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   FG Köln, 15.12.2009 - 12 K 4435/07   

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https://dejure.org/2009,23889
FG Köln, 15.12.2009 - 12 K 4435/07 (https://dejure.org/2009,23889)
FG Köln, Entscheidung vom 15.12.2009 - 12 K 4435/07 (https://dejure.org/2009,23889)
FG Köln, Entscheidung vom 15. Dezember 2009 - 12 K 4435/07 (https://dejure.org/2009,23889)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    UmwStG § 18 Abs. 4 Satz 1
    Betriebsveräußerung gegen Leibrente

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Gewerbesteuerpflicht nach § 18 Abs. 4 UmwStG: - Betriebsveräußerung gegen Leibrente

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EFG 2011, 1754
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (6)

  • BFH, 14.12.1988 - I R 44/83

    Keine Aktivierung von Pensionszusagen nach dem Betriebsrentengesetz

    Auszug aus FG Köln, 15.12.2009 - 12 K 4435/07
    Hängt der Anspruch bzw. die Anwartschaft von dem Erleben ab, wird dem bei der Bewertung Rechnung getragen, indem von der Lebenserwartung ausgegangen wird, die sich aus der allgemeinen Sterbetafel ergibt (vgl. BFH-Urteil vom 14.12.1988 I R 44/83, BStBl II 1989, 323; siehe auch FG Köln, Urteil vom 18.01.2003 1 K 4035/00, EFG 2004, 898).
  • BFH, 25.06.2009 - IV R 3/07

    Veräußerung eines Mitunternehmeranteils - Übergang des wirtschaftlichen Eigentums

    Auszug aus FG Köln, 15.12.2009 - 12 K 4435/07
    In diesem Zeitpunkt entsteht der Veräußerungsgewinn unabhängig davon, ob der vereinbarte Kaufpreis sofort fällig, in Raten zahlbar oder langfristig gestundet ist und wann der Veräußerungserlös tatsächlich zufließt (vgl. BFH-Urteil vom 26.06.2009 IV R 3/07, BFH/NV 2009, 2039 m.w.N.).
  • BFH, 14.05.2002 - VIII R 8/01

    Veräußerung eines Mitunternehmeranteils gegen gewinnabhängigen Kaufpreis

    Auszug aus FG Köln, 15.12.2009 - 12 K 4435/07
    Es handelt sich um eine auf Billigkeitserwägungen beruhende Ausnahme vom Grundsatz der Sofortbesteuerung (vgl. BFH-Beschluss vom 12.05.1999 IV B 52/98, BFH/NV 1999, 1330; BFH-Urteil vom 14.05.2002 VIII R 8/01, BStBl II 2002, 532).
  • FG Köln, 18.11.2003 - 1 K 4035/00

    Grundstück als wesentliche Betriebsgrundlage

    Auszug aus FG Köln, 15.12.2009 - 12 K 4435/07
    Hängt der Anspruch bzw. die Anwartschaft von dem Erleben ab, wird dem bei der Bewertung Rechnung getragen, indem von der Lebenserwartung ausgegangen wird, die sich aus der allgemeinen Sterbetafel ergibt (vgl. BFH-Urteil vom 14.12.1988 I R 44/83, BStBl II 1989, 323; siehe auch FG Köln, Urteil vom 18.01.2003 1 K 4035/00, EFG 2004, 898).
  • BFH, 16.11.2005 - X R 6/04

    Umfang des nach § 18 Abs.4 UmwStG gewerbesteuerpflichtigen Gewinns -

    Auszug aus FG Köln, 15.12.2009 - 12 K 4435/07
    Mit dieser Vorschrift wollte der Gesetzgeber verhindern, dass die Gewerbesteuerbelastung des Liquidationsgewinns einer Kapitalgesellschaft dadurch umgangen wird, dass die Kapitalgesellschaft kurz vor Betriebsbeendigung in ein Personenunternehmen umgewandelt wird (vgl. BFH-Urteil vom 16.11.2005 X R 6/04, BStBl II 2008, 62).
  • BFH, 12.05.1999 - IV B 52/98

    Betriebliche Veräußerungsrente

    Auszug aus FG Köln, 15.12.2009 - 12 K 4435/07
    Es handelt sich um eine auf Billigkeitserwägungen beruhende Ausnahme vom Grundsatz der Sofortbesteuerung (vgl. BFH-Beschluss vom 12.05.1999 IV B 52/98, BFH/NV 1999, 1330; BFH-Urteil vom 14.05.2002 VIII R 8/01, BStBl II 2002, 532).
  • BFH, 17.07.2013 - X R 40/10

    Im Anwendungsbereich des § 18 Abs. 4 UmwStG 1995 Gewerbesteuerpflicht auch bei

    Das Finanzgericht (FG), dessen Urteil in Entscheidungen der Finanzgerichte (EFG) 2011, 1754 veröffentlicht ist, hielt die Vorschrift des § 18 Abs. 4 UmwStG 1995 sowohl nach ihrem Wortlaut als auch nach ihrem Zweck für anwendbar.
  • FG Rheinland-Pfalz, 20.06.2012 - 3 K 2236/09

    Versagung der Gewerbesteueranrechnung nach § 35 EStG für der Gewerbesteuer

    Auch das Finanzgericht Köln sieht die Vorschrift des § 18 Abs. 4 UmwStG als lex specialis zu § 7 GewStG an, die dessen Anwendung ausschließt (vgl. Finanzgericht Köln, Urteil vom 15.12.2009 - 12 K 4435/07 -, EFG 2011, 1754).
  • FG Köln, 31.08.2011 - 12 K 4489/05

    Bestimmung des Umwandlungsstichtags

    Da der Veräußerungsgewinn im Streitfall danach nicht Bestandteil des Gewerbeertrags nach § 7 GewStG ist, findet der gegenüber dieser Vorschrift subsidiäre spezialgesetzliche Ausnahmetatbestand des § 18 Abs. 4 GewStG Anwendung (BFH-Urteil vom 20.11.2006, VIII R 47/05, BFHE 216, 103, BStBl II 2008, 69 und Urteil FG Köln vom 15.12.2009, 12 K 4435/07, juris).
  • FG Rheinland-Pfalz, 20.06.2012 - 3 K 2236/10

    Keine pauschalierte Gewerbesteueranrechnung nach § 35 EStG für

    Auch das Finanzgericht Köln sieht die Vorschrift des § 18 Abs. 4 UmwStG als lex specialis zu § 7 GewStG an, die dessen Anwendung ausschließt (vgl. Finanzgericht Köln, Urteil vom 15.12.2009 - 12 K 4435/07 -, EFG 2011, 1754).
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