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   VG Stuttgart, 09.09.2013 - 12 K 3195/13   

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https://dejure.org/2013,24948
VG Stuttgart, 09.09.2013 - 12 K 3195/13 (https://dejure.org/2013,24948)
VG Stuttgart, Entscheidung vom 09.09.2013 - 12 K 3195/13 (https://dejure.org/2013,24948)
VG Stuttgart, Entscheidung vom 09. September 2013 - 12 K 3195/13 (https://dejure.org/2013,24948)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Richten eines KiTa-Anspruchs gegen die Nachbargemeinde im Einzelfall

  • Justiz Baden-Württemberg

    § 5 Abs 2 S 1 SGB 8, § 86 Abs 1 S 1 SGB 8
    Anspruch auf Kindergartenplatz in Nachbargemeinde

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    SGB VIII § 5; SGB VIII § 86
    Sozialrecht; Kinder- und Jugendhilfe ( SGB VIII ) - Kinderbetreuung; Kindertagesstätte; KiTa-Platz; Nachbargemeinde; Territorialprinzip; Jugendhilfe

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (8)

  • justiz-bw.de (Pressemitteilung)

    Anspruch auf Kita-Platz in Nachbargemeinde

  • vest-llp.de (Kurzinformation)

    Anspruch auf Kita-Platz in Nachbargemeinde

  • anwalt-suchservice.de (Kurzinformation)

    Anspruch auf Kita-Platz in Nachbargemeinde

  • bista.de (Kurzinformation)

    Anspruch auf Kita-Platz auch in Nachbargemeinde möglich

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    4-jähriges Kind hat Anspruch auf Kita-Platz in Nachbargemeinde - Bestehender Anspruch auf Förderung in einer Tageseinrichtung bis zum Schuleintritt

Besprechungen u.ä.

  • Jurion (Entscheidungsbesprechung)

    KiTa-Anspruch im Einzelfall auch gegen die Nachbargemeinde möglich

 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 14.11.2002 - 5 C 57.01

    Fortsetzung einer Jugendhilfeleistung (hier: Unterbringung in Kindertagesstätte;

    Auszug aus VG Stuttgart, 09.09.2013 - 12 K 3195/13
    Das Bundesverwaltungsgericht hat entschieden, dass es für die Jugendhilfe kein "Territorialprinzip" gibt in dem Sinne, dass eine bedarfsdeckende Jugendhilfeplanung in einer Tageseinrichtung für Kinder ausgeschlossen wäre, die außerhalb des örtlichen Zuständigkeitsbereichs des jeweiligen Jugendhilfeträgers gelegen ist (vgl. BVerwG, Urteil vom 14.11.2002 - 5 C 57.01 - BVerwGE 117, 184).
  • BVerwG, 13.08.1999 - 2 VR 1.99

    Präsident des Bundesamtes für Verfassungsschutz muß vor dem Berliner

    Auszug aus VG Stuttgart, 09.09.2013 - 12 K 3195/13
    Das Verbot der Vorwegnahme der Hauptsache steht einer Anordnung nach § 123 VwGO allerdings dann nicht entgegen, wenn dies zur Gewährung effektiven Rechtsschutzes geboten und ein hoher Grad an Wahrscheinlichkeit dafür spricht, dass der mit der Hauptsache verfolgte Anspruch begründet ist (vgl. BVerfG, Beschluss vom 25.10.1988 - 2 BvR 745/88 - BVerfGE 79, 69 ; BVerwG, Beschluss vom 13.08.1999 - 2 VR 1.99 - BVerwGE 109, 258 ).
  • BVerfG, 25.10.1988 - 2 BvR 745/88

    Eidespflicht

    Auszug aus VG Stuttgart, 09.09.2013 - 12 K 3195/13
    Das Verbot der Vorwegnahme der Hauptsache steht einer Anordnung nach § 123 VwGO allerdings dann nicht entgegen, wenn dies zur Gewährung effektiven Rechtsschutzes geboten und ein hoher Grad an Wahrscheinlichkeit dafür spricht, dass der mit der Hauptsache verfolgte Anspruch begründet ist (vgl. BVerfG, Beschluss vom 25.10.1988 - 2 BvR 745/88 - BVerfGE 79, 69 ; BVerwG, Beschluss vom 13.08.1999 - 2 VR 1.99 - BVerwGE 109, 258 ).
  • VGH Hessen, 10.01.2017 - 10 B 2923/16

    Anspruch eines Kindes auf Förderung in einer bestimmten Tageseinrichtung

    Deshalb kann auch der entgegenstehenden Auffassung des Verwaltungsgerichts und anderer Verwaltungsgerichte (vgl. VG Stuttgart, Beschluss vom 9. September 2013 - 12 K 3195/13 -, juris; VG Cottbus, Beschluss vom 3. November 2016 - 1 L 479/16 -, juris) nicht gefolgt werden, weil sie mit dem Wortlaut des Gesetzes nicht in Einklang zu bringen sind.
  • VG Cottbus, 03.11.2016 - 1 L 479/16

    Kostenübernahmeerklärung für die Betreuung in Kita

    Dabei ist das Wunsch- und Wahlrecht räumlich nicht auf den Zuständigkeitsbereich des örtlich zuständigen Jugendhilfeträgers begrenzt, was auch für die Inanspruchnahme von Kindertageseinrichtungen gilt (vgl. Oberverwaltungsgericht Brandenburg, Beschluss vom 19. April 2001 - 4 B 37/01 -, juris Rn. 7, und Beschluss vom 5. September 2002 - 4 B 127/02 -, juris Rn.6; Verwaltungsgericht Stuttgart, Beschluss vom 9. September 2013 - 12 K 3195/13 -, juris Rn. 4; Struck in Wiesner, SGB VIII, 5. Aufl. 2015, § 24, Rn. 42) und im Rahmen seiner Zuständigkeit auch von dem Antragsgegner zu beachten ist (vgl. Oberverwaltungsgericht Brandenburg, Beschluss vom 5. September 2002 - 4 B 127/02 -, juris Rn.6).

    Regelmäßig dürfte der erzwungene Wechsel der Kindertagesstätte und damit der Bezugserzieher und -erzieherinnen sowie der anderen Gruppenkinder für ein noch nicht einmal vierjähriges Kind eine enorme Belastung darstellen, die dem Kindeswohl nicht förderlich ist und deshalb ohne schwerwiegenden Anlass möglichst vermieden werden sollte (vgl. ebenso Verwaltungsgericht Stuttgart, Beschluss vom 9. September 2013 - 12 K 3195/13 -, juris Rn. 6).

  • VG Aachen, 21.01.2015 - 2 L 414/14

    Erziehungsbeistandschaft; sozialpädagogische Familienhilfe; Wunsch- und

    vgl. dazu VG Hannover, Beschluss vom 3. Juli 2014, - 3 B 9975/14 -, JAmt 2014, S. 474 f; VG Stuttgart, Beschluss vom 9. September 2013, - 12 K 3195/13 -, juris.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 26.05.2017 - 12 B 405/17
    - 12 K 3195/13 -, juris Rn. 3.
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