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   FG Münster, 20.11.2001 - 12 K 4166/00 E   

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https://dejure.org/2001,6415
FG Münster, 20.11.2001 - 12 K 4166/00 E (https://dejure.org/2001,6415)
FG Münster, Entscheidung vom 20.11.2001 - 12 K 4166/00 E (https://dejure.org/2001,6415)
FG Münster, Entscheidung vom 20. November 2001 - 12 K 4166/00 E (https://dejure.org/2001,6415)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Wolters Kluwer

    Steuerrechtliche Anerkennung eines Vermögensübergabevertrages; Leistungen im Rahmen einer Vereinbarung einer vorweggenommenen Erbfolge gegen Zusage von Versorgungsleistungen an einen Vermögensübergeber als dauernde Last; Versorgungsleistungen aus einer Vermögensübergabe ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Vermögensübergabeverträge zwischen nahen Angehörigen - Fremdvergleichskriterien - Steuerliche Anerkennung trotz Nichtbeachtung einer Wertsicherungsklausel - Abzug der Versorgungsleistungen als dauernde Last

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Sonderausgaben: - Vermögensübergabeverträge zwischen nahen Angehörigen - Fremdvergleichskriterien - Steuerliche Anerkennung trotz Nichtbeachtung einer Wertsicherungsklausel - Abzug der Versorgungsleistungen als dauernde Last

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DB 2002, 1409
  • EFG 2002, 672
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (12)

  • BFH, 17.02.1998 - IX R 30/96

    Nebenkosten bei Mietvertrag mit Angehörigen

    Auszug aus FG Münster, 20.11.2001 - 12 K 4166/00
    Unter Berücksichtigung der neueren Rechtsprechung des BFH, nach der nicht jede Abweichung bei der Durchführung eines Vertrages steuerschädlich ist (vgl. BFH Urteil vom 07.05.1996 IX R 69/94, BStBl. II 1997, 196 und BFH-Urteil vom 15.02.1998 IX R 30/96, BStBl. II 1998, 349), hält es der Senat für die steuerrechtliche Anerkennung eines Versorgungsvertrages für ausreichend, wenn die Parteien sich in den wesentlichen Punkten an die Vereinbarung gehalten haben.

    Der BFH stellt in seiner neueren Rechtsprechung zu der Anerkennung von Verträgen zwischen nahen Angehörigen auch darauf ab, ob nach Würdigung aller Umstände des Einzelfalles ausgeschlossen werden kann, dass ein Scheingeschäft oder eine rechtsmissbräuchliche Gestaltung vorliegt (BFH-Urteil vom 17.02.1998 IX R 30/96, BStBl. II 1998, 349).

  • BFH, 11.03.1992 - X R 141/88

    Vermögensübertragung gegen lebenslängliche Geldrente

    Auszug aus FG Münster, 20.11.2001 - 12 K 4166/00
    Es handelt sich dabei weder um Unterhaltsleistungen im Sinne von § 12 Nr. 1 EStG noch um Zuwendungen aufgrund freiwillig begründeter Rechtspflicht (BFH-Urteil vom 11.03.1992 X R 141/88, BStBl. II 1992, 499).
  • FG Münster, 26.03.2001 - 4 K 7352/99

    Wertsicherungsklausel bei Vermögensübertragung gegen wiederkehrende Leistungen

    Auszug aus FG Münster, 20.11.2001 - 12 K 4166/00
    Der Senat schließt sich der Rechtsprechung des 4. und 7. Senats des Finanzgerichts Münster an (Urteile 7 K 7481/99 E vom 28.12.2000, EFG 2001, 489 und 4 K 7352/99 E vom 26.03.2001, EFG 2001, 1033).
  • BFH, 07.05.1996 - IX R 69/94

    Nicht jede Abweichung vom Üblichen schließt die Anerkennung von Mietverträgen

    Auszug aus FG Münster, 20.11.2001 - 12 K 4166/00
    Unter Berücksichtigung der neueren Rechtsprechung des BFH, nach der nicht jede Abweichung bei der Durchführung eines Vertrages steuerschädlich ist (vgl. BFH Urteil vom 07.05.1996 IX R 69/94, BStBl. II 1997, 196 und BFH-Urteil vom 15.02.1998 IX R 30/96, BStBl. II 1998, 349), hält es der Senat für die steuerrechtliche Anerkennung eines Versorgungsvertrages für ausreichend, wenn die Parteien sich in den wesentlichen Punkten an die Vereinbarung gehalten haben.
  • BFH, 31.08.1994 - X R 79/92

    Mindestanforderungen an Vermögensübergabeverträgen

    Auszug aus FG Münster, 20.11.2001 - 12 K 4166/00
    Wesentlicher Inhalt des Übergabevertrages ist nämlich der Umfang des übergebenen Vermögens, die Höhe der Versorgungsleistungen und die Art und Weise der Zahlung (BFH-Urteil vom 31.08.1994 X R 79/92, BFH/NV 1995, 382).
  • BFH, 28.04.1987 - IX R 40/81

    Voraussetzungen für die Ansetzung des Nutzungswertes eines Mietwohngrundstücks -

    Auszug aus FG Münster, 20.11.2001 - 12 K 4166/00
    Übergabeverträge sind als Vertäge zwischen nahen Angehörigen nur dann steuerlich anzuerkennen, wenn die gegenseitigen Rechte und Pflichten von vornherein klar und eindeutig vereinbart sind und der Vertrag tatsächlich entsprechend durchgeführt wird (BFH-Urteil vom 17.01.1991 IV R 132/85, BStBl. II 1991, 607 und BFH-Urteil vom 28.04.1987 IX R 40/81, BFH/NV 1987, 712).
  • FG Münster, 28.12.2000 - 7 K 7481/99

    Vorweggenommene Erbfolge und Wertsicherungsklausel

    Auszug aus FG Münster, 20.11.2001 - 12 K 4166/00
    Der Senat schließt sich der Rechtsprechung des 4. und 7. Senats des Finanzgerichts Münster an (Urteile 7 K 7481/99 E vom 28.12.2000, EFG 2001, 489 und 4 K 7352/99 E vom 26.03.2001, EFG 2001, 1033).
  • BFH, 05.07.1990 - GrS 4/89

    Bei vorweggenommener Erbfolge sind Gleichstellungsgelder, Abstandszahlungen und

    Auszug aus FG Münster, 20.11.2001 - 12 K 4166/00
    Nach ständiger Rechtsprechung werden Leistungen, die im Rahmen einer Vereinbarung einer vorweggenommenen Erbfolge gegen Zusage von Versorgungsleistungen an den Vermögensübergeber erbracht werden, als dauernde Last zum Abzug zugelassen (BFH-Urteil vom 15.07.1991 GrS 1/90, BStBl II 1992, 78 und BFH-Urteil vom 05.07.1990 GrS 4-6/89, BStBl II 1990, 847).
  • BFH, 15.07.1991 - GrS 1/90

    1. Abgrenzung zwischen Leibrente und dauernder Last bei anläßlich von

    Auszug aus FG Münster, 20.11.2001 - 12 K 4166/00
    Nach ständiger Rechtsprechung werden Leistungen, die im Rahmen einer Vereinbarung einer vorweggenommenen Erbfolge gegen Zusage von Versorgungsleistungen an den Vermögensübergeber erbracht werden, als dauernde Last zum Abzug zugelassen (BFH-Urteil vom 15.07.1991 GrS 1/90, BStBl II 1992, 78 und BFH-Urteil vom 05.07.1990 GrS 4-6/89, BStBl II 1990, 847).
  • BFH, 31.08.1994 - X R 44/93

    Keine Vermögensübergabe gegen Versorgungsleistungen, sondern entgeltliches

    Auszug aus FG Münster, 20.11.2001 - 12 K 4166/00
    Im Vordergrund steht dabei der Gedanke, das übertragene Vermögen der Familie zu erhalten (BFH-Urteil vom 31.08.1994 X R 44/93, BStBl. II 1996, 676).
  • BFH, 15.07.1992 - X R 31/91

    Abzugsfähigkeit von gezahlten Leistungen als dauernde Last nach § 10 Abs. 1 Nr.

  • BFH, 17.01.1991 - IV R 132/85

    Vorschaltung eines einkommens- und vermögenslosen Kindes bei einer Anschaffung

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