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   FG Düsseldorf, 10.09.2007 - 12 K 5016/06 E   

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https://dejure.org/2007,14024
FG Düsseldorf, 10.09.2007 - 12 K 5016/06 E (https://dejure.org/2007,14024)
FG Düsseldorf, Entscheidung vom 10.09.2007 - 12 K 5016/06 E (https://dejure.org/2007,14024)
FG Düsseldorf, Entscheidung vom 10. September 2007 - 12 K 5016/06 E (https://dejure.org/2007,14024)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Aufwendungen für Steuerberatungsleistungen als Werbungskosten nach einkommensteuerrechtlichen Kategorien bei Beratung im Zusammenhang mit der Ermittlung der Einkünfte

  • Judicialis

    EStG § 10 Abs. 1 Nr. 5; ; StraBEG § 1 Nr. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Steuerberatungskosten; Sonderausgaben; Werbungskosten; Einnahmen aus Kapitalvermögen; Abgeltung; Pauschalierung - Aufwendungen für Steuerberatungsleistungen als Werbungskosten nach einkommensteuerrechtlichen Kategorien bei Beratung im Zusammenhang mit der Ermittlung der ...

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Aufwendungen für Steuerberatungsleistungen als Werbungskosten nach einkommensteuerrechtlichen Kategorien bei Beratung im Zusammenhang mit der Ermittlung der Einkünfte

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • IWW (Entscheidungsbesprechung)

    Steueramnestie - Steueramnestie: FG Düsseldorf deklariert Beratungskosten als Sonderausgaben

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (1)

  • BFH, 20.09.1989 - X R 43/86

    Aufwendungen für die Verteidigung in einem Steuerstrafverfahren sind keine

    Auszug aus FG Düsseldorf, 10.09.2007 - 12 K 5016/06
    Ein Zusammenhang der Beratungsleistung mit einem Steuerstrafverfahren, der dieser Qualifikation entgegenstehen könnte (vgl. z. B. Bundesfinanzhof -BFH vom 20.09.1989 X R 43/86 BStBl 1989 II 20), ist weder vorgetragen noch ersichtlich.

    Um Sonderausgaben handelt es sich hingegen, wenn die Ermittlung des Einkommens (Sonderausgaben, außergewöhnliche Belastungen, Tariffragen und das Ausfüllen der Steuererklärung) Gegenstand der Beratung war (vgl. BFH vom 20.09.1989 X R 43/86 a. a. O. m. w. N.).

  • BFH, 20.11.2012 - VIII R 29/10

    Steuerberatungskosten für Erklärungen nach dem StraBEG nicht abziehbar

    Deshalb hat das FG Düsseldorf in einem vergleichbaren Fall den Abzug der Aufwendungen von vornherein nur unter dem Aspekt von Sonderausgaben i.S. von § 10 Abs. 1 Nr. 6 EStG a.F. geprüft (Urteil vom 10. September 2007  12 K 5016/06 E, juris; ebenso Randt/ Schauf, DStR 2006, 537; Preising/Kiesel, Praxis Steuerstrafrecht --PStR-- 2006, 41).

    Hiervon ausgehend haben einzelne Finanzgerichte auch Steuerberatungskosten im Zusammenhang mit einer strafbefreienden Erklärung nach dem StraBEG für das Jahr ihrer Zahlung als Sonderausgaben anerkannt (FG Düsseldorf, Urteil vom 10. September 2007  12 K 5016/06 E, juris; Hessisches FG, Urteil vom 10. Dezember 2009  11 K 1096/08, juris).

  • FG Köln, 22.12.2009 - 1 K 3559/06

    Honorar für Beratung betr. Steueramnestie nicht abzugsfähig

    Der hierzu vertretenen gegenteiligen Ansicht (vgl. FG Düsseldorf, Urteil vom 10.09.2007 12 K 5016/06 E, n.v., Juris, Praxis-Streuerstrafrecht - PStR - 2008, 286 sowie aus der Literatur etwa Schauf in Kohlmann, Steuerstrafrecht, § 371 AO Rz. 320.2; Seer in Tipke/Kruse, AO/FGO, § 1 StraBEG Rz. 8; Preising/Kiesel, PStR 2006, 41, 42; Derlien/Schencking, Deutsches Steuerrecht-DStR - 2006, 553, 554; Randt/Schauf, DStR 2006, 537, 544; Streck/Spatscheck, Die Steuerfahndung, 6. Aufl. 2006, Rz. 1414) kann sich der erkennende Senat nicht anschließen.
  • FG Münster, 20.07.2010 - 11 K 852/07

    Werbungskosten im Zusammenhang mit strafbefreiender Nacherklärung von

    Obwohl es sich um ausgelaufenes Recht handelt (vgl. Beschluss des Bundesfinanzhofs vom 26.08.2008 X B 266/07, Juris, erscheint eine Klärung der zu dieser Frage unterschiedlich vertretenen Rechtsauffassungen der Finanzgerichte - einerseits FG Köln, Urteil vom 21.12.2009 1 K 3559/06 (a.a.O.), anderseits FG Düsseldorf, Urteil vom 10.09.2007 12 K 5016/06 E, Juris - angezeigt.
  • FG Münster, 26.05.2011 - 5 K 1388/09

    Vorsteuerabzug für Beratungsleistungen ist bei fehlendem direkten und

    Da bereits die Voraussetzungen für einen Vorsteuerabzug nicht vorliegen, braucht die umstrittene Frage der Reichweite der Abgeltungswirkung des StraBEG auf Zeiträume nach 2002 (für eine Abgeltungswirkung FG Köln, Urteil vom 22.12.2009 1 K 3559/06, EFG 2010, 892 und FG Münster, Urteil vom 20.7.2010 11 K 852/07 E, EFG 2011, 66 a.A. FG Düsseldorf, Urteil vom 10.9.2007 12 K 5016/06 E und Hessisches FG, Urteil vom 10.12.2009 11 K 1096/08, jeweils abrufbar über Juris), im Streitfall nicht entschieden zu werden.
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