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   VG Karlsruhe, 26.02.2018 - 12 K 16702/17   

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VG Karlsruhe, 26.02.2018 - 12 K 16702/17 (https://dejure.org/2018,3959)
VG Karlsruhe, Entscheidung vom 26.02.2018 - 12 K 16702/17 (https://dejure.org/2018,3959)
VG Karlsruhe, Entscheidung vom 26. Februar 2018 - 12 K 16702/17 (https://dejure.org/2018,3959)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Justiz Baden-Württemberg

    § 5 FZV, § 80 Abs 5 S 1 VwGO, § 80 Abs 3 S 1 VwGO, § 80 Abs 2 S 1 Nr 4 VwGO
    Sofort vollziehbare Betriebsuntersagung hinsichtlich eines Dieselfahrzeugs, dessen Stickoxid-Emissionen nicht der EG-Typengenehmigung entsprechen; (fehlendes) besonderes öffentliches Vollzugsinteresse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Aufschiebende Wirkung; sofortige Vollziehung; Begründungserfordernis; Betriebsuntersagung; Abgasskandal; Diesel; Rückruf; EG-Typgenehmigung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • rechtsindex.de (Kurzinformation)

    Abgasskandal - Landratsamt untersagt Betrieb des Fahrzeugs mangels Softwareupdate

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    VW-Abgasskandal - Betriebsuntersagung bei fehlendem Software-Update?

  • VG Karlsruhe (Pressemitteilung)

    Betriebsuntersagung im sog. Abgasskandal: Verwaltungsgericht gewährt Eilrechtsschutz

  • dr-stoll-kollegen.de (Kurzinformation)

    VW Skandal - sofortige Stilllegung eines VW Amarok durch Eilentscheidung aufgehoben

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Abgasskandal - Verweigerung des Updates und drohende Stilllegung

 
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Wird zitiert von ... (22)Neu Zitiert selbst (8)

  • VGH Baden-Württemberg, 27.09.2011 - 1 S 2554/11

    Aufhebung einer Vollziehungsanordnung durch das Gericht wegen unzureichender

    Auszug aus VG Karlsruhe, 26.02.2018 - 12 K 16702/17
    Ebenso ermöglicht die Kenntnis der behördlichen Erwägungen eine ordnungsgemäße verwaltungsgerichtliche Kontrolle (vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 27.09.2011 - 1 S 2554/11 -, VBlBW 2012, 151).

    Zum anderen kann eine fehlende oder unzureichende Begründung nach § 80 Abs. 3 Satz 1 VwGO grundsätzlich nicht mit heilender Wirkung nachgeholt werden (vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 27.09.2011, a.a.O., m.w.N.; Beschluss vom 17.07.1990 - 10 S 1121/90 -, juris).

  • VGH Baden-Württemberg, 24.06.2002 - 10 S 985/02

    Sofortvollzug einer Fahrerlaubnisentziehung nach Alkoholfahrt eines

    Auszug aus VG Karlsruhe, 26.02.2018 - 12 K 16702/17
    Pauschale und nichtssagende formelhafte Wendungen genügen dem Begründungserfordernis des § 80 Abs. 3 Satz 1 VwGO grundsätzlich nicht (VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 24.06.2002 - 10 S 985/02 -, VBlBW 2002, 441).

    Die speziell in Bezug auf die Anordnung der sofortigen Vollziehung des Bescheids gegebene Begründung kann dann regelmäßig knapp gehalten werden (VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 24.06.2002, a.a.O.) beziehungsweise ausnahmsweise auch so gefasst sein, dass sie auch für eine Vielzahl anderer Fälle verwendet werden kann (vgl. SächsOVG, Beschluss vom 25.07.2016 - 3 B 40/16 -, SächsVBl 2016, 257).

  • VGH Baden-Württemberg, 02.12.2005 - 10 S 644/05

    Begründungserfordernis bei Sofortvollzug; abstrakte nachträgliche Auflage;

    Auszug aus VG Karlsruhe, 26.02.2018 - 12 K 16702/17
    Dementsprechend muss aus der Begründung nachvollziehbar hervorgehen, dass und aus welchen besonderen Gründen die Behörde im konkreten Fall dem besonderen öffentlichen Interesse an der sofortigen Vollziehung des Verwaltungsakts Vorrang vor dem Aufschubinteresse des Betroffenen einräumt und aus welchen im dringenden öffentlichen Interesse liegenden Gründen sie es für gerechtfertigt oder geboten hält, den durch die aufschiebende Wirkung eines Rechtsbehelfs ansonsten eintretenden vorläufigen Rechtsschutz des Betroffenen einstweilen zurück zu stellen (vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 02.12.2005 - 10 S 644/05 -, juris).

    Auf die inhaltliche Richtigkeit der von der Behörde für die Anordnung des Sofortvollzugs gegebenen Begründung kommt es indes nicht an (VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 02.12.2005, a.a.O.).

  • VGH Baden-Württemberg, 13.03.1997 - 13 S 1132/96

    Behördlich angeordnete sofortige Vollziehung - besonderes Vollziehungsinteresse

    Auszug aus VG Karlsruhe, 26.02.2018 - 12 K 16702/17
    Ist der Verwaltungsakt dagegen offensichtlich rechtmäßig, überwiegt in den Fällen, in denen abweichend vom Regelfall der aufschiebenden Wirkung (vgl. § 80 Abs. 1 VwGO) die sofortige Vollziehung gemäß § 80 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 VwGO gesondert angeordnet wurde, das Vollzugsinteresse das Aussetzungsinteresse des Antragstellers gleichwohl nur dann, wenn zusätzlich ein besonderes öffentliches Interesse an der sofortigen Vollziehung des Verwaltungsakts besteht, das über das allgemeine öffentliche Interesse an der Herstellung rechtmäßiger Zustände, wie es jedem Verwaltungsakt innewohnt, hinausgeht (st. Rspr., vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 13.03.1997 - 13 S 1132/96 -, ESVGH 47, 177).
  • VGH Baden-Württemberg, 17.07.1990 - 10 S 1121/90

    Begründung des Sofortvollzugsinteresses - keine Heilung durch Nachschieben von

    Auszug aus VG Karlsruhe, 26.02.2018 - 12 K 16702/17
    Zum anderen kann eine fehlende oder unzureichende Begründung nach § 80 Abs. 3 Satz 1 VwGO grundsätzlich nicht mit heilender Wirkung nachgeholt werden (vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 27.09.2011, a.a.O., m.w.N.; Beschluss vom 17.07.1990 - 10 S 1121/90 -, juris).
  • VGH Baden-Württemberg, 25.09.2012 - 10 S 731/12

    Sofortvollzug atomrechtlicher Stilllegungs- und Abbauverfügung; Kernkraftwerk

    Auszug aus VG Karlsruhe, 26.02.2018 - 12 K 16702/17
    Das Gericht nimmt in diesem Rahmen eine eigene Interessenabwägung vor und ist nicht auf die bloße Überprüfung der von der Behörde getroffenen Entscheidung nach § 80 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 VwGO beschränkt (vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 25.09.2012 - 10 S 731/12 -, DVBl 2012, 1506).
  • OVG Sachsen, 25.07.2016 - 3 B 40/16

    Fahrtenbuchauflage; Anordnung der sofortigen Vollziehung; besondere Begründung

    Auszug aus VG Karlsruhe, 26.02.2018 - 12 K 16702/17
    Die speziell in Bezug auf die Anordnung der sofortigen Vollziehung des Bescheids gegebene Begründung kann dann regelmäßig knapp gehalten werden (VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 24.06.2002, a.a.O.) beziehungsweise ausnahmsweise auch so gefasst sein, dass sie auch für eine Vielzahl anderer Fälle verwendet werden kann (vgl. SächsOVG, Beschluss vom 25.07.2016 - 3 B 40/16 -, SächsVBl 2016, 257).
  • VGH Baden-Württemberg, 22.11.2004 - 10 S 2182/04

    Es besteht kein Gebot der Gleichbehandlung der Rauschdrogen beim

    Auszug aus VG Karlsruhe, 26.02.2018 - 12 K 16702/17
    Hierbei verkennt die Kammer nicht, dass die Frage, ob die Erwägungen der Behörde inhaltlich zutreffen, für die Einhaltung des formellen Begründungserfordernisses des § 80 Abs. 3 Satz 1 VwGO nicht von Bedeutung ist (vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 22.11.2004 - 10 S 2182/04 -, VBlBW 2005, 279).
  • BGH, 08.01.2019 - VIII ZR 225/17

    Dieselskandal: Zur Frage des Anspruchs des Käufers eines mangelhaften

    Nach der verwaltungsgerichtlichen Rechtsprechung sind Fahrzeuge, die mit einer nach Art. 5 Abs. 2 VO 715/2007/EG unzulässigen Abschalteinrichtung versehen sind, auch dann "nicht vorschriftsmäßig" im Sinne von § 5 Abs. 1 FZV, wenn der Halter einer Aufforderung zur Entfernung der Abschalteinrichtung mittels eines von der zuständigen Typgenehmigungsbehörde zugelassenen Software-Updates nicht Folge leistet, da ein solches Fahrzeug entgegen den in § 3 Abs. 1 Satz 2 FZV normierten Zulassungsvoraussetzungen keinem genehmigten Typ (mehr) entspricht (vgl. etwa OVG Münster, Beschluss vom 17. August 2018 - 8 B 548/18, aaO Rn. 24 ff.; VG Düsseldorf, Urteil vom 24. Januar 2018 - 6 K 12341/17, juris Rn. 269 ff., 347 ff.; VG Karlsruhe, Beschluss vom 26. Februar 2018 - 12 K 16702/17, juris Rn. 22; VG Sigmaringen, Beschluss vom 4. April 2018 - 5 K 1476/18, juris Rn. 20; VG Stuttgart, Beschluss vom 27. April 2018 - 8 K 1962/18, juris Rn. 10 ff.; VG Köln, Beschluss vom 29. Mai 2018 - 18 L 854/18, juris Rn. 15; VG Magdeburg, Beschluss vom 2. Juli 2018 - 1 B 268/18, juris Rn. 7 ff.).
  • OLG Karlsruhe, 24.05.2019 - 13 U 144/17

    Erwerb eines vom "Abgasskandal" betroffenen Fahrzeuges: Mangelhaftigkeit aufgrund

    Nach der verwaltungsgerichtlichen Rechtsprechung sind Fahrzeuge, die mit einer nach Art. 5 Abs. 2 VO 715/2007/EG unzulässigen Abschalteinrichtung versehen sind, auch dann "nicht vorschriftsmäßig" im Sinne von § 5 Abs. 1 FZV, wenn der Halter einer Aufforderung zur Entfernung der Abschalteinrichtung mittels eines von der zuständigen Typgenehmigungsbehörde zugelassenen Software-Updates nicht Folge leistet, da ein solches Fahrzeug entgegen den in § 3 Abs. 1 Satz 2 FZV normierten Zulassungsvoraussetzungen keinem genehmigten Typ (mehr) entspricht (vgl. etwa OVG Münster, Beschluss vom 17. August 2018 - 8 B 548/18, aaO Rn. 24 ff.; VG Düsseldorf, Urteil vom 24. Januar 2018 - 6 K 12341/17, juris Rn. 269 ff., 347 ff.; VG Karlsruhe, Beschluss vom 26. Februar 2018 - 12 K 16702/17, juris Rn. 22; VG Sigmaringen, Beschluss vom 4. April 2018 - 5 K 1476/18, juris Rn. 20; VG Stuttgart, Beschluss vom 27. April 2018 - 8 K 1962/18, juris Rn. 10 ff.; VG Köln, Beschluss vom 29. Mai 2018 - 18 L 854/18, juris Rn. 15; VG Magdeburg, Beschluss vom 2. Juli 2018 - 1 B 268/18, juris Rn. 7 ff.).
  • LG Kiel, 30.10.2018 - 12 O 406/17

    Kaufvertrag über ein vom sogenannten Abgasskandal betroffenes Fahrzeug:

    Nachdem die von den Behörden für erforderlich gehaltenen technischen Nachbesserungsmaßnahmen zur Beseitigung von Abschalteinrichtungen vom Kläger nicht durchgeführt worden sind, ist es nicht ausgeschlossen, dass es zu einer behördlichen Betriebsuntersagung kommen kann (vgl. Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 17. August 2018 - 8 B 548/18 und 8 B 865/18 -, juris; VG Karlsruhe, Beschluss vom 26. Februar 2018 - 12 K 16702/17 -, juris; VG Sigmaringen, Beschluss vom 04. April 2018 - 5 K 1476/18 -, juris; VG Stuttgart, Beschluss vom 27. April 2018 - 8 K 1962/18 -, juris; VG Magdeburg, Beschluss vom 02. Juli 2018 - 1 B 268/18 -, juris; VG Potsdam, Beschluss vom 14. Juni 2018 - 10 L 303/18 -, juris).
  • VG Sigmaringen, 04.04.2018 - 5 K 1476/18

    Betriebsuntersagung mit Sofortvollzug für ein Diesel-Fahrzeug mit unzulässiger

    Zur Begründung bezieht er sich im Wesentlichen auf den Beschluss des Verwaltungsgerichts Karlsruhe vom 26.02.2018 - 12 K 16702/17 - (Juris) und macht geltend, der Zwang zur Beseitigung einer unzulässigen Abschalteinrichtung sei u.a. deswegen unzumutbar, da - in der Anbahnung eines offensichtlichen Rechtstreits mit dem Hersteller Volkswagen - wichtige Beweismittel zerstört würden.

    Da das Landratsamt mithin offenbar schlicht einen ersichtlich unpassenden Textbaustein als (alleiniges) Begründungselement verwendet hat, fehlt es nach Auffassung der Kammer gänzlich an einer hinreichenden schriftlichen Begründung der Sofortvollzugsanordnung, ohne dass damit eine - im Rahmen des § 80 Abs. 3 VwGO dem Gericht auf formeller Ebene an sich verwehrte - Inhaltskontrolle der behördlichen Erwägungen verbunden wäre (ebenso VG Karlsruhe, Beschluss vom 26.02.2018 - 12 K 16702/17 -, Juris).

    Jedenfalls mit Blick auf den Umstand, dass die vorschriftswidrige Verwendung von Abschalteinrichtungen bereits seit dem Jahr 2015 bekannt ist (vgl. zu diesem Aspekt wiederum VG Karlsruhe, Beschluss vom 26.02.2018, a.a.O.) und dass die jeweils für die Wahrung von Luftreinhaltungsbelangen zuständigen Behörden z.T. selbst durch Zwangsvollstreckung aus verwaltungsgerichtlichen Entscheidungen zu entsprechenden - umfänglichen und Erfolg versprechenden - Maßnahmen angehalten werden müssen (vgl. dazu nur VG Stuttgart, Beschluss vom 19.12.2017 - 13 K 14557/17 -, Juris; BayVGH, Beschluss vom 27.02.2017 - 22 C 16.1427 -, NVwZ 2017, 894; VG München, Beschluss vom 29.01.2018 - M 19 X 18.130 -, Juris; grundsätzlich zu den in Betracht kommenden Maßnahmen: VG Stuttgart, Urteil vom 26.07.2017 - 13 K 5412/15 -, Juris, und nachgehend BVerwG, Urteil vom 27.02.2018 - 7 C 30.17 -, bislang nicht im Volltext verfügbar) wären Ermessenserwägungen oder zumindest die Darlegung eines ansatzweise kohärenten Gesamtvorgehens erforderlich, aus denen hervorginge, inwieweit die individuelle Inanspruchnahme von einzelnen Betroffenen einen relevanten Beitrag zur - fraglos zu bewirkenden - Luftreinhaltung zu tragen vermag.

  • VG Düsseldorf, 28.03.2018 - 6 L 709/18

    Rechtsschutz im Eilverfahren gegen die Untersagung des Betriebs eines vom

    Soweit das VG Karlsruhe, Beschluss vom 26. Februar 2018 - 12 K 16702/17, juris Rn. 22, der Auffassung ist, Gründe der Luftreinhaltung genügten für eine sofort vollziehbare Stilllegung nicht, weil ein einzelnes Fahrzeug nur sehr wenig zur Luftverschmutzung beitrage, kann die Kammer dem nicht folgen.
  • VG Freiburg, 22.01.2019 - 1 K 6024/18

    Vollzugsinteresse bei der Anordnung der Sofortigen Vollziehung einer

    (2) Die auf der Grundlage der offenen Erfolgsaussichten des Widerspruchs anzustellende Interessenabwägung fällt zugunsten des Antragstellers aus, denn das besondere öffentliche Interesse an einer sofortigen Vollziehung übersteigt nicht das gesetzlich nach § 80 Abs. 1 VwGO grundsätzlich höher gewichtete private Interesse des Antragstellers an der Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung seines Rechtsbehelfs (so auch VG Karlsruhe, Beschluss vom 26.02.2018 - 12 K 16702/17 -, juris).

    Die Verkehrssicherheit des Fahrzeuges selbst ist durch die Abschalteinrichtung nicht berührt (VG Karlsruhe, Beschluss vom 26.02.2018 - 12 K 16702/17 -, juris, Rn. 22).

    Aus der Nichteinhaltung folgen - gerade auch mit Blick auf den Wohnort des Antragstellers im Schwarzwald - anders als bei Mängeln die unmittelbar die Verkehrssicherheit des Fahrzeugs betreffen, keine konkreten unmittelbaren Gefahren für Leib und Leben anderer Verkehrsteilnehmer oder das Schutzgut der Luftreinhaltung, die sich jederzeit im Falle des Betriebs des Fahrzeugs realisieren und in einen - gravierenden - Schaden umschlagen könnten (ähnlich auch VG Karlsruhe, Beschluss vom 26.02.2018 - 12 K 16702/17 -, juris Rn. 22; VG Hamburg, Beschluss vom 20.06.2018 - 15 E 1483/18 -, juris Rn. 18; hierzu ferner OVG NRW, Beschluss vom 17.08.2018 - 8 B 548/18 -, Rn. 31 f., juris).

    Ferner spricht gegen ein besonderes öffentliches Interesse am sofortigen Vollzug, dass die vorschriftswidrige Verwendung von Abschalteinrichtungen bereits seit dem Jahr 2015 bekannt ist (vgl. zu diesem Aspekt VG Sigmaringen, Beschluss vom 04.04.2018 - 5 K 1476/18 -, juris Rn. 19; VG Karlsruhe, Beschluss vom 26.02.2018 - 12 K 16702/17 -, juris Rn. 22) und dass die jeweils für die Wahrung von Luftreinhaltungsbelangen zuständigen Behörden z.T. selbst durch Zwangsvollstreckung aus verwaltungsgerichtlichen Entscheidungen zu entsprechenden - umfänglichen und Erfolg versprechenden - Maßnahmen zur Einhaltung des Grenzwertes nach § 3 Abs. 2 der 39. BImSchV angehalten werden müssen (vgl. dazu nur VG Stuttgart, Beschluss vom 19.12.2017 - 13 K 14557/17 -, Juris; BayVGH, Beschluss vom 27.02.2017 - 22 C 16.1427 -, NVwZ 2017, 894; VG München, Beschluss vom 29.01.2018 - M 19 X 18.130 -, Juris; grundsätzlich zu den in Betracht kommenden Maßnahmen: VG Stuttgart, Urteil vom 26.07.2017 - 13 K 5412/15 -, Juris, und nachgehend BVerwG, Urteil vom 27.02.2018 - 7 C 30.17 -, bislang nicht im Volltext verfügbar).

  • OLG Hamm, 01.04.2020 - 30 U 33/19

    Abgasskandal, Diesel, Abgassoftware, EA 189, Zurechnung, Arglist,

    Nach der verwaltungsgerichtlichen Rechtsprechung sind Fahrzeuge, die mit einer nach Art. 5 II VO (EG) Nr. 715/2007 unzulässigen Abschalteinrichtung versehen sind, auch dann "nicht vorschriftsmäßig" iSv § 5 I FZV, wenn der Halter einer Aufforderung zur Entfernung der Abschalteinrichtung mittels eines von der zuständigen Typgenehmigungsbehörde zugelassenen Software-Updates nicht Folge leistet, da ein solches Fahrzeug entgegen den in § 3 I 2 FZV normierten Zulassungsvoraussetzungen keinem genehmigten Typ (mehr) entspricht (vgl. etwa OVG Münster, NZV 2018, 484; VG Düsseldorf, Urt. v. 24.1.2018 - 6 K 12341/17, BeckRS 2018, 1408; VG Karlsruhe, Beschl. v. 26.2.2018 - 12 K 16702/17, BeckRS 2018, 2283; VG Sigmaringen, Beschl. v. 4.4.2018 - 5 K 1476/18, BeckRS 2018, 6337; VG Stuttgart, NZV 2018, 487; VG Köln, BeckRS 2018, 10409; VG Magdeburg, Beschl. v. 2.7.2018 - 1 B 268/18, BeckRS 2018, 16022).
  • VG Saarlouis, 10.01.2019 - 5 L 1832/18

    Betriebsuntersagung für einen Diesel-Pkw wegen unterlassenen Software-Updates;

    Die Antragstellerin wies den Antragsgegner mit Schriftsatz vom 13.09.2018 darauf hin, dass sie sich hinsichtlich der Abgasproblematik in einem Rechtsstreit mit dem VW-Konzern befinde und das VG Karlsruhe einem Eilantrag gegen die sofortige Betriebsuntersagung eines vom Abgasskandal betroffenen Fahrzeugs stattgegeben habe.(Beschluss vom 26.02.2018 - 12 K 16702/17 -, juris) Rein technisch gebe es sehr häufig Probleme nach Aufspielen des Software-Updates.

    Ergänzend trägt der Antragsgegner vor, soweit der von der Antragstellerin angeführte Beschluss des VG Karlsruhe(vom 26.02.2018 - Az. 12 K 16702/17 -, juris) Ausführungen zum Begründungserfordernis gemäß § 80 Abs. 3 VwGO enthalte, verweise er zunächst auf seine bisher gemachten Ausführungen.

    Denn die Begründung der Sofortvollzugsanordnung kann angesichts des Zwecks der Begründungspflicht, die Behörde zu zwingen, die gebotenen Überlegungen und Abwägungen vor Erlass des Verwaltungsakts vorzunehmen, nach herrschender Meinung nicht nachgeholt werden.(vgl. VG Karlsruhe, Beschluss vom 26.02.2018 - 12 K 16702/17 -, juris, Rz. 17, m.w.N.; vgl. auch W.-R. Schenke, in: Kopp/Schenke, VwGO, a.a.O., § 80 Rz. 87, m.w.N.) Selbst wenn man dem nicht folgen wollte, muss hier gesehen werden, dass die Antragserwiderung des Antragsgegners vom 26.10.2018 gerade nicht aufzeigt, weshalb dieser über das, den Erlass der Grundverfügung in Gestalt der Betriebsuntersagung rechtfertigende, öffentliche Interesse hinaus ein besonderes öffentliches Vollzugsinteresse annimmt, aufgrund dessen einem Rechtsbehelf ausnahmsweise keine aufschiebende Wirkung zukommen soll.(vgl. auch VG Karlsruhe, Beschluss vom 26.02.2018 - 12 K 16702/17 -, juris, Rz. 18) Vielmehr beschränkt er sich im Kern auf die bloße Behauptung einer Interessenabwägung in einem konkreten Fall, ohne sich aber mit den im Einzelnen dargelegten Interessen speziell der Antragstellerin tatsächlich substantiiert auseinanderzusetzen.

  • LG Frankfurt/Main, 28.03.2019 - 1 O 121/16

    Der Hersteller eines mit einer unzulässigen Abschaltsoftware ausgestatteten

    Nach der verwaltungsgerichtlichen Rechtsprechung sind Fahrzeuge, die mit einer nach Art. 5 Abs. 2 VO 715/2007/EG unzulässigen Abschalteinrichtung versehen sind, auch dann "nicht vorschriftsmäßig" im Sinne von § 5 Abs. 1 FZV, wenn der Halter einer Aufforderung zur Entfernung der Abschalteinrichtung mittels eines von der zuständigen Typgenehmigungsbehörde zugelassenen Software-Updates nicht Folge leistet, da ein solches Fahrzeug entgegen den in § 3 Abs. 1 Satz 2 FZV normierten Zulassungsvoraussetzungen keinem genehmigten Typ (mehr) entspricht (vgl. etwa OVG Münster, Beschluss vom 17. August 2018 - 8 B 548/18, aaO Rn. 24 ff.; VG Düsseldorf, Urteil vom 24. Januar 2018 - 6 K 12341/17, juris Rn. 269 ff., 347 ff.; VG Karlsruhe, Beschluss vom 26. Februar 2018 - 12 K 16702/17, juris Rn. 22; VG Sigmaringen, Beschluss vom 4. April 2018 - 5 K 1476/18, juris Rn. 20; VG Stuttgart, Beschluss vom 27. April 2018 - 8 K 1962/18, juris Rn. 10 ff.; VG Köln, Beschluss vom 29. Mai 2018 - 18 L 854/18, juris Rn. 15; VG Magdeburg, Beschluss vom 2. Juli 2018 - 1 B 268/18, juris Rn. 7 ff.).
  • VGH Baden-Württemberg, 03.02.2020 - 10 S 625/19

    Betriebsuntersagung eines Diesel-Kraftfahrzeugs; illegale Abschalteinrichtung;

    Hierzu bedarf es einer konkret auf fallspezifische Einzelheiten abstellenden Begründung in Fällen der vorliegenden Art jedoch nicht, wenn diese sich - wie hier - nicht durch relevante Besonderheiten vom Regelfall eines Fahrzeugs mit "Schummelsoftware" unterscheiden (a. A. VG Karlsruhe, Beschluss vom 26.02.2018 - 12 K 16702/17 - juris Rn. 16; VG Sigmaringen, Beschluss vom 04.04.2018 - 5 K 1476/198 - juris Rn. 14).

    Daher bedarf es für den Regelfall der Betriebsuntersagung eines Fahrzeugs mit unzulässiger Abschalteinrichtung wie hier auch insoweit keiner Auseinandersetzung mit der Frage des jeweils zusätzlich bewirkten Schadstoffeintrags und der Auswirkungen auf die Schutzgüter der Gesundheit und der Umwelt unter Berücksichtigung der weiteren Umstände im jeweiligen Einzelfall (a. A. VG Freiburg, Beschluss vom 22.01.2019 a. a. O. Rn. 10 ff.; VG Karlsruhe, Beschluss vom 26.02.2018 a. a. O. Rn. 16 ff.; VG Sigmaringen, Beschluss vom 04.04.2018 a. a. O. juris Rn. 19).

  • VG München, 28.11.2018 - M 23 K 18.2902

    Pflicht des Halters eines Dieselfahrzeugs zum Aufspielen eines Software-Updates

  • VG Düsseldorf, 14.06.2018 - 14 L 1319/18

    Stilllegung, Dieselfahrzeug, Software-Update

  • VG München, 28.11.2018 - M 23 K 18.2332

    Betriebsuntersagung eines "Dieselskandal"-Fahrzeugs bei fehlender Mitwirkung an

  • VG Freiburg, 28.02.2019 - 3 K 6842/18

    Betriebsuntersagung für Dieselkraftfahrzeug mit unzulässiger Abschalteinrichtung;

  • VG München, 28.11.2018 - M 23 K 18.1347

    Modifizierte Typengenehmigung bei Dieselfahrzeugen bei Nachrüstung durch

  • VG Stuttgart, 06.02.2019 - 8 K 11401/18

    Betriebsuntersagung seines Pkw im Rahmen des sog. Diesel-Abgasskandals

  • VG Hannover, 23.05.2019 - 5 A 2183/18

    Abschalteinrichtung; Außerbetriebsetzung; Dieselmotor Typ EA 189 EU5; EG-

  • VG Karlsruhe, 10.07.2019 - 3 K 3232/19

    Schutz des Nachbarn gegen Luftverunreinigung durch Kaminofen - unmittelbare

  • LG Darmstadt, 13.06.2019 - 9 O 161/17
  • VG Hamburg, 20.06.2018 - 15 E 1483/18

    PKW Betriebsuntersagung; Dieselskandal; Vollziehungsinteresse; Begründung des

  • VGH Bayern, 21.01.2022 - 11 CS 21.2750

    Einstweiliger Rechtsschutz: Aufforderung zur Mängelbeseitigung bzw.

  • VG Bayreuth, 09.01.2019 - B 1 S 18.1229

    Einstweiliger Rechtsschutz gegen angedrohte Betriebsuntersagung für Fahrzeug mit

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