend zu kürzen (vgl. auch BFH, Urteil vom 14. Juli 2004 - I R 14/04, a.a.O.).

  • FG München, 06.05.2008 - 6 K 4096/05

    Auswirkung einer Gehaltsabsenkung auf die Rückstellung für eine Pensionszusage

    Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 22.06.2011 - 12 K 12274/09
    Eine Überversorgung im Sinne der ständigen Rechtsprechung kann vielmehr auch dann die Korrektur der Pensionsrückstellungen erfordern, wenn sie das Resultat eines erst später erfolgenden Absenkens der Aktivbezüge der Zusageberechtigten ist (vgl. BFH, Urteil vom 14. Juli 2004, I R 14/04, BFH/NV 2005, 245, zu II.1. der Urteilsgründe; im dortigen Fall allerdings nicht entscheidungserheblich, da die Grenze von 75% auch nach Absenken der Aktivbezüge noch nicht überschritten war; eine Überversorgung bei späterem Absenken der Aktivbezüge bejahend: FG München, Urteil vom 6. Mai 2008, 6 K 4096/05, veröffentlicht in juris).

    In diesem Fall kommt es mithin nicht darauf an, ob die vorausgegangene Absenkung der Aktivbezüge sich als nur vorübergehend oder als dauerhaft erweist (anders insoweit wohl FG München, Urteil vom 6. Mai 2008, 6 K 4096/05, a.a.O.).

  • BFH, 13.11.1975 - IV R 170/73

    Zusage von Versorgungsbezügen - Teildynamische Pensionszusage - Rückstellung für

    Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 22.06.2011 - 12 K 12274/09
    Von der Prüfung einer möglichen Überversorgung kann vereinfachend dann abgesehen werden, wenn die laufenden Aufwendungen für die Altersversorgung (Arbeitgeber- und Arbeitnehmeranteil zur gesetzlichen Sozialversicherung, freiwillige Leistungen des Arbeitgebers für Zwecke der Altersversorgung und Zuführungen zu einer Pensionsrückstellung) 30% des steuerpflichtigen Arbeitslohns nicht übersteigen (ständige Rechtsprechung des BFH seit der Entscheidung vom 13. November 1975, IV R 170/73, Bundessteuerblatt [BStBl.] II 1976, 142 [148]; zu umfassenden Nachweisen zur weiteren Rechtsprechung siehe BFH, Urteil vom 31. März 2004, I R 70/03, BStBl. II 2004, 937 [939]).
  • BFH, 15.10.1997 - I R 42/97

    VGA bei Pensionszusagen

    Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 22.06.2011 - 12 K 12274/09
    Das ist anzunehmen, wenn ein ordentlicher und gewissenhafter Geschäftsleiter der Gesellschaft einem gesellschaftsfremden Dritten unter ansonsten vergleichbaren Umständen keine entsprechende Zusage erteilt hätte (BFH, Urteile vom 15. Oktober 1997 - I R 42/97, BStBl. II 1999, 316; vom 14. Juli 2004 - I R 14/04, a.a.O.).
  • BFH, 28.01.2004 - I R 87/02

    VGA bei Betrieb gewerblicher Art

    Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 22.06.2011 - 12 K 12274/09
    Eine Veranlassung durch das Gesellschaftsverhältnis wird dabei in der Regel angenommen, wenn die Kapitalgesellschaft ihrem Gesellschafter einen Vermögensvorteil zuwendet, den sie bei der Anwendung der Sorgfalt eines ordentlichen und gewissenhaften Geschäftsleiters einem Nichtgesellschafter nicht gewährt hätte (BFH, Urteile vom 28. Januar 2004 - I R 87/02, BFH/NV 2004, 736, unter II.1.
  • BFH, 31.03.2004 - I R 70/03

    Korrektur der Pensionsrückstellung bei Zusage einer sog. Übermaßrente

    Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 22.06.2011 - 12 K 12274/09
    Von der Prüfung einer möglichen Überversorgung kann vereinfachend dann abgesehen werden, wenn die laufenden Aufwendungen für die Altersversorgung (Arbeitgeber- und Arbeitnehmeranteil zur gesetzlichen Sozialversicherung, freiwillige Leistungen des Arbeitgebers für Zwecke der Altersversorgung und Zuführungen zu einer Pensionsrückstellung) 30% des steuerpflichtigen Arbeitslohns nicht übersteigen (ständige Rechtsprechung des BFH seit der Entscheidung vom 13. November 1975, IV R 170/73, Bundessteuerblatt [BStBl.] II 1976, 142 [148]; zu umfassenden Nachweisen zur weiteren Rechtsprechung siehe BFH, Urteil vom 31. März 2004, I R 70/03, BStBl. II 2004, 937 [939]).
  • BFH, 13.06.2007 - X B 34/06

    NZB: grundsätzliche Bedeutung

    Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 22.06.2011 - 12 K 12274/09
    Maßgebend für die Beurteilung sind stets die Umstände des Einzelfalles (vgl. nur BFH, Beschluss vom 13. Juni 2007, X B 34/06, Sammlung der Entscheidungen des Bundesfinanzhofs [BFH/NV] 2007, 1703 m.w.N.).
  • BFH, 20.10.2004 - I R 4/04

    VGA: nicht durchgeführte Gehaltsvereinbarung

    Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 22.06.2011 - 12 K 12274/09
    der Gründe; vom 20. Oktober 2004 - I R 4/04, BFH/NV 2005, 723, unter II.1.a) der Gründe).
  • BAG, 17.06.2003 - 3 AZR 396/02

    Widerruf wegen wirtschaftlicher Notlage

    Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 22.06.2011 - 12 K 12274/09
    Für die Annahme einer auch nur im Ansatz missbräuchlichen Gestaltung durch die GmbH sieht der Senat indes keinerlei Anhaltspunkte: Die Absenkung der Aktivbezüge war ohne Zweifel durch die betrieblichen Schwierigkeiten veranlasst, und die GmbH war, wie sie zu Recht hervorgehoben hat, schon aus arbeitsrechtlichen Gründen an einer einseitige Kürzung der Versorgungszusage gehindert; denn dies hätte einen (unzulässigen) Teilwiderruf der Versorgungszusage aus Gründen einer wirtschaftlichen Notlage dargestellt (vgl. Bundesarbeitsgericht [BAG], Urteil vom 17. Juni 2003 - 3 AZR 396/02, Der Betrieb 2004, 20).
  • BFH, 27.03.2012 - I R 56/11

    Sog. Überversorgung bei dauerhafter Reduzierung der Aktivbezüge - Anteilige

    Die hiergegen erhobene Klage war --soweit sie aufrechterhalten worden war (Körperschaftsteuer 2001 und 2002, Gewerbesteuermessbetrag 2002, Verlustfeststellungen auf den 31. Dezember 2003 und 31. Dezember 2004)-- erfolgreich (Finanzgericht --FG-- Berlin-Brandenburg, Urteil vom 22. Juni 2011 12 K 12274/09, abgedruckt in Entscheidungen der Finanzgerichte 2011, 1992).
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